Außenwirtschaftsförderung
die Förderung der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen. Für die A. ist in Deutschland das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) zuständig, das Mittel der A. in Zusammenarbeit mit der deutschen Wirtschaft entwickelt und den sich ständig wandelnden Erfordernissen des internationalen Wirtschaftsverkehrs und dem zunehmenden weltweiten Wettbewerb anpasst. Das BMWA setzt sich dabei für den Abbau von Handelsbeschränkungen, die Öffnung weltweiter Märkte für Waren und Dienstleistungen und die Sicherung eines uneingeschränkten und freien Welthandels ein, um die internationalen Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen z.B. in Form von Hermesbürgschaften zu verbessern.
Außenwirtschaftspolitik
alle Maßnahmen, mit denen die internationalen Wirtschaftsbeziehungen, also der inter-nationale Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, beeinflusst und gesteuert werden sollen. Teilgebiete der A. sind die Außenhandelspolitik, die Währungspolitik, die Wechselkurspolitik (Maßnahmen zur Beeinflussung des Außenwerts der Währung) und die Zahlungsbilanzpolitik. Ziele der Außenwirtschaftspolitik sind z.B. die Förderung der außenwirtschaftlichen Beziehungen zur Sicherung des Wirtschafts-wachstums und des Wohlstands in der Bevölkerung, die Verbesserung der Zahlungsbilanz oder der Schutz der einheimischen Wirtschaft vor internationaler Konkurrenz.
Außerbörslicher Handel
Wertpapierhandel, der außerhalb der Börsen vornehmlich vor- und nachbörslich praktiziert wird. Der Handel findet in erster Linie zwischen Banken sowie Banken und ersicherungsgesellschaften oder aber mit oder zwischen anderen institutionellen Anlegern statt.