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Betriebliche Eigenleistung, Betriebsabrechnung und Betriebsänderung – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Betriebliche Eigenleistung
die innerbetriebliche Leistung eines Unternehmens, die nur für den eigenen Betrieb bestimmt ist. Man unterscheidet: zu aktivierende Leistungen (z.B. selbst erstellte Werkzeuge), Leistungen, deren Kosten in der Kostenrechnung zeitlich abgegrenzt werden (z.B. Entwicklungs-arbeiten), Leistungen, deren Kosten nach Fertigstellung den Kostenstellen belastet werden (z. B. Formulare, die eine Druckerei für den Eigenverbrauch druckt), und ständig wiederkehrende Leistungen, z.B. Kosten für die Hilfskostenstelle Eigenstromversorgung.

Betriebsabrechnung
die zahlenmäßige Abbildung des Produktionsprozesses im Rahmen der Kostenrechnung. Ein wichtiges Hilfsmittel für die Kostenstellenrechnung ist dabei der Betriebsabrechnungsbogen (BAB).Der BAB führt in vertikaler Anordnung Art und Höhe der einzelnen Gemeinkostenarten und in horizontaler Anordnung die Kostenstellen auf. Der einstufige BAB enthält nur Hauptkostenstellen, der mehrstufige BAB zusätzlich noch Hilfskostenstellen. Verrechnung der Gemeinkosten auf die Kostenstellen, Umlegung der Summen der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen, Ermittlung der Gemeinkostenzuschläge für die Kostenträgerrechnung und die Errechnung statistischer Betriebskennzahlen.

Betriebsänderung
im Wesentlichen die Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder wesentlicher Betriebsteile. Das Betriebsverfassungsgesetz verlangt in Unternehmen mit mehr als 20 vollbeschäftigten (und wahlberechtigten) Arbeitnehmern ein Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (sofern vorhanden). Zwar ist der Arbeitgeber in seiner Entscheidung zur B. frei, muss aber mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich zur Milderung oder zum (Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile für die Arbeitnehmer erarbeiten Sozialplan).