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Betriebsausgabe, Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsbuchhaltung – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Betriebsausgabe
die Aufwendung eines Betriebs oder Unternehmens, die durch seine Tätigkeit veranlasst ist, z.B. Gehälter, Löhne, Wareneinkäufe, Zinsen für Darlehen, anteilige Ausgaben für die Nutzung von Maschinen (Absetzung für Abnutzung). Diese Aufwendungen werden den Einnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen, den Betriebseinnahmen, gegenübergestellt, mindern den steuerlichen Gewinn und damit die Steuerbelastung.

Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Gründe rechtfertigen nach dem Kündigungsschutzgesetz eine Kündigung des Arbeitnehmers, wenn z.B. eine schlechte Auftragslage vorliegt oder Arbeitsplätze abgebaut werden müssen, um den Betrieb als Ganzes zu erhalten. Nach dem Kündigungsschutzgesetz muss eine solche Kündigung sozial gerechtfertigt sein, d.h., dem Arbeitnehmer muss ein anderer Arbeitsplatz (falls vorhanden) im Betrieb angeboten werden und sämtliche sozialen Gründe müssen berücksichtigt werden.

Betriebsbuchhaltung
Die B. hat die Aufgabe, die angefallenen Kosten im Betrieb aufzuzeichnen und den Stellen (Kostenstellen) und Produkten (Kostenträgern) zuzurechnen, die sie verursacht haben. Die unternehmensbezogene Geschäftsbuchhaltung oder Finanzbuchhaltung nennt man auch Buchführung oder externes Rechnungswesen, während die B. auch als internes Rechnungs-wesen oder Kostenrechnung bezeichnet wird.