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Die Zusage nach dem Vorstellungsgespräch – hilfreiche Information

Die Zusage nach dem Vorstellungsgespräch
Die lang ersehnte Zusage, dass Sie als Bewerber nun endlich der begehrten Position sicher sein können, erfolgt üblicherweise in schriftlicher Form. Entweder erhalten Sie vom Arbeitgeber gleich den Arbeitsvertrag in zweifacher Ausfertigung, mit der Bitte, ein Exemplar unterschrieben wieder zurückzusenden, oder Sie erhalten einen Brief, in dem ein Vertragsangebot angekündigt wird. Dieser sieht dann etwa wie der auf der folgenden Seite aus. Auf einen solchen Brief haben schon viele Bewerber irritiert reagiert, weil sie sich darüber gewundert haben, warum denn nicht gleich der Arbeitsvertrag mitgeschickt worden ist. Die Gründe hierfür wurden Ihnen oben erläutert. Entweder ist die Mitbestimmung des Betriebsrates abzuwarten oder die zweite Unterschrift, z.B. die des Geschäftsführers, kann noch nicht beigebracht werden, weil dieser auf Reisen ist. Wenn Sie in einem solchen Fall selbst unter Fristzwang kommen, z. B. weil Sie bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber kündigen oder einem anderen Arbeitgeber absagen müssen, jedoch zuvor gern den endgültigen Vertrag in Händen hätten, dann sollten Sie dies offen mit dem Arbeitgeber besprechen. Da er ja daran interessiert ist, Sie als den erfolgreichsten Bewerber aus dem ganzen Auswahlverfahren zu bekommen, wird er sich in aller Regel sehr kooperativ zeigen.

Wenn z. B. die Aushändigung des Vertrages nur daran scheitert, dass die zweite Unterschrift fehlt, dann kann man sich damit behelfen, dass der Arbeitgeber einen verbindlichen Brief schreibt, in dem er Ihnen die Einstellung bestätigt und eventuell den Vertrag blanko, ohne Unterschriften, beifügt, damit Sie schon einmal sehen, was darin enthalten ist. Bei mündlichen Zusagen sollten Sie immer vorsichtig sein. Zwar muss man sich darauf verlassen können, wenn ein Personalleiter sagt, dass Sie in jedem Fall eingestellt werden, doch ist es immer sicherer, einen klaren Vertrag in Händen zu haben. Oft hängt es von der Situation ab, wie man eine Zusage macht, und dies wird dann meistens auch bereits im Vorstellungsgespräch mit dem Bewerber besprochen. Mündliche Zusagen erfolgen entweder nach dem Vorstellungsgespräch, verbunden mit der Ankündigung, dass Sie in Kürze ein Vertragsangebot bekommen, oder telefonisch. Wenn z. B. vereinbart worden ist, dass sich eine Firma rasch nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens beim Bewerber meldet, dann kann es sein, dass der Personalleiter oder das Sekretariat bei Ihnen anrufen und mitteilen, dass die Wahl auf Sie gefallen ist. Manche Bewerber reagieren bei solchen Anrufen völlig überrascht. Dazu ein Beispiel:

Ein Personalleiter rief bei einer jüngeren Bewerberin (Bewerbung als Sekretärin mit qualifizierter Ausbildung und Sprachkenntnissen) am

Zusage

Wasker-Immobilieen GmbH 18. April 20..
Hanover
Herrn
Rolf-Thomas Schüttenberg
Wilhelmstraße 55
31275 Lehrte

Ihr Bewerbung als Kundenberater

Sehr geehrter Herr Sehüttenberg,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die mit Ihnen geführten Bewerbungsgespräche zu einem positiven Ergebnis führten. Wir werden Sie zum 1. Juli 20.. als Kundenberater in unserem Hause engagieren. Einen Arbeitsvertrag werden wir Ihnen in Kürze zusenden. Sollten Sie noch irgendwelche Fragen haben, so können Sie uns jederzeit anrufen.

Mit freundlichen Grüßen

Wacker-Immobilien GmbH
Personalleitung
ppa. Anton Büchner

Abend des Tages, an dem das zweite Bewerbungsgespräch stattgefunden hatte, zu Hause an, weil er dachte, dass sie sich freuen würde, noch am selben Tag die positive Nachricht zu erhalten. Es meldete sich deren Lebensgefährte, und zwar ziemlich unwirsch. Es kam zu folgendem Dialog:

*Personalleiter (P): Ich hätte gern Frau Gabriele Lange gesprochen.
*Lebensgefährte (L): Worum geht es denn, wer sind Sie denn überhaupt?
*P (vorsichtig, nicht zu viel sagen zu wollen): Hier ist die Firma X, mein Name ist Müller, Frau Lange
erbat meinen Anruf.
*L: Da kann ja jeder kommen, sicher wollen Sie etwas anbieten, Versicherungen oder so?
*P: Nein, es geht um eine Beschäftigungsmöglichkeit, ist denn Frau Lange im Hause?
*L: Na, wenns sein muss, warten Sie bitte.
Bewerberin (B): Lange, wer ist dort?
*P: Frau Lange, hier ist Müller von der Firma X, wir haben heute mit Ihnen gesprochen wegen der
Tätigkeit als Sekretärin.
*B (fällt ihm ins Wort): Ja und, was ist damit, ist noch was unklar?
*P: Frau Lange, ich wollte Ihnen eigentlich nur sagen, dass wir uns für Sie entschieden haben.
*B: Das überrascht mich ja total, damit habe ich ja überhaupt nicht gerechnet, wieso ist denn die
Wahl auf mich gefallen?
*P: Wir hatten von Ihnen einen sehr guten Eindruck und wollen Sie gern engagieren. Frau Lange, ich
will Sie jetzt nicht länger aufhalten, sondern wollte Ihnen nur unsere Entscheidung mitteilen. Sie
bekommen in den nächsten Tagen einen Vertrag, dann können wir ja nochmal telefonieren.
*B: Na, o. k. dann werde ich erst mal prüfen, was Sie mir so zu bieten haben, besten Dank, auf
Wiederhören.

Peinlich für die Bewerberin war, dass sie erstens im Gespräch selbst hatte erkennen lassen, dass sie die Stelle haben wollte und sich wegen ihrer guten Voraussetzungen auch ziemlich sicher war, dass die Wahl auf sie fallen würde. Zweitens hatte sie eine möglichst rasche Nachricht über die Arbeitgeberentscheidung erbeten. Stellen Sie sich deshalb als Bewerber immer auf Anrufe des Arbeitgebers ein, bei dem Sie sich beworben haben. Informieren Sie bitte auch Ihren Ehe- oder Lebenspartner, dass Sie auf einen für Sie wichtigen Anruf wirten, und stellen Sie sicher, dass man sich bei einem solchen Anruf angemessen verhält. Falls Sie Interesse daran haben zu wissen, ob die Bewerberin aus dem Beispielsfall den Job bekommen hat: Nein! Erstens hörte sie auf ihren Freund, der meinte, was denn das für ein Arbeitgeber sei, der abends noch zu Hause anrufe, und zweitens passten ihr marginale Vertragskonditionen nicht. So kann man natürlich auch anderen Bewerbern den Weg zum Erfolg ebnen. Kündigen Sie nie Ihren jetzigen Arbeitsvertrag, bevor Ihnen nicht entweder ein neuer Arbeitsvertrag vorliegt oder zumindest eine verbindliche schriftliche Einstellungszusage mit den ausgehandelten Konditionen. Gehen Sie auf Nummer Sicher und fragen Sie zur Not noch einmal telefonisch nach, was die eine oder andere Vertragsklausel genau beinhaltet.