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Ergonomie, Erhaltungsaufwand und Erinnerungswert – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Ergonomie
umschreibt die Erforschung der Eigenschaften und Fähigkeiten des Menschen mit dem Ziel, Arbeitsplatz, Arbeitsmittel und Arbeitsabläufe menschengerecht zu gestalten, d.h., der jeweilige Arbeitsplatz soll an den Menschen angepasst werden, nicht der Mensch an den Arbeitsplatz. So sollte z.B. ein Computerbildschirm nicht so aufgestellt sein, dass sich in ihm durch Fenster einfallendes Tageslicht oder Licht von Lampen spiegelt, da dies die Augen rasch überanstrengt.

Erhaltungsaufwand
bestimmte Aufwendungen für Gebäude und andere körperliche Wirtschaftsgüter, v. a. Auf-wendungen für die Instandhaltung und Instandsetzung. Als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten sind sie in voller Höhe in dem Kalenderjahr anzusetzen, in dem sie geleistet werden. Bei größeren Aufwendungen für Gebäude, die überwiegend Wohnzwecken dienen, kann der Erhaltungsaufwand aber auch gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden.

Erinnerungswert (Erinnerungsposten)
Buchwert in Höhe von 1 € für diejenigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwar völlig abgeschrieben sind, aber noch weiterhin betrieblich genutzt werden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter braucht kein E. aktiviert zu werden, wenn sie im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Der E. kann auch auf uneinbringliche Forderungen angewandt werden.