Aufwand (Aufwendungen)
Wert sämtlicher in einem Geschäftsjahr verbrauchter Güter und Dienstleistungen ohne Rücksicht auf den betrieblichen Zweck (Gesamtaufwand). Die in der Finanzbuchhaltung verbuchten Aufwendungen sind z.B. Löhne, Gehälter, Materialeinsatz, gesetzliche Sozialabgaben, Energiekosten (Zweckaufwand). Nichts mit dem Betriebszweck zu tun hat der gesondert erfasste neutrale Aufwand: betriebsfremde Aufwendungen, z.B. Spenden, periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen. Sämtliche Aufwendungen werden in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst und den Erträgen gegenübergestellt.
Aufwertung
die Zunahme des Außenwerts einer Währung. Der Wechselkurs der betreffenden Währung steigt (eine Einheit dieser Währung ist mehr Einheiten fremder Währung wert) oder es sinken die Devisenkurse (für den Kauf fremder Währungen sind weniger Einheiten der aufwertenden
Währung notwendig).-Gegenteil: Abwertung.
Aufzinsung
in der Zinseszinsrechnung die Ermittlung eines Endkapitals (Kn) aus den gegebenen Größen Ursprungskapital (Ko), Zinsfuß (p) und Laufzeit (n Jahre) durch Multiplikation mit dem
Aufzinsungsfaktor q = 1 + p/100
Es gilt: K(n) = K(o) . q(n).
Ein Aufzinsungspapier ist ein Wertpapier, bei dem der Rückzahlungspreis durch Aufzinsung des Ausgabekurses bestimmt wird.