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Ausstattungsmerkmale der Optionen

Details können entscheidend sein
So wie jedes andere Produkt bestimmte Eigenschaften aufweist — ein Kleidungsstück zum Beispiel eine bestimmte Farbe und Große — haben auch Finanzinstrumente Besonderheiten. Anleihen haben beispielsweise eine bestimmte Laufzeit und einen Kupon, Investmentfonds eine bestimmte Anlagestrategie. Jedes dieser Elemente ist ein sogenanntes Ausstattungsmerkmal. Auch Optionen haben Ausstattungsmerkmale, im Vergleich zu anderen Finanzprodukten sogar ziemlich viele verschiedene. Die wesentlichen werden wir in den kommenden Abschnitten näher betrachten, Dass es sich lohnt, jedes einzelne Ausstattungsdetail zu beachten, werden wir sehen, wenn wir uns intensiver mit der Bewertung von Optionen beschäftigen. Zunächst wollen wir jedoch die einzelnen Ausstattungsmerkmale der Reihe nach besprechen.

Vom Typ bis zum Bezugsverhältnis – alles ist geregelt
Schließen zwei Parteien ein Optionsgeschäft ab, muss festgelegt werden, ob es sich um ein Kauf- oder Verkaufsrecht handeln soll. Die Parteien müssen sich über den Optionstyp einigen. Dann ist zu klären, welche Sache in Zukunft überhaupt ge- oder verkauft werden darf. Man bezeichnet das Objekt, das der Option zugrunde liegt als Basisgut oder benutzt oft auch, die englischsprachige Bezeichnung Underlying. Wie wir später noch sehen, beziehen sich Optionen nicht nur auf Aktien, sondern auf eine Vielzahl anderer Finanzinstrumente (Anleihen, Devisen usw.) und sonstiger Dinge (z. B. Rohstoffe). Das wichtigste bei jedem Optionsgeschäft ist sicherlich der Strike, also der Preis, zu dem der Optionsinhaber das Underlying in Zukunft kaufen oder verkaufen darf. Des Weiteren müssen sich Käufer und Stillhalter über die Laufzeit der Option verständigen, auch Optionsfrist genannt. Optionen sind also immer zeitlich begrenzt. Die Lebensdauer einer Option bezeichnet man allgemein auch als deren Laufzeit. Sie ist gleichbedeutend mit der Zeitspanne gerechnet vom Tag der Ausgabe (Entstehung) bis zur Fälligkeit. An der Laufzeit lässt sich ablesen, wann eine Option letztmalig ausgeübt werden kann. Die Spanne zwischen Emissions- und- Fälligkeitstermin wird ganz korrekt als Gesamtlaufzeit bezeichnet. Nachdem der Emissionszeitpunkt verstrichen ist, spricht man von der Restlautzeit. Nur am Ausgabetag sind Gesamt- und Restlaufzeit identisch. Vereinbart werden muss darüber hinaus, ob der Stillhalter im Falk einer Ausübung das Underlying tatsächlich liefert, was man auch als effektive Andienung oder physische Lieferung (englisch: pkysical delivery) bezeichnet. Dann zahlt der Optionsinhaber 60 Euro, um im Gegenzug vom Stillhalter eine T-Aktie zu empfangen.

Doch statt einer effektiven Andienung könnten sich die Vertragspartner auch für einen Barausgleich – englisch: Cash Settlement – entscheiden. Auf einen Austausch des Underlyings wird in diesem Fall verzichtet. Dafür zahlt der Stillhalter sozusagen ersatzweise die Differenz zwischen aktuellem Aktienkurs und Strike an den Optionsinhaber – vorausgesetzt natürlich, der Aktienkurs liegt über dem Strike. Bei Optionsscheinen ist es inzwischen schon fast zum Normalfall geworden, dass am Ende bar abgerechnet und nicht tatsächlich geliefert wird. Dies liegt zum einen daran, dass die Abwicklung einfacher ist, zum anderen existieren bestimmte Underly- ings (z. B. Aktienindizes), die man gar nicht — oder nur unter sehr großem Aufwand – tatsächlich liefern könnte. Festgelegt werden muss darüber hinaus, ob eine Ausübung ausschließlich am Verfalltag möglich ist. In dem Fall liegt eine europäische Option vor (European Style). Bei einer sogenannten amerikanischen Option (American Style) kann der Inhaber hingegen jederzeit während der Optionsfrist von seinem Recht Gebrauch machen. Schließlich umfassen die Ausstattungsmerkmale noch das Bezugsverhältnis (englisch: Ratio). Daran lässt sich ablesen, welche Underlyingmenge mit einer einzigen Option ge- bzw. verkauft werden kann. Manchmal wählt man statt des Bezugsverhältnisses das sogenannte Optionsverhältnis. Dies entspricht dem Kehrwert des Bezugsverhältnisses. Demnach gibt das OptionsVerhältnis an, wie vieLe einzelne Optionen benötigt werden, um eine Einheit vom Underlying zu beziehen bzw. zu veräußern. Fassen wir alles noch einmal in einem konkreten Fallbeispiel zusammen. Wenn wir einen Call kaufen, dann müssen wir 12 Euro dafür bezahlen, haben damit aber das Recht erlangt, jederzeit – letztmalig jedoch am 1.12.2001 – T-Aktien zum Preis von 60 Euro zu kaufen. Aufgrund des Bezugsverhältnisses von 1,0 berechtigt eine Option zum Bezug genau einer Aktie. Machen wir vom Kaufrecht Gebrauch, muss der Schreiber aufgrund des Andienungsmodus (Cash Settlement) die Aktie nicht tatsächlich liefern, sondern lediglich den Unterschiedsbetrag zwischen Aktienkurs und Basispreis an uns auszahlen. Üben wir die Option zum Beispiel bei einem Aktienkurs von 75 Euro aus, erhalten wir vom Stillhalter einen Betrag von 15 Euro.

Call-Option
Underlying   T-Aktie
Strike Price   60 Euro
Fälligkeit   1.12.2001
Ratio   1,0
Andienung   Barausgleich
Ausübung   amerikanisch
Optionspreis   12 Euro

Dieses Fallbeispiel zeigt, dass ein Barausgleich – insbesondere was die Abwicklung betrifft – um einiges komfortabler ist als eine effektive Andienung. Denn für den Emittenten erübrigt es sich, die Aktie tatsächlich zu liefern. Dies ist in der Praxis durchaus mit einigen Transaktionen verbunden (z. B. Wertpapiere ins Depot des Kunden einbuchen) und verursacht deshalb natürlich entsprechende Kosten. Aber auch der Optionsinhaber erspart sich einigen Aufwand. Er braucht den Basispreis nicht extra zu zahlen. Ein Cash Settlement bringt also Vorteile für beide Seiten. Man muss sich daher auch gar nicht wundern, dass die überwiegende Anzahl an Optionsscheinen am Laufzeitende – vorausgesetzt natürlich, ihr Innerer Wert ist positiv – nicht mehr effektiv bedient wird. Um ganz sicher zu gehen, wie die Bank ihren Verpflichtungen letztendlich nachkommt, sollte man schon einen Blick in die Emissionsbedingungen werfen.