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Die Absage nach dem Vorstellungsgespräch – hilfreiche Information

Absagen auf Bewerbungsgespräche werden in den meisten Fällen nicht begründet. Sie bekommen entweder Ihre Bewerbungsmappe ohne Anschreiben zurückgesandt oder mit einem hektographierten Begleitbrief, in dem nur Floskeln stehen. In vielen Fällen wählen die Personalbüros standardisierte Absagebriefe, in anderen ganz individuelle. Doch täuschen Sie sich nicht, wenn Sie einen individuellen Absagebrief bekommen. Sollten Sie anhand der Formulierungen der Meinung sein, dass sich der Arbeitgeber ganz besonders mit Ihnen auseinandergesetzt hat, so muss das nicht richtig sein. Manche Arbeitgeber haben bis zu 20 individuelle Absagebriefe in ihrem Textverarbeitungssystem gespeichert, die nach Ordnungskriterien aufgebaut sind, z. B. allgemeine Absage ohne Bewerbungsgespräch, Absage nach erstem Gespräch, Absage nach zweitem Gespräch usw. Wenn Sie als abgelehnter Bewerber deshalb aus einer Absage für sich etwas lernen wollen, z. B. was Sie beim nächsten Mal besser machen könnten, dann werden Sie das kaum anhand der Absagebriefe können. Nur selten werden Ihnen Arbeitgeber die Wahrheit darüber sagen, warum Ihre Bewerbung keinen Erfolg hatte, schon, um lästige Rückfragen zu vermeiden. Auch absolut ungeeignete Bewerber oder solche mit unangenehmem Verhalten bekommen meistens höfliche Briefe mit Floskeln. Nachfolgend einige Beispiele aus Absagebriefen:

*Wir konnten Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigen aufgrund der Vielzahl der eingegangenen
Bewerbungen.
*Wir konnten Ihre Bewerbung leider nicht in die engere Auswahl nehmen.
*Wir haben uns leider für einen anderen Bewerber entschieden, der unseren Vorstellungen am
besten entsprach. Unsere Entscheidung beinhaltet selbstverständlich keinerlei Aussagen über Ihre
fachlichen Qualifikationen oder Ihre Person.

Sie merken anhand dieser wenigen Beispiele leicht, dass alle Formulierungen Höflichkeitsfloskeln sind. Nur in Ausnahmefällen kommt es vor, dass man eine tatsächlich ehrliche Bewerbungsabsage bekommt. Auch dazu ein Beispiel:

Ihre Bewerbungsunterlagen haben auf uns einen sehr guten Eindruck gemacht, der sich in beiden Vorstellungsgesprächen bestätigte. Wenn wir Ihnen heute dennoch eine Absage erteilen müssen, so nur deshalb, weil ein weiterer Mitbewerber den Vorteil für uns hatte, bereits sehr lange in einer ähnlichen Position tätig gewesen zu sein und auch sofort bei uns anfangen kann. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht, bitten Sie um Verständnis für diese und danken Ihnen
noch einmal für das an unserem Hause gezeigte Interesse.

Natürlich können auch solche Briefe nur vorgetäuscht sein. Dies bemerkte einmal ein Bewerber recht ironisch in einem zweiten Bewerbungsbrief, als die gleiche Position, für die er mit einer ähnlichen wie der oben genannten Begründung abgelehnt worden war, noch einmal in der Zeitung ausgeschrieben war. Hintergrund war, dass der eingestellte Bewerber nach kurzer Probezeit von sich aus wieder ging. Seien Sie deshalb als Bewerber generell vorsichtig, Absagen zu kommentieren oder dem Arbeitgeber belehrende oder enttäuschende Briefe zu schreiben. Es bringt Ihnen nichts. Wen der Arbeitgeber ablehnt, den will er nicht haben. Damit müssen Sie sich abfinden. Auch mit der Tatsache, dass der Personalleiter in der Regel keine Zeit haben wird, Ihnen am Telefon die Ablehnungsgründe lang und breit zu erläutern, auch hier werden Sie nur selten die Wahrheit erfahren. Trotzdem kommt es ziemlich oft vor, dass abgelehnte Bewerber beim Arbeitgeber anrufen und nach Gründen der Ablehnung fragen. Meistens kombinieren Sie das dann mit dem Hinweis, die Bewerbungsunterlagen dort zu behalten, falls sich wieder einmal eine Möglichkeit ergeben sollte. Das verkennt aber die Realitäten, weil die wenigsten Arbeitgeber größeres Interesse daran haben, auf längerfristige Belange von Bewerbern Rücksicht zu nehmen.

Tatsächlich aber haben einige Arbeitgeber eine Kartei oder Datei mit Bewerberreserven. Das gilt jedoch nur für diejenigen Bewerber, die man wirklich schweren Herzens abgelehnt hat und für eventuelle Fälle gern im Auge behalten möchte. Es kann ja sein, dass ein eingestellter Bewerber die Probezeit nicht übersteht oder dass eine Mitarbeiterin schwanger wird und man qualifizierten Ersatz benötigt. Dann kann es schon hilfreich sein, auf Bewerber zurück- greifen zu können, von deren Qualifikationen man sich bereits in einem Bewerbungsgespräch überzeugt hat. Der Arbeitgeber wird üblicherweise mit der Absage auch Ihre Bewerbungsunterlagen zurücksenden und nur das Anschreiben in seinen Akten behalten. Viele Arbeitgeber vergessen indes die Rückgabe der Bewerbungsmappe. Nach einer Absage können Sie deshalb durchaus schriftlich oder telefonisch darum bitten, dass man Ihnen Ihre Unterlagen zurücksendet. Ansonsten gilt die goldene Regel:
Wenn Sie als Bewerber abgelehnt worden sind, dann sind Sie eben abgelehnt. Finden Sie sich damit ab, suchen Sie weiter und versuchen Sie auf keinen Fall, beim ablehnenden Arbeitgeber irgendwelche Rechte, Ansprüche oder gar Forderungen geltend zu machen.

Wichtig:
► Nicht nur der Arbeitgeber muss sich für den Bewerber entscheiden, auch Sie müssen nach dem letzten Vorstellungsgespräch überlegen, ob Sie die besprochene Position annehmen wollen oder nicht.
► Der Arbeitgeber orientiert sich bei seiner Entscheidung an objektiven und subjektiven Kriterien, aber auch an unternehmensbezogenen Gegebenheiten.
► Drängen Sie nicht auf eine Entscheidung, indem Sie schriftlich oder telefonisch nachfragen. Bedenken Sie, dass an der Entscheidungsfindung immer mehrere Personen beteiligt sind und dass zusätzlich der Betriebsrat gehört werden muss.