Europäische Kommission
das Kollegium der 20 (ab 1. 11. 2004: 25) Kommissare einschließlich ihres Präsidenten und der ihnen unterstellte Verwaltungsapparat mit Hauptsitz in Brüssel. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft, so die juristische Bezeichnung, ist eines der wichtigsten Organe der EG. Jedes Mitgliedsland entsendet einen Kommissar. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Verwaltung ist in 25 Generaldirektionen gegliedert, etwa vergleichbar den Ministerien eines Staats. Rd. 20 000 Bedienstete sind zz. bei der Kommission beschäftigt. In den Gründungsverträgen der EU ist vereinbart, dass allein die E. K. Entwürfe für europaweit geltende Gesetze formulieren und vorlegen darf, da nur sie frei von nationalen Interessen dem europäischen Interesse verpflichtet ist. Die Vorschläge für Gesetze können vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament verabschiedet werden.
Die Kommission stellt als ausführendes Organ den Vorentwurf des Haushalts der Europäischen Union auf, wirkt mit bei den weiteren Beratungen bis zur Verabschiedung und verwaltet u.a. den Europäischen Strukturfonds. Außerdem hat sie darüber zu wachen, dass die Verträge und das EU-Recht eingehalten werden und wird deshalb Hüterin der Verträge genannt. Verstößt ein Mitgliedstaat gegen Gemeinschaftsrecht, muss die Kommission ein- schreiten und notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Mitgliedstaat Klage erheben. Die Kommission ist zwar keine den Regierungen der EU-Staaten vergleichbare europäische Regierung, vertritt die EU aber nach außen, indem sie beispielsweise Handelsabkommen mit Ländern und Ländergruppen aushandeln kann und durch ihren Präsidenten auch bei wichtigen Organisationen wie den G-8-Staaten vertreten ist.