Home » Wirtschaftslexikon » J K L » Kollegialsystem, Kollektivarbeitsvertrag, Kollektiveigentum und Kollektivismus – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Kollegialsystem, Kollektivarbeitsvertrag, Kollektiveigentum und Kollektivismus – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Kollegialsystem (Kollegialprinzip)
die Verankerung von Entscheidungskompetenzen bei einem mehrköpfigen, untereinander nicht weisungsgebundenen Gremium im Gegensatz zum monokratischen oder bürokratischen Prinzip. Die erteilte Weisung ist als Willensäußerung des gesamten Gremiums aufzufassen (beispielsweise bei Beschlüssen des Betriebsrats).

Kollektivarbeitsvertrag
die für alle Arbeitnehmer eines Betriebs oder Wirtschaftszweigs geltenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses. Hierzu zählen ins-besondere Tarifvertrag und Betriebs-vereinbarung.

Kollektiveigentum
das Gemeinschaftseigentum z.B. an Grund und Boden oder Produktionsmitteln. K. ist die übliche Eigentumsform an den volkswirtschaftlichen Produktionsmitteln in sozialistisch geprägten Wirtschaftsordnungen. Abhängig von der Zuordnung des Eigentums auf die staatlichen Organe und Einrichtungen besteht dabei in sozialistischen Wirtschaftsordnungen K. als Staatseigentum oder Genossenschaftseigentum.

Kollektivismus
politische und wirtschaftliche Lehre vom Vorrang der Gesellschaft vor dem Einzelnen. Im wirtschaftlichen Bereich findet der K. seinen Niederschlag in der Ablehnung des Liberalismus und dem Übergang zur Plan-wirtschaft.