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Weitere Hilfe im Fall einer Insolvenz Ihres Unternehmens

Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, sollte schnellstmöglich Hilfe an Bord geholt werden. Ein guter Ratgeber kann Ihnen viele äußerst unangenehme Erfahrungen ersparen – es ist so schon schlimm genug. Wir zeigen nun auf, wohin Sie sich in welchem Fall wenden können. Die Liste soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Selbständige mit ihren Problemen mehr oder weniger alleine dastehen. Nicht immer findet sich eine Anlaufstelle. Insbesondere wenn gar kein Geld mehr vorhanden ist, wird es schwierig für die Betroffenen.

Kostenlose Schuldnerberatungen
Hier bekommen ehemalige Selbständige Unterstützung, die unter die Regelungen der Privatinsolvenz fallen.

Private Schuldenregulierer
Sie werben oft in Tageszeitungen in der Rubrik „Stellenanzeigen“ und bieten Dienste für jeden, der Schulden hat. Dabei ist große Vorsicht geboten, denn auch viele nichtseriöse Anbieter tummeln sich hier. Achten Sie darauf, dass ein Schuldenberater eine Anerkennung nach § 305 Insolvenzordnung hat; Steuerberater und Anwälte verfügen generell darüber. Allerdings gibt es unseriöse Schuldenregulierer, die mit einem Anwalt oder einem Steuerberater als Strohmann werben. Fragen Sie in solchen Fällen, ob Ihr Ansprechpartner tatsächlich der besagte Anwalt oder Steuerberater ist. Wenn Sie ihn nicht persönlich zu Gesicht bekommen, sollten Sie besser auf Abstand gehen.

Anwälte und Steuerberater
Im Rahmen einer Insolvenz sind Anwälte und Steuerberater auch beratend tätig. Das Problem: Meist ist kein Geld da, um ihre Dienste zu bezahlen. Fragen Sie daher einen Anwalt, ob es möglich ist, Beratungskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Beratungskostenhilfe erfolgt in Form eines Beratungsscheins, der Menschen mit geringem Einkommen vom Amtsgericht ausgestellt werden kann. Damit können dann die Anwaltskosten für die Beratung im Rahmen der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens abgerechnet werden. Allerdings wurde diese Lösung 2006 bei den meisten Amtsgerichten abgeschafft. Fragen Sie also bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht nach. Die Beratung zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens kostet üblicherweise mehrere hundert Euro oder sogar mehr, und ohne Beratungsschein müssen Sie diese Kosten selbst tragen.

Rechtsberatungen beim Amtsgericht
Sie bietet Hilfe bei rechtlichen Fragen. Diese Dienstleistung kostet meist nur ein wenig oder kann über die Beratungskostenhilfe finanziert werden.

Arbeitslosenberatung
Wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer Selbständigkeit arbeitslos sind, können Sie auch bei Arbeitslosenberatungen Unterstützung finden. Diese Dienstleistung wird oft als kommunales Angebot oder auch von gemeinnützigen Organisationen angeboten.

Kammern
Für ihre Mitglieder bieten die Kammern rechtliche Beratungen an. Besonders gut sind die Handwerkskammern organisiert, die auch Rechtsberatungen in Sachen Insolvenzrecht durchführen – oft sogar kostenlos.

Berufsverbände
Auch sie bieten vereinzelt Hilfe. Fragen Sie bei Ihrem Berufsverband nach, ob man Ihnen dort helfen kann.

Internet
Aktuelle Informationen mit umfangreichen Ratgebern rund um die Themen Insolvenz und Verschuldung finden Sie im Internet beispielsweise unter folgenden Adressen:
• bag-sb*de
• forum-schuldnerberatung. de
• meine-schulden*de
• meine-schuldnerberatung*de
• gib.nrw*de
• callnrw*de

Wer sich hierhin wendet, muss mit langen Wartezeiten rechnen. Die Beratungen werden meist von gemeinnützigen Organisationen durchgeführt.

Tipps – Informieren Sie sich über Aktuelles
Sie haben nun die wichtigsten Dinge rund um die Insolvenz erfahren. Die rechtlichen Regelungen können sich allerdings jederzeit ändern. Eine Reform des Insolvenzrechts wird schon lange erwartet – ist aber bisher nicht erfolgt. Kommen wird sie auf jeden Fall; die Frage ist nur, wann. Informieren Sie sich deshalb unbedingt über die aktuellsten Regelungen, falls Sie von Zahlungsunfähigkeit betroffen sind.