Vermietung eines Einfamilienhauses – Muster

Einfamilienhaus, Mietvertrag

Zwischen
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– im Folgenden „Vermieter“ genannt –
und
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– im Folgenden „Mieter“ genannt –
wird folgender Mietvertrag über ein Einfamilienhaus geschlossen:
§ 1 Mietgegenstand
1.1 Der Vermieter vermietet an den Mieter das in ________________________________ gelegene Einfamilienhaus, bestehend aus 6 Zimmern, Küche, Bad, Toilette, Gäste-WC, Diele, Balkon, Dachboden und Kellergeschoss mit ca. ______ qm sowie Garten mit ca. ______ qm (und Garage) zu Wohnzwecken.
1.2 Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 3 Hausschlüssel, 2 Kellerschlüssel, 2 Briefkastenschlüssel sowie je 2 Zimmerschlüssel. Der Mieter darf zusätzliche Schlüssel nur mit Einwilligung des Vermieters anfertigen lassen. Diese sind bei Rückgabe der Mietsache gegen Kostenerstattung ebenfalls an den Vermieter herauszugeben.
1.3 Während der Mietdauer erntereif werdende Gartenerzeugnisse stehen dem Mieter zu.
§ 2 Mietzeit
2.1 Das Mietverhältnis beginnt am _______________ und läuft auf unbestimmte Zeit.
2.2 Wird die Mietsache zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Mieter Schadensersatz nur fordern, wenn dem Vermieter wegen der nicht rechtzeitigen Bezugsfertigkeit oder Räumung der Mietsache durch den Vormieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Das Recht des Mieters zur Mietminderung und fristlosen Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Gebrauchsgewährung bleibt unberührt.
2.3 Das Kündigungsrecht des Mieters und des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 3 Miete, Nebenkosten, Zahlungsweise
3.1 Die Miete für das in § 1 beschriebene Einfamilienhaus beträgt monatlich _____________ EUR.
3.2 In der Miete nach Abs. 1 sind die Betriebskosten nicht enthalten. Der Mieter hat daher neben der Miete die Betriebskosten i. S. v. § 2 der Betriebskostenverordnung zu tragen. Eine Aufstellung der von dem Mieter zu tragenden Betriebskosten ist dem Vertrag als Anlage 1 beigefügt. Diese Anlage ist wesentlicher Bestandteil des Vertrags.
3.3 Der Mieter hat die Betriebskosten soweit möglich unmittelbar und direkt gegenüber dem jeweiligen Leistungserbringer zu bezahlen. So wird der Mieter Strom, Gas und Wasser auf eigene Rechnung direkt beziehen und das Haus auf eigene Kosten beheizen. Auf die übrigen Betriebskosten hat der Mieter Vorauszahlungen in Höhe von _________ EUR monatlich zu leisten. Über diese Betriebskosten wird jährlich abgerechnet. Nach erfolgter Abrechnung einer Abrechnungsperiode ist der Vermieter berechtigt, die Höhe der Vorauszahlungen für die Zukunft entsprechend anzupassen, wenn sich die Betriebskosten erhöhen. Im Fall des Auszugs des Mieters während der Abrechnungsperiode ist der Vermieter berechtigt, die Kostenverteilung bei der nächstfälligen Abrechnung vorzunehmen.
3.4 Miete und Betriebskostenvorauszahlung sind vom Mieter monatlich im Voraus, und zwar spätestens am dritten Werktag des Monats zu entrichten. Der aus der Betriebskostenabrechnung geschuldete Betrag ist innerhalb von drei Wochen nach Anforderung zu bezahlen.

§ 4 Mietsicherheit
4.1 Der Mieter leistet zu Beginn des Mietverhältnisses dem Vermieter zur Sicherung der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis eine Kaution in Höhe von ________________ EUR.
4.2 Der Mieter ist berechtigt, die Kautionssumme in drei Monatsraten zu bezahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die zweite und dritte Rate ist jeweils in den darauffolgenden Monaten fällig; sie sind wie folgt spätestens zu entrichten:
die zweite Rate am ___________________
die dritte Rate am ___________________.
4.3 Der Vermieter hat den gezahlten Kautionsbetrag getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Der Kautionsbetrag ist zumindest mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu verzinsen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.
4.4 Über die Kaution ist nach Beendigung des Mietverhältnisses abzurechnen. Wenn dem Vermieter kein fälliger Gegenanspruch aus dem Mietverhältnis zusteht, ist der Kautionsbetrag einschließlich Zinsen ____ Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses und Auszug des Mieters zurückzubezahlen.
§ 5 Instandhaltung und Instandsetzung
5.1 Die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung trägt der Vermieter, sofern Schäden nicht vom Mieter oder von seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht worden sind.
5.2 Die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten während der Mietzeit bis zum Betrag von _________ EUR im Einzelfall trägt der Mieter, wenn es sich um die Behebung von Schäden an Teilen des Hauses handelt, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie z. B. Wasserhähne bzw. Schalter für Wasser, Gas und Elektrizität, Rollläden, WC- und Badewannenarmaturen, Verschlussvorrichtungen für Fenster und Türen etc. Die Verpflichtung zur Kostentragung besteht nur bis zu einer jährlichen Gesamtsumme aller Einzelreparaturen in Höhe von ___ % der Jahresmiete, höchstens jedoch _________ EUR jährlich.
§ 6 Mängel der Mietsache, Pflicht zur Mängelanzeige
6.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Er hat für ordnungsgemäße Reinigung der Mietsache und für ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Räume zu sorgen. Darüber hinaus hat der Mieter den Garten nach gärtnerischen Grundsätzen zu pflegen und zu unterhalten. Für die Abweichung von der bisherigen Nutzungs- und Anlageart und für die Vornahme einer anderen Pflanzung bedarf der Mieter der vorherigen schriftlichen Erlaubnis des Vermieters.
6.2 Zeigt sich ein nicht nur unwesentlicher Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Dritter eines Rechts an der Sache berühmt.
6.3 Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der dem Mieter obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassenen Räume nur unzureichend gelüftet, beheizt oder gegen Frost geschützt werden. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
6.4 Wird der Mangel nach der Anzeige durch den Vermieter nicht unverzüglich beseitigt, ist der Mieter zur Mietminderung berechtigt. Befindet sich der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den durch den Verzug entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Mieter ist im Fall des Verzugs auch berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Vermieter haftet auf Schadensersatz wegen Mängeln der Mietsache und Verzugs mit der Beseitigung eines Mangels nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 7 Schönheitsreparaturen
7.1 Während der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten die Schönheitsreparaturen.
7.2 Die Schönheitsreparaturen müssen im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen ab Beginn des Mietverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt, an dem vom Mieter Schönheitsreparaturen fachgerecht vorgenommen worden sind, durchgeführt werden:
– alle drei Jahre: Küche, Bad, Dusche, Toilette;
– alle fünf Jahre: sämtliche Wohn-, Ess- und Schlafräume, Flure;
– alle sieben Jahre: sonstige Nebenräume.
7.3 Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, die sachgemäße Pflege der Fußböden, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.
7.4 Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden.
Kommt der Mieter trotz Aufforderung durch den Vermieter diesen Verpflichtungen nicht nach, hat der Mieter dem Vermieter die Kosten für die Ausführung der Arbeiten zu erstatten. Der Mieter hat die Ausführungen der Arbeiten während des Mietverhältnisses durch den Vermieter oder von Beauftragten des Vermieters zu dulden.
7.5 Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Fälligkeit der Schönheitsreparaturen, ist der Mieter verpflichtet, einen prozentualen Anteil der Renovierungskosten zu tragen, der dem Abnutzungsgrad der Räume entspricht. Der Mieter ist berechtigt, statt Zahlung der anteiligen Kosten die Schönheitsreparaturen selbst fachgerecht durchzuführen.
Berechnungsbeispiel 1:
Der reguläre Renovierungsturnus beträgt 5 Jahre. Das Mietverhältnis endet nach 4 Jahren. Der Mieter hat die Wohnung in dem üblichen Umfang abgenutzt. In diesem Fall gilt:

tatsächliche Wohndauer 4 Jahre
erforderliche Renovierungsfrist 5 Jahre
Beteiligungsquote 4/5

Berechnungsbeispiel 2:
Der reguläre Renovierungsturnus beträgt 5 Jahre. Das Mietverhältnis endet nach 4 Jahren. Der Mieter hat die Wohnung aber nicht stärker abgenutzt, als es nach 2 Jahren zu erwarten wäre. Deshalb verlängert sich die erforderliche Renovierungsfrist entsprechend von 5 Jahre auf 10 Jahre. In diesem Fall gilt:

tatsächliche Wohndauer 4 Jahre
erforderliche Renovierungsfrist 10 Jahre
Beteiligungsquote 4/10

§ 8 Überlassung der Mietsache an Dritte
8.1 Der Mieter ist nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache ohne Erlaubnis des Vermieters einem Dritten zu überlassen, insbesondere die Mietsache unterzuvermieten.
8.2 Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung der Mietsache oder eines Teils derselben an einen Dritten, kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.
8.3 Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil der Mietsache einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann der Mieter vom Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen, wenn nicht entweder in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde, oder sonst dem Vermieter die Überlassung nicht zugemutet werden kann. Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann der Vermieter die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.
8.4 Überlässt der Mieter den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten, so hat der Mieter ein diesem beim Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.
§ 9 Tierhaltung
9.1 Für die Haltung von Haustieren bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters.
9.2 Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn Belästigungen der Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache einschließlich des Grundstücks nicht zu erwarten sind.
9.3 Für die Haltung von Kleintieren ist eine Erlaubnis des Vermieters nicht erforderlich, soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält.
§ 10 Haushaltsmaschinen
Das Aufstellen von Haushaltsmaschinen (z. B. Wasch- und Geschirrspülmaschinen, Wäschetrockner) bedarf der Erlaubnis des Vermieters.
§ 11 Antenne
Die Errichtung privater Antennen jeglicher Art auf dem Dach, an den Hausteilen oder an den Außenflächen bedarf der Erlaubnis des Vermieters.
§ 12 Verkehrssicherungspflicht
12.1 Der Mieter verpflichtet sich, auf und vor dem Grundstück die Gehwege regelmäßig zu reinigen und von Schnee und Eis freizuhalten bzw. zu streuen. Der Mieter übernimmt insoweit hinsichtlich des Mietgegenstands die Verkehrssicherungspflicht.
12.2 Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter aus Verletzung dieser Verkehrssicherungspflicht insoweit in Bezug auf das Mietobjekt frei.
§ 13 Betreten der Mietsache
13.1 Der Vermieter oder Beauftragte des Vermieters dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres Zustands oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung während der üblichen Besuchszeiten betreten. Dasselbe gilt, wenn der dringende Verdacht besteht, dass der Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen von der Mietsache vertragswidrig Gebrauch machen oder wenn sie ihre Obhuts- und Sorgfaltspflichten grob vernachlässigen. Auf eine persönliche Verhinderung des Mieters ist Rücksicht zu nehmen.
13.2 Will der Vermieter das Grundstück verkaufen oder ist der Mietvertrag gekündigt, so sind der Vermieter oder dessen Beauftragte auch zusammen mit Kauf- oder Mietinteressenten berechtigt, die Mietsache nach rechtzeitiger Ankündigung während der üblichen Besuchszeiten zu besichtigen. Ebenso hat der Mieter das Betreten der Mietsache durch einen Sachverständigen zur Feststellung des Mietwerts nach §§ 558 ff. BGB zu dulden.
13.3 Bei längerer Abwesenheit hat der Mieter sicherzustellen, dass die Rechte des Vermieters nach Abs. 1 und 2 ausgeübt werden können.
13.4 In Fällen dringender Gefahr kann der Vermieter die Mietsache auch ohne Vorankündigung sowie bei Abwesenheit des Mieters betreten.

§ 14 Rückgabe der Mietsache
14.1 Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die von dem Mieter selbst beschafften, sind dem Vermieter zu übergeben. Beschädigungen der Mietsache, die der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben, sind zu beseitigen.
14.2 Einrichtungen, mit denen der Mieter die Mietsache versehen hat, darf er wegnehmen. Der Vermieter kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch den Mieter durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, es sei denn, dass der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat.
14.3 Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert, § 545 BGB findet keine Anwendung.
§ 15 Schriftform
Andere als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

___________________, den _____________
(Ort, Datum)

__________________________________ ________________________________
Unterschrift(en) Vermieter Unterschrift(en) Mieter

Anlage 1 des Mietvertrags

Aufstellung der Betriebskosten
Betriebskosten sind nachstehende Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.
1. Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks,
hierzu gehört namentlich die Grundsteuer.
2. Die Kosten der Wasserversorgung,
hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe.
3. Die Kosten der Entwässerung,
hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe.
4. Die Kosten
a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage;
hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung;
5. Die Kosten
a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage;
hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a;
oder

6. Die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
a) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind;
7. Die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage.
8. Die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung,
zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung.
9. Die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,
zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteilen, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs.
10. Die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen.
11. Die Kosten der Beleuchtung,
hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen.

12. Die Kosten der Schornsteinreinigung,
hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a berücksichtigt sind.
13. Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung,
hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug.
14. Die Kosten für den Hauswart,
hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft.
Soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden.
15. Die Kosten
a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen.
16. Die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtung, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind.
17. Sonstige Betriebskosten.
hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.

Garagenmietvertrag richtig schreiben – Muster

Garage, Mietvertrag

Zwischen
_________________________________________________________________________________
– im Folgenden „Vermieter“ genannt –
und
_________________________________________________________________________________
– im Folgenden „Mieter“ genannt –
wird folgender Mietvertrag über eine Garage geschlossen:
§ 1 Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet an den Mieter die in der Tiefgarage des Anwesens ______________, ____________, 2.UG, befindliche Garage Nr. ______, zur Unterstellung eines Pkw. Eine hiervon abweichende Nutzung des Mietgegenstands durch den Mieter bedarf der Einwilligung des Vermieters.
Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass dieses Mietverhältnis gegenüber dem zwischen den Parteien bestehenden Wohnraummietverhältnis rechtlich selbstständig sein soll und insbesondere unabhängig von dem Wohnraummietverhältnis gekündigt werden kann.
§ 2 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am ________________ und läuft auf unbestimmte Zeit.
§ 3 Kündigung
Das Mietverhältnis kann von den Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden.
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 4 Miete und Zahlungsweise
Die Miete beträgt ___________ EUR monatlich.
Die Miete ist spätestens am 3. Werktag jeden Monats im Voraus zu bezahlen.
§ 5 Verpflichtungen des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die einschlägigen behördlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere Betriebsstoffe oder feuergefährliche Gegenstände nicht in der Garage zu lagern, die Garage nicht mit Feuer oder offenem Licht zu betreten und den Motor nicht bei geschlossener Garage laufen zu lassen. Darüber hinaus ist der Mieter zur Rücksichtnahme auf Hausbewohner und andere Garagenbenutzer verpflichtet. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen entstehen.
Der Mieter ist darüber hinaus zu Folgendem verpflichtet: ___________________________.
§ 6 Rückgabe der Mietsache
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben. Vom Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Beschädigungen sind zu beseitigen. Alle Schlüssel, auch die vom Mieter selbst beschafften, sind dem Vermieter zu übergeben.
§ 7 Schriftform
Andere als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

 

_____________________, den ____________
(Ort, Datum)
_________________________________
Unterschrift(en) Mieter
_________________________________
Unterschrift(en) Vermieter

Mietvertrag über eine Ferienwohnung – Muster

Mietvertrag über Ferienwohnung

Zwischen
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………………………………………………………………………………………..
………………………………………………………………………………………..
– im Folgenden „Vermieter“ genannt –
und
………………………………………………………………………………………..
………………………………………………………………………………………..
………………………………………………………………………………………..
– im Folgenden „Mieter“ genannt –
wird folgender Mietvertrag über eine Ferienwohnung geschlossen:
§ 1 Mietgegenstand
1.1 Der Vermieter vermietet an den Mieter die im Anwesen _____________, ________________ im Hochparterre gelegene Wohnung bestehend aus zwei Zimmern, Balkon, Gäste-WC zur Benutzung als Ferienwohnung durch _____ Personen.
1.2 Die Wohnung ist vollständig eingerichtet und wird mitsamt dem darin befindlichen Inventar vermietet. Sämtliche mitvermieteten Gegenstände sind in der Inventarliste, die als Anlage 1 wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags ist, aufgeführt.
1.3 Der Mieter ist berechtigt, den zum Anwesen gehörenden Stellplatz Nr. ______ während der Mietzeit zu benutzen.
1.4 Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit ___ Hausschlüssel, ___ Wohnungsschlüssel sowie ____ Zimmerschlüssel. Diese sind bei Rückgabe der Mietsache an den Vermieter herauszugeben.
§ 2 Mietdauer
Der Mietvertrag wird auf ___ Tage abgeschlossen.
Das Mietverhältnis beginnt am _____________ und endet am ____________. Das Kündigungsrecht des Mieters und des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. §§ 573 bis 573b BGB finden keine Anwendung, da der Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB nur zu vorübergehendem Gebrauch vermietet ist.
§ 3 Miete, Nebenkosten, Zahlungsweise
3.1 Die Miete für die in § 1 beschriebene Wohnung beträgt täglich ______ EUR, mithin für die Mietzeit nach § 2 insgesamt _________ EUR.
3.2 Von der gesamten Miete nach Abs. 1 ist eine Anzahlung in Höhe von ____ % bei Vertragsabschluss zu zahlen, die restliche Miete ist im Voraus bis spätestens zum Einzugstag nach § 2 zu entrichten.
3.3 Die Kosten für Heizung, Strom- und Wasserverbrauch sind in der Miete nach Abs. 1 nicht enthalten und vom Mieter zu tragen. Die Kosten werden nach Ablauf der Mietzeit mit dem Mieter abgerechnet, und der vom Mieter zu zahlende Betrag wird mit dem Rückforderungsanspruch des Mieters auf die Mietsicherheit verrechnet.
§ 4 Nebenleistungen des Vermieters
4.1 Der Vermieter übernimmt die Reinigung der Mieträume.
4.2 Bettwäsche und Handtücher, die vom Vermieter gestellt werden, werden wöchentlich gewechselt.
4.3 Dem Mieter steht während der Mietzeit ein Telefon zur Verfügung. Die in Anspruch genommenen Einheiten werden mittels eines Zählers gemessen. Pro Einheit zahlt der Mieter am Auszugstag dem Vermieter ________ EUR.
Bei der Bereitstellung eines Telefons ist zum Nachweis der vom Mieter geführten Telefongespräche hinsichtlich der Gebühren auf den Zählerstand abzustellen.
§ 5 Mietsicherheit
Zu Beginn des Mietverhältnisses leistet der Mieter dem Vermieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von _________ EUR. Nach Rückgabe der Mietsache hat der Mieter einen Anspruch auf Rückgewähr der Sicherheitsleistung abzüglich der von ihm zu tragenden abgerechneten Nebenkosten sowie etwa anfallender Kosten für den Ersatz der von ihm beschädigten Gegenstände oder anderer Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
§ 6 Nutzung der Mietsache
6.1 Der Vermieter stellt die Wohnung am Einzugstag ab ______ Uhr zur Verfügung. Der Mieter hat die Vollständigkeit des Inventars anhand der als Anlage 1 dem Vertrag beigefügten Inventarliste zu prüfen und etwaige Fehlbestände unverzüglich dem Vermieter zu melden.
6.2 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln sowie für ausreichende Lüftung und Heizung der ihm überlassenen Räume zu sorgen. Zeigt sich ein nicht nur unwesentlicher Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Das Gleiche gilt, wenn sich ein Dritter eines Rechts an der Sache berühmt.
6.3 Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der dem Mieter obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassenen Räume nur unzureichend gelüftet, beheizt oder gegen Frost geschützt werden. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
6.4 Tierhaltung ist in der Wohnung nicht gestattet/gestattet.
6.5 Die Wohnung ist vom Mieter am Auszugstag bis spätestens _____ Uhr zu räumen. Zu diesem Zeitpunkt führen die Parteien einen Abnahmetermin durch. Die bei der Abnahme durchzuführende Überprüfung der Mietsache einschließlich des Inventars schließt die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters wegen Beschädigung durch den Mieter nicht aus.
6.6 Die Endreinigung obliegt dem Mieter.
§ 7 Schriftform
Andere als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

 

_____________________, den ____________

_____________________ _____________________
Unterschrift(en) Vermieter Unterschrift(en) Mieter

Anlage 1:
Inventarliste

Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs mit der Miete – Musterbrief

Musterbrief: Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs mit der Miete

Sabine Richter
Franz Richter
Seidlstr. 25
80345 München

Durch Boten

Frau Karla Reiber
Herrn Markus Reiber
Hufelandstr. 10/2. Stock
80543 München München, 10.3.2010

Mietverhältnis Hufelandstr. 10, 80543 München
Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Sehr geehrte Frau Reiber, sehr geehrter Herr Reiber,

 

gemäß § 4 Abs. 7 des Mietvertrags vom 22.7.2004 muss die monatliche Miete spätestens am dritten Werktag des Kalendermonats bei uns eingegangen sein.
Sie befinden sich derzeit mit der Entrichtung der Mieten für die Monate Februar und März 2010 in Höhe von insgesamt 1.600,00 Euro in Verzug.
Wegen dieses Zahlungsverzugs kündigen wir das Mietverhältnis über die Wohnung Hufelandstr. 10, 2. Stock, in 80543 München außerordentlich und fristlos gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

Wir fordern Sie auf, die Wohnung einschließlich des zugehörigen Kellerabteils und der Garage bis spätestens 31.3.2010 vollständig geräumt und in vertragsgemäßem Zustand (s. hierzu insbesondere §§ 9 Abs. 2 und 12 des Mietvertrags) sowie mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben und sich vor der Rückgabe mit uns in Verbindung zu setzen; andernfalls werden wir ohne weitere Mahnung Räumungsklage einreichen.
In gleicher Frist erwarten wir die Zahlung der rückständigen Mieten in Höhe von insgesamt 1.600,00 Euro.
Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses im Sinne von § 545 BGB wird bereits jetzt widersprochen.
Rein vorsorglich und hilfsweise kündigen wir das vorbezeichnete Mietverhältnis auch ordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten zum 30.6.2010.
Die Kündigung erfolgt gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB, da der Zahlungsverzug mit zwei Monatsmieten eine schuldhafte, nicht unerhebliche Vertragsverletzung im Sinne dieser Bestimmung darstellt.

In Erfüllung der gesetzlichen Belehrungspflicht weisen wir darauf hin, dass Sie der ordentlichen Kündigung gemäß § 574 BGB widersprechen können. Der Widerspruch ist schriftlich zu erklären und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist bei uns eingegangen sein.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

Sabine Richter Franz Richter

Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs – Musterbrief

Musterbrief: Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs

Marion Schreiber
Richard Schreiber
Ickstattstr. 28
80469 München

Durch Boten

Sandra Wagner
Michael Wagner
Elbestr. 5/2. Stock

81677 München München, 10.5.2010

Mietverhältnis Elbestr. 5, 81677 München
Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs der Mieträume

Sehr geehrte Frau Wagner, sehr geehrter Herr Wagner,

 

gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn der Mieter die Wohnung unbefugt einem Dritten überlässt. Mit Schreiben vom 8.1.2010 haben wir Sie abgemahnt, weil Sie aus der gemieteten Wohnung ausgezogen und diese ohne unsere Erlaubnis Herrn Manfred Herbst zur alleinigen Nutzung überlassen haben. Unserer Aufforderung, diesen vertragswidrigen Zustand bis spätestens 30.4.2010 zu beenden, haben Sie trotz Androhung der fristlosen Kündigung keine Folge geleistet.

Wegen des vertragswidrigen Gebrauchs der Wohnung kündigen wir das Mietverhältnis über die Wohnung Elbestr. 5/2. Stock in 81677 München außerordentlich und fristlos gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

Wir fordern Sie auf, die Wohnung einschließlich des zugehörigen Kellerabteils und der Garage
bis spätestens 31.5.2010 vollständig geräumt und in vertragsgemäßem Zustand (s. hierzu insbesondere §§ 9 Abs. 2 und 12 des Mietvertrags) sowie mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben und sich vor Rückgabe mit uns zur Vereinbarung eines Abnahmetermins in Verbindung zu setzen; andernfalls werden wir ohne weitere Mahnung Räumungsklage einreichen.

Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses im Sinne von § 545 BGB wird bereits jetzt widersprochen.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

Marion Schreiber Richard Schreiber

Fristlose Kündigung wegen laufend unpünktlicher Mietzahlungen – Musterbrief

Musterbrief: Fristlose Kündigung wegen laufend unpünktlicher Mietzahlungen

Sabine Richter
Franz Richter
Seidlstr. 25
80345 München

Durch Boten

Anneliese Schmidt
Albert Schmidt
Wörthstr. 28/3. Stock

81667 München München, 20.5.2010

Mietverhältnis Wörthstr. 28, 81667 München Fristlose Kündigung wegen laufend unpünktlicher Mietzahlungen

Sehr geehrte Frau Schmidt, sehr geehrter Herr Schmidt,

gemäß § 543 Abs. 1 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Laufend unpünktliche Mietzahlungen stellen nach ständiger Rechtsprechung einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung dar.
Mit Schreiben vom 15.3.2010 wurden Sie wegen der laufend unpünktlichen Mietzahlungen abgemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen.

Trotz dieser Abmahnung, die Ihnen am 16.3.2010 nachweisbar zugestellt worden ist, ist die Miete für den Monat April 2010 erst am 22.4.2010 und die Miete für den Monat Mai erst am 17.5.2010 bei uns eingegangen.

Wegen dieser laufend unpünktlichen Mietzahlungen
Kündigen wir das Mietverhältnis über die Wohnung Wörthstr. 28, 3. Stock in 81667 München
außerordentlich und fristlos
gemäß § 543 Abs. 1 BGB.

Wir fordern Sie auf, die Wohnung einschließlich des zugehörigen Kellerabteils und der Garage
bis spätestens 10.6.2010 vollständig geräumt und in vertragsgemäßem Zustand (s. hierzu insbesondere §§ 9 Abs. 2 und 12 des Mietvertrags) sowie mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben und sich vor Rückgabe mit uns zur Vereinbarung eines Abnahmetermins in Verbindung zu setzen; andernfalls werden wir ohne weitere Mahnung Räumungsklage einreichen.

Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses im Sinne von § 545 BGB wird bereits jetzt widersprochen.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung
Sabine Richter Franz Richter

Bescheinigung der haushaltsnahen Dienstleistungen – Musterbrief

Muster: Bescheinigung der haushaltsnahen Dienstleistungen

Name und Anschrift des Verwalters/Vermieters Name und Anschrift des Eigentümers/Mieters

Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für das Jahr . . . . . . . . .
über den Anteil der nach § 35a EStG begünstigten Aufwendungen für das folgende Objekt

(Ort, Straße, Hausnummer und ggf.
Lagebeschreibung der Wohnung)

Hiermit wird bescheinigt, dass in der Jahresabrechnung/Nebenkostenabrechnung für das oben bezeichnete Objekt anteilig folgende steuerbegünstigte Aufwendungen enthalten sind:

1.Aufwendungen für geringfügige Beschäftigungen
im Privathaushalt (sog. Mini-Jobs)

Von – bis Aufwendungen
Art der Tätigkeit €
Art der Tätigkeit

2.Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungen im Privathaushalt

von – bis Aufwendungen
Art der Tätigkeit €
Art der Tätigkeit

3.Aufwendungen für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen im Inland
Art der haushaltsnahen Dienstleistung Name und Anschrift des Dienstleisters Arbeitskosten

Art der haushaltsnahen Dienstleistung Name und Anschrift des Dienstleisters Arbeitskosten

4.Handwerkerleistungen für Renovierungs-,
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Art der haushaltsnahen Dienstleistung Name und Anschrift des Dienstleisters Arbeitskosten

Art der haushaltsnahen Dienstleistung Name und Anschrift des Dienstleisters Arbeitskosten

Ort und Datum Unterschrift des Verwalters/ Vermieters

Hinweis der Finanzverwaltung: Zur Überprüfung der Bescheinigung kann das Finanzamt die Vorlage von Unterlagen und Zahlungsnachweisen vom Verwalter oder Vermieter verlangen (§ 97 AO).

Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme – Musterbrief und Beispiel


Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme – Musterbrief und Beispiel

Karla Schwarz
Andreas Schwarz
Menzingerstr. 18/EG
82325 München

Angela Percher
Simon Percher
Kreillerstr. 171/2. Stock
81825 München München, 1.5.2019

Mitteilung über vorgesehene Modernisierungsmaßnahmen im Anwesen Kreillerstr. 171, 81825 München gemäß § 554 Abs. 3 BGB

Sehr geehrte Frau Percher, sehr geehrter Herr Percher,

wir beabsichtigen Maßnahmen
– zur Verbesserung der Mietsache
– zur Einsparung von Energie/Wasser
– zur Schaffung neuen Wohnraums
durchzuführen, die mit Einwirkungen auf die von Ihnen gemieteten Räume verbunden sind.

I. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:
(Genaue Beschreibung und Erläuterung der vorgesehenen Maßnahmen, getrennt nach verschiedenen Gewerken!)

1. Einbau eines Lifts vom Kellergeschoss bis 5. Stock
2. Errichtung eines Kinderspielplatzes
3. …………………………………………………………………………………

II. Mit den Arbeiten zu I.1 wird voraussichtlich am 15.8.2019 begonnen. Sie werden voraussichtlich am 30.9.2019 beendet sein.

Mit den Arbeiten zu I.2 wird voraussichtlich am 15.8.2019 begonnen.
Sie werden voraussichtlich am 31.8.2019 beendet sein.

Mit den Arbeiten zu I.3 wird voraussichtlich am ………. begonnen.
Sie werden voraussichtlich am ……….. beendet sein.
Nichtzutreffendes ist zu streichen.

III. Die zu erwartende Mieterhöhung berechnet sich nach vorliegenden Kostenangeboten aus dem auf Ihre Wohnung entfallenden Gesamtaufwand.
Im Einzelnen entfallen auf die Maßnahme zu:

I.1 folgende Kosten: 10.000,00 Euro
I.2 folgende Kosten: 1.000,00 Euro
I.3 folgende Kosten:…………… Euro

Gesamtaufwand: 11.000,00 Euro:
1.200 qm x 63 qm = 577,50 Euro

Die zu erwartende Mieterhöhung beträgt elf Prozent aus dem Gesamtaufwand: 577,50 Euro
hiervon elf Prozent = 63,53 Euro/Jahr = 5,29 Euro/Monat

Alternativ:
Eine Mieterhöhung ist mit der Maßnahme für Sie nicht verbunden.

IV. Zum Zeichen Ihres Einverständnisses mit der Duldung der Arbeiten bitten wir um Unterzeichnung und alsbaldige Rückleitung beiliegender Zweitschrift.

Wir werden bemüht sein, die Störungen, die mit der Durchführung der Maßnahmen verbunden sind, so gering wie möglich zu halten. Die genauen Termine werden Ihnen, sobald sie bekannt sind, mitgeteilt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karla Schwarz Andreas Schwarz

Zur Kenntnis genommen und einverstanden.

……………………………………….., den ……………….

……………………………………………………………….
(Unterschriften)

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Ankündigung der Mieterhöhung nach einer Modernisierungsmaßnahme – Musterbrief

Musterbrief: Ankündigung der Mieterhöhung nach einer Modernisierungsmaßnahme

Karla Schwarz
Andreas Schwarz
Menzingerstr. 18/EG
82325 München

Angela Percher
Simon Percher
Kreillerstr. 171/2. Stock

81825 München München, 10.5.2010

Mieterhöhung wegen Modernisierung, §§ 559, 559 b BGB

Sehr geehrte Frau Percher, sehr geehrter Herr Percher,

wie bereits mit Schreiben vom 31.10.2009 angekündigt, sind die Modernisierungsmaßnahmen im Anwesen Kreillerstr. 171 durchgeführt worden und zum 5.4.2010 beendet.

I.Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen am Anwesen durchgeführt:
1. Lifteinbau
Kosten: 10.000,00 Euro

2. Errichtung eines Kinderspielplatzes
Kosten: 1.000,00 Euro

3. ………………………………………………………………………………….
Kosten: ………………………….. Euro

Die Modernisierungskosten betragen insgesamt: 11.000,00 Euro
Auf Ihre Wohnung entfällt ein Anteil von:

1. Alternative
(Betrag von 1.) 10.000,00 Euro : 20 Wohneinheiten 500,00 Euro
(Betrag von 2.) 1.000,00 Euro : 20 Wohneinheiten 50,00 Euro

2. Alternative
(Betrag von 1.) 10.000,00 Euro : 1.200 qm (Summe aller Wohn- und Nutzflächen des Anwesens) x 63 qm (Wohnfläche Ihrer Wohnung) = 525,00 Euro
(Betrag von 2.) 1.000,00 Euro : 1.200 qm (Summe aller Wohn- und Nutzflächen des Anwesens) x 63 qm (Wohnfläche Ihrer Wohnung) = 52,50 Euro

II.Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen in Ihrer Wohnung durchgeführt:
1. Einbau eines Bades
Kosten: 3.000,00 Euro

2. Anbringen von sechs Rollläden à 320,00 Euro
Kosten: 1.920,00 Euro

3. …………………………………………………………………………………
Kosten: ………………………….. Euro

Die Modernisierungskosten für Ihre Wohnung betragen insgesamt: 4.920,00 Euro

III. Es ergibt sich folgende monatliche Mieterhöhung

Die auf Ihre Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten betragen: 550,00 Euro (1.Alternative) + 4.920,00 Euro = 5.470,00 Euro
(Ergebnis von I oder/und II)
hiervon elf Prozent = 601,70 Euro/Jahr
ergibt eine monatliche Erhöhung von 50,14 Euro

Wir fordern Sie auf, diesen Betrag zusätzlich zu Ihrer bisherigen Miete mit Wirkung ab 1.8.2010 zuzüglich Betriebskosten für den Aufzug von monatlich 8,50 Euro zu zahlen.

Die Rechnungsbelege können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Karla Schwarz Andreas Schwarz

Abrechnung der Betriebskosten – Musterbrief

Muster: Abrechnung der Betriebskosten

Absender
………………………………………… Ort
………………………………………… Datum
…………………………………………
…………………………………………

Empfänger
…………………………………………
…………………………………………
…………………………………………
…………………………………………

Abrechnung der Betriebskosten gemäß § 556 Abs. 3 BGB

Sehr geehrte Frau XY, sehr geehrter Herr XY,

gemäß § 556 Abs. 3 BGB ist über die mietvertragsgemäß von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen auf die Betriebskosten jährlich abzurechnen.
Die auf Ihre Wohnung entfallenden anteiligen Betriebskosten für den Zeitraum vom …………… bis …………… errechnen sich wie folgt:

Allgemeine Angaben zum Objekt

Gesamtwohnfläche des Objekts:….. qm
Wohnfläche der Wohnung:….. qm
Gesamtanzahl der Wohnungen:….. Stück
Gesamtmiteigentumsanteile des Objekts:…../1.000
Miteigentumsanteil Ihrer Wohnung:…../1.000

Betriebskosten der Mieträume, auf die Abschlagszahlungen geleistet wurden Kosten im gesamten Jahreszeitraum in € Umlageschlüssel (z. B. qm; Miteigentumsanteile, Anzahl d. Wohnungen) Anteilige Kosten/Jahr in €
1a Grundsteuer b.
Eigentumswhg. entfällt entfällt
1b Grundsteuer b.
Mietshaus ………………. ………………. ……………….
2 Wasserversorgung ………………. ………………. ……………….
3 Entwässerung ………………. ………………. ……………….
– Schmutzwasser ………………. ………………. ……………….
–Niederschlagswasser ………………. ………………. ……………….
4 Aufzug ………………. ………………. ……………….
5 Straßen- u. Gehwegreinigung ………………. ………………. ……………….
– gemeindlich ………………. ………………. ……………….
– privat ………………. ………………. ……………….
6 Müllbeseitigung ………………. ………………. ……………….
7 Gebäudereinigung u.Ungezieferbekämpfung ………………. ………………. ……………….
8 Gartenpflege ………………. ………………. ……………….
9 Allgemeinbeleuchtung ………………. ………………. ……………….
10 Kaminkehrerreinigung (falls nicht in Heizkosten enthalten) ………………. ………………. ……………….
11a Gebäudehaftpflichtversicherung (u.a. auch für Aufzug, Öltank) ………………. ………………. ……………….
11b Gebäudesachversicherungen (insb. gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Glasversicherung usw.) ………………. ………………. ……………….
12 Hausmeister ………………. ………………. ……………….
13 Gemeinschaftsantenne/Breitband-kabelnetz-Verteil-anlage/Satellitenanlage* ………………. ………………. ………………..
14 Einrichtung der
Wäschepflege ………………. ………………. ………………..
15 Sonstige Betriebskosten (soweit vertraglich ausdrücklich vereinbart) ………………. ………………. ………………..

Zwischensumme

……………… €
Hiervon entfällt auf den Abrechnungszeitraum…………….. ein Anteil von ….. Monaten ./. 12 Monate
……………… €
16 Heizungs- und Warmwasserkosten im Abrechnungszeitraum gemäß anliegender Heizkostenabrechnung
……………… €
Summe der Betriebskosten Ihrer Mieträume ………………. €
Hierauf haben Sie Abschlagszahlungen geleistet in Höhe von ……………… €
Es errechnet sich ein Guthaben*/eine Nachzahlung* von
………………. €
Das Guthaben wird Ihnen erstattet. Die Nachzahlung bitte(n) ich/wir bei der nächsten Mietzahlung zusätzlich zu entrichten. Die Abrechnungsbelege können nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

…………………………………………………………………………………………………….
Ort, Datum Unterschrift(en)
* Nichtzutreffendes bitte streichen.