Leasing-, Miet- und Pachtverträge eignen sich im Rahmen einer Existenzgründung insbesondere dann, wenn die Investitionskosten zum Zeitpunkt der Gründung möglichst gering gehalten werden sollen. Der Finanzierungsbedarf, der durch ein Darlehen abgedeckt werden muss, kann hierdurch verringert werden. Nichtsdestotrotz belasten Leasing, Miete und Pacht in den Jahren der Laufzeit des Vertrags die Liquidität – es handelt sich also um eine Verteilung der Investitionskosten über mehrere Jahre. Wenn Sie eine Existenz gründen oder ein neues Geschäftsfeld erschließen wollen, sollten Sie bei Leasing-, Miet- oder Pachtverträgen auf maximale Flexibilität achten. Stellen Sie sich folgende Frage, bevor Sie unterschreiben: „Komme ich gegebenenfalls aus dem Vertrag wieder heraus?“ In welchen Fällen Leasing, Miete oder Pacht vorteilhaft sein können, zeigt folgende Übersicht.
Vertragsart | In welchen Fällen ist der Einsatz sinnvoll? |
Leasingvertrag | Zur Senkung hoher Investitionskosten für einzelne Wirtschaftsgüter und um Zeit, Nerven und Kosten zu sparen, wenn es um Reparatur und Wartung solcher Wirtschaftsgüter geht. Geeignet für Gründer und bestehende Unternehmen. |
Mietvertrag | Sinnvoll, um hohe Investitionskosten für den Kauf von Immobilien zu vermeiden (Gewerbemiete) oder wenn einzelne Wirtschaftsgüter nur hin und wieder gebraucht werden (zeitweise Miete von Gegenständen). Zusätzlich kann eine Mietbürgschaft die Startinvestitionen bei Vorhaben mit hoher Mietkaution reduzieren. Geeignet für Gründer und bestehende Unternehmen. |
Pachtvertrag | Sinnvoll, um hohe Investitionskosten für den Kauf von Immobilien zu vermeiden und wenn vorhandene immaterielle Werte, zum Beispiel eine Marke, genutzt werden sollen. Mit dem Pachtvertrag Ist weiterhin die Vereinbarung von umsatzabhängigen Zahlungen möglich. Geeignet für Gründer und bestehende Unternehmen, |
Leasing
Leasing ermöglicht es, die Anschaffung von Investitionsgütern zu finanzieren. Dabei stellt der Leasinggeber dem Leasingnehmer über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum ein Wirtschaftsgut zur Verfügung. Im Gegenzug zahlt der Leasingnehmer regelmäßige Beträge an den Leasinggeber. Was den meisten Menschen aus dem privaten Lebensbereich nur für Pkws bekannt ist, kann im Geschäftsleben für unterschiedlichste Wirtschaftsgüter, zum Beispiel PCs, Maschinen und Kücheneinrichtungen der Gastronomie, eingesetzt werden. Auskünfte über die Konditionen fürs Leasing erhalten Sie beim Hersteller oder Händler, der das benötigte Wirtschaftsgut verkauft – also beispielsweise bei einem Fachhändler für (»astro-Einrichtungen.
Zusätzlich gibt es Unternehmen, die sich auf Leasing spezialisiert hallen. An sie können Sie sich wegen eines Angebots für ein Wirtschaftsgut wenden. Diesen Service bieten auch viele Geschäftsbanken an. Allerdings ist Leasing meist erst ab einem Betrag von 5.000 Euro möglich; die Finanzierung von größeren Anschaffungen kann auf diese Weise deutlich schneller vonstatten gehen als mit einem Darlehen. Die vertraglichen Vereinbarungen beim Leasing können sehr unterschiedlich ausfallen. Bei kurzen Laufzeiten beispielsweise kommt das Finance-Leasing infrage, das kurzfristig gekündigt werden kann. Beim Operate-Leasing ist hingegen innerhalb einer vereinbarten Grundmietzeit meist keine Kündigung möglich, es eignet sich deshalb nur für langfristige Leasingverträge. Beim Leasingvertrag ohne Optionsrecht läuft der Leasingvertrag aus, und das Wirtschaftsgut geht ins Eigentum des Leasinggebers zurück. Dagegen kann beim Leasingvertrag mit Kaufoption der Leasingnehmer nach Ablauf des Leasingvertrags entscheiden, ob er das geleaste Gut kaufen will. Und beim Leasingvertrag mit Mietverlängerungsoption kann der Leasingnehmer zum Ende der Laufzeit entscheiden, ob er ihn verlängern will.
Kosten und Erleichterungen
Meist sind mit dem Leasing höhere Kosten verbunden als mit anderen Finanzierungsformen. Allerdings profitieren Leasingnehmer davon, dass ihnen das Wirtschaftsgut meist nicht gehört. Die Verantwortung für das einwandfreie Funktionieren liegt damit beim Leasinggeber. Kosten für Wartungen und Reparaturen entfallen also. Die Entscheidung für das Leasing kann dazu beitragen, die eigenen Nerven zu schonen und schwer kalkulierbare Reparatur- und Wartungskosten zu vermeiden.
Wie ein Leasinggut in der Steuererklärung zu handhaben ist, hängt von der Art des Leasings ab. Je nachdem, ob die Vereinbarung eher einer Miete oder einem Kauf ähnelt, wird es in einigen Fällen Ihrem Vermögen zugerechnet, in anderen dem des Leasinggebers. Ein Leasing ist eher mietähnlich, wenn sich der Leasinggeber um die Wartung und die Reparaturen kümmert oder wenn das Leasinggut nach Ablauf des Vertrags einfach zurückgegeben wird. Dann wird das Leasinggut dem Vermögen des Leasinggebers zugerechnet. Bei Ihnen fallen die Kosten für die Leasingraten unter die laufenden Kosten und gehören nicht zu den Investitionen. Damit entstehen bei Ihnen keine Abschreibungen. Liegt die Leasingrate über dem Abschreibungsbetrag beim Kauf des Gegenstands, kann das Leasing also auch steuerliche Vorteile haben. Wie ein Leasingvertrag steuerlich zu behandeln ist, geht aus den Details darin hervor – fragen Sie im Zweifelsfall einen Steuerberater; auch der Leasinggeber kann hierüber oft Auskunft geben.
Miete
Den Mietvertrag kennen wir fast alle aus dem privaten Lebensbereich, das typische Beispiel ist der für die Mietwohnung. Daneben gibt es auch kurzfristige Mietverträge. Viele Dinge wie beispielsweise Beamer, Licht- und Tontechnik, Gerüste oder Maschinen für den Hausbau können bei spezialisierten Anbietern für einen begrenzten Zeitraum gemietet werden. Bei vielen Gründern und Unternehmern, die auf einen guten Standort nicht verzichten können, treiben Mietkautionen die Kosten beim Start oder bei einem Umzug in die Höhe. Wer diese Kosten reduzieren will, kann sich nach einer Mietbürgschaft durch eine Bank umsehen. Die Bank übernimmt dann gegenüber dem Vermieter die Zusicherung, für Zahlungsausfälle des Mieters aufzukommen; eine Kautionszahlung entfällt. Die Zinsen für eine Mietbürgschaft sind oftmals deutlich geringer als die für ein Darlehen – und sie bleiben immer gleich, solange eine Bürgschaft bestehen bleibt. Der geringere Zins und das hohe Risiko für die Bank führen dazu, dass diese Lösung oft erst gar nicht genannt wird. Sie sind deshalb gefordert, aktiv danach zu fragen. Erklärt sich eine Bank bereit, eine solche Mietbürgschaft zu übernehmen, wird der Gründer oder Unternehmer vor der endgültigen Zusage wie beim Darlehensantrag überprüft.
Pacht
Die Pacht ist der Miete sehr ähnlich. Während sich der Mietvertrag jedoch nur auf Sachen bezieht, kann bei der Pacht auch ein Recht Gegenstand des Vertrags sein. Bei der Verpachtung einer Gaststätte stehen also dem Pächter die Räume und die Einrichtung zur Verfügung. Zudem hat er ein Anrecht auf den Ertrag aus der verpachteten Gaststätte und darf unter Umständen den bisherigen Namen der Gaststätte nutzen – das kann beispielsweise -sinnvoll sein, wenn diese bereits bekannt und erfolgreich ist. Im Gegenzug zahlt er eine Pacht oder einen sogenannten Pachtzins. Während bei der Miete monatlich gleiche Beträge üblich sind, kann die Höhe des Pachtzinses vom erwirtschafteten Umsatz abhängen. Eine solche Regelung bietet mehr Flexibilität für Gründer oder Unternehmer als die Miete.
Tipps-Weitere Maßnahmen für mehr Flexibilität
Wer für die Flexibilisierung seiner Kosten noch mehr tun will, kann zum Beispiel Umsatzbeteiligungen anstelle eines Festpreises vereinbaren: Stellen Sie sich vor, dass Sie für eine Veranstaltung einen Raum anmieten. Dann könnten Sie statt der Miete eine Umsatzbeteiligung aushandeln. Im besten Fall wird der Besitzer des Raumes für den Erfolg dieser Veranstaltung mehr arbeiten und sich bei der Werbung etwas stärker ins Zeug legen. Im Einzelhandel sind sogenannte Shop-in-Shop-Systeme möglich. Hierbei werden die Waren verschiedener Hersteller in einem Laden angeboten. Jeder Hersteller bekommt dann sozusagen seine eigene Ecke. Die Waren werden vom Betreiber des Ladengeschäfts erst dann bezahlt, wenn er sie verkauft hat. Das senkt die Investitionen, und man bleibt nicht auf Ladenhütern sitzen.