Home » Wirtschaftslexikon » J K L » Kapitalerhaltung, Kapitalerhöhung und Kapitalertragsteuer – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Kapitalerhaltung, Kapitalerhöhung und Kapitalertragsteuer – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Kapitalerhaltung
Begriff für das bilanztheoretische Ziel, die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens zu wahren. Anhänger der nominellen Kapitalerhaltung streben an, dass der Betrag des nominellen Geldkapitals von Rechnungsperiode zu Rechnungsperiode gleich bleibt. Gewinn oder Verlust ergeben sich als Differenz zwischen dem Kapital zu Beginn und am Ende der Rechnungsperiode. Dieses Prinzip liegt dem Handels- und Steuerrecht zugrunde. Anhänger der realen (materiellen) Kapitalerhaltung verlangen, dass die Kaufkraft des Kapitals zu Beginn und am Ende der Rechnungsperiode gleich ist. Der Überschuss ist der Gewinn, der über eine Indexrechnung ermittelt werden muss. Bei der substanziellen Kapitalerhaltung soll nicht nur das Geld, sondern das gesamte Realvermögen erhalten werden. Das kann soweit führen, dass von der Erhaltung der Leistungsfähigkeit erst dann gesprochen wird, wenn das Unternehmen mit der Gesamtentwicklung der volkswirtschaftlichen Produktion Schritt hält (relative oder qualifizierte Substanzerhaltung), also z.B. seinen Marktanteil behält, die immateriellen Werte sichert und an der branchenüblichen Entwicklung teilhat.

Kapitalerhöhung
Maßnahmen der Finanzierung von Unternehmen durch Erhöhung des Eigenkapitals. Personengesellschaften können dies durch Selbstfinanzierung, Erhöhung der Einlagen durch die Gesellschafter oder die Aufnahme neuer Gesellschafter erreichen. Ähnlich verhält es sich bei einer GmbH oder einer Genossenschaft. Aktiengesellschaften können eine K. durch die Ausgabe junger Aktien ermöglichen oder durch genehmigtes Kapital, durch bedingte Kapitalerhöhung bzw. durch die Ausgabe von Gratisaktien. – Gegenteil: Kapitalherabsetzung.

Kapitalertragsteuer
eine besondere Erhebungsform der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Sie wird auf bestimmte Kapitalerträge erhoben, z.B. auf Dividenden aus Aktien deutscher Unternehmen. Die Beträge werden als Quellensteuer direkt vom Schuldner der Kapitalerträge oder von der auszahlenden Stelle (Bank) einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die K. beträgt im Regelfall 25% bei Aktiendividenden, 30 % bei Bundesschatzbriefen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie bei Zinsen aus Guthaben bei Banken oder Bausparkassen. Dieser Zinsabschlag wird auf die Einkommensteuer angerechnet, bei der Dividendenbesteuerung gilt das Halbeinkünfteverfahren. Der Sparer kann die Steuerzahlung teilweise vermeiden, wenn er seiner Bank einen Freistellungsauftrag einreicht oder sich eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung vom Finanzamt holt. Diese wird ausgestellt, wenn vermutet werden kann, dass eine Einkommensteuerzahlung wegen zu geringer Einkünfte nicht in Betracht kommt.