Arbeitsvorbereitung
alle Maßnahmen, mit denen der Fertigungsprozess geplant, organisiert und gesteuert wird. Die A. umfasst die Fertigungsplanung, d. h. die Aufstellung von Stücklisten, Bedarfsplanung (Bereitstellung von Material, Personal und Maschinen) und Ablaufplanung (Terminplanung), die Fertigungssteuerung als Durchführung eines Fertigungsauftrags und die Vorkalkulation, also die Ermittlung des Angebotspreises und der Stückkosten, bevor die eigentliche Produktion beginnt.
Arbeitszeit
die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit. Die Arbeit ist hinsichtlich ihrer täglichen, wöchentlichen und jährlichen Dauer, ihres täglichen Beginns und Endes, ihrer Unterbrechungen durch bezahlte oder unbezahlte Pausen und Urlaub durch Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge geregelt. Die Lebensarbeitszeit hängt von der Dauer der Ausbildung und vom gesetzlichen Rentenalter ab. Arten der Arbeitszeit: Neben der meist tariflich vorgeschriebenen Vollzeitarbeit gibt es zunehmend Teilzeitarbeit. Besondere Formen sind Mehrarbeit (Überstunden) und Kurzarbeit zur vorübergehenden Anpassung des betrieblichen Personalstands an die Auftragslage. Schichtarbeit liegt vor, wenn zur intensiveren Nutzung Arbeitsplätze von verschiedenen Arbeitnehmern in einem bestimmten Turnus mehrmals am Tag besetzt werden.
In vielen Bereichen hat sich die gleitende Arbeitszeit durchgesetzt, bei der die Arbeitnehmer innerhalb bestimmter Grenzen Beginn und Ende ihrer A. selbst bestimmen. Einzuhalten ist i. d. R. eine Kernzeit. Ein für die betriebliche Kostenrechnung wichtiger Unterschied besteht zwischen der Sollarbeitszeit, die sich aus der vertraglichen Normalarbeitszeit nach Abzug der Urlaubs- und Feiertage ergibt, und der effektiven A., die man erhält, wenn man von der Sollarbeitszeit die Fehlzeiten z.B. durch Krankheit, Mutterschutz oder Fortbildung abzieht. Seit 1975 wurde verstärkt über eine Arbeitszeitverkürzung wegen ihres möglichen Beitrags zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit diskutiert. Während die Gewerkschaften neben längerem Urlaub und einer Verkürzung der Lebensarbeitszeit (vgl. Altersteilzeit) die Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf eine z. . schon verwirklichte 35-Stunden-Woche anstreben, setzen sich die Arbeitgeberverbände v. a. für flexible Arbeitszeiten ein, um die Auslastung des Produktionspotenzials zu verbessern.
Zu dieser Flexibilisierung gehören Ausdehnung von Teilzeit-, Schicht- und Samstagsarbeit, Arbeitsplatzteilung im Rahmen des Jobsharing, variable A., Arbeit auf Abruf und unterschiedliche Regelarbeitszeiten. Das seit dem 1. 7. 1994 geltende Arbeitszeitgesetz, das die bis dahin geltende Arbeitszeitordnung von 1938 ablöste, setzt den Rahmen dafür, wann und wie lange Arbeitnehmer höchstens arbeiten dürfen. Die höchste zulässige tägliche Arbeitszeitdauer beträgt acht Stunden. Sie kann bis auf zehn Stunden verlängert werden, muss allerdings innerhalb eines halben Jahres wieder auf durchschnittlich acht Stunden ausgeglichen werden. Nach Arbeitsende besteht für jeden Arbeitnehmer ein Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden. Zum 1.1.2004 wurde das Arbeitszeitgesetz aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs, demgemäß auch die Arbeitsbereitschaft als Arbeitszeit zu werten ist, geändert. Fortan können die Tarifparteien auch längere Arbeitszeiten vereinbaren. Die Beschäftigten müssen schriftlich einwilligen.