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Gemischte Lebensversicherung, Termfixversicherung und Todesfallversicherung

Die gemischte Lebensversicherung ist eine Kombination der Versicherung auf den Todesfall und der (Versicherung) auf den Erlebensfall. Das heißt, bei ihr ist die im Voraus vereinbarte Versicherungssumme entweder am Ende der Vertragslaufzeit (das ist der Erlebensfall) oder aber bei vorzeitigem Tod fällig. Die gemischte Lebensversicherung verbindet somit die eigene Alters versorge mit einer Hinterbliebenenversorgung.

Die Beiträge sind im Normalfall bis zum Eintritt des Versicherungsfalles (Todes-/ Erlebensfall) zu entrichten. Die Sparanteile der Beiträge werden vom Versicherungsunternehmen angesammelt, angelegt und verzinst. Sie akkumulieren sich mit den auf sie entfallenden Zinsen und Ertragsanteilen bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu der vereinbarten Versicherungssumme. Bei vorzeitigem Tod wird die Differenz zwischen dem bis dahin aufgelaufenen Sparkapital und der vereinbarten (und nunmehr fälligen) Versicherungssumme überden Risikoanteil (des Beitrages) (der Gesamtheit der Versicherten) finanziert.

Dem Versicherungsnehmer wird die für das Ende der Vertragsdauer vereinbarte Versicherungssumme garantiert.

Statt die Versicherungssumme und die aufgelaufenen Zinsen und Erträge dem Versicherten auszuzahlen, kann die Versicherungsgesellschaft dieses Kapital auch „be- renten“. Dies bedeutet, dass der Versicherte ab Ende der Versicherungslaufzeit bis zu seinem Tode eine monatliche Rente erhält. – Wird eine Rentengarantiezeit vereinbart, so wird die Rente – falls der Versicherte vor Ablauf der Garantiezeit stirbt – bis zum Ablauf derselben an die Hinterbliebenen weitergezahlt.

Die gemischte Lebensversicherung ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Kapitallebensversicherung. Sie wird nicht nur zur Schließung von Versorgungslücken genutzt, sondern auch zur Absicherung und Tilgung von Darlehen.

Termfixversicherung
Die Termfixversicherung sieht die Auszahlung der Versicherungssumme nur nach Ablauf der Versicherungslaufzeit vor. Sie ist eine Versicherung mit festem Auszahlungstermin. Die Beiträge sind längstens bis zum Ende der Laufzeit zu entrichten. Stirbt der Versicherte vor dem Ende der Laufzeit, wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt. Damit ist bei dieser Versicherungsform zwar die Dauer der Beitragsleistung ungewiss, jedoch nicht der Auszahlungszeitpunkt. Oft bietet der Versicherer im Todesfall auch eine sofortige Kapitalabfindung in der auf den Todestag diskontierten Versicherungssumme an,.

Der Vorteil einer Termfixversicherung gegenüber einem langfristigen Sparvertrag bei einem Kreditinstitut besteht darin, dass die vereinbarte Versicherungssumme auch im Todesfall des Versicherten ohne Weiterzahlung der Versicherungsbeiträge garantiert ist.

Lebenslängliche Todesfallversicherung
Die lebenslängliche Todesfallversicherung sieht im Normalfall eine lebenslängliche – höchstens jedoch eine bis zum 85. Lebensjahr dauernde – Beitragszahlung vor. Beim Tode des Versicherten, spätestens jedoch bei Erreichen dessen 85. Lebensjahres, ist die Versicherungssumme fällig. Eine Einstellung der Beitragszahlungen ab einem bestimmten Lebensalter (z. B. ab dem 65. oder 70. Lebensjahr) bei beitragsfreiem Fortbestand der Versicherung bis zur Fälligkeit ist möglich.

Abweichend zur vorgenannten Regelung kann zwischen dem Versicherten und dem Versicherer auch vereinbart werden, dass die Versicherungssumme spätestens mit Erreichen eines bestimmten hohen Lebensalters (z. B. 85., 90. oder 95. Lebensjahr) auszuzahlen ist. Diese Variante der lebenslänglichen Todesfallversicherung deckt sich weitgehend mit der gemischten Lebensversicherung mit entsprechend hohem Endalter.