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Anlagemotiv, Anlagevermögen und Anlegerschutz und was das bedeutet – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Anlagemotiv
Ein wichtiger Punkt bei der Anlageberatung ist die Auslotung des jeweiligen A. beim Kunden. Kreditinstitute sind verpflichtet, von ihren Kunden Angaben zu verlangen über ihre Erfahrungen oder Kenntnisse in Geschäften, die Gegenstand von Wertpapierdienst-leistungen sein sollen, über ihre mit den Geschäften verfolgten Ziele, ihre finanziellen Verhältnisse und ihre jeweilige Risikobereitschaft.

Anlagevermögen
alle Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen, z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Neben diesen Sachanlagen gehören in Großunternehmen auch Finanzanlagen wie Beteiligungen sowie immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente und Lizenzen zum Anlagevermögen. Zusammen mit dem Umlaufvermögen bildet das A. im Wesentlichen die Aktivseite der Bilanz.

Anlegerschutz
Der Gesetzgeber versucht, Anleger und Sparer durch gesetzliche Vorschriften vor Verlusten, die durch unsachgemäße, betrügerische und irreführende Informationen entstanden sind, zu schützen. Das Aktiengesetz, das Börsengesetz und das Gesetz über Kapitalgesellschaften sowie die Prospekthaftung beinhalten Regelungen darüber, wie Anleger zu beraten sind. – Siehe auch Anlageberatung.