Wenn die Bank Ihr Darlehen kündigt – Insolvenz bei Unternehmen

Die Bank kann ein Darlehen nur aus wichtigen Gründen kündigen, beispielsweise bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens, wenn Informationspflichten nicht eingehalten oder Kreditraten nicht gezahlt werden oder auch wenn ein Förderdarlehen unter Vorgabe falscher Tatsachen vergeben wurde. In der Realität zeigt sich allerdings, dass die eine oder andere Kündigung letztlich nicht ganz rechtens ist.

Aber: Die Dienste eines Anwalts sind teuer, und ein Verfahren kann sich lange hinziehen. Wenn Ihnen eine Kündigung also nicht rechtmäßig erscheint und Ihre finanzielle Lage unbedenklich ist, sollten Sie eher eine Umschuldung und die Suche nach einer anderen Bank in Betracht ziehen. Ein Verfahren würde etwa ein Jahr dauern, und das Honorar des Anwalts würde sich an der Darlehenssumme bemessen – günstig kommt man also auf keinen Fall weg. Falls eine Rechtsschutzversicherung einspringt, wäre ein Verfahren in Erwägung zu ziehen. Dann stellt sich aber die Frage, ob man mit einer Bank, die sich so verhalten hat, weiterhin Zusammenarbeiten will.

Wird Insolvenz angemeldet oder liegen ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten vor, führt das fast immer dazu, dass eine Bank das Darlehen kündigt. Das versetzt einem Unternehmen, das vielleicht noch gerettet werden könnte, meist endgültig den Todesstoß. Auch hieran wird deutlich: Das rechtzeitige Reagieren bei Schwierigkeiten ist unumgänglich, und auch die Kommunikation mit der Bank spielt eine große Rolle. Wer wartet, bis nichts mehr geht, kommt aus der Situation üblicherweise nicht mehr heraus und muss aufgeben.

Wenn gar nichts mehr geht
Die Insolvenz kommt durch eine vorliegende oder drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder durch Überschuldung zustande. Die gesetzliche Grundlage findet sich in der Insolvenzordnung (InsO). Nach § 13 InsO ist nicht nur der Schuldner, sondern auch der Gläubiger berechtigt, eine Insolvenz anzumelden. Mit anderen Worten: Wenn Sie Rechnungen nicht mehr zahlen können und es zu gerichtlichen Mahnbescheiden und/oder Vollstreckungsverfahren kommt, können auch Ihre Gläubiger die Insolvenz Ihres Unternehmens anmelden. Mit der Insolvenzordnung werden nicht Sie oder Ihr Unternehmen geschützt, sondern diejenigen, die finanzielle Ansprüche an Sie haben.

Verpflichtung zum Insolvenzantrag
Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen. Geschieht das nicht, handelt es sich um eine Straftat – die Konkursverschleppung. Personengesellschaften wie die GbR und Einzelunternehmer können einen Insolvenzantrag stellen oder aber eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern anstreben. Wer davon ausgehen kann, dass er seine Schulden mithilfe einer Festanstellung oder auf andere Weise in absehbarer Zeit begleichen kann, sollte die außergerichtliche Einigung anstreben, um entsprechende Schufa-Einträge, Pfändungen oder Ähnliches zu vermeiden. Lässt sich keine Einigung mit den Gläubigern erreichen oder ist der Schuldenberg so groß, dass er innerhalb der kommenden sechs Jahre nicht abgebaut werden kann, sollte Insolvenz angemeldet werden. Das bringt letztlich die Entschuldung mit sich, wodurch sich neue Perspektiven eröffnen.

In Deutschland werden zwei Arten des Insolvenzverfahrens unterschieden: die Regelinsolvenz und die Verbraucherinsolvenz. Die erste Variante ist relevant für Unternehmen jeder Rechtsform, also auch für Freiberufler und andere Einzelunternehmen. Die zweite – bekannter unter dem Namen Privatinsolvenz – ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das nur für bestimmte Selbständige infrage kommt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt werden kann:
• Die betreffende Person muss ihre Selbständigkeit bereits aufgegeben haben.
• Sie darf maximal 19 Gläubiger haben.
• Sie darf keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen haben (Schulden bei Sozialversicherungsträgern für Mitarbeiter, die bei ihr beschäftigt waren, Schulden aus nicht bezahlten Arbeitslöhnen/Gehältern oder Schulden aus nicht abgeführter Steuer für ehemalige Arbeitnehmer).

Bei allen anderen Unternehmen kommt das Regelinsolvenzverfahren zum Tragen. Über das richtige Insolvenzverfahren entscheidet das zuständige Gericht. Darüber, wo eine Insolvenz angemeldet werden muss, informiert das örtliche Amtsgericht. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Insolvenzvarianten auf.

Regelinsolvenzverfahren Verbrauchinsolvenzverfahren
Es geht schnell. Wegen außergerichtlicher Einigungsversuche dauert es länger.
Die kostenlosen Schuldnerberatungen fühlen sich nicht zuständig. Es entsteht eine Beratungslücke. Inanspruchnahme der kostenlosen Schuldnerberatungen Ist möglich.
Ein außergerichtlicher Einigungsversuch Ist nicht vorgesehen, kann aber trotzdem unternommen werden. Bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wird, Ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mithilfe einer der kostenlosen Schuldnerberatungen notwendig.
Ein Schuldenbereinigungsplan ist im Rahmen der Regelinsolvenz nicht vorgesehen. Im zweiten Schritt versucht das Gericht, bei entsprechenden Erfolgsaussichten, einen Schuldenbereinigungsplan mit den Gläubigern zu vereinbaren.
Ein Insolvenzverwalter verwertet das Vermögen des Unternehmens, bei Unternehmen mit unbeschränkter Haftung auch das Privatvermögen. Die Restschulden bleiben bestehen. Der Insolvenzverwalter vertritt die Interessen der Gläubiger. Vom Gericht wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt. Die Gläubigerversammlung entscheidet über den endgültigen Insolvenzverwalter. Führt der Versuch einer außergerichtlichen Einigung und eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans nicht zum Erfolg, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Ein Treuhänder verwertet das Vermögen des Schuldners, die Restschulden bleiben bestehen. Der Treuhänder wird vom Gericht bestellt. Seine Rolle entspricht in etwa der Rolle des Insolvenzverwalters bei der Regelinsolvenz.
Es kann ein Insolvenzplan erstellt werden (mehr hierzu im Anschluss an diese Übersicht). Es besteht keine Möglichkeit für einen Insolvenzplan.
Im Rahmen eines weiteren Verfahrens, das sich an das Regelinsolvenzverfahren anschließt, kann der Schuldner eine Restschuldbefreiung anstreben. Nur wer den Gläubigern für die Dauer von sechs Jahren die pfändbaren Einkünfte überlässt, kann nach Ablauf der sechs Jahre eine Restschuldbefreiung bekommen. Im Rahmen eines weiteren Verfahrens, das sich an das Verbraucherinsolvenzverfahren anschließt, kann der Schuldner eine Restschuldbefreiung anstreben. Nur wer den Gläubigern für die Dauer von sechs Jahren die pfändbaren Einkünfte überlässt, kann nach Ablauf der sechs Jahre eine Restschuldbefreiung bekommen.

Das Insolvenzverfahren wird sehr kritisch betrachtet. Die meisten Insolvenzverwalter betreuen mehrere Unternehmen gleichzeitig und kennen sich in den jeweiligen Branchen oft nur wenig aus. Hinzu kommt, dass sie die Interessen der Gläubiger und nicht die des insolventen Unternehmers verfolgen – so schreibt es das Gesetz nun einmal vor. Die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens verläuft deshalb nicht unbedingt im Sinne des insolventen Unternehmers. So passiert es, dass Material zu Preisen verkauft wird, die deutlich unter denen beim Einkauf liegen – obwohl der betreffende Lieferant bereit wäre, das Material zurückzunehmen und damit die Schuldenlast stark zu senken. Flüssige Mittel zur Verteilung an die Gläubiger sind das vorrangige Ziel, auch wenn das manchmal unsinnig erscheint. Das kann letztlich für den insolventen Unternehmer bedeuten, dass der Restschuldenberg, auf dem er sitzenbleibt, nur noch größer wird.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Zerschlagung von Unternehmen im Vordergrund steht. Die Rettung durch eine Sanierung wird nur selten in Betracht gezogen. Dabei wird parallel zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens nach den Buchstaben des Gesetzes ein Insolvenzplan aufgestellt. Das Ziel der damit verbundenen Verhandlungen besteht darin, für eine möglichst einvernehmliche Bewältigung der Situation zu sorgen. Die Gläubiger müssen dem Insolvenzplan sowieso zustimmen, die Regelungen darin werden vom Unternehmer in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter festgelegt. Im Insolvenzplan kann von den Regelungen des Insolvenzverfahrens abgewichen werden. Somit kann dieser Weg vorteilhaft für das Unternehmen sein. Sobald der Insolvenzplan rechtskräftig wird, endet das Insolvenzverfahren.

Darlehen und Kredite – Einführung und Grundlagen

Fast jeder Unternehmer kommt einmal in die Situation, in der er ein Darlehen oder einen Kredit benötigt – sei es in der Gründungsphase oder durch einen Liquiditätsengpass. Angesichts unterschiedlicher Banken, Fördermittel und anderer Varianten fragen sich viele, wie sie den Überblick behalten sollen, wenn es darum geht, sich Geld zu leihen. Die grundsätzliche Entscheidung, was im Einzelfall sinnvoll ist, fällt schon schwer genug.

Doch als ob das nicht reichen würde, stellen sich noch viele andere Fragen, wenn es um Darlehen und Kredite geht, zum Beispiel: Wie bekomme ich ein Darlehen von der KfW, der Bank des Bundes und der Länder, die Gründer und Unternehmer bei ihren Vorhaben unterstützt? Sind KfW- Darlehen immer besser als die Darlehen einer Geschäftsbank? Welche anderen Möglichkeiten bestehen, um an Geld zu kommen – auch für Unternehmen, die schon länger am Markt sind? Außerdem ist häufig unklar, was der Businessplan eigentlich mit dem Ganzen zu tun hat und was bei dessen Erstellung zu beachten ist. Oder wie ein Darlehen beantragt wird und wie lange die ganze Angelegenheit dauert. Und wie geht es weiter, wenn das Geld da ist?

Sie werden beim Lesen schnell erkennen, dass Ihr Weg zum geliehenen Geld so individuell ist wie Sie selbst. Finden Sie also heraus, was zu Ihnen passt und wie Sie zum gewünschten Ergebnis kommen. Bei allen entscheidenden Fragen steht unser Ratgeber zur Seite. In unserer Geldanlage-Webseite sind die Erfahrungen vieler Berater, Anbieter, Gründer und Unternehmer eingeflossen. Auf dieser Grundlage eröffnet sich Ihnen vielleicht eine Möglichkeit, ohne ärgerliche Umwege zu Ihrer Wunschfinanzierung zu kommen. Andreas Lutz und Andrea Claudia Delp München/Berlin im Juli 2009

Warum bekommen viele Gründer oder Unternehmer keinen Kredit oder kein Darlehen?
In Bezug auf die Ablehnungsquote bei Kredit- oder Darlehensanfragen hat Guido Wegner, Leiter des Gründercenters der Volksbank in Berlin, Folgendes zu berichten: „Rund 70 bis 80 Prozent aller Anfragen über die Finanzierung von Neugründungen werden bei uns abgelehnt. Dabei liegt diese Quote bei kleineren Finanzierungen – also unter 50.000 Euro – sogar tendenziell etwas höher. Im Wesentlichen finden sich zwei Gründe für Ablehnungen: Zum einen liegt es oft an der mangelnden Qualität des Geschäftskonzepts oder Businessplans; zum anderen liegt es oft an den Fähigkeiten und Voraussetzungen der Gründer/innen.“

Es ist also tatsächlich wahr: Viele Anträge auf ein Darlehen oder einen Kredit werden von Banken abgelehnt. Warum das so ist? Stellen Sie sich vor, Sie hätten 50.000 Euro gewonnen und wollen das Geld in ein Unternehmen investieren. Die Summe reicht nur für ein einziges Darlehen, aber vier Bewerber haben Ihnen ihre Konzepte vorgelegt. Welche Kriterien, würden Sie wohl ansetzen, um herauszufinden, welches Vorhaben das aussichtsreichste ist? Sie würden jede Idee ausgiebig betrachten, mit den Bewerbern sprechen, den Taschenrechner zücken und letztlich die Variante auswählen, die aus Ihrer Sicht die beste Mischung aus Sicherheit und Gewinnaussichten bietet. Die anderen drei Bewerber würden leer ausgehen.

Erfreulicherweise werden aber auch viele Anträge auf ein Darlehen oder einen Kredit gleich beim ersten Anlauf genehmigt. Annemarie R. aus Berlin beispielsweise plante eine Existenzgründung in ihrer Stadt. Das Konzept umfasste ein Café, das mit kinderfreundlichen Angeboten die ganze Familie anspricht. Obwohl es schon zahlreiche Cafés dieser Art in Berlin gibt und viele Gastronomen davon ausgehen, dass es bei den Banken „schwarze Listen“ gibt, die Darlehen in ihrer Branche von vornherein ausschließen, klappte es gleich im ersten Anlauf mit der Finanzierung.
Annemarie R. bekam das Geld von der Bank, weil sie einen überzeugenden Businessplan vorgelegt hat. Der Standort war gut gewählt: Er lag in einer Gegend, in der viele Familien mit gehobenen Einkommen wohnen. Ein Familiencafé im modernen Stil gab es dort noch nicht. Auch wenn nicht von einer Toplage die Rede sein konnte, lag das Café direkt an einer Straße, an der viele Passanten vorübergehen. Die Gründerin hatte schon viele Jahre in der Gastronomie gearbeitet und auch Führungsaufgaben wahrgenommen. Der Businessplan war rundum perfekt. Dieser Fall macht deutlich: Es geht darum, dass ein Vorhaben aussichtsreich ist, dass verwertbare Branchenkenntnisse vorliegen und dass der Standort eines Unternehmens richtig gewählt wird. „Schwarze Listen“ sind irrelevant, wenn eine Geschäftsidee rundum stimmig daherkommt.

Frau Kirsten M. etwa versuchte sich an einem Einzelhandel in Hamburg. Das Konzept war attraktiv und griff gängige Markttrends auf; Erfahrung und Branchenkenntnisse waren ebenfalls vorhanden. Dennoch wurde der Antrag auf ein Darlehen abgelehnt. Grund: der Standort in einer ruhigen Seitenstraße. Eben der spielt beim Einzelhandel mit Ladengeschäft eine bedeutende Rolle. Katharina N. wiederum hatte eine brillante Idee für eine Internetplattform. Aber: Die Umsetzung hätte sie nicht alleine in Angriff nehmen können, dafür fehlten ihr Branchenerfahrung und Fachkenntnisse. Das hat dann auch die Bank in Form einer Ablehnung bestätigt.

Darlehen und Kredit
Der Begriff „Kredit“ wird oftmals auch für das Darlehen verwendet. In diesem Finanzportal werden die beiden Begriffe wie folgt benutzt: Der Kredit ist eine kurzfristige Finanzierungsform – etwa zum Überbrücken weniger Monate. Das Darlehen dagegen stellt eine mittel- bis langfristige Finanzierungsform dar, hierunter fallen beispielsweise Bankdarlehen mit einer Laufzeit zwischen drei und 15 Jahren. Machen Sie sich klar, dass für jedes Unternehmen verschiedene Kernkompetenzen gebraucht werden. Sind diese bei den Gründern oder im Gründerteam nicht vorhanden, wird sich keine Bank finden, die zu einer Finanzierung bereit ist. Fehlen dagegen nur einzelne Aspekte einer Kompetenz, ist ein Gründercoaching hilfreich oder ein Mitgründer kann diese Lücke abdecken. Das Gleiche gilt übrigens auch bei der Suche nach Investoren – hier geht es in Sachen Kernkompetenzen sogar noch härter zu.

Mike Kösching plante als selbständiger Zimmermeister den Bau eines Musterhauses. Sein findiger Unternehmensberater hat ihm ein paar Tipps gegeben, und er hat sich den Gang zur Bank gespart. Das erforderliche Geld hat er über eine Internetplattform innerhalb von nur drei Wochen „eingesammelt“. Anders gesagt: Die Bank ist gut, in manchen Fällen sind andere Lösungen besser. Wer feststellt, dass es mit der Bank nicht klappt, sollte nicht gleich aufgeben, sondern über Alternativen nachdenken.

Standardwarnsystem und operative Controlling – erfolgreiche Unternehmendteuerung

Das Standardinstrument für die Unternehmenssteuerung heißt „operatives Controlling“. Dabei steht die Planung und Prüfung der Ergebnisse eines Unternehmens in regelmäßigen zeitlichen Abständen im Vordergrund. Hierfür reichen in kleineren Unternehmen einfache Excel-Tabellen aus. Das operative Controlling besteht dabei aus einem sich wiederholenden Zyklus, der wie folgt abläuft.

Sie legen Ziele für Ihr Unternehmen fest
Zielformulierungen sind wichtig, um frühzeitig erkennen zu können, wenn ein Ergebnis nicht erreicht wird. Aus Ihrem Businessplan könnte beispielsweise das Ziel „Gewinn von 25.000 Euro im ersten Jahr“ hervorgehen. Ziele müssen messbar, erreichbar und eindeutig sein – ansonsten lässt sich der Stand der Dinge nicht überprüfen. Legen Sie Ihre Ziele auch gegenüber der Bank offen.

Sie planen die Daten für Ihr Unternehmen
Im Businessplan findet sich bereits die erste Planung. Nutzen Sie die hierfür ermittelten Finanzdaten als Grundlage für das operative Controlling in der ersten Phase nach dem Start Ihres Vorhabens.

Sie prüfen, ob der Plan eingehalten werden kann
Ordnen Sie die Daten, die Sie auch Ihrem Steuerberater liefern, Ihrer Planung aus dem Businessplan zu. Am Anfang ist zum Beispiel ein Vergleich der geplanten mit den tatsächlichen Startinvestitionen sinnvoll. Im weiteren Verlauf gleichen Sie die geplanten und aktuellen laufenden Kosten und Investitionen ab. Das lässt sich gut mit Excel oder anderen Softwareprodukten bewältigen. Legen Sie Ihre Ergebnisse auch der Bank vor. Wenn es nicht wie geplant für Sie läuft, wird ohnehin nachgefragt. Wenn Ihr Unternehmen gut anläuft, sammeln Sie Pluspunkte in Sachen Rating und sichern sich den guten Willen des zuständigen Bankmitarbeiters.
Ein Abgleich der Ist- mit den Soll-Werten wird meist monatlich vorgenommen. Zeichnet sich dabei eine bedenkliche Abweichung ab, die Ihre Zielerreichung gefährdet, so müssen Sie sofort reagieren und Korrekturmaßnahmen einleiten. Mit einem Tabellenkalkulationsprogramm können Sie auf den ersten Blick erkennen, wo in Ihrem Unternehmen es brennt. Legen Sie negative Entwicklungen und die Einleitung von Korrekturmaßnahmen bei Ihrer Bank offen, spätestens bei Abgabe der Jahresergebnisse.

Die Planung bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum – meist auf ein Jahr. Anschließend planen Sie für das darauffolgende Jahr. Aktualisieren Sie Ihre Unterlagen aus dem Businessplan spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten. Nutzen Sie dabei die Erfahrungswerte, die Sie zuvor gesammelt haben. Beginnen Sie dann wieder mit dem ersten Schritt, indem Sie neue Ziele festlegen. So schließt sich der Kreislauf. Sie sollten auch die neue Planung bei Ihrer Bank vorlegen, denn so zeigen Sie, dass Sie Ihr Unternehmen mit professionellem Know-how steuern.

Informieren Sie sich über Helfer fürs Controlling
Für das operative Controlling gibt es noch andere Maßnahmen. Viele Unternehmer scheitern daran, dass sie nicht wissen, welche Produkte oder Dienstleistungen sie eigentlich wirklich unterstützen können. Zumindest den Taschenrechner oder verschiedene Excel-Tabellen sollten Sie regelmäßig zur Hand nehmen, um Ihr Unternehmen in die richtige Richtung zu steuern. Lassen Sie sich beraten, recherchieren Sie im Internet, oder sprechen Sie mit anderen Gründern, um herauszufinden, welche Software wie arbeitet.

Frühwarnsystem: strategisches Controlling
Der Begriff „strategisches Controlling“ sorgt bei manchen kleineren Unternehmern für echte Angst. Aber: Was einen so hochtrabenden Namen trägt, ist in Wahrheit gar nicht so schwierig. Im Textteil Ihres Businessplans sind Sie gefordert, alle möglichen Aspekte Ihres Geschäfts unter die Lupe zu nehmen, darunter zum Beispiel Ihre Marktposition, das Marketing, die Wettbewerber, die Technologie sowie den Standort. Die Ausführungen hierzu sind bereits Ihre erste Aktion in Sachen strategisches Controlling. Es geht darum, diese „weichen Faktoren“ ständig im Blick zu behalten. Zeigen sich Anzeichen einer Entwicklung, die Ihr Unternehmen in Gefahr bringen könnte, sollten Sie schnell Gegenmaßnahmen einleiten. Durch ständiges Beobachten der Situation erkennen Sie aber auch Chancen für Ihr Unternehmen und können diese frühzeitig nutzen.

Ein Software-Entwickler auf Erfolgskurs
Strategisches Controlling lohnt sich auch für Kleinstunternehmen, das zeigt das Beispiel von Softwareentwickler Michael W. aus Hamburg. „Ich habe einige Jahre mit der Programmiersprache Java gearbeitet. Sie wird in vielen größeren Unternehmen eingesetzt, es war also ein recht sicheres Geschäft. Zwischenzeitlich hat sich jedoch so einiges getan. Eine neuere Programmiersprache heißt „Ruby on Rails“, und ich habe zahlreiche aktuelle Berichte rund um das Geschehen in meiner Branche gelesen. Dabei stellte ich auch fest, dass in meiner Stadt mehr und mehr Unternehmen „Ruby on Rails“ einsetzen. Also habe ich mich in diese Programmiersprache eingearbeitet und profitiere heute noch von deren Boom. Meine Stundensätze sind inzwischen deutlich höher, und das lohnt sich für mich.“

Halten Sie sich immer auf dem neuesten Stand, wenn Sie Veränderungen schnell erkennen wollen. Lesen Sie Branchenzeitschriften, Websites mit Informationen rund um Ihre Branche, abonnieren Sie geeignete Newsletter oder beschäftigen Sie sich mit allgemeinen Trends – zum Beispiel, wenn es um Marketing oder Technik geht. Zudem können Sie Informationen beispielsweise bei Verbänden, bei Kammern, in Fachzeitschriften, auf Fachportalen im Internet, in Marktstudien und durch die Beobachtung Ihrer Wettbewerber erhalten.

Ist Ihr Standort ein wichtiger Faktor für Ihr Unternehmen, sollten Sie seine Entwicklung ebenfalls im Auge behalten. Fragen Sie auch Ihre Mitarbeiter, wie sie die weitere Entwicklung einschätzen. Weiterhin kann es sinnvoll sein, sich in Netzwerken oder Erfolgsteams zu engagieren. Hierbekommen Sie Informationen und können sich regelmäßig austauschen. Wenn Sie auf Informationen stoßen, die sich auf Ihr Unternehmen auswirken, so sammeln Sie diese. Heften Sie Kopien für die Bank in einem Ordner ab und übergeben Sie sie zusammen mit Ihren Jahresergebnissen. Dazu sind Sie nicht verpflichtet, es sorgt aber für gute Beziehungen zu Ihrer Bank und verbessert Ihr Rating.

Standortveränderungen
Im Stadtteil Berlin-Friedrichshain wurde vor mehreren Jahren ein Café eröffnet. Damals gehörten die meisten Anwohner Im näheren Umfeld zur alternativen Szene Berlins. Im Lauf der letzten Jahre hat der Stadtteil massive Veränderungen durchlebt: Steigende Mieten sowie ein hochwertigeres Angebot Im Einzelhandel und In der Gastronomie haben die ehemaligen Kiezbewohner in andere Stadtteile verdrängt. Die Betreiber des Cafés haben zwar die Veränderungen beobachtet, aber keine Maßnahmen eingeleitet. Sie haben die Chancen auf bessere Umsätze nicht wahrgenommen, und so blieb der Umsatz mäßig. Schließlich mussten sie aufgeben.

Unternehmen müssen auf Veränderungen reagieren – sonst droht auf längere Sicht das Aus. Im Beispiel wäre eine Verlagerung des Standorts oder die Neuausrichtung des Geschäftskonzepts notwendig gewesen. Nachdem ein längerer Überlebenskampf stattgefunden hatte, waren jedoch die Kraft- und Finanzreserven der Eigentümer aufgebraucht. Eine Reaktion zu einem früheren Zeitpunkt hätte die Rettung sein können.

Geld aus eigener Kraft nehmen – Innenfinanzierung

Unter „Innenfinanzierung“ ist die Finanzierung aus Umsatzerlösen und anderen Kapitalfreisetzungen, zum Beispiel aus dem Verkauf von Investitionsgütern, zu verstehen. Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Gewinn Ihre Bilanz oder Steuererklärung ausweist, sondern darauf, wie viel Geld tatsächlich auf Ihrem Bankkonto und in der Kasse verfügbar ist. Die Liquidität beziehungsweise der Liquiditätszufluss eines Unternehmens, auch Cashflow genannt, entscheidet also darüber, ob Investitionen aus eigener Kraft getätigt werden können. Aus diesem Grund wird die Innenfinanzierung manchmal auch als Cashflow-Finanzierung bezeichnet. Diese Art der Finanzierung ist die kostengünstigste – kommt aber bei einer Existenzgründung meist nur begrenzt infrage. Unabhängig davon, welche Finanzierung zu Anfang geplant ist, in Ihrer mittel- bis langfristigen Planung darf die Innenfinanzierung nicht fehlen.

In vielen Unternehmen sind Investitionsgüter vorhanden, die für die Innenfinanzierung genutzt werden können. Der Verkauf eines Wirtschaftsgutes ist theoretisch machbar – in der Realität jedoch häufig unmöglich, da dieser Gegenstand im Unternehmen gebraucht wird. Eine Lösung bietet das „sale and lease back“: Wirtschaftsgüter mit hohem Wert können Sie an einen Leasinggeber verkaufen und dasselbe Wirtschaftsgut dann leasen.

Tipp – Fangen Sie Klein an
Viele Gründer und auch Unternehmer, die ein neues Geschäftsfeld aufbauen wollen, neigen dazu, gleich zu Beginn den sprichwörtlichen Porsche anzuschaffen – obwohl der Golf in vielen Fällen reichen würde. Wenn irgend möglich, bevorzugen Sie zunächst ruhig eine kleinere Lösung und warten Sie ab, ob sich Ihr Vorhaben überhaupt trägt. Wenn es dann gut läuft, können Sie mit den erwirtschafteten Gewinnen den Porsche finanzieren. Das spart Finanzierungskosten, macht flexibel und mindert Ihr Risiko im Fall des Scheiterns.

Factoring – Problemlösungen für die Innenfinanzierung
Innenfinanzierung mit dem Geld, mit dem die Kunden ihre Rechnungen zahlen, klingt in der Theorie gut. In der Realität wirft das jedoch Probleme auf, die viele Unternehmen kennen.

Geld aus eigener Kraft nehmen – Innenfinanzierung8

Forderungen – also Beträge aus gestellten Rechnungen, die noch nicht auf dem Konto gutgeschrieben sind – können im Rahmen des Factorings verkauft werden. Das Factoring-Institut sichert den offenen Betrag ab, leistet Vorauszahlungen auf den offenen Betrag (meist etwa 80 Prozent) und übernimmt administrative Aufgaben wie die Abrechnung oder das Inkasso. Wenn Sie diese Lösung in Anspruch nehmen wollen, ist eine Bonitätsprüfung Ihrer Kunden erforderlich, bevor das Factoring-Institut tätig wird. Meist wird zwar ein Rahmenvertrag mit einem Factoring-Institut vereinbart, dennoch ist es nicht verpflichtet, alle Ihre Forderungen anzukaufen. Ist der Kunde zweifelhaft, kann es einen Auftrag ablehnen.

             Checkliste
Welche Faktoren sind für Sie wichtig?

Echtes Factoring: Das Factoring-Institut bietet auch die Absicherung Ihrer Forderungen an. Dies ist bei fast allen Anbietern der Fall.

Ist wichtig

Stilles Factoring: Der Kunde bekommt nicht mit, dass die Forderung an ein Factoring-Institut verkauft wurde; er bekommt eine ganz normale Rechnung – meist mit einer Kontonummer, die ein Unterkonto zum bisherigen Geschäftskonto darstellt.
Offenes Factoring: Der Kunde erhält von Ihnen eine Rechnung, auf der offengelegt wird, dass die Forderung verkauft wurde und dass der Rechnungsbetrag an das Factoring-Institut zu überweisen ist.
Full-Service-Factoring: Das Factoring-Institut bietet zusätzliche Dienstleistungen wie die Abrechnung oder das Inkasso.
Bulk-Factoring: Das Factoring-Institut bietet keine zusätzlichen Dienstleistungen an.
Standard-Factoring: Dem Factoring-Institut werden alle Forderungen eines Unternehmens zum Kauf angeboten.
Selektives Factoring: Dem Factoring-Institut werden nur ausgewählte Forderungen zum Kauf angeboten.

Der Verkauf von Forderungen gegenüber Privatkunden ist meist nur bei Anwälten, Ärzten oder Steuerberatern möglich. Insofern kommt das Factoring eigentlich nur dann infrage, wenn Ihre Kunden andere Unternehmen sind. Für Existenzgründer ist das Factoring nur begrenzt einsetzbar – die meisten Factoring-Institute verlangen eine Firmenhistorie von mindestens einem Jahr. Außerdem müssen potenzielle Auftraggeber einen Jahresumsatz von mindestens 50.000 Euro nachweisen.

Als Anbieter von Factoring finden sich fast alle Banken sowie zahlreiche Spezialisten, die sehr unterschiedliche Konditionen bieten. Auch für „unsichere“ Branchen wie die Baubranche gibt es sie. Bei der Auswahl kann ein Berater oder ein Makler helfen. Bevor Sie sich auf die Suche nach Lösungen machen, erarbeiten Sie mithilfe der folgenden Checkliste zunächst einmal, was Sie von einem Factoring-Institut erwarten. Im Rahmen des Standard-Factorings können verschiedene Kosten entstehen, zum Beispiel Factoring-Gebühren, jährliche Kosten für die Bonitätsprüfung, Kosten für die einzelnen Bonitätsprüfungen und/oder Pauschalen für ein eventuelles Inkasso oder ein gerichtliches Mahnverfahren. Es lohnt sich, genau hinzuschauen und zu vergleichen – Sie sollten jede Bedingung aus einem Factoring-Vertrag durchlesen und die entstehenden Kosten detailliert berechnen.

Der Weg, der zwischen der Entscheidung für ein Darlehen und dem Tag, an dem endlich das Geld auf dem Konto ist, liegt, wird von den meisten Gründern und Unternehmern als unangenehm und ärgerlich wahrgenommen. Schon vorweg muss man sich auf zahlreiche Termine und Prüfungen einstellen. Banken werden vom Gesetzgeber zu eingehenden Prüfungen gezwungen, und das aus gutem Grund: Die Finanzkrise im Jahr 2008 hat gezeigt, was passieren kann, wenn solche Prüfungen ausbleiben. Das europäische Bankensystem hat in Sachen Darlehen und Kredite für kleine Unternehmen und Gründer aber schon im Jahr 2007 vorgesorgt und die gründlichen Checks zur Verpflichtung gemacht. Ein Darlehen, das nur aufgrund einer betriebswirtschaftlichen Auswertung des letzten Jahres bewilligt wird, ist Geschichte. Heute gelten andere Regeln, an denen Gründer wie Unternehmer nicht vorbeikommen.

Ein Bankgespräch muss gut vorbereitet werden. Wer bei einer Bank eine Absage kassiert hat, kann nicht damit rechnen, hier noch eine zweite Chance zu bekommen. Durch schlecht geführte Bankgespräche, unausgereifte Businesspläne und anderes verderben sich viele Gründer und Unternehmer alle Aussichten auf Erfolg. So scheitern sie schon an der ersten Hürde, die sie beim anstehenden Hindernislauf zu überwinden haben.

Darlehen von welcher Bank – Tipps und Tests

Bevor Sie sich näher mit dem Thema Bankdarlehen befassen, überprüfen Sie erst einmal, ob dieser Weg für Sie überhaupt infrage kommt. In der Tat gibt es eine ganze Reihe von Fällen, in denen eine solche Art der Finanzierung nicht geeignet ist. Finden Sie mit der folgenden Checkliste heraus, in welcher Situation Sie und Ihr Unternehmen sich befinden. Denken Sie über jeden einzelnen Punkt gut nach und haken Sie ihn ab, wenn Sie keinen Grund sehen, der gegen ein Darlehen spricht. Sollte sich dies aber bei einem der Punkte für Sie ergeben, schauen Sie noch einmal in die Checklisten, welche andere Finanzierungsform für Sie sinnvoll wäre.

             Checkliste
Gedankenanstoß Durch

dacht?

Sind die Gewinnaussichten für ein Vorhaben zu gering, ist ein Darlehen ungeeignet. Sie müssen sich über die finanzielle Belastung im Klaren sein und mithilfe des Businessplans Ihre Gewinne ermitteln. Bleibt nach Abzug von Zinsen und Tilgungen genug Geld für Ihr Leben übrig?
Für die Finanzierung hochriskanter Vorhaben sind Darlehen ungeeignet. Vorhaben im Bereich Technologie mit hohen Investitionen und/oder mit ungewissen Erfolgsaussichten sind ein Fall für eine Finanzierung mithilfe von Risikokapital. In Technologiebranchen wie der Telekommunikation oder der Informationstechnologie ist der Gang zur Bank ohnehin nicht üblich. Ein Darlehen kommt aber als Ergänzung zur Beteiligungsfinanzierung infrage.
Für eine kurzfristige Finanzierung ist das Darlehen wegen der längeren Laufzeiten nicht geeignet.
Wer ein Darlehen oder ein Förderdarlehen in Anspruch nimmt, geht eine Verpflichtung ein. Interessant ist die Überlegung, ob Sie im Fall des Scheiterns in der Lage wären, mithilfe einer Festanstellung für Ihre Verpflichtungen aufzukommen.
Es gibt nur wenige Geschäftsbanken, die ein Darlehen unter 10.000 Euro vergeben; manchmal sind auch 15.000 Euro zu wenig. Das ist auch bei den Förderbanken der Bundesländer der Fall. Fragen Sie bei Geschäftsbanken und Förderbanken genauer nach, ob dies überhaupt infrage kommt.
Wenn der Gedanke an ein Darlehen zu Schlafstörungen führt, ist das eine schlechte Voraussetzung. Sind Sie davon betroffen? Dann benennen Sie Ihre Ängste und schreiben Sie sie auf. Versuchen Sie, Argumente zu finden, die Ihnen diese Ängste nehmen. Bei-
spiel: „Ich habe eine gute Ausbildung und finde sicherlich auch wieder einen guten Job. So kann ich meine Verbindlichkeiten notfalls auch begleichen.“ Falls Sie hier zu keiner Lösung kommen, ist ein Darlehen wahrscheinlich nicht das Richtige für Sie.
Die für das Vorhaben erforderlichen Kernkompetenzen müssen beim Eigentümer oder im Führungsteam vorhanden sein. Bringen Sie sie mit? Falls nicht, können Sie sich die entsprechenden Fähigkeiten auf verschiedenen Wegen aneignen (zum Beispiel nebenberuflich, ehrenamtlich, durch ein Praktikum) oder nach Mitgründern suchen, die Ihre Schwächen ausgleichen.
Banken vergeben Kapital. Wer einen Kapitalgeber sucht, der auch als Ratgeber für das Unternehmen fungiert, sollte sich besser nach Beteiligungskapital umsehen oder ein Coaching in Anspruch nehmen. Ansonsten kann die Bank eventuell helfen, einen geeigneten Berater auszuwählen, oder Kontaktadressen nennen.
Die Verschuldung in deutschen Privathaushalten steigt, und die Zahl der Privatinsolvenzen nimmt zu. Wer bereits Schulden hat, sollte sich gut überlegen, ob ein Darlehen wirklich die richtige Wahl ist.
Darlehen von Förderbanken ohne Eigenkapital oder Sicherheiten sind meist nach oben hin begrenzt. Zum Beispiel liegt die Höchstsumme beim Startgeld der KfW bei 50.000 Euro und bei der Investitionsbank Berlin bei 100.000 Euro. Wer einen größeren Betrag braucht und nicht über genügend Eigenkapital oder Sicherheiten verfügt, kann versuchen, eine Bürgschaft zu bekommen. Auch andere Finanzierungen könnten infrage kommen.
Ihre Bonität ist ein wichtiges Ausschlusskriterium für die Bank. Holen Sie eine Selbstauskunft bei der Schufa ein und achten Sie darauf, welche Bonitätsklasse dort verzeichnet ist. Bei einer Bonitätsklasse zwischen „I“ und „M“ haben Sie keine Chance bei einer Bank.

Die Frage, ob Sie im Fall des Scheiterns eine Festanstellung finden und so Tilgungen und Zinsen zahlen könnten, beschäftigt im Rahmen der Sicherung des Risikos übrigens auch Ihre Bank. Vor allem für Empfänger des Arbeitslosengeldes II (allgemein bekannt unter „Hartz IV“) stellt die Antwort darauf oft eine schwierige Hürde dar. Denn von ihnen wird nicht erwartet, dass sie einen Job finden und Zinsen und Tilgung doch noch bezahlen. Dieses Risiko gehen Banken nun einmal nicht gerne ein.

Sie sind weiterhin entschlossen, ein Darlehen aufzunehmen? Dann sollten Sie noch eines wissen, bevor wir uns endgültig in dieses Thema vertiefen: Ein Darlehen unter 50.000 Euro, das Sie als Gründer von einer Bank erhalten, ist ein Verbraucherdarlehen. Der Vertrag muss in diesem Fall schriftlich abgeschlossen werden. Außerdem räumt das Gesetz nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht von zwei Wochen ein – Sie können den Vertrag also innerhalb dieser Frist ohne Begründung wieder lösen. Da es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt, können Sie sich bei Fragen rund um den Vertrag an die Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale wenden. Die Beratung kostet zwar hier auch etwas, ist aber deutlich günstiger als bei einem Anwalt. Generell gilt für Gründer oder bestehende Unternehmen: Lesen Sie den Vertrag aufmerksam und gründlich durch – einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Tipp
Änderungen im Darlehensvertrag
Frank Weigelt ist Anwalt In einer bundesweit tätigen Anwaltskanzlei ( pbwg. de) und prüft häufiger Darlehensverträge. Er empfiehlt Folgendes: „Auf jeden Fall ist es wichtig, die Unterlagen der Bank nicht blind zu unterschreiben. Diese sollten erst einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Bitten Sie um einige Tage Bedenkzeit und unterschreiben Sie nicht sofort. Vereinzelt besteht auch die Möglichkeit, im Rahmen von Verhandlungen mit der Bank die eine oder andere Klausel zu ergänzen oder abzumildern. Im Gegensatz zum Verbraucherdarlehen bestehen bei Darlehen für ein Unternehmen solche Verhandlungsspielräume. Das gilt auch für kleinere Beträge; man kann ruhig bei der Bank danach fragen. Bei sogenannten Formulardarlehensverträgen – also solchen Verträgen, bei denen die Bank einfach einen Vordruck verwendet – bestehen allerdings keine Verhandlungsspielräume.“

Kurzfristig finanzieren und Kontokorrentkredit – Tipps und Tests

Die kurzfristige Finanzierung via Kredit kann als Ergänzung zum Darlehen genutzt werden. Als Anlauffinanzierung im Rahmen einer Existenzgründung kommt sie eher selten infrage. Für den Kauf von Investitionsgütern wie eine Ladeneinrichtung, Geräte oder Ähnliches ist sie ebenfalls nur selten geeignet, weil diese Gegenstände typischerweise nicht für einem schnellen Rückfluss der finanziellen Mittel sorgen. Im Gegensatz dazu kann beispielsweise die Anschaffung von Handelswaren durch den Verkauf derselben dazu führen, dass der Finanzierungsbetrag innerhalb von Tagen oder Wochen zurückfließt.

Der Dispositionskredit für Unternehmen: Kontokorrentkredit
Die bekannteste Form des Kredits ist der Kontokorrentkredit, der oft auch als „Kreditlinie“ oder „Kreditrahmen“ bezeichnet wird. Er entspricht dem Dispositionskredit beim Privatkonto. In beiden Fällen wird eine Höchstgrenze vereinbart, bis zu der das Konto überzogen werden darf. Allerdings fallen die Zinsen hier in den meisten Fällen deutlich höher aus als bei einem Darlehen. So eignet sich der Kontokorrentkredit beispielsweise dazu, kurzfristig den Einkauf von Waren zum Verkauf oder von Lebensmitteln zu ermöglichen.

Im Vergleich zum Dispositionskredit gelten für den Kontokorrentkredit deutlich strengere gesetzliche Richtlinien. Zwar ist der Kontokorrentkredit nicht an einen bestimmten Zweck gebunden – er muss aber beantragt werden. Dabei ist ein Grund zu nennen, warum eine Kreditlinie eingeräumt werden soll. Die Beantragung funktioniert genauso wie der Antrag auf ein

Tipp
Bei langfristiger Nutzung der Kreditlinie
Wenn Sie einen Kontokorrentkredit entgegen Ihren Erwartungen über einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, sollten Sie über eine Umschuldung In Form eines Darlehens nachdenken. Das Darlehen bietet auf längere Sicht meist deutlich günstigere Zinsen.

Darlehen. Daher dauert es auch genauso lang bis zur Bewilligung. Mehr hierüber erfahren Sie in unserer Geldanlage-Webseite. Für den Kontokorrentkredit fallen je nach Geschäftsbank unterschiedlich hohe Kosten an. Prüfen Sie mithilfe der folgenden Checkliste, ob diese Form der Finanzierung für Sie überhaupt infrage kommt, wie hoch die Kosten dafür sind und was zu beachten ist. Holen Sie mehrere Angebote ein, die Konditionen sind zum Teil sehr verschieden.

Kriterium Ihre Notizen
Meist ist ein Mindestbetrag von rund 5.000 Euro erforderlich. Für den Höchstbetrag gilt die grobe Faustregel „ein Monatsumsatz“. Kapitalbedarf:

Mindestbetrag:

Höchstbetrag:

Verlangt die Bank Sicherheiten für die Einräumung eines Kontokorrentkredits? □ Ja □ Nein
Können Sie die Zeit überbrücken, die bis zur Bewilligung des Kontokorrentkredits vergeht? □ Ja □ Nein
Haben Sie die nötigen Unterlagen für die Prüfung? (Informationen hierzu finden sich in unserer Geldanlage-Webseite). □ Ja □ Nein
Kosten für die Prüfung des Antrags auf Gewährung eines Kontokorrentkredits. Einmaliger Betrag:
Höhe der Bereitstellungsprovision? Diese Kosten fallen unabhängig davon an, ob Sie die Kreditlinie in Anspruch nehmen oder nicht. Einmaliger Betrag:
Das Rating entscheidet über die Höhe des Zinses. Wie hoch wird der Zins ausfallen? Höhe des Zinses:

Wenn Sie absehen können, dass Sie Ihr Konto oder die Kreditlinie überziehen müssen, greifen Sie am besten gleich zum Telefonhörer, um mit dem zuständigen Mitarbeiter bei der Bank zu sprechen. Eine geringe Überziehung des Kontos, die ausnahmsweise geschieht, ist meistens unproblematisch – muss aber unbedingt besprochen werden, um prompte Rücküberweisungen zu vermeiden.
Falls Sie Beträge über die Kreditlinie hinaus benötigen, dann sollten Sie noch mehr Vorsicht walten lassen. Ein solcher Überziehungskredit verursacht noch höhere Zinsen als der Kontokorrentkredit und wirkt sich auf l

Lieferantenkredit
Eine weitere Variante der kurzfristigen Finanzierung stellt der Lieferantenkredit dar. Dabei wird mit dem Lieferanten eine Zahlungsfrist für die Lieferung von Waren vereinbart, die beispielsweise 30 oder 90 Tage betragen kann. Wird die Ware vor Ablauf dieser Frist gezahlt, darf der Käufer ein sogenanntes Skonto abziehen und wird so für die frühe Bezahlung belohnt. Wird die Frist voll ausgeschöpft, fallen die Abzüge weg – und das kann als Kredit aufgefasst werden. Der Lieferantenkredit ist also ebenfalls eine Möglichkeit, die Wareneinkäufe kurzfristig zu finanzieren. Der jährliche Zins beim Lieferantenkredit wird nach folgender Formel berechnet:

Kurzfristig finanzieren und Kontokorrentkredit – Tipps und Tests7

Bei einem Zahlungsziel von 30 Tagen, einer Skontofrist von zehn Tagen und einem Skontosatz von nur 1,5 Prozent ergibt sich ein jährlicher Zins von 27,37 Prozent. Der Lieferantenkredit ist also eine teure Finanzierungsvariante. Allerdings: Immerhin werden laut einer aktuellen Studie der D&B Deutschland GmbH rund 20 Prozent aller offenen Rechnungen in Deutschland langsam oder gar nicht bezahlt. Lieferanten, die einen Lieferantenkredit einräumen, gehen folglich ein hohes Risiko ein. Zwar ist der Kontokorrentkredit meist zinsgünstiger als der Lieferantenkredit, dafür fallen aber Nebenkosten an und es dauert eine Weile, bis er bewilligt wird. Wenn es also schnell gehen soll, ist der Lieferantenkredit trotz hoher Zinsen die bessere Variante.

Gebührenfalle beim Onlinebanking in Deutschland

Bereits Mitte der 1990er Jahre entdeckten die Banken einen neuen Köder für ihre Klientel: das Onlinebanking. Per Computer und Internet sollten die Kunden nun ihre Geldgeschäfte tätigen, vom Schreibtisch oder vom Sofa im Wohnzimmer aus.
Pionierarbeit auf diesem Gebiet leistete 1994 die DABbank AG, die Direkt Anlage Bank. Sie empfahl sich als Unternehmen, über das besonders günstig Aktien, Rentenpapiere, Fondsanteile und andere Wertpapiere gekauft werden konnten. Per Telefon und Computer konnten die DAB-Kunden ihre Depots selber managen und bestimmen, welches Papier zu welchem Kurs gekauft oder abgestoßen werden sollte. Der Kunde war sein eigener Anlageberater, und die Bank honorierte ihre selbständig arbeitende Klientel mit besonders niedrigen Transaktionskosten.
Die DAB bot auch Girokonten und andere Bankdienstleistungen an, zu günstigen Konditionen, sofern der Kunde bereit war, seine Geschäfte per Telefon und Computer abzuwickeln. Der Service kam gut an bei der preisbewussten Klientel, die mit Computer und Internet umgehen konnte. Sie konnte sich über die kostenlose Kontoführung freuen, musste aber auf ein Filialnetz und persönlichen Service verzichten. Ärgerlich waren die Automatengebühren, die Kunden der DAB für Bargeldentnahme an den Geldautomaten anderer Geldinstitute bezahlen mussten. Da wurde für die Sparsamen unter den Bankkunden oft der doppelte Satz fällig.
Dennoch machte das Geschäftsmodell Schule. Innerhalb weniger Monate schossen Direktbanken wie Pilze aus dem Boden. Auch Traditionshäuser wie die Deutsche Bank, die Dresdner | Bank und die Commerzbank gründeten eigene Töchter. Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenkassen entwickelten eigene Onlinebanking-Konzepte. Innerhalb weniger Jahre verfügte fast jede Großbank über einen No-Service-Ableger.

Der offizielle Grund für die Innovation klang ziemlich pompös: Die Loyalität des Kunden zu seinem Geldinstitut nimmt ab, sagte Thomas Holtrop von der Bank 24, der damals neu gegründeten Direktbank der Deutschen Bank. Vor allem Kunden mit gehobenem Einkommen und guter Bildung, die in einer Großstadt leben und sehr engagiert in ihrem Beruf sind, zeigten großes Interesse an diesem Modell. Für den Entschluss, die Bank zu wechseln, bräuchten viele der schätzungsweise 65 Millionen Kunden in Deutschland aber ein rationales Argument: den Preis.
Da kamen ihnen die Banken mit ihren Billigtöchtern entgegen. Keine Gebühren, keine Beratung. Der Bankkunde als Manager seines finanziellen Universums.
Neben der Bank 24 gab es die Advance Bank, den Ableger der Dresdner Bank, und die Commerzbank gründete Comdirekt. Zum Angebot gehörten in der Regel eine EC-Karte, 50 kostenlose Buchungen pro Quartal, ein monatlicher Kontoauszug und Bargeld aus den Automaten.

Auch ein konventionelles Institut wie die damals noch selbständige Bank für Gemeinwirtschaft (BfG) machte mit: Der Markt entwickelt sich in Richtung Kundenmacht, damit geht der Trend zu geringeren Kontogebühren, erklärte 1996 der ehemalige BfG- Sprecher Jürgen Kurz. Wir haben uns damals an die Spitze dieser Bewegung gesetzt, gleich ganz auf Gebühren verzichtet. Zuvor gab es lediglich für Schüler, Auszubildende und Studenten kostenlose (Girokonten. Der Verlust von Einnahmen sei von der überraschend hohen Zahl neuer Kunden schnell wettgemacht worden, berichtete Kurz. 60 000 Neukunden waren für 1996 geplant, doch schon in den ersten Monaten des Jahres kamen mehr als 100 000. Die Idee hatte besser eingeschlagen als erwartet.

Die neue Gebührenfreiheit währte jedoch nicht lange. Wettbewerbern waren die Billiganbieter ein Dorn im Auge, ihre Kunden mussten es büßen. Sparkassen erhöhten für Direktbank-Kunden die Benutzungsgebühren an ihren Geldautomaten. Der in Bonn angesiedelte Deutsche Sparkassen- und Giroverband stand der kostenlosen Kontoführung der Konkurrenz äußerst skeptisch gegenüber. Man muss sich auch fragen, wer letztlich die Kosten trägt, die bei der Führung eines Kontos nun einmal entstehen, so ein Verbandsvertreter. Der Kunde solle genau prüfen, welche Leistungen die Bank ihm biete.

Der frühe Weg in die Schuldenfalle für die Senioren

Nicht nur Senioren erfahren von ihrem Geldinstitut häufig eine Sonderbehandlung. Auch um den Nachwuchs kümmern sich die Banken gerne. Es beginnt oft mit einem Mäusekonto, auf das Eltern und Großeltern zu Geburtstagen und Weihnachten kleine Geldgeschenke einzahlen. Sparen ist ein löbliches Verhalten, und deshalb sind auch die Banken nicht kleinlich. Geht es doch darum, sich rechtzeitig die Kundschaft für morgen heranzuziehen. Das Sparkonto des Nachwuchses bedienen Sparkassen und Banken gerne mit einem kleinen Zinsbonbon.

Doch dann wachsen die Kleinen heran und erliegen den Lockungen von Werbewirtschaft, Handyanbietern, Softwareproduzenten und Markenartiklern. Geld muss her für Handy, Klingeltöne und angesagte Klamotten. Vor allem in den Großstädten gut: Wer nicht mithalten kann im Wettlauf um die neuesten MP3- Player, Handys und Markenjeans, hat auch sonst nichts zu bestellen. Also wird gekauft und heruntergeladen, was nur irgend auf das Handy oder die Festplatte draufpasst. Ihren Konsumrausch bezahlen die Nutzer der verschiedenen Download-Angebote oft mit einem heftigen Kater, wenn die Handyrechnungen das Taschengeld um ein Vielfaches übersteigen.

Bereits zwölf Prozent der 13- bis 24-jährigen Jugendlichen sind in den roten Zahlen. Sie stehen im Schnitt mit 1800 Euro in der Kreide. Die meisten haben sich bei ihren Eltern das Geld gepumpt. Viele haben sich aber auch bei Banken heftig verschuldet. Verursacht wird der Schuldenstand in 87 Prozent aller Fälle durch hohe Handyrechnungen. Immerhin haben 44 Prozent der Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren ein eigenes Handy, und bei den Zwölf- bis Neunzehnjährigen sind bereits 92 Prozent Besitzer eines Mobiltelefons.

Zwar sind Kinder und Jugendliche im Alter von sieben bis achtzehn Jahren nur beschränkt geschäftsfähig, beim Abschluss von Verträgen müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten zustimmen, aber über ein Girokonto, auf das beispielsweise ein monatliches Taschengeld eingezahlt wird, können sie dennoch verfugen. Und so manche Bank ist durchaus bereit, einen Überziehungskredit einzuräumen, der wie bei erwachsenen Arbeitnehmern, Auszubildenden und Studenten den zwei- bis dreifachen Satz des monatlichen Einkommens – in diesem Fall eher des Taschengeldes – beträgt. Wenn die Ausgaben der Jugendlichen aber den Rahmen sprengen, bleibt nur der Rückgriff auf die Konten der Eltern, die für die Schulden ihrer minderjährigen Sprösslinge geradestehen müssen. Und da haben viele Erziehungsberechtigte schon ihr blaues Wunder erlebt. Manche Eltern wundern sich, wie leicht es die Banken den Jugendlichen machen, an Geld zu kommen.
Wer das achtzehnte Lebensjahr überschritten hat und somit volljährig ist, muss selber sehen, wie er oder sie die Miesen wieder ausgleicht. Ratenkredite mit hohen Zinssätzen können über lange Zeit das Leben der Heranwachsenden belasten und zu strikter Ausgabendisziplin und vor allem viel Frust fuhren, wenn der Nachwuchs merkt, dass ihm die Banken vor allem den Weg in eine Schuldnerkarriere erleichtert haben.

Preise vergleichen beim Girokonto in Deutschland

Bei den verschiedenen Banken ergeben sich bei einem monatlichen Geldeingang von 2500 Euro, 15 Kontobewegungen, 10 Überweisungen per Internet, einem Guthaben von 500 Euro an 20 Tagen pro Monat und gelegentlicher Inanspruchnahme des Dispokredits in Höhe von 200 Euro an vier Tagen pro Monat jährliche Gebühren in folgender Höhe:

Bankinstitut Gebühren in €
Sparkasse Hannover 43,33
Hamburger Sparkasse 114,75
ING-DiBa 122,40
Comdirect 269,75
Volkswagen Bank direkt 271,87
NetBank AG 274,40
Wüstenrot Bank Aktiengesellschaft 280,03
CRONBANK AG 282,60
Sparda-Bank Hamburg eG 282,93
Commerzbank AG 283,33
Teambank 283,30
Dresdner Bank AG 283,50
SEBAG 283,53
GE Money Bank 283,53
Postbank 283,53
DAB Bank 316,52
Deutsche Bank Privat- und
Geschäftskunden AG 337,15
EthikBank eG 342,27
HypoVereinsbank AG 342,99
Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA 362,46
Berliner Bank 403,40
Quelle: Finanzdienstleister aspect-online; aspect-online*de

 

Bei der Berliner Bank trägt die günstigste Konto-Variante den klangvollen Namen BB Magic Classic. Was die Marketingabteilung der Bank damit ausdrücken will, wird wohl ihr Geheimnis bleiben. Magisch ist höchstens der Preis, den die Bank von ihren
Kunden verlangt. So werden erst einmal 120 Euro als jährliche Grundgebühr eingezogen, nur um ein Konto bei dem Institut eröffnen zu dürfen, das in den vergangenen Jahren vor allem durch millionenschwere Schieflagen auf sich aufmerksam machte. Dafür erhält der Kunde zwar die obligatorischen 180 Buchungsposten (15 pro Monat) jährlich frei und kann insgesamt 120 (10 pro Monat) kostenlose Überweisungen vornehmen. Für 60 Geldabhebungen an Automaten von Fremdbanken fallen aber 240 Euro Gebühren an, und vier Euro kostet im Schnitt dieser Service im Ausland. Guthabenzinsen werden keine gutgeschrieben, dafür aber Zinsen für die Nutzung eines Dispokredites abgezogen. Der Dispokreditzins beträgt 12,75 Prozent und der für Überziehungskredite gar 17,75 Prozent.

Gebühren, das klingt offiziell, nach Staat und Bürgerpflicht. Es gibt ja auch im Behördendschungel Gebührenverordnungen, die die Abgaben für Müllabführ, das Ausstellen von Reisepässen oder die Strafen für Falschparken und andere Pflichtverletzungen oder Unbotmäßigkeiten der Bürger regeln. Wer Gebühren erhebt, macht einen hoheitlichen Anspruch geltend, der eigentlich nicht in Frage gestellt werden darf. Die Hemmschwelle zu überwinden und gegen überhöhte Gebühren vorzugehen, verlangt jedenfalls ein gewisses Maß an Kompetenz und Zivilcourage, ganz sicher viel Beharrlichkeit und einen langen Atem für den Marsch durch die Instanzen.

Das wissen natürlich auch die Marketingabteilungen der Geldhäuser. Sie setzen auf den respekteinflößenden Hintergrund dieses Wortes, um von vornherein der unzufriedenen Kundschaft den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Bonbons für die Aktionäre der Banken und Sparkassen

Natürlich gibt es Gruppen, die von den fiesen Geschäften der Banken profitieren: die Aktionäre der Geldhäuser, die, vom Ballast kritischer Kredite befreit, auf kräftige Kursgewinne hoffen können. Denn die Börse belohnt rabiates Verhalten und Turbokapitalismus.

Und an die Adresse der Aktionäre gerichtet erklärt denn auch die Hypo Real Estate ihre Philosophie: Offenheit, Fairness und Transparenz kennzeichnen die Unternehmenskultur der Hypo Real Estate Group. Die Gruppe nimmt durch zahlreiche Projekte ihre gesellschaftliche Verantwortung wahr und fordert eine nachhaltige und lebenswerte Umwelt.
Die abgezockten Kunden können nur auf die Politik hoffen. Denn der florierende Handel mit den Schulden braver Häuslebauer sorgt bereits für Aufmerksamkeit in Berlin.

Der Finanzausschuss des Bundestags hat sich im Februar 2007 mit dem Thema beschäftigt. Der Vorsitzende des Ausschusses, der CSU-Politiker Eduard Oswald, erklärte dazu: Es ist kaum verständlich, wenn sich Kreditnehmer plötzlich nicht mehr ihrer heimischen Bank, sondern fremden Institutionen als Verhandlungspartner gegenübersehen. Mechthild Dyckmans, justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, mahnt vor allem bei ordnungsgemäß bedienten Krediten mehr Fairness an: Auch eine Selbstverpflichtung der Banken, die Kunden rechtzeitig über eine geplante Übertragung des Kredits zu informieren, würde das Problem entschärfen.

Schlechte Nachrichten aus den USA
Dass eine Selbstverpflichtung der Banken zur Information ihrer Hypothekenkunden über einen geplanten Kreditverkauf kein Allheilmittel ist, zeigt die Entwicklung in den USA. Dort haben die Hypothekenbanken längst eine neue Variante erfunden, um sich belastender Darlehensverträge zu entledigen. Sie wurden als CDO – Collateralized Debt Obligations – an Anleger weitergereicht. (Collateralized Debt Obligations sind Anleihen, deren Zins- und Tilgungszahlungen aus den Cashflows, den Gewinnen, eines Portfolios aus Kredit- und Anleiheforderungen bedient werden. CDOs werden in mehreren Tranchen ausgegeben, auch als Anteile für kleinere Anleger.)
Die Kreditinstitute können mit CDOs unerwünschte Risikopositionen unter Einbeziehung des organisierten Kapitalmarktes veräußern und über anschließende Investments gewünschte, für sie günstigere Rendite-Risiko-Strukturen aufbauen.
Mit anderen Worten: Die Banken sortierten ihre faulen Kredite aus, packten sie in eigens dafür gegründete Gesellschaften und boten sie am Kapitalmarkt an — als risikoarme, weil ja mit Sicherheiten versehene Anleihen.

Leider stammen diese Kredite aus der jüngsten Boomphase des US-Immobilienmarktes, als selbst für bescheidene Einfamilienhäuser stattliche Preise erzielt wurden. Die Banken finanzierten die überteuerten Immobilien und heizten damit die Preisentwicklung weiter an.

Diese Entwicklung ist umso erstaunlicher, als die Geldinstitute aus den vorangegangenen Überhitzungen im Aktienmarkt oder der großen Immobilienkrise in den 1970er Jahren, als reihenweise US-Hypothekenbanken Konkurs anmelden mussten, wenig gelernt oder die falschen Schlüsse gezogen haben.
Seit 2005 hat sich am US-Immobilienmarkt das Blatt gewendet. Die einst so teuren Häuser und Wohnungen lassen sich nur noch mit erheblichen Preisabschlägen verscherbeln. Die Zinsen steigen. Jede siebte Hypothekenfinanzierung platzt, die Liegenschaften werden gepfändet. Doch diesmal haben die Banken mit ihrer leichtsinnigen Kreditvergabe ein großes Rad gedreht. Kippelige, riskante Kredite im Wert von 800 Milliarden Dollar wurden in Portfolios zusammengefasst und als Anleihen an Investoren weitergereicht. Allerdings haben nicht nur vermögende Privatanleger diese Schrottanleihen gekauft, sondern auch Pensionskassen, Finanzgesellschaften und Banken. Allein im ersten Halbjahr 2007 haben diese Schrottanleihen bereits 40 Prozent an Wert verloren. Die Krise am Bondmarkt bedrohte die internationale Finanzbranche und die Börsen rund um den Globus. Im Juli 2007 kam es schließlich zum Crash. Zwei große US- Fondsgesellschaften waren pleite. Mehrere Milliarden Dollar hatten die Fondsmanager mit ihren Junkbonds vernichtet. Schlimmer noch: Die Krise erschütterte die Aktienmärkte weltweit. Die Kurse, die, nach dem Börsen-Crash des Jahres 2001, gerade erst wieder neue Höchststände erreicht hatten, brachen weltweit ein.

Auch in Deutschland drohte eine Bank im Sog der weltweiten Krise unterzugehen. Die IKB, ein Kreditinstitut, dessen Klientel vornehmlich aus mittelständischen Unternehmern bestand, hatte sich mit den auf faulen Krediten basierenden Schrottanleihen verspekuliert. Im Geschäftsjahr 2006/2007 erzielte die Spezialbank mit 1832 Mitarbeitern noch einen Konzernjahresüberschuss von 180 Millionen Euro. Die Bilanzsumme war um 7,8 Milliarden auf 52,1 Milliarden Euro gestiegen. Doch jetzt konnte das Institut nur in letzter Minute durch eine Rettungsaktion des größten Einzelaktionärs der IKB, der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), gerettet werden. Die Staatsbank sprang mit einer Liquiditätsspritze von 8,1 Milliarden Euro ein.

Sollte die IKB zusammenbrechen, hatte der Chef der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Jochen Sanio, gewarnt, könnte das die schwerste Bankenkrise seit 1931 auslösen.

Das maximale Verlustrisiko bei IKB liege nach Auskunft der KfW bei 3,5 Milliarden Euro. Davon werde die KfW auch den Löwenanteil, nämlich 70 Prozent, übernehmen, den Rest teilen sich Privatbanken und die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. Der Börsenkurs der IKB sackte innerhalb einer Woche ab, ihr Wert sank um eine Milliarde Euro. Und vermutlich wird sich die Bank von dem Spekulationsdebakel nicht erholen, sondern von einem anderen Finanzinstitut übernommen.