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Erfolg, Erfüllungsgehilfe und Erfüllungsort – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Erfolg
das Ergebnis der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens während eines Betrachtungszeitraums. Je nachdem, ob die gesamte Wertentstehung einer Periode größer oder kleiner ist als der gesamte Werteverzehr derselben Periode, kann der E. als Differenz beider Größen positiv (Gewinn) oder negativ (Verlust) sein. Neben der Bilanz und ihren Kennzahlen sind die Zahlen der Gewinn-und-Verlust-Rechnung und der Kosten- und Leistungsrechnung nötig, um den E. des Unternehmens aussagefähiger zu gestalten. Wirtschaftlichkeit ist etwa dann gegeben, wenn die Erträge größer sind als die Aufwendungen oder die Erlöse über den Kosten liegen. In der Erfolgsanalyse als einem Teil der Bilanzanalyse wird versucht, Höhe und Zustandekommen des E. möglichst unabhängig von bilanzpolitischen, steuer- und handelsrechtlichen Einflüssen anhand von Kennzahlen wie beispielsweise Cashflow oder Rentabilität zu beurteilen.

Erfüllungsgehilfe
die Person, die mit Wissen und auf Willen des Schuldners bei der Erfüllung seiner Verbindlichkeit tätig wird. Für das schuldhafte Verhalten des E. haftet der Schuldner gegenüber dem Gläubiger wie für eigenes Verschulden.

Erfüllungsort (Leistungsort)
Ort, an dem ein Schuldner seine Leistung zu erbringen (erfüllen) hat, d.h. der Lieferer hat seine Ware bereitzustellen und der Käufer (Schuldner) das Geld bereit zu halten. Der gesetzliche Erfüllungsort ist d. R. der Wohnsitz oder Geschäftssitz des Schuldners. Beim vertraglichen Erfüllungsort wird der E. festgelegt, z.B. Erfüllungsort für beide Teile ist Kassel. Der E. legt fest, an welchem Ort die Haftung für die Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. So geht beim Versendungskauf nach der Übergabe der Ware an den Spediteur (oder Frachtführer) die Haftung für Beschädigung oder Vernichtung auf den Käufer über.