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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitsbedingungen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Nach dem A. unterliegt in Deutschland der Verleih von Arbeitskräften im Baubereich besonderen Einschränkungen. Grundsätzlich verbietet das Gesetz die gewerbsmäßige Überlassung für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden. Im Baubereich müssen die verleihenden Unternehmen von denselben Tarifverträgen oder von deren Allgemeinverbindlichkeit erfasst sein wie das entleihende Unternehmen.

Arbeitsbedingungen
die für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen. Die A. sind spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer auszuhändigen, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Die wesentlichen Angaben sind: Name und Anschrift der Vertragspartner, Beginn und evtl. auch Ende des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort, Bezeichnung bzw. Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit, Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts, Arbeitszeit, jährliche Urlaubsdauer, Kündigungsfristen sowie Hinweise auf Tarifverträge.

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,ABM
von der Arbeitsagentur finanzierte oder mitfinanzierte Beschäftigungen, die langjährig arbeitslose Arbeitnehmer fördern und ihnen eine Beschäftigungsmöglichkeit geben sollen. Wichtige Mittel der Arbeitsbeschaffung sind u.a. Lohnkostenzuschüsse an Unternehmen und die Finanzierung öffentlicher Arbeiten, z.B. im sozialen Bereich oder im Umweltschutz, die ohne Arbeitsbeschaffung nicht erledigt würden. Lohnkostenzuschüsse sollen die Arbeitgeber veranlassen, einen Arbeitslosen zu beschäftigen. Dabei kann der Arbeitgeber Niedriglöhne, die oft unter dem Tariflohn liegen, zahlen und damit einen Teil der Lohnkosten einsparen. ABM sollen v. a. die Arbeitslosigkeit verringern und Langzeitarbeitslosen einen Wiedereinstieg in das Erwerbsleben ermöglichen.

Arbeitsbeschaffungspolitik ist ein Teilgebiet der Arbeitsmarktpolitik des Staates, mit der das Ziel verfolgt wird, die Arbeitslosigkeit durch Maßnahmen abzubauen,
die unmittelbar Arbeitsplätze in der Volkswirtschaft schaffen wie z.B. die Vergabe von staatlichen Aufträgen.