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Was Sie dieses Jahr über das Roaming wissen sollten

Was Sie dieses Jahr über das Roaming wissen sollten
In vergangenen Jahren mussten Nutzer von Mobiltelefonen im Ausland mit hohen Gebühren für Telefonate, Nachrichten und Internet rechnen. Diese sogenannten Roaming-Gebühren der Mobilfunkanbieter sind seit dem 30. April 2016 merklich geringer, jedoch gilt es weiterhin trotzdem, auf bestimmte Ausnahmen zu achten.

Wie sieht die Regelung derzeit aus?
Seit dem 30. April 2016 müssen Nutzer des Handys im EU-Ausland noch maximal sechs Cent pro telefonierter Minute, zwei Cent pro SMS und 6 Cent pro Megabyte Datenvolumen Aufschlag zum gebuchten Tarif bezahlen, wobei auch die Gesamtkosten limitiert sind: Diese belaufen sich auf 23 Cent pro Minute, 7 Cent pro Kurznachricht und 24 Cent für einen Megabyte. Wird man angerufen, fallen noch maximal 1,2 Cent pro Minute an.

Trotzdem drohen weiterhin versteckte Kosten: Da viele Nutzer unbemerkt schnell einmal 100 Megabyte für ein Video verbrauchen, welches bei der preislichen Höchstgrenze der EU 24 Euro kostet, ist ein Ausschalten der Roaming-Funktion empfehlenswert; stattdessen sollte auf ein Reisepaket, WLAN oder Handytarife mit enthaltenem Auslands-Internet zurückgegriffen werden, die bei Anbietern wie beispielsweise www.deutschlandsim.de zu finden sind. Befindet man sich nicht in der EU, gelten keine dieser Grenzen; insbesondere auf Schiffen oder im Flugzeug können horrende Kosten auftreten.

Was wird sich zukünftig noch ändern?
Derzeit ist die komplette Abschaffung der Roaming-Gebühren innerhalb der EU für den 15. Juni 2017 vorgesehen, wobei Nutzer auch dann noch mit Ausnahmen und daher auch anfallenden Kosten rechnen müssen. Somit ist es auch in Zukunft ratsam, sich genau über mögliche Kosten zu informieren.

Fazit
Die Begrenzung der Roaming-Gebühren erspart Ihnen innerhalb der EU horrende Mobilfunk-Kosten, schützt Sie aber nicht komplett: Ein hoher Verbrauch von Datenvolumen beispielsweise kann sich trotzdem zu einem hohen Betrag summieren. Auch trotz der voraussichtlichen Abschaffung der Roaming-Gebühren sollten Sie sich stets über mögliche Zusatzkosten und Ausnahmen informieren.