Arbeiter
ein Arbeitnehmer, der im Gegensatz zum Angestellten überwiegend körperliche Arbeit in der Produktion verrichtet, Zeit- oder Leistungslohn bezieht und versicherungspflichtig in der Arbeiterrentenversicherung (LVA) ist. Die Tätigkeiten reichen vom ungelernten Arbeiter (Hilfsarbeiter) bis zum gelernten Arbeiter (Facharbeiter) mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Arbeitgeber
alle Unternehmer, die mindestens eine Person abhängig beschäftigen. A. und Arbeitnehmer schließen einen Arbeitsvertrag miteinander, der die Lohnzahlungspflicht des A. regelt, seine Fürsorgepflicht beinhaltet und den Erholungsurlaub inklusive Lohnfortzahlung quantifiziert; auch steht dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zu. Der A. hat die Pflicht, grundsätzlich die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und zu 100% den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung (Arbeitgeberanteil) zu tragen. Kollektivrechtlich ist der A. Gegen-über/Partner des Betriebsrats und der Belegschaft, bei Firmentarifverträgen ist er Tarifpartner der Gewerkschaft.
Arbeitgeberdarlehen
Darlehen, die Arbeitgeber Mitarbeitern gewähren. Die Konditionen sind besser als auf dem freien Markt, somit sind A. für die Mitarbeiter ein Anreiz, eine Arbeitsstelle anzunehmen. Sie werden in gut bezahlten Positionen z.B. für den Grundstücks-oder Hauserwerb gewährt.
Arbeitgeberhaftung
Der Arbeitgeber, auch der Geschäftsführer einer GmbH, haftet für die termingerechte, ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse auch dann, wenn er diese Aufgabe einem Mitarbeiter übertragen hat. Auch haftet ein Arbeitgeber/Unternehmer für Personen- und Sachschäden, die seine Produkte verursachen (Produkthaftungsgesetz). Das seit 1997 geltende Produktsicherheitsgesetz verpflichtet Hersteller und Importeure von Gütern, ausschließlich sichere Produkte auf den Markt zu bringen.