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Ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarfs und Muster

Muster: Ordentliche Kündigung wegen Eigenbedarfs

Sigrid Sommer
Stefan Sommer
Seidlstr. 20
80345 München

Durch Boten

Frau Renate Winter
Herrn Gerhard Winter
Albert-Roßhaupter-Str. 33/3. Stock

81375 München München, 15.3.2010

Mietverhältnis Albert-Roßhaupter-Straße 33, 81375 München
Kündigung wegen Eigenbedarfs

Sehr geehrte Frau Winter, sehr geehrter Herr Winter,

mit Mietvertrag vom 17.8.1999 haben Sie die Wohnung Albert-Roßhaupter-Str. 33, 3. Stock in 81375 München gemietet.

Gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder für Angehörige seines Haushalts benötigt.

Wir sehen uns leider veranlasst das vorbezeichnete Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von neun Monaten wegen Eigenbedarfs zum 31.12.2010 zu kündigen.

Zur Begründung führen wir Folgendes aus:

Unsere Tochter Julia ist 25 Jahre alt und bewohnt derzeit ein gemietetes Einzimmerappartement mit einer Wohnfläche von 30 qm in der Adalbertstraße 75, 5. Stock in 80335 München. Sie will zusammen mit ihrem Lebensgefährten Herrn Helmut Herbst, der derzeit noch im Anwesen seiner Eltern wohnt, einen Hausstand gründen und benötigt daher größere Räumlichkeiten.
Die von Ihnen bewohnte Dreizimmerwohnung ist für die Nutzung durch unsere Tochter geeignet und bietet ihr neben der größeren Wohnfläche zahlreiche Vorteile, unter anderem getrennte Wohn- und Schlafräume sowie einen Balkon. Unsere Tochter hat ihre Berufsausbildung zur Gymnasiallehrerin abgeschlossen und wird ab September 2007 am Ludwigsgymnasium, Fürstenrieder Str. in 81375 München unterrichten, so dass sich durch den Bezug der von Ihnen gemieteten Wohnung auch der Weg zur Arbeitsstätte erheblich verkürzt.

Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass andere vergleichbare freistehende oder frei werdende Wohnungen sich nicht in unserem Eigentum befinden.

In Erfüllung der gesetzlichen Belehrungspflicht weisen wir darauf hin, dass Sie dieser Kündigung gemäß § 574 BGB widersprechen können. Der Widerspruch ist schriftlich zu erklären und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist bei uns eingegangen sein.

Einer Verlängerung des Mietverhältnisses über den 31.12.2010 hinaus wird bereits jetzt widersprochen.
Wir bitten, die Wohnung einschließlich des zugehörigen Kellerabteils und der Garage bis spätestens 31.12.2010 vollständig geräumt und in vertragsgemäßem Zustand (s. hierzu insbesondere §§ 9 Abs. 2 und 12 des Mietvertrags) mit allen Schlüsseln zurückzugeben und sich vor Rückgabe mit uns zur Vereinbarung eines Abnahmetermins in Verbindung zu setzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid Sommer Stefan Sommer