Bereich der Wirtschaftspolitik, der auf die Beeinflussung der Verhältnisse in der Land- und Forstwirtschaft ausgerichtet ist. Ziel der A. ist, den in der Landwirtschaft beschäftigten Personen ihr Einkommen zu sichern, die Bevölkerung mit qualitätvollen Lebensmitteln zu erschwinglichen Preisen zu versorgen und die Stabilität des Agrarmarkts sicherzustellen.
Träger der A. sind der Staat (etwa Bund und Länder), öffentlich-rechtliche Körperschaften (z.B. Landwirtschaftskammern) und Verbände (wie der Deutsche Bauernverband). In den EU-Mitgliedstaaten wird A. zum überwiegenden Teil nicht mehr auf nationaler Ebene betrieben, sondern durch die EU im Rahmen der Europäischen Agrarpolitik bestimmt. Die Agrarpreispolitik ist auf die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse ausgerichtet. Die EU hat über eine Reihe von Agrarmarktordnungen ‘einen einheitlichen europäischen Agrarmarkt mit festgelegten Preisen für landwirtschaftliche Erzeugnisse geschaffen. Sinken die Preise für wichtige landwirtschaftliche Erzeugnisse unter eine bestimmte Marke, werden die Produkte zu festen Preisen (Interventionspreise) von staatlichen Stellen aufgekauft. Die Agrarstrukturpolitik versucht, die erheblichen Veränderungen in der Landwirtschaft für die Bauern abzumildern. Seit Jahrzehnten steigt die Produktivität, aber die Preise sinken, sodass immer weniger Erwerbspersonen in der Landwirtschaft tätig sind.
Maßnahmen sind z.B. Fördermittel für benachteiligte Gebiete sowie Beihilfen oder Vergünstigungen bei der Vergabe von Krediten. Die Agrarsozialpolitik hat die soziale Sicherung der selbstständigen Landwirte und ihrer Familien zum Ziel. Insbesondere versucht sie, durch ein System sozialer Einrichtungen Risiken zu mildern, die mit der Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit infolge Alter, Krankheit oder Unfall verbunden sind.