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Direkte Steuer, Direktinvestition und Direktversicherung – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Direkte Steuer
Steuer, die beim Steuerpflichtigen (Steuerschuldner) direkt erhoben wird. Steuerzahler und Steuerträger, das ist die Person, die durch die Steuer tatsächlich belastet wird, sind hier dieselbe Person. So werden die Einkommen-, Lohn-, Gewerbe-, Grund- und Erbschaftsteuer direkt beim Steuerschuldner erhoben, während etwa die Umsatz- und Mineralölsteuer als typische indirekte Steuern zwar vom Verbraucher mit der Ware bezahlt, aber vom Verkäufer als Steuerschuldner überwiesen werden müssen.

Direktinvestition
die Kapitalanlage eines Unternehmens im Ausland zur Gründung von oder zur Beteiligung an Unternehmen, Produktionsstätten oder Niederlassungen. Der jährliche Fluss an von Inländern ins Ausland sowie von Ausländern ins Inland wird aus der Kapitalbilanz, einer Unterbilanz der Zahlungsbilanz ersichtlich. Dabei ist der Zufluss an D. aus dem Ausland auch ein Maß für die Attraktivität eines Landes als Unternehmensstandort.

Direktversicherung
Form der betrieblichen Altersversorgung. Die D. kann als gemischte Kapital-, Renten- oder Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Im Vergleich zu den anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung besticht die D. durch weitgehende Haftungsfreiheit (außer der Beitragszahlung hat der Arbeitgeber keine weiteren Verpflichtungen) und problemlose Abwicklung, die das Versicherungsunter-nehmen übernimmt. Die D. ist deshalb die ideale Form der betrieblichen Altersversorgung für Klein- und Mittelbetriebe. Beiträge zu D. sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. I. d. R. wird das 13. Monatsgehalt in voller Höhe in die einbezahlt. Als D. wird auch ein Versicherungsvertrag bezeichnet, der ohne die Vermittlung des Versicherungsaußendienstes bei einem Direktversicherer zustande-kommt.