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Forderung, Forderungsabtretung und Forfaitierung – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Forderung
Anspruch eines Unternehmens gegenüber Geschäftspartnern. Zum Forderungsbestand zählen z.B. geleistete Anzahlungen, Ausleihungen, Wertpapiere, F. gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ferner v. a. die F. aus Lieferungen und Leistungen (Außenstände, in der Buchhaltung Debitoren genannt). Aufgrund der Rechnung besteht bei diesen ein Guthaben gegenüber dem Kunden, sodass das Forderungskonto als Aktivkonto erscheint. Zweifelhafte oder dubiose Forderungen sind in der Buchhaltung nach ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen. Die Abschreibung auf F. bewertet die uneinbringlichen Forderungen.

Forderungsabtretung
die Überlassung (Abtretung) von Forderungen aus Warenlieferungen vom Kreditnehmer auf den Kreditgeber (Bank) zur Sicherung seines Kredits. Dazu schließen Kreditgeber und Kreditnehmer einen Abtretungsvertrag (Zession) ab, der den Kreditgeber zum Gläubiger macht.

Forfaitierung
eine Art der Exportfinanzierung, bei der ein Exporteur Forderungen aus einem Exportgeschäft an ein Kreditinstitut (Forfaiteur) verkauft. Durch Ausschluss des Rückgriffs auf den Exporteur geht das Risiko auf den Forfaiteur über, der Exporteur haftet nur noch für den Bestand der Forderung. Die Kosten dieser Finanzierung bestehen aus den Geldkosten und dem Kompensationssatz für politische und währungstechnische Risiken, die als Vorausdiskont gleich von der Forderung abgezogen werden.