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Ordentliche Kündigung wegen schuldhafter Vertragsverletzung durch den Mieter – Muster

Muster: Ordentliche Kündigung wegen schuldhafter Vertragsverletzung durch den Mieter

Sigrid Sommer
Stefan Sommer
Seidlstr. 20
80543 München

Durch Boten

Frau Christine Herbst
Herrn Karsten Herbst
Hufelandstr. 10/2. Stock

80543 München München, 10.5.2010

Mietverhältnis Hufelandstr. 10, 80543 München
Kündigung wegen laufender Vertragsverletzung

Sehr geehrte Frau Herbst, sehr geehrter Herr Herbst,

mit Mietvertrag vom 28.9.2007 haben Sie die Wohnung Hufelandstr. 10, 2. Stock in 80543 München gemietet. Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat.
Wir sehen uns leider veranlasst, das vorbezeichnete Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten wegen laufenden schuldhaften und nicht unerheblichen Vertragsverletzungen gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB zum 31.8.2010 zu kündigen.

Zur Begründung führen wir Folgendes aus:

Mit Schreiben vom 10.1.2010 und 31.3.2010 haben wir Sie abgemahnt, weil Sie durch mehrfache Ruhestörung den Hausfrieden erheblich gestört haben. In diesen Abmahnungen die Ihnen jeweils am gleichen Tag durch Boten nachweisbar zugestellt worden sind, haben wir die einzelnen Vertragsverstöße detailliert aufgelistet und für den Fall weiterer Verstöße die Kündigung des Mietverhältnisses angedroht.

Trotzdem kam es am 30.4.2010 gegen 2.00 Uhr morgens sowie am 3.5.2010 gegen 23.00 Uhr wiederholt zu erheblichen Ruhestörungen durch laute Musik, Geschrei und Getrampel in Ihrer Wohnung. In beiden Fällen kehrte erst wieder Ruhe ein, nachdem sich Herr Reinhold Bauer aus der unter Ihrer Wohnung gelegenen Wohnung bei Ihnen beschwert hat. Herr Bauer steht im Streitfall als Zeuge zur Verfügung.

In den vorbezeichneten Abmahnschreiben vom 10.1.2010 und 31.3.2010 wurden Sie ferner darauf hingewiesen, dass Sie entgegen Ihrer vertraglichen Verpflichtung zur Reinigung des Treppenhauses im Turnus mit den anderen Mietern des Anwesens diese Arbeiten seit geraumer Zeit nicht bzw. nur unzureichend ausführen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den vorbezeichneten Abmahnschreiben.
Trotz der Aufforderung, diese Arbeiten künftig ordnungsgemäß und vollständig durchzuführen, haben Sie die Reinigung sowohl in der 16. Kalenderwoche als auch in der 20. Kalenderwoche, in denen Sie für die Reinigung eingeteilt waren, nicht ausgeführt. Auch hierfür stehen Zeugen zur Verfügung.
Aufgrund der geschilderten Vertragsverletzungen besteht für uns ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

In Erfüllung der gesetzlichen Belehrungspflicht weisen wir Sie darauf hin, dass Sie dieser Kündigung gemäß § 574 BGB widersprechen können. Der Widerspruch ist schriftlich zu erklären und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist bei uns eingegangen sein.
Einer Verlängerung des Mietverhältnisses über den 31.8.2010 hinaus wird bereits jetzt widersprochen. Wir bitten, die Wohnung einschließlich des zugehörigen Kellerabteils und der Garage bis spätestens 31.8.2010 vollständig geräumt und in vertragsgemäßem Zustand (s. hierzu insbesondere §§ 9 Abs. 2 und 12 des Mietvertrags) mit allen Schlüsseln zurückzugeben und sich vor Rückgabe mit uns zur Vereinbarung eines Abnahmetermins in Verbindung zu setzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid Sommer Stefan Sommer