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Preise vergleichen beim Girokonto in Deutschland

Bei den verschiedenen Banken ergeben sich bei einem monatlichen Geldeingang von 2500 Euro, 15 Kontobewegungen, 10 Überweisungen per Internet, einem Guthaben von 500 Euro an 20 Tagen pro Monat und gelegentlicher Inanspruchnahme des Dispokredits in Höhe von 200 Euro an vier Tagen pro Monat jährliche Gebühren in folgender Höhe:

Bankinstitut Gebühren in €
Sparkasse Hannover 43,33
Hamburger Sparkasse 114,75
ING-DiBa 122,40
Comdirect 269,75
Volkswagen Bank direkt 271,87
NetBank AG 274,40
Wüstenrot Bank Aktiengesellschaft 280,03
CRONBANK AG 282,60
Sparda-Bank Hamburg eG 282,93
Commerzbank AG 283,33
Teambank 283,30
Dresdner Bank AG 283,50
SEBAG 283,53
GE Money Bank 283,53
Postbank 283,53
DAB Bank 316,52
Deutsche Bank Privat- und
Geschäftskunden AG 337,15
EthikBank eG 342,27
HypoVereinsbank AG 342,99
Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA 362,46
Berliner Bank 403,40
Quelle: Finanzdienstleister aspect-online; aspect-online*de

 

Bei der Berliner Bank trägt die günstigste Konto-Variante den klangvollen Namen BB Magic Classic. Was die Marketingabteilung der Bank damit ausdrücken will, wird wohl ihr Geheimnis bleiben. Magisch ist höchstens der Preis, den die Bank von ihren
Kunden verlangt. So werden erst einmal 120 Euro als jährliche Grundgebühr eingezogen, nur um ein Konto bei dem Institut eröffnen zu dürfen, das in den vergangenen Jahren vor allem durch millionenschwere Schieflagen auf sich aufmerksam machte. Dafür erhält der Kunde zwar die obligatorischen 180 Buchungsposten (15 pro Monat) jährlich frei und kann insgesamt 120 (10 pro Monat) kostenlose Überweisungen vornehmen. Für 60 Geldabhebungen an Automaten von Fremdbanken fallen aber 240 Euro Gebühren an, und vier Euro kostet im Schnitt dieser Service im Ausland. Guthabenzinsen werden keine gutgeschrieben, dafür aber Zinsen für die Nutzung eines Dispokredites abgezogen. Der Dispokreditzins beträgt 12,75 Prozent und der für Überziehungskredite gar 17,75 Prozent.

Gebühren, das klingt offiziell, nach Staat und Bürgerpflicht. Es gibt ja auch im Behördendschungel Gebührenverordnungen, die die Abgaben für Müllabführ, das Ausstellen von Reisepässen oder die Strafen für Falschparken und andere Pflichtverletzungen oder Unbotmäßigkeiten der Bürger regeln. Wer Gebühren erhebt, macht einen hoheitlichen Anspruch geltend, der eigentlich nicht in Frage gestellt werden darf. Die Hemmschwelle zu überwinden und gegen überhöhte Gebühren vorzugehen, verlangt jedenfalls ein gewisses Maß an Kompetenz und Zivilcourage, ganz sicher viel Beharrlichkeit und einen langen Atem für den Marsch durch die Instanzen.

Das wissen natürlich auch die Marketingabteilungen der Geldhäuser. Sie setzen auf den respekteinflößenden Hintergrund dieses Wortes, um von vornherein der unzufriedenen Kundschaft den Wind aus den Segeln zu nehmen.