Ohne Bankkonto geht in Deutschland leider nicht

Banken sitzen am längeren Hebel: Die meisten Bundesbürger sind dem Bankgewerbe hoffnungslos ausgeliefert, ohne Girokonto bei irgendeinem Institut läuft nichts mehr im Alltagsleben der westlichen Industriestaaten. Wer nicht wenigstens eine Kontonummer vorweisen kann, hat keine Chance, einen Arbeitsvertrag zu bekommen, eine Wohnung zu mieten oder einen Telefonanschluss zu bestehen. Egal ob Gehaltsüberweisung, Aktienkauf, Vermögensverwaltung oder die Hypothek fürs Eigenheim, der Kredit fürs Auto, ja nicht einmal Bafög, Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Zahlungen – ohne Bankverbindung ist der erwachsene Mensch nicht lebens- und handlungsfähig, weder als Arbeitnehmer noch als Arbeitsloser, weder als Student noch als Rentner.

Wegen dieser hohen Abhängigkeit von einer Bankverbindung gab 1995 auch der Zentrale Kreditausschuss – ein Gremium, in dem alle seriösen Kreditinstitute organisiert sind – die Empfehlung an seine Mitglieder heraus, allen Antragstellern die Eröffnung eines Kontos zu gestatten. Damit sollte vor allem solchen Menschen geholfen werden, die arbeitslos und/oder überschuldet sind und deshalb von der eigenen Bank vor die Tür gesetzt werden.

Die Sparkassen wurden sogar durch die Sparkassenverordnung der Bundesländer verpflichtet, in ihrem Zuständigkeitsbereich auch für solche Personen, mit denen die Banken eigentlich nichts mehr zu tun haben wollen, ein Konto einzurichten – zumindest auf Guthabenbasis. Das heißt im Klartext: ein Konto ohne Kreditkarte und ohne Überziehungskredit und gegen die institutsübliche Gebühr.
Die Sparkassen können sich nur weigern, einen bestimmten Kunden zu bedienen, wenn dieses Ansinnen für sie unzumutbar ist, weil Dienstleistungen bei anderen Kreditinstituten vom Antragsteller missbraucht wurden oder weil er das Institut und seine Mitarbeiter beschimpft oder beleidigt hat.

Auf dem Sparkassentag 2007 in Bochum hat der Präsident der Sparkassenfinanzgruppe Heinrich Haasis noch einmal bekräftigt, dass die Sparkassen keinen Kunden von den Dienstleistungen ausschließen wollen. Jeder soll wenigstens ein Konto haben, auf dem sein Geld aufbewahrt wird und über das er im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten Zahlungen abwickeln kann.
Dafür muss der Sparkassenkunde damit rechnen, dass die Sparkassen nicht immer die günstigsten Preise anbieten werden. Aber, so Haasis, die Institute der Gruppe mit 50 Millionen Kunden sollten anständig mit ihren Kunden umgehen.

Der Fall mit Dresdner Bank im Visier

Als sich Breuer im Februar 2000 mit dem Vorstandssprecher der Dresdner Bank, Bernhard Walter, zu ersten Sondierungsgesprächen traf, war der Chef des größten europäischen Versicherungskonzerns eingeweiht. Das war kein besonderes Entgegenkommen, sondern eine Notwendigkeit – 21,7 Prozent an der Dresdner Bank gehörten der Allianz, ohne Zustimmung des Assekuranz-Chefs ging gar nichts. Allianz-Chef Henning Schulte-Noelle billigte Breuers Plan nicht nur, er fand ihn richtig gut und wollte sich am gemeinsamen Filialnetz der beiden Banken beteiligen, um dort seine Versicherungspolicen zu verkaufen. Was auch Breuer gefiel, denn dadurch könnte auch die Rendite des Filialgeschäfts erheblich steigen.

Außerdem würde die Fusion mit der Dresdner Bank zu einer Bereinigung der Filiallandschaft fuhren, denn überall dort, wo sich Filialen der Dresdner Bank und der Deutschen Bank in enger Nachbarschaft Konkurrenz machten, könnte eine Filiale geschlossen werden. Auf diese Weise würde man 17000 Mitarbeiter einsparen. Außerdem wollte sich die Allianz an der Bank 24 beteiligen und der Deutschen Bank die Deutsche Herold Versicherung abnehmen, die erst 1992 gekauft worden war, als der Branchenerste im Geldgewerbe seine Zukunft noch im Allfinanzbereich gesehen hatte. Schulte-Noelle wollte der Allianz-Gruppe auch die Fondsgesellschaft DWS von der Deutschen Bank angliedern, die mit einem Anlagevermögen von 175 Milliarden € schon damals zu den größten Fondsgesellschaften in Deutschland gehörte. Breuer hatte nichts dagegen. Tatsächlich gab er eine Perle aus dem Bankportfolio einfach weg, ohne seine Vorstandskollegen zu informieren.

Breuer hatte sich seinen Plan längst schön gerechnet. Die Deutsche Bank würde endlich eine reine Investmentbank werden und den alten Ballast – Filialen und Massengeschäft – bei der Dresdner Bank abladen.
Am 27. Februar 2000 erfuhren auch die Vorstände der Deutschen Bank, dass Breuer den Kollegen von der Dresdner einen merger of equals vorgeschlagen hatte. Eine gnadenlose Übertreibung, wie jeder wusste, natürlich würde der Branchenerste den Branchenzweiten übernehmen.

Die Besitzverhältnisse an der neuen Gesellschaft hätten nach Ansicht von Investmentbankern anderer Institute auf 70:30 lauten müssen. Doch Breuer wollte seinen neuen, kleineren Partner nicht zu ärmlich aussehen lassen, und so wurde das Verhältnis auf 62:38 zugunsten der Dresdner Bank leicht angehoben. Im Aufsichtsrat der Deutschen Bank musste Breuer für seine barmherzige Geste später heftige Kritik einstecken.

Beim Namen des neuen Instituts ging Breuer jedoch keine Kompromisse ein: Auch das neue Unternehmen würde Deutsche Bank heißen, aber die Hausfarbe Blau gegen das Grün des Juniorpartners getauscht werden. Die Begeisterung hielt sich in Grenzen, aber es legte sich auch kein Vorstand quer – man wusste ja, dass Widerspruch nicht geduldet wurde. Die in der Bank gebotene Einstimmigkeit bei Vorstandsentscheidungen wurde eingehalten.
Gerüchte über die bevorstehende Fusion waren allerdings längst durchgesickert. Die Mitarbeiter beider Banken bekamen Wind von der bevorstehenden Fusion. Sie waren aufs höchste beunruhigt, denn es war sicher, dass eine Folge des Deals ein Personalabbau in großem Stil sein würde. Sie rätselten frustriert, welche Filialen geschlossen, wie viele Arbeitsplätze gestrichen werden sollten und wie der Koloss geführt werden sollte.

Kreditpolitik der Banken und Sparkassen

Mit ihrer Kreditpolitik bestimmen Deutschlands Banken, welches Unternehmen im Ernstfall Kapital zum Überleben, zum Wachsen, für Investitionen und neue Produkte bekommt. Sie sind sozusagen die Schiedsrichter, die den Wettbewerb nach ihren Spielregeln lenken, fordern oder abwürgen. Sie entscheiden mit, wer Arbeitsplätze ausbauen darf und wer Pleite machen muss. Die Banken sind sozusagen die oberste Instanz und ein Machtfaktor im Staatsgefüge. Allein die Tatsache, dass sie sich in den meisten Fällen nicht einig sind, dass sie gegeneinander buhlen und miteinander ringen um Marktanteile und lukrative Kunden, verhindert, dass sie ihre Monopolstellung ausspielen können. Mächtiger als jede deutsche Regierung sind sie allemal. Denn sie haben ein ganzes Arsenal an Instrumenten zur Hand, die sie mehr oder weniger geschickt einsetzen können, um die Entwicklung in der deutschen Wirtschaft, in wichtigen Branchen oder auch nur in großen Konzernen nach ihren Wünschen zu steuern.

Wichtiger als die Einflussnahme über die reinen Geldgeschäfte, Kreditvergabe, Kapitalmarktemissionen und Anlageberatung sind die Beteiligungen, die die Banken an Industrieunternehmen halten, und die zahllosen Aufsichtsratsposten und Beiratsmandate, die Banker in deutschen Unternehmen innehaben und über die sie die Geschicke der Unternehmen und auch das Wohl und Wehe der Arbeitnehmer bestimmen.

Und kein Institut hat mehr Einfluss auf Politik und Wirtschaft als der Primus im Gewerbe, die Deutsche Bank. Doch nicht immer dient die enge Allianz mit der größten deutschen Bank dem Wohlergehen des Unternehmens, seiner Mitarbeiter und manchmal nicht einmal dem seiner Aktionäre.

Wie ein Konzern durch eine allzu enge Kooperation zwischen Bankern und Konzernvorständen auf einen gefährlichen Schlingerkurs gebracht werden kann, zeigt sich am Beispiel von DaimlerChrysler oder der Daimler AG, wie das Unternehmen wohl bald wieder genannt werden wird.

Der Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden beim Daimler, wie die Arbeiter im Schwäbischen den Konzern gerne nannten, gebührte im Vorstand der Deutschen Bank dem Chef des obersten Bf Führungsgremiums. Das war ein Privileg und aus der Sicht der Banker auch eine Pflicht, schließlich war die Bank selbst Aktionär des Autobauers. Da schien es eine Selbstverständlichkeit zu sein, dass sie über eine einflussreiche Stimme verfugten, um ihre Interessen, die der Kapitalgeber nämlich, durchsetzen zu können.

Der 4. April 2007 ist sicher einer der Tage, der den Mitarbeitern und Aktionären des DaimlerChrysler-Konzerns noch lange 1 in Erinnerung bleiben wird. Es war der Tag der Hauptversammlung, auf der den Anteilseignern die Geschäftsergebnisse des Jahres 2006 präsentiert und ein Ausblick auf das laufende Jahr und f die Zukunft gegeben werden sollte. 6900 Aktionäre waren eigens zu diesem Ereignis nach Berlin ins ICC gekommen. Und die meistens waren nicht gerade guten Mutes.
Im Visier hatten die Anteilseigner den amerikanischen Partner Chrysler der einst als Megaereignis gefeierten Konzernehe. Schon lange nervten die Verluste des einst drittgrößten US-Autoherstellers die deutschen Aktionäre.

Applaus erhielten denn auch nicht so sehr DaimlerChrysler- Chef Dieter Zetsche als vielmehr die Vertreter der Aktionäre, die Aufsichtsräten und Vorständen einmal richtig die Meinung geigten. Zu den scharfen Kritikern zählte überraschenderweise auch die Deutsche-Bank-Fondstochtergesellschaft DWS: Wenn Chrysler am Ende zum Scheidungsrichter geführt würde, wären wir sehr dankbar, sagte Fondsmanager Henning Gebhardt auf der Hauptversammlung unter großem Beifall der Aktionäre. Auch die Vertreter der Kleinaktionäre zeigten sich angriffslustig. Lars Labryga von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) sagte, die Fusion der beiden Autobauer sei von vorne bis hinten eine einzige Fehlentscheidung gewesen. Ein Verbleib von Chrysler im Konzern ist keine Option, erklärte der Sprecher der Kleinaktionärsvereinigung DSW, Hans Richard Schmitz. Was fehlt, ist die klare und schnelle Exekution des Verkaufs.

Doch mit ihren Forderungen nach einer schnellen Trennung kamen die Aktionärssprecher fast zu spät. Der geplante Verkauf von Chrysler war für den Daimler-Chef, der Mitte 2005 das Amt von seinem Vorgänger Jürgen Schrempp übernommen hatte, beschlossene Sache. Längst wurden schon mit potenziellen Käufern Gespräche geführt und Interessenten auch Einblick in die Bücher gewährt.
Gut einen Monat nach der neunten Hauptversammlung waren sich Käufer und Verkäufer einig: Im dritten Quartal 2007 gehen 80,1 Prozent von Chrysler an die US-Heuschrecke Cerberus. Der Kaufpreis sollte 5,5 Milliarden Euro betragen.
Von dem Geldsegen hat Daimler nichts: 3,5 Milliarden erhält die Chrysler Corporation, für die Entwicklung neuer Modelle und zur Stärkung der Eigenkapitalbasis, ein Teil geht an die Chrysler Finanzierungsgesellschaft. Außerdem muss Daimler Garantien für den Pensionsfonds übernehmen und die US-Gesellschaft schuldenfrei stellen. Insgesamt, so verkündet der deutsche Konzern auf seiner Homepage, werden so etwa drei bis vier Milliarden Euro fällig werden, um die Verbindung, die einst im Himmel geschlossen wurde, wieder zu trennen. Die Liaison kostet den Konzern insgesamt etwa 40 Milliarden Euro – eine stattliche Summe.

Danach ist Daimler wieder dort angekommen, wo der teure Schlingerkurs einst begonnen hatte – als ein Konzern, der Nobelkarossen, Busse und Lastwagen produziert. Und immer an der Seite der Automanager stand in Treue fest die Deutsche Bank, sie stellte traditionsgemäß den Chef des Aufsichtsrates – bis zu eben diesem 4. April 2007.

Freiberufler und Selbständige sind unerwünscht für die Banken

Doch auch ganz normale Kunden haben bei ihren weniger feinen und elitären Banken mit zum Teil unverständlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Besonders betroffen sind Selbständige und Freiberufler.

Am 1 .Januar 2003 trat das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft. Danach sollten Arbeitslose ihre alltagspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten als Selbständige anbieten können und damit in der Lage sein, für sich selber zu sorgen. So hatte es sich die Hartz-Kommission zumindest vorgestellt: Einerseits würde die Arbeitslosigkeit reduziert und andererseits die Schwarzarbeit bekämpft werden. Um den Neuunternehmern in eigener Sache den Umstieg von der Stütze auf ein selbständig erwirtschaftetes Einkommen zu erleichtern, wurde die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, die neuen Kleinunternehmer drei Jahre lang zu fordern.

Die damalige rot-grüne Bundesregierung nahm den Vorschlag in die Agenda 2010 auf und verabschiedete nach zähem Ringen ein Gesetz. In der Öffentlichkeit und den Medien ist dieser Teil des Hartz-Programms besser bekannt als Ich-AG.
Von Anfang an war das Programm ein rechter Flop: Bis Ende 2005 wurden gerade einmal 278000 dieser Ein-Mann-Existenzgründungen gezählt – bei rund vier Millionen Arbeitslosen. Doch schon diese Menge brachte die Bundesagentur an den Rand einer Liquiditätskrise. Die staatlichen Zuschüsse reichten nicht aus. Und das, obwohl schon fast 50000 Ich-AGler vor Ablauf der Förderung wieder ausgestiegen waren. Vielen blieb nur die Schwarzarbeit, nachdem sie sich mit Behörden, Finanzämtern und vor allem Banken verausgabt und für wenig mehr als ein Almosen geschuftet hatten.

Im Juni 2006 wurde die Ich-AG-Idee von der nunmehr schwarz-roten Bundesregierung beerdigt. Damit wurde nur offiziell umgesetzt, was schon lange zuvor ganz im Stillen stattgefunden hatte. Das deutsche Bankgewerbe hatte nämlich längst die Rolle des Totengräbers für das ambitionierte Arbeitsbeschaffungsprogramm übernommen. Denn dem deutschen Kreditgewerbe waren die spät berufenen Unternehmer von Anfang an suspekt. Und wenn Banken eine bestimmte Kundengruppe nicht mögen, machen sie gerne kurzen Prozess. Kredite oder finanzielles Entgegenkommen sind vor allem vom privaten Geldgewerbe nicht zu erwarten.

Im Gegenteil. Freiberufler können sich mittlerweile glücklich schätzen, wenn sie überhaupt ein Konto eröffnen können. Diese Erfahrung machte beispielsweise ein selbständig arbeitender Journalist mit der Citibank. Der Fall wurde in einem Artikel der Welt geschildert. Seit 1988 hatte er bei der Bank, die damals noch Kundenkreditbank hieß, ein Konto unterhalten. Das galt jedenfalls so lange, wie der Journalist festangestellter Redakteur gewesen war. Doch kaum hatte er sich als Freischaffender selbständig gemacht, war es mit der Ruhe vorbei. Plötzlich mochten ihn die Banker nicht mehr. Die Citibank sei eine reine Privatkundenbank, erklärte eine Mitarbeiterin am Telefon und empfahl ihm dringend, sich doch ein anderes Geldinstitut zu suchen.

Das erwies sich als gar nicht so einfach. Denn viele Banken lassen Freiberufler und Selbständige nur zu gern im Regen stehen. Selbst Sparkassen bieten diesen Berufsgruppen bisweilen nur Konten auf Guthabenbasis an. Sie dürfen dann das Konto nicht überziehen. Was eine erhebliche Einschränkung darstellt, weil sich zum Beispiel bei Journalisten gezeigt hat, dass die pünktliche Honorarüberweisung mittlerweile eher die Ausnahme denn die Regel ist.

Doch der Boykott der Banken trifft nicht nur Medienleute, sondern das ganze Spektrum der Freiberufler, Selbständigen oder Chefs der Ich-AGs. Auch Physiotherapeuten, die sich mit eigener Praxis niederlassen wollen, haben Mühe, eine Bank zu finden, die ihren Start fordert und ihnen nicht noch Knüppel in den Weg wirft. Arno Metzler, Geschäftsführer beim Bundesverband Freie Berufe in Berlin, kennt die Sorgen seiner Mitglieder nur zu gut: Vielen Banken fehle der Mut, mit Selbständigen Geschäfte zu machen.

In manchen Geldhäusern, wie zum Beispiel bei den Sparda- Banken, ist es den Mitarbeitern per Satzung verboten, Konten für Selbständige und Freiberufler zu führen. Sie wollen nur Rentner, Angestellte und Auszubildende bedienen. Auch die Citibank, die CC-Bank und die Wüstenrot-Bank weigern sich, ihre Dienste Selbständigen anzubieten. Bei der ING-Diba und den PSD-Banken können nur Privatkonten von Freiberuflern und Selbständigen geführt werden, nicht aber das Geschäftskonto.

Die Commerzbank und ihre Onlinetochter Comdirect hingegen geben sich aufgeschlossener: Sie halten Freiberufler für eine interessante Zielgruppe.
Auch die Deutsche Kreditbank (DKB) und die Hamburger Netbank, die ihren Service nur per Internet anbieten, machen keinen Unterschied zwischen Angestellten und freischaffenden Kunden. Selbst die Sparkassen bieten den freiberuflich Arbeitenden in der Regel die Kontoführung an.

Oft allerdings müssen sich die Kunden rigiden Konditionen unterwerfen. Während Angestellte nur regelmäßige Geldeingänge auf dem Konto von einigen hundert bis 3000 Euro nachweisen müssen, um von den üblichen Kontoführungsgebühren freigestellt zu werden, müssen Freiberufler und Selbständige ein Depot von 10000 Euro als Sicherheit hinterlegen oder wenigstens wie bei der HypoVereinsbank ein Guthaben von 10000 Euro auf ihrem Konto haben. Dass sie dennoch als unsichere Kantonisten betrachtet werden und in der Holzklasse sitzen, merken Freiberufler und Selbständige spätestens dann, wenn sie einen Kredit haben möchten, und sei es nur ein Überziehungskredit. Da werden Formulare verlangt, als wollten sie sich um den Posten des Sicherheitschefs von Fort Knox bewerben: Sie müssen nachweisen, dass sie ihre Tätigkeit seit mindestens drei Jahren ausüben und dass sie ein Einkommen erzielt haben: Bankbelege reichen da nicht aus. Es müssen schon die letzten beiden vorhandenen Einkommensteuerbescheide sein.

Darüber hinaus wird oft eine vom Steuerberater testierte, mindestens aber vom Kunden Unterzeichnete, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung des Geschäftsgangs verlangt. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist auch erforderlich sowie eine vom Kunden oder gar vom Steuerberater unterschriebene Gewinn- und-Verlust-Rechnung (GuV). Dazu eine glaubhafte Versicherung über die privaten Vermögensverhältnisse.

Das kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Schon ein Testat vom Steuerberater schlägt – je nach Geschäftsumfang – mit 1000 bis 2000 Euro zu Buche.
Trotzdem muss der freischaffende Künstler oder Unternehmer, wie in einem Fall eines Psychotherapeuten, mit eher schlechten Konditionen rechnen. So wurde einem langjährigen Kunden der Haspa, der sich als Psychoanalytiker niedergelassen hatte, ein Kredit angeboten, dessen Zinssatz rund 50 Prozent über dem marktüblichen lag. Nur durch den Nachweis einer abgezahlten und schuldenfreien Eigentumswohnung ließ sich der Zinsaufschlag umgehen. Der Kunde war zutiefst frustriert, doch ein Wechsel der Bank schien nicht ratsam, denn er musste schnell begreifen, dass er als Freiberufler trotz seiner gutgehenden Praxis keine Chancen hat, andernorts besser behandelt zu werden.

Für Jungunternehmer im gewerblichen Bereich ist es derzeit fast aussichtslos, ein günstiges Konto zu akzeptablen Bedingungen zu bekommen.
Und was die Ich-AGs angeht: Da hatten viele Gründer ihre Zukunft als Unternehmer schon hinter sich, bevor sie die erste Rechnung schreiben konnten.

Den eigenen Vorteil fest im Blick für die Deutschen Bank

Im Februar 2007 gaben die Analysten der Deutschen Bank eine Analyse der DaimlerChrysler-Aktie heraus, die zu größten Hoffnungen berechtigte. Sie prognostizierten ein Kursziel zwischen 54 bis 74 Euro. Bei den Anlegern kam diese Erwartung allerdings nicht so gut an: Denn die Prognose übertraf die Analysen der Konkurrenz bei weitem. Die Experten von Merrill Lynch und Citibank sahen den Aktienkurs eher zwischen 55 und 60 Euro. Dass sich die Deutsche Bank mit ihrer sehr optimistischen Prognose an die Spitze der Bewegung setzte, irritierte so manchen Aktionär.

Kamen die Analysten der Deutschen Bank zu diesem Ergebnis aufgrund der Bewertung von Daten und Trends oder ist die Strategie der Bank die eigentliche Triebkraft für den Kursoptimismus? Dass der Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann die Industriebeteiligungen der Bank möglichst schnell zu möglichst guten Preisen loswerden will, ist kein Geheimnis. Doch lassen sich die Analysten auch zu Handlangern der Investmentbanker machen, die mit hohen Prognosen den Aktienkursen auf die Sprünge helfen, um der Bank einen Reibach zu bescheren?
Das Misstrauen der Aktionäre wird vor allem dadurch geschürt, dass es der Deutschen Bank nicht immer gelungen ist, die chinesische Mauer geschlossen zu halten, die zwischen Analysten und Aktienverkäufern bestehen muss, um Interessenkollisionen zu vermeiden. Die Kontrollen, die solche Kollisionen verhindern sollen, sind offensichtlich nicht sehr wirksam – aber bisweilen sieht es so aus, als ob Interessenkonflikte billigend in Kauf genommen werden, wenn es denn dem Wohl der Bank dient.

Für die Anleger sind die Verkaufspläne allerdings ein großer Unsicherheitsfaktor: Diejenigen, die am lautesten steigende Kurse beschwören, könnten selbst bald auf der Verkäuferseite stehen. Die Deutsche Bank hat schon früher ein paarmal die Seiten gewechselt – nicht gerade zum Nutzen der anderen Aktionäre.
So hatte die Ankündigung vom Abgang Schrempps im Juli 2005 eine wahre Kursrallye ausgelöst. Um 10 Prozent schnellte der Preis der DaimlerChrysler-Aktie nach oben. Die Deutsche Bank nutzte die Gelegenheit und warf 35 Millionen Aktien auf den Markt. Dadurch reduzierte die Bank ihren Anteil am Unternehmen von 10,4 auf 6,9 Prozent – und bremste natürlich den Kursanstieg. Im Laufe der vergangenen zwei Jahren wurde der Anteil weiter verringert – bis auf nur noch 4,4 Prozent. Der schwerwiegendste Vorfall in Sachen Interessenkonflikt ereignete sich allerdings im Jahr 2001.

Was die Gerichte verboten hat für die Banker

Die Kreativität beim Abzocken kennt offensichtlich keine Grenzen. Oft müssen die Gerichte die allzu gierigen Banker stoppen, um den Kunden vor dem Zugriff zu schützen. In den letzten Jahren erging eine ganze Reihe von Urteilen, die festlegten, was die Geldinstitute berechnen dürfen – und was nicht.
So ließen sich zum Beispiel Geldinstitute Ende der 1990er Jahre sogar die Kontoauskünfte bezahlen, wenn Kunden unzulässig erhobene Gebühren zurückfordern wollten. Ein sicheres Geschäft, denn wer rechtswidrig erhobene Gebühren geltend machen will, muss einen Kontoauszug vorlegen, der das Datum und den Betrag ausweist. Wenn der Kontoauszug nicht mehr vorhanden ist, muss eine Liste der Kontobewegungen von der Bank angefordert werden. Diese kleine Dienstleistung durfte natürlich nicht umsonst sein. Die Gerichte waren anderer Meinung. So entschied das Oberlandesgericht Schleswig, dass die Kunden ein Recht auf kostenlose Auskunft über entsprechende Belastung hat (Urteil vom 24.02.2000 – 5 U 116/98).

Kunden haben grundsätzlich das Recht, sich kostenlos über ihren Kontostand und die Buchungen auf ihrem Konto zu informieren. Wenn dies nicht am Schalter möglich ist, muss ihnen ein Kontoauszugsdrucker zur Verfügung stehen, an dem sie den Kontostand ohne Gebühren abrufen können. Werden jedoch die Kontoauszüge am Schalter kostenfrei ausgehändigt, können Banken für den Auszug am Drucker ein Entgelt verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde einen Sonderservice wünscht, wie etwa die Zusendung von Kontoauszügen per Post. Übersendet die Bank den vierteljährlichen Rechnungsabschluss, darf sie dafür nichts verlangen, da dies in ihrem eigenen Interesse erfolgt; sie muss nachweisen, dass sie ordentlich gearbeitet hat.

Kosten für Kopien oder Telefonate dürfen ebenfalls nur dann auf den Kunden abgewälzt werden, wenn sie auf Wunsch des Kunden erfolgten oder die Bank davon ausgehen konnte, dass der Kunde dies wünschen würde. Auch dürfen dann nur die angefallenen Kosten berechnet werden und keine Aufschläge wie zum Beispiel anteilige Mietkosten.

Wenn Bankmitarbeiter im Eigeninteresse des Geldinstituts i der Dritte – wie beispielsweise das Finanzamt – Auskünfte über Kundenkonten einholen, dürfen die Kosten nicht dem Kunden angelastet werden. Nur wenn Kunden ihr Kreditinstitut ausdrücklich auffordern, Auskünfte weiterzugeben oder ihnen eine Bescheinigung, beispielsweise einen Nachweis über Zinszahlungen, auszustellen, kann dieser Service berechnet werden.

Wer einen Geldbetrag von seinem Konto überweist, muss sich zudem darauf verlassen können, dass das Geld beim Empfänger ankommt. Die Bank ist verpflichtet, bei einer Überweisung für den Geldeingang beim Empfänger zu sorgen. Kommt das Geld nicht an und steht die Bank Nachforschungen an, handelt sie im eigenen Interesse und in Erfüllung eigener Pflichten. Sie kann dem Kunden daher keine Kosten für die Nachforschung in Rechnung stellen.
Wenn Kunden sich beschweren, muss die Bank die Reklamation bearbeiten. Die dabei entstehenden Kosten darf sie ebenfalls nicht an den Kunden weiterreichen, so entschied das Landgericht Köln (Urteil vom 16.08.2000 – 26 O 30/00).
Auch mit Mahngebühren wird gerne ein schneller Euro verdient. Je mehr Mahnungen verschickt werden, desto teurer wird es für den Kunden und umso mehr verdient die Bank. Das ist allerdings nicht zulässig, die Bank ist vielmehr verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Je mehr Mahnungen verschickt werden, desto geringer werden folglich die Kosten, denn die Bank muss den Sachverhalt nicht jedes Mal neu darstellen. Außerdem dürfen die Kosten drei Euro pro Mahnung nicht überschreiten. Es handelt sich schließlich nicht um eine Strafe, die die Bank über den Kunden verhängen kann. Durch Rationalisierungsmaßnahmen verringern sich die Kosten pro Mahnung zusätzlich.

Wenn eine Bank ein Konto kündigt oder den Kunden dar an erinnert, dass eine Rate fällig oder der Dispo überschritten ist, darf sie für diese Schreiben keine Gebühren verlangen, sie handelt schließlich in ihrem eigenen Interesse. Auch wenn ein Kunde Konten kündigt oder Sparbücher fristgemäß auflöst, gehört das zu den Dienstleistungen, die nicht extra berechnet werden dürfen, also fallen dafür auch keine Gebühren an. Bei vorzeitiger Aufhebung von Sparverträgen kann die Bank allerdings eine Entschädigung verlangen, was sie in der Regel auch tut.
Kreditkarten werden ebenfalls gerne zum Abkassieren missbraucht: Jahresgebühren müssen in der Regel im Voraus bezahlt werden. Wird aber der Kartenvertrag während der Laufzeit gekündigt, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Kartengebühr für die Restlaufzeit, entschieden die Richter am Frankfurter Oberlandesgericht (Urteil vom 14.12.2000 – 1 U 108/99). Auch wenn die Karte beim Versand im Auftrag der Bank verloren geht oder beschädigt wird, darf für die neue Karte kein Geld verlangt werden. Das Gleiche gilt, wenn der Brief mit der PIN-Nummer den Bankkunden nicht erreicht. Diese Dienstleistungen muss die Bank kostenlos erbringen. Das haben das Oberlandesgericht Celle und das Landgericht Frankfurt entschieden (OLG Celle, Urteil vom 04.05.2000 – 13 U 186/99; LG Frankfurt, Urteil vom 27.01.2000 – 2 0 46/99).

Erben sind geradezu perfekte Opfer für Wegelagerer im Bankwesen: Nur zu gerne lassen sich die Banken die Auskünfte über den Kontostand des Verstorbenen ans Finanzamt von den Erben bezahlen. Die Landgerichte Frankfurt und Dortmund sind gegen diese Beutelschneiderei eingeschritten (Urteil vom 27.01.2000 – 2/2 O 46/99, Urteil vom 16.03.2001 – 8 0 57/01). Auch fürs Umschreiben der Konten des Verstorbenen auf seine Erben darf nicht kassiert werden. Wenn die Hinterbliebenen aber eine Beratung über die Verwendung des Erbes wünschen und ein besonderer Beratungsvertrag geschlossen wird, darf die Bank ein Honorar fordern.
Bei Auslandsüberweisungen fallen Gebühren an für den, der das Geld transferiert, aber einige Geldinstitute ließen sich auch den Empfang einer Auslandsüberweisung bezahlen. Natürlich zu Unrecht. Die Banken müssen ja nur den Geldeingang auf Girokonten ordnungsgemäß verbuchen. Und das ist keine besondere Dienstleistung für den Kunden.

Tonangebende Investmentbanker in der Deutschen Bank

Mit der Übernahme von Bankers Trust änderte sich allerdings auch für die Mitarbeiter der Deutschen Bank vieles. Plötzlich gaben die Investmentbanker den Ton an. Allen voran Breuer machte aus seiner Abneigung gegen das Traditionsgeschäft der Bank keinen Hehl mehr. Weder die Industriebeteiligungen, die die Bank seit Jahrzehnten zur Absicherung ihres Kreditgeschäfts mehr oder weniger erfolgreich verwaltet hatte, noch das Filialgeschäft mit den Kleinkunden oder das Firmenkundengeschäft mit den mittelständischen Unternehmern fanden Gnade vor den Augen des Bankchefs.

Wir haben an faulen Krediten mehr als an allen Marktturbulenzen zusammen verloren, rechnete Breuer seinen Mitarbeitern kühl vor und erklärte knapp, dass die Bank künftig an einer Ausweitung dieser Geschäfte nicht interessiert sei. Privatkunden mit Durchschnittseinkommen wurden bekanntlich zur Bank 24 abgeschoben – rund 900 Millionen Euro ließ sich Breuer diesen Transfer kosten, den sein Nachfolger Josef Ackermann wieder rückgängig machen musste – für weitere 1,1 Milliarden Euro, so die Branchenschätzung.

Der klassische Deutsche-Bank-Berater wurde zum Laufburschen degradiert, der die Kunden an die jeweiligen Spezialisten weiterreichen musste: Privatkunden waren dem Aktienhändler zuzuführen, Jungunternehmer den Expertenteams für Börsengänge (IPOs) und die Mittelständler den Spezialisten für Unternehmensverkäufe und Fusionen.

Damit die Mitarbeiter diese Botengänge auch brav erfüllten, wurde ein ausgeklügeltes Belohnungssystem eingeführt. Für jede erfolgreiche Vermittlung wurde dem Kundenberater ein gewisser Prozentsatz der daraus resultierenden Leistung, die dann die Spezialisten erbringen mussten, gutgeschrieben – rein virtuell natürlich. Die Schattenbuchhaltung sollte vor allem dokumentieren, ob die Mitarbeiter bei der Reorganisation mitzogen oder sie blockierten.
Die Kulturrevolution war nur Teil eines größeren Plans, den sich Breuer ausgedacht hatte. Schließlich musste er das ungeliebte Massenkundengeschäft und das kostenintensive Filialnetz der Bank irgendwie loswerden. Deshalb strebte Breuer eine Fusion mit dem Rivalen und Branchenzweiten, – der Dresdner Bank, an. Und er hatte aus seiner Panne mit der Bayerischen Vereinsbank gelernt.

Gefahren aus dem World Wide Web für Ihr Bankkonto

Noch größer als die Chance, bei der Benutzung eines Geldautomaten abgezockt zu werden, ist die Gefahr, kriminellen Interneträubern ins Netz zu gehen.

Fast jeder Internetnutzer kennt die E-Mails, die zum Beispiel mit dem Logo der Volksbanken und Raiffeisenkassen verschickt werden. Wer auf die Aufforderung zur technischen Überprüfung der Kundendaten reagiert und bereitwillig seine Kundendaten, die persönliche Identifikationsnummer (PIN) und die Transaktionsnummern (TAN) preisgibt, hat schon verloren. Die Betrüger haben sich an dem Konto bedient, bevor der Onlinebanking- Kunde seinen Computer ausgeschaltet hat. Phishing heißt diese Art des elektronischen Überfalls.
Verantwortungsbewusste Banken machen deshalb ihre Kunden darauf aufmerksam, nie, unter keinen Umständen, ihre PIN jemandem mittzuteilen – weder einem Bankangestellten noch der Polizei. Bisher wurden Pishing-Schäden den Kunden in der Regel von den Banken erstattet. Aus Kulanzgründen, heißt es in diesem Falle meistens. Dabei sollte der Kunde nicht vergessen, dass die Bank selbst großes Interesse daran hat, Bankgeschäfte übers Internet für Normalkunden zu propagieren. Medienberichte über Sicherheitslücken im Netz und ausgeraubte Kunden kommen da schlecht an.

Beim Pharming gehen Betrüger noch sehr viel raffinierter vor. Dabei wird ein spezielles Programm auf den Computer des Onlinekunden geschleust. Das manipuliert den Browser, also das Programm, mit dem das Internet benutzt wird. Wenn dann die Internetadresse fürs Onlinebanking aufgerufen wird, erscheint eine gefälschte Website, die der echten täuschend ähnlich sieht. Wenn der Onlinebanking-Kunde dann seine Kontodaten und die PIN eingibt, landen sie bei den Hackern. Die sind dann in der Lage, die Transaktion des Kunden zu vollenden — allerdings wird das Geld auf die Konten der Betrüger gelenkt.
Das Problem ist, dass die Manipulation oft selbst von Computerspezialisten nicht erkannt wird. Erst wenn der Schaden eingetreten ist und unerklärliche Geldabbuchungen registriert werden, wird klar, dass der Kunde Opfer von Pharmern geworden ist.

Aber auch Trojaner – das sind Programme, mit denen alle Daten im PC ausgespäht werden können – richten große Schäden an. Wenn es Internetkriminellen gelingt, ein solches Programm auf einen Rechner einzuschleusen, beispielsweise über Anhänge zu E-Mails, können sie auch PINs und TANs bei Eingabe ausspionieren. Einen Hinweis darauf, dass ein Trojaner den Computer infiziert hat, gibt zum Beispiel der Abbruch der Verbindung zum Onlinebanking nach Eingabe einer TAN durch eine Fehlermeldung.

Dabei gibt es durchaus einen gewissen Schutz vor dem Angriff durch Phisher, Pharmer und Trojaner. Das zurzeit noch sicherste Verfahren ist das Home Banking Computer Interface (HBCI), für das eine Diskette, eine Chipkarte und ein separates Lesegerät für die Verschlüsselung des Datenverkehrs erforderlich sind.
Für den Onlinekunden bedeutet das, dass er nur von dem PC, an dem das Gerät installiert ist, seine Bankgeschäfte ausführen kann. Außerdem müssen die Kunden meist die Kosten für das Lesegerät von 80 und 120 Euro übernehmen.
Nur zehn von zwanzig Banken bieten jetzt diesen Service an, das haben die Mitarbeiter der Zeitschrift Finanziert zu Beginn des Jahres 2007 ermittelt.
Andere Banken versuchen mit Variationen der Kombination PIN und TAN die Kunden in Sicherheit zu wiegen, beispielsweise durch das I-TAN-Verfahren. Dabei gibt die Bank die TAN bei jeder Überweisung vor.

Beim eTAN-Verfahren erhält der Onlinekunde eine PIN und ein kleines Gerät, mit dem er für jeden Vorgang eine eigene TAN- Nummer generieren kann. Der Betrüger muss mehrere TANs oder gar den Generator erbeuten, um die richtige Nummer zu erwischen.

Schlechte Noten von den Experten
Die kriminelle Kreativität beunruhigt längst die Experten für Datensicherheit. Eine Untersuchung des Fraunhofer Instituts im Auftrag des Magazins Capital, die bereits in den Jahren 2005 und 2006 durchgeführt worden war, hatte ebenfalls die Schwachstellen des Onlinebanking aufgedeckt. Keines der 20 untersuchten Geldinstitute hatte die maximale Punktzahl von 31 und damit die Note sehr gut erreicht. Am besten schnitten die Deutsche Bank AG, die Postbank AG, die Commerzbank AG und die Berliner Volksbank ab – mit 25,24, 23 und 22 Punkten.
Bei 16 von 20 Banken stellte das Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie erhebliche Schwachstellen bei Technik und Informationsqualität fest. 40 Prozent der getesteten Banken erreichten nicht einmal die Hälfte der zu vergebenden Punktzahl. Die Onlineangebote von Corta Consors, SEB und die Volkswagen Bank schafften gerade einmal ein Drittel der möglichen Punkte und erhielten die Note mangelhaft.

Viele Institute lassen ihre Kunden mit den Gefahren allein, erkannte der Leiter des Tests, SvenTürpe. Die Kostenersparnis, die Geldhäuser dank des Onlinebanking erzielen, werde nicht vorrangig in neueste Technik investiert. Besonders kritisch sieht Türpe das klassische PIN/TAN-Verfahren, bei dem sich der Kunde mit einer Identifikationsnummer (PIN) und einer variablen Transaktionsnummer (TAN) auf der Internetseite der Bank identifiziert. Diese Methode bewertete er als leicht angreifbar durch Phishing oder Trojaner.

Bei 20 Millionen Onlinebanking-Kunden ist es für die Banken offenbar immer noch günstiger, die durch unzureichende Sicherheitsvorkehrungen ausgeraubten Kontoinhaber zu entschädigen, als für alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die den immer intelligenteren Angriffen von Hackern und Internetdieben standhalten können.

Rüde Umgangsformen der Fall HypoVereinsbank

Die Methoden, derer sich die Führungskräfte der alten HypoVereinsbank bedienten, um Mitarbeiter und Kollegen zum Ausscheiden zu bewegen, waren auch vor der Übernahme durch die Italiener nicht gerade fein gewesen und entsprachen schon gar nicht dem sozialen und verantwortungsbewussten Image, das die Bank so sorgfältig in zahllosen Broschüren pflegte.

Im Alltag sah die Personalpolitik ganz anders aus. Mitarbeiterinnen in der Verwaltung oder aus der Schalterhalle, die den Kontakt zu den ganz normalen Kunden, den Durchschnittsverdienern, pflegten, wurden auf besonders perfide Weise vor die Tür befördert: Sollten sie etwa schwanger werden und sich für das Kind und ein Babyjahr entscheiden, wurde ihnen ganz fürsorglich nahegelegt, künftig vor allem für ihren Nachwuchs zu sorgen und sich nicht etwa zwischen Kind und Karriere oder auch nur dem Job aufzureiben. Den Weg ins Mutterglück würde ihnen die Bank selbstverständlich finanziell ebnen: durch die großzügige Zahlung einer Abfindung. In der Regel waren das zwei Monatsgehälter – der Preis einer Schrankwand, wie die Schlauberger unter den Bankern schnell ausgerechnet hatten.

Um eine gewisse Abschiedsstimmung zu erzeugen, hatte die Führung der Bank ein spezielles Computerprogramm entwickeln lassen und ins bankinterne Intranet gestellt. Mit Hilfe dieser Software konnte jeder Mitarbeiter seine Daten eingeben und sich die Abfindung ausrechnen lassen. Wer aber zu flink war und die falsche Taste drückte, hatte seinen Probelauf schon per E-Mail an die Personalabteilung geschickt. Und die war berechtigt, dieses Angebot anzunehmen. Das wurde dem Nutzer allerdings eher im Kleingedruckten auf der Seite mitgeteilt.

In der mittleren Führungsebene wurde mit härteren Bandagen gekämpft. Es kam zu Versetzungen in Abteilungen, die für schlechte Stimmung oder besonders langweilige Aufgaben bekannt waren. Zynische Sprüche und plumpe Anmache sollten vor allem älteren Mitarbeitern die Arbeit in der Bank vermiesen. Und natürlich wurden in vielen Fällen auch die Schreibtische durchforstet, Telefonlisten kontrolliert und Spendenabrechnungen überprüft. Oft nahm man Vorgänge und Aufgaben, die ein Mitarbeiter unter seiner Obhut gehabt hatte, noch einmal unter die Lupe. Solche Prüfungen fanden gerne statt, wenn der Betreffende im Urlaub weilte.
Wer arglos nach seinen Ferien an seinen Schreibtisch zurückkehrte, mochte sich vielleicht noch über eine seltsame Leere in seinem Zimmer wundern, bevor er zum Verhör zitiert wurde, bei dem der Chef den Oberermittler gab, wie ein Mitarbeiter berichtete. Schonungslos wurde er mit seinen vermeintlichen Fehlern und Versäumnissen konfrontiert, ihm sogar unterstellt, dass er sich an der Bank bereichern wollte. Was immer sich aus den zehn Jahren seiner Betriebszugehörigkeit gegen ihn verwenden ließ, war in seiner Abwesenheit zusammengetragen worden. Auch solche Entscheidungen wie den Kreditantrag eines Mitarbeiters der Abteilung, den nicht er, sondern sein Chef unterschrieben hatte, wurden nun ausschließlich ihm zur Last gelegt.

Der Mitarbeiter entschied sich, diese Verleumdungen und Attacken nicht klaglos hinzunehmen. Der Vergleich, der nach mehreren Anläufen in letzter Minute vor dem entscheidenden Termin beim Arbeitsgericht Hamburg geschlossen wurde, brachte ihm immerhin eine Abfindung in der Höhe einer veritablen Ober- klasse-Limousine.
Und das war keineswegs der einzige Fall, Anwälte und Arbeitsrechtler profitierten durchaus in den vergangenen Jahren von der Personalpolitik der Hypo Vereinsbank.
Manchem der schnöde vor die Tür Beförderten hat es sicher eine gewisse Genugtuung beschert, dass auch Vorstände die Segel streichen mussten oder freiwillig in vorauseilendem Gehorsam das Handtuch warfen, wie Die Welt berichtete.
Noch bevor der Kauf der Großbank durch den italienischen Konkurrenten in trockenen Tüchern war, verabschiedeten sich im Herbst 2005 zwei Konzernvorstände: Stefan Jentzsch, Vorstand des Kapitalmarktgeschäfts, und Christine Licci, die erst Anfang 2005 angeheuerte. Chefin für das Privatkundengeschäft, gingen auf eigenen Wunsch. Jentzsch, der Investmentbanker, der früher für die amerikanische Investmentbank Goldman Sachs gearbeitet hatte, zog es zur Dresdner Bank. Licci, der wohl bei ihrem Antritt der Chefsessel der HVB in Aussicht gestellt worden war, kam mit dem schweigsamen Unicredito-Chef Alessandro Profumo nicht zurecht. So wollte Licci den Vertrieb der Bank über mehrere Kanäle wie Filialen, Internet und mobilenVertrieb in Schwung bringen. Profumo dagegen wollte eher Personal abbauen in diesem Bereich.

Firmenkunden- und Immobilien-Vorstand Johann Berger, der im Sinne der Bank die hochdefizitäre Immobiliensparte mit ihren zahllosen faulen Hypothekenkrediten in Höhe von 15 Milliarden Euro sanierte, in dem er viele dieser Darlehen an Heuschrecken verkaufte, ging 2006. Eher aus gekränkter Eitelkeit: HVB-Chef Dieter Rampl hatte ihn nicht in seine Pläne mit der Unicredito eingeweiht. Rampl soll ihm sogar versprochen haben, sich für seine Beförderung zum Firmenkunden- und Immobilienvorstand auf Konzernebene einzusetzen. Doch daraus wurde nichts. Unangenehmerweise hatte Konzernchef Profumo für das Firmenkundengeschäft bereits einen Italiener ernannt. Berger zog die Konsequenzen und ging.

Gut ein Dutzend Führungskräfte wählte diesen schnellen Ausweg – nicht immer freiwillig. Der Einzige, der wirklich persönlich von der Fusion profitierte, war der HVB-Chef. Er sicherte sich ein prestigeträchtiges, einträgliches Plätzchen: Dieter Rampl zog als Präsident des Verwaltungsrates der UniCredit Group nach Italien.
Sein Nachfolger in München wurde Wolfgang Sprißler, der vor seiner Beförderung Finanzvorstand des Münchener Geldhauses war. Bei den Mitarbeitern löste diese Entscheidung einige Überraschung und Verwunderung aus. Bisher hatte Sprißler wenig Erfahrungen vorzuweisen, die ihn für diesen Posten qualifizierten: Er habe vom operativen Geschäft keine Ahnung, befanden die ohnehin frustrierten und verunsicherten Mitarbeiter, und stehe außerdem kurz vor dem Ruhestand, wie das Manager Magazin zu berichten wusste. Kein Mann für einen neuen Anfang also.

Der Fall Basel II und seine Folgen lernen

Am ersten Januar 2007 trat eine Richtlinie in Kraft, die das europäische Bankensystem sicherer machen und die Unternehmen stärken sollte. Basel II heißt das Wunderwerk. Der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Charlie McCreevy erklärte: Die Umsetzung dieser Richtlinie wird sowohl der EU-Wirtschaft als auch der Finanzstabilität zugute kommen und Vorteile für die Unternehmen und die Verbraucher bringen.

Auch der frühere Vorsitzende des Basler Ausschusses, William McDonough, bekundete seine Zuneigung zu den kleineren und mittleren Unternehmen. I love the Mittelstand, erklärte er im Januar 2002 auf einer Konferenz der Deutschen Bundesbank. In diesem Gremium, dem Notenbanker und Regierungsvertreter der führenden Industriestaaten angehören, sollen die Sicherungsvorschriften der Kreditwirtschaft verbessert werden. So geht es beim Basel-II-Abkommen um neue Eigenkapitalvorschriften für Kreditinstitute, um die Bewertung von Kreditrisiken der Banken durch externe Prüfer – sogenannte Ratingagenturen – und um die Veröffentlichung dieser Ergebnisse.

Vor Inkrafttreten der Richtlinie mussten die Banken bei Firmenkrediten acht Prozent der verliehenen Summe mit eigenem Kapital absichern. Wenn also eine Bank einem Unternehmen einen Kredit von 100000 Euro bewilligt, muss sie 8000 Euro aus ihrem Eigenkapital dafür zurücklegen.

Doch nach Basel II soll diese Eigenkapitalbeteiligung der Banken nicht mehr pauschal ermittelt werden, sondern nach dem Risiko des jeweiligen Kreditengagements. Für Kredite an solide, erfolgreiche Unternehmen müssten die Banken weniger Eigenmittel aufbringen als für .Engagements bei Unternehmen mit schlechter Bonität. Für diese Kredite würden dann auch deutlich mehr Sicherheiten fällig.

Die unterschiedliche Risikobewertung schlüge sich natürlich auf die Konditionen nieder, die die kreditnehmenden Unternehmen von ihrer Bank erhalten. Für die Bank sichere Ausleihungen an solide Unternehmer würden niedriger verzinst als riskante Kredite an unsichere Kantonisten. Obendrein sollen künftig langfristige Kredite mit einem höheren Risikoaufschlag bewertet werden.

Für Kleinunternehmen sollte allerdings weiterhin eine Art Pauschale bei der bankinternen Risikosicherung gelten. Sie werden mit den Privatkunden in einem sogenannten Retailportfolio gebündelt, das mit einem einheitlichen Prozentsatz am Eigenkapitalanteil der Bank abgesichert werden muss.
Tatsächlich sollte Basel II und die entsprechende EU-Richtlinie eigentlich die Konsumkredite wie die Privatkundenkredite verbilligen, weil sie nicht mehr wie bisher mit acht Prozent des Eigenkapitals besichert sein müssen. Experten sprachen von einer um fünf Prozent niedrigeren Eigenkapitalsicherung.

Theorie und Praxis
Die Praxis, vor allem während der langen Verhandlungs- und Vorbereitungszeit auf das Inkrafttreten der Richtlinie, sah allerdings ganz anders aus. Basel II wurde zu dem Knüppel, mit dem die deutschen Mittelständler bis aufs Blut gezüchtigt wurden. Die deutschen Banken machten mit ihren Kunden kurzen Prozess. Wer nicht seine Bücher und Tresore öffnen mochte und den Firmenkreditberatern Zugang zu allen Betriebsgeheimnissen, Strategien und Produktentwicklungen gewährte, wurde ganz schnell aussortiert. So mancher Unternehmer sah sich von seiner Hausbank schon abgeschoben, bevor er sich über den fehlenden Kaffee bei der Besprechung mit dem Firmenkundenberater wundern konnte.

Unternehmer, die in einer Auftragsflaute ihre Hausbanken gar um einen Kredit bitten wollten, wurden oft gar nicht mehr vorgelassen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHT) und andere Unternehmerverbände versuchten deshalb, ihre Mitglieder in Crashkursen in der Krisenprävention zu schulen, damit sie künftig rechtzeitig und vor den Prüfern der Banken die wahre Lage ihres Unternehmens erkennen und gegensteuern konnten.
Diese Nachhilfe war dringend erforderlich, denn die Banken begannen, schon Ende der 1990er Jahre den Mittelstand mit rüden Methoden heimzusuchen.
Gute Unternehmensführung reicht nicht mehr, klagte der Geschäftsführer der alteingesessenen und erfolgreichen Armaturenfabrik Hans Grohe nach einem Verhör durch seine Hausbank gegenüber dem Magazin Der Spiegel.
Die Verunsicherung, die die Kreditwirtschaft mit zahlreichen Razzien dieser Art ausgelöst hatte, beunruhigte sogar die damalige rot-grüne Bunderegierung. Der Bundeswirtschaftsminister Werner Müller warnte die Banken, die neuen Richtlinien für das Kreditgewerbe nicht zu eng auszulegen.

Die Banken hingegen, die immer gerne schnell und hart durchgreifen, wenn es ihren Interessen dient und der Kunde sich nicht recht wehren kann, ließen sich durch Appelle nicht bremsen. Auch nach einer Modifizierung der Bestimmungen, die der Kreditwirtschaft mehr Spielraum bei der Bewertung von Mittelstandkrediten lässt, wird vielen klein- und mittleren Unternehmen den Zugang zu Fremdkapital verwehrt oder unvermittelt der Hahn zugedreht. Und es werden ihnen beim geringsten Risiko hohe Zinsen abverlangt. Rund 37 000 Betriebe haben im Jahr 2005 dichtmachen müssen. Manchem ging sogar bei guter Auftragslage das Geld aus, nachdem die Bank den Daumen gesenkt hatte.

Schwachstellen, die zur Kreditverweigerung fuhren können, finden sich gerade bei neu gegründeten Kleinbetrieben. Rund die Hälfte aller Existenzgründer muss in den ersten fünf Jahren den Betrieb einstellen, klagen die Unternehmerverbände. Mal fehlen grundlegende kaufmännische Kenntnisse, mal kippt die Konjunktur oder neue, größere Wettbewerber besetzen die Nische, die der Jungunternehmer für sein Geschäft erobern wollte. Immer aber sind es die Banken, die entweder keinen Kredit für die Gründung geben wollen, oder aber schon bei ersten Turbulenzen oft ohne Vorwarnung plötzlich die Reißleine ziehen.

Am liebsten finanzieren Banken nur Sachen, die todsicher sind, klagt ein Unternehmensberater. Das seien dann langweilige Investitionen, die nur eine mäßige Rendite bringen. Aber auch da steigen die Banken nur ein, wenn sie den Kredit durch Sachwerte wie Immobilien absichern können.

Mit ihrer restriktiven Kreditvergabe treiben die deutschen Banken die Unternehmen entweder gleich in den Ruin oder in die Hände der Heuschrecken. Auf der Strecke bleiben in jedem Fall die Arbeitsplätze.

Die drastische Kurswende in der Kreditpolitik der Banken unter dem Mäntelchen des Basel-II-Vertrages hat in den vergangenen Jahren wahrscheinlich mehr Jobs in Deutschland vernichtet als die Folgen der Globalisierung. Das Wort Hausbank ist in manchen Unternehmerfamilien mittlerweile zum üblen Schimpfwort geworden. Und die Beschwichtigungen der Unternehmer- und Bankenverbände, dass die Basel-II-Richtlinie einen wichtigen Beitrag zur Sanierung, Konsolidierung und zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen geleistet habe, kann man auch für den größten Witz in der Geschichte der deutschen Wirtschaft halten. Nicht wegen der Richtlinie selbst, sondern wegen des Missbrauchs, den die deutsche Kreditwirtschaft damit getrieben hat.