Zusammenstellung und äußere Form der Bewerbungsunterlagen –Tipps und Tricks

Man macht sich keine Vorstellungen, welche Art von Bewerbungsunterlagen bei den Personalabteilungen so eingehen. Von losen Zetteln in einem Umschlag ohne Absender über das schon erwähnte voluminöse Paket mit Arbeitsunterlagen bis hin zu Postkarten aus dem Urlaub.
Überlegen Sie sich bitte genau, in welcher Form Sie sich bewerben. Bewährt hat sich die Bewerbungsmappe. Darin sollten in folgender Reihenfolge Ihre Dokumente enthalten sein:
– Deckblatt
– Anschreiben
– Einzelblatt mit Foto
– Lebenslauf
– Zeugnisse chronologisch oder nach Sachgebieten geordnet, je nach Umfang
– Sonstige Nachweise (nur wenn sie erforderlich sind)

Ein Deckblatt muss nicht unbedingt sein, kann aber Aufmerksamkeit erregen und/oder dem Arbeitgeber die Arbeit erleichtern, wenn da z. B. steht:
Bewerbung als Programmierer
Ralf Jakob, Hamburg

Manche Bewerber versuchen sich mit einem Deckblatt auch in Originalität, was aber nicht immer gut ankommt. Zum Beispiel dann, wenn Sie sich auf dem Deckblatt mit Foto und Schlagworten darstellen. Ordnen Sie Ihre Unterlagen in der oben genannten Reihenfolge und heften Sie das Ganze sauber in einem Ordner ab, oder noch besser: Bereiten Sie eine Mappe mit Plastikhüllen vor. Diese Methode schützt Ihre Unterlagen, erleichtert das Lesen und macht einen ansprechenden Eindruck. Viele Bewerber scheuen die Kosten für solche Mappen, sparen dabei aber an der verkehrten Stelle. Übrigens sind Bewerbungskosten steuerlich absetzbar, in einem Falle legte ein Bewerber dem Arbeitgeber sogar eine Quittung für die Bewerbungsmappe bei! Im Fachhandel kann man heute zudem sehr gut vorbereitete Bewerbungsmappen mit Register fertig kaufen; auch davon wird häufig Gebrauch gemacht. Achten Sie beim Postversand darauf, dass Ihre Bewerbungsmappe schützend verpackt (kartonierter Umschlag oder Luftpolstertasche) und vor allem auch ausreichend frankiert ist. Es macht keinen guten Eindruck, wenn der Empfänger Nachporto zahlen muss. Um schnei! auf Stellenanzeigen reagieren zu können, sollten Sie immer einige Bewerbungsmappen vorbereitet haben. Sie brauchen dann nur noch ein positionsbezogenes Anschreiben zu verfassen, Ihren Lebenslauf mit einem aktuellen Datum zu versehen und zu unterschreiben. Manche Bewerber passen ihren Lebenslauf schwerpunktmäßig der ausgeschriebenen Position an; aber hier ist Vorsicht geboten, weil man sich damit eventuell dem Verdacht aussetzt, ein Opportunist zu sein.

Kurzbewerbung
Die Kurzbewerbung unterscheidet sich von der üblichen Bewerbung, wie schon der Name sagt, durch ihre Kürze. Und das hat zwei gewichtige Gründe. Zum einen scheuen sich viele Bewerber bei Chiffreanzeigen (völlig zu Recht), ihre kompletten Bewerbungsunterlagen zu versenden, und zum anderen bewerben sich viele Leute aus gesicherter Position heraus erst einmal mit einer Kurzbewerbung, um die „Lage zu sondieren“. Die Kurzbewerbung besteht in der Regel aus einem Anschreiben und dem tabellarischen Lebenslauf. Bitte verwechseln Sie die Kurzbewerbung nicht mit der „blinden“ Bewerbung, die zwar auch kurz ist, jedoch eine ganz andere Ausgangsbasis hat. Dazu im übernächsten Abschnitt mehr. Die klassische Kurzbewerbung bezieht sich nämlich auf ein konkretes Stellenangebot und muss deshalb auf dieses abstellen. Anders gesagt, bei Ihrem Anschreiben müssen Sie sich genauso viel Mühe machen wie bei einer vollständigen Bewerbung. Zusätzlich sollten Sie begründen, warum Sie die Form einer Kurzbewerbung wählen und z.B. als Anlage nur einen tabellarischen Lebenslauf beifügen. Dazu zwei Beispiele:

Da Ihre Anzeige unter Chiffre erschien, bitte ich Sie höflich um Verständnis, dass ich mich zunächst nur in Form einer Kurzbewerbung bei Ihnen melde. Meine Position ist ungekündigt und eine Vertrauensstellung, deshalb möchte ich mich gerne gezielt bewerben zu einem Arbeitgeber, mit dessen Produkten und Zielsetzungen ich mich identifizieren kann. Wenn meine Angaben zum jetzigen Berufsfeld und zur Person geeignet sind, Ihr Interesse zu wecken, dann würde ich mich sehr über eine Kontaktaufnahme freuen. Selbstverständlich sende ich Ihnen dann meine kompletten Bewerbungsunterlagen zu.

Für eine solche Zuschrift müsste ein Chiffreinserent eigentlich Verständnis haben und bei Interesse entsprechend reagieren. Zweites Beispiel:

„Zurzeit bin ich in ungekündigter Position als Gruppenleiter in der Debitorenbuchhaltung tätig. In meinem jetzigen Unternehmen bestehen wenig Aussichten für eine weitere berufliche Entwicklung. Deshalb haben mich Ihre Anzeige und das dort umrissene Aufgabenfeld sehr angesprochen. Es würde mich freuen, von Ihnen nähere Einzelheiten zur Position zu erfahren. Bei Interesse bin ich natürlich gern bereit, Ihnen vollständige Unterlagen zuzusenden. Zurzeit bearbeite ich folgende Gebiete … Um vertrauliche Behandlung meiner Kurzbewerbung bitte ich Sie sehr höflich, da unsere Unternehmen in der gleichen Branche sind.“

Dieses Beispiel ist der klassische Fall einer vorsichtigen Sondierung. Nicht alle Arbeitgeber gehen darauf ein. Manche sagen sich, wer sich bewerben will, soll das wie gefordert mit allen Unterlagen tun, auf Einzelfälle können wir keine Rücksicht nehmen. Andere hingegen zeigen Verständnis, besonders dann, wenn Sie umfassend im Anschreiben über das Tätigkeitsfeld des Bewerbers informiert werden und sich ein fachliches Urteil bilden können. Je ansprechender Sie Ihr Anschreiben gestalten und je triftiger Ihre Begründungen für eine Kurzbewerbung sind, umso höher die Chancen, dass man das akzeptiert und Sie als Bewerber in die engere Wahl nimmt. Es lohnt sich also besonders sorgfältig vorzugehen.

Das Vorstellungsgespräch ist das Herz Ihrer Bewerbung – weitere Tipps und Tricks

Das Vorstellungsgespräch Ist so etwas wie das „Herz“ der Bewerbung, denn hier werden die Akzente gesetzt, die für eine Einstellung von Bedeutung sind, nämlich die auf die Person bezogenen. Um nicht missverstanden zu werden: Eine intensive Vorbereitung der schriftlichen Bewerbung ist natürlich unerlässlich, denn je besser Ihre schriftliche Bewerbung ist, umso größer sind die Chancen einer Einladung. Im persönlichen Vorstellungsgespräch jedoch geht es um mehr als um fachliches Können; hier geht es um Ihre persönliche Einschätzung durch die Arbeitgeber (in der Regel Personalleiter, Abteilungsleiter und/oder Gruppenleiter) einerseits und andererseits um den Eindruck, den Sie bei diesen hinterlassen. Es ist also nicht damit getan, lediglich den beruflichen Werdegang darzulegen; der ist aus Ihren Unterlagen bekannt. Viele Bewerber haben sich ihre Chancen zunichte gemacht, weil sie nicht ausreichend vorbereitet waren, oder auch, weil sie in unangemessener Kleidung erschienen. Oder weil sie das Gespräch beendeten mit der frappierenden Feststellung:
„Na, dann ist ja alles klar.“ Deshalb will Ihnen dieses Bewerbung-Artikel die Bedeutung des Vorstellungsgespräches näher bringen und insbesondere auch verdeutlichen, worauf es dem Arbeitgeber ankommt.

Vor allem will es Ihnen die Angst vor diesem Gespräch nehmen, denn dazu besteht überhaupt kein Anlass, wenn man weiß, was auf einen zukommt. Leider ist diese Angst stark ausgeprägt. Der Grund liegt wohl darin, dass das Vorstellungsgespräch oft als reine Fachprüfung missverstanden wird. Zudem hat mancher Kandidat seine persönliche Stärke eher im schriftlichen Ausdruck und fühlt sich demzufolge mit Fragen eher in die Defensive gedrängt, statt im Gespräch offensiv zu sein. Den letzten Fall erlebt man in der Praxis erstaunlicherweise auch sehr oft bei Bewerbungen auf qualifizierte Positionen. Allerdings darf folgende Tatsache nicht übersehen werden: Nicht alle Personalleiter sind in der Lage, gute Bewerbungsgespräche zu führen. Einige lassen sich vom Althergebrachten leiten und fragen „halt mal ein bisschen ab“, andere beherrschen perfekt die psychologische Gesprächsführung, und wieder andere gehen total unkonventionell vor. Stellen Sie sich bitte einen solchen Fall vor:

Sie warten in der Eingangshalle der Firma, in der Sie sich beworben haben, in der Annahme, die Sekretärin des Personalchefs hole Sie ab. Stattdessen kommt dieser selbst und erzählt Ihnen erst mal voller Stolz, dass man gerade die Eingangshalle erneuert habe. Auf dem Weg in sein Büro entwickelt sich dann ein ganz lockeres Alltagsgespräch.

Bei einer solchen (beliebig variierbaren) Situation unterläuft vielen Bewerbern der erste entscheidende Fehler, indem sie völlig irritiert und sprachlos reagieren, vielleicht auch in der Furcht, dass dieses Vorgehen geplant und eine „Falle“ sein könnte, in der Tat gehen manche Personalleiter bewusst so vor, einfach um zu sehen, ob Sie als Bewerber ganz natürlich reagieren. Nicht mehr und nicht weniger. Es wurde oft genug angesprochen, dass viele Bewerber nicht oder nur unzureichend auf das Vorstellungsgespräch vorbereitet sind. Der Fairness halber sei jedoch gesagt, dass auch mancher Personalleiter nur sehr flüchtig oder gar nicht auf das Gespräch vorbereitet ist. Das kann seinen Grund darin haben, dass mehrere Stellenausschreibungen parallel laufen und der Personalchef überlastet ist, oder dass er-wie in vielen größeren Unternehmen üblich – noch weitere Aufgabengebiete gleichzeitig zu bewältigen hat. Das kann im übrigen Ihre Chance sein, dem Manne oder der Frau durch knappe und prägnante Sätze aus Ihrem Werdegang auf die Sprünge zu helfen; man wird es Ihnen danken.

Vergegenwärtigen Sie sich vor einem Vorstellungs- oder Bewerbungsgespräch (die Begriffe werden nachfolgend gleichbedeutend gebraucht) stets Ihre ganz persönliche Situation, wenn Sie eine Einladung bekommen. Die Einladung besagt, dass Ihre schriftliche Bewerbung Anklang gefunden hat und man Sie jetzt persönlich kennen lernen möchte. Mit anderen Worten: Sie haben bereits einen Punktsieg errungen, weil Sie unter möglicherweise sehr vielen Bewerbern in die engere Auswahl gekommen sind. Wiegen Sie sich jetzt nicht in Sicherheit und glauben Sie vor allem auch nicht, dass die Einladung mit einem Vertragsangebot gleichzusetzen wäre. Bauen Sie Ihren Erfolg vielmehr gezielt aus. Den guten Eindruck, den der einladende Arbeitgeber von Ihrer schriftlichen Bewerbung hatte, müssen Sie vertiefen, indem Sie auch persönlich überzeugen. Merken Sie sich deshalb bitte zwei wichtige Leitsätze:
■ Gehen Sie niemals unvorbereitet in ein Bewerbungsgespräch.
■ Geben Sie sich in einem Bewerbungsgespräch stets natürlich, so, als wenn Sie mit Ihrem Abteilungsleiter eine Sachfrage diskutieren.

Arbeitsproben zu Ihrer Bewerbung sind nicht immer notwendig – weitere Tipps und Tricks

Eines Tages ging in der Personalabteilung ein Paket ein. Inhalt: eine Bewerbungsmappe, drei Bücher, rund zwanzig Broschüren und zwei zusammengefaltete Plakate. Eine junge Frau hatte sich als Grafikerin beworben und Dokumente ihrer bisherigen Arbeiten beigefügt. In der Stellenanzeige hatte jedoch gestanden: „Wir erbitten Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen, Arbeitsproben bitte nur auf besondere Anforderung.“ Arbeitsproben sind nur in bestimmten Berufsfeldern bei einer Bewerbung erforderlich. Zum Beispiel im grafischen oder herstellerischen Bereich, im Verlagsbereich, bei Werbeagenturen oder in Medienunternehmen (Radio, Fernsehen, Filmbranche). Im Regelfall werden solche Arbeitsproben zum Vorstellungsgespräch mitgebracht, nur in Ausnahmefällen werden sie bereits in der Stellenanzeige ausdrücklieh erbeten. Der Hintergrund ist, dass die Dokumente zunächst einmal die verwaltungstechnische Arbeit der Personalabteilung erschweren.

Außerdem besteht immer auch die Gefahr, dass die Unterlagen beim Versand abhanden kommen oder beschädigt werden könnten. Schicken Sie Arbeitsproben also nur, wenn sie ausdrücklich erbeten wurden, oder signalisieren Sie in Ihrem Anschreiben, dass Sie sie gern zu einem Vorstellungsgespräch mitbringen. Sind keine Arbeitsproben erbeten, können Sie dennoch durch zwei oder drei beigefügte Exponate Aufmerksamkeit erregen. Wählen Sie Beispiele, die im Format zur übrigen Bewerbung passen, also DIN A4, eventuell verkleinert und jedenfalls farbkopiert. Schreiben Sie ein paar freundliche Zeilen dazu, etwa: „Ich hoffe, dass dieser kurze Eindruck geeignet ist, Ihr Interesse an weiteren Arbeitsproben zu wecken.“ Wenn Sie z.B. darauf spezialisiert sind, Ausstellungsstände zu konzipieren und zu realisieren, dann können Sie durchaus einige erfolgreiche Beispiele im Anhang Ihrer Bewerbung bringen, entweder als Farbkopie von Fotos oder als Kopie von Skizzen. Die Originale sollten Sie bei sich behalten und allenfalls zu einem Gespräch mitbringen.

Wenn Sie sich im Bereich Radio/Fernsehen bewerben und in der Anzeige Proben in Form von Videos (Schwerpunkt: persönliche Darstellung) oder Tonkassetten (Schwerpunkt: sprachliche Darstellung) gefordert werden, dann müssen Sie auch darauf eingehen. Diese Proben sollten dann neben (!), nicht anstatt einer Bewerbungsmappe versandt werden. Solche Proben müssen professionell gemacht sein und aus nachweisbarer Berufstätigkeit stammen. Wenn also ein Privatradiosender einen versierten Rundfunkmoderator sucht und als Arbeitsprobe eine Kassette aus der bisherigen Berufsarbeit erbittet, dann dürfen Sie keine Kassette senden, die Sie selbst erstellt haben, nur weil Sie glauben, eine wunderbare Rundfunkstimme zu haben. Schließlich: Wenn Sie Arbeitsproben zu einem Vorstellungsgespräch mitbringen und der Arbeitgeber diese gerne eine Weile behalten möchte, dann bitten Sie nach geraumer Zeit um Rücksendung. Achten Sie bitte auch darauf, dass alle Ihre Arbeitsproben mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift gekennzeichnet sind (Stempel an dezenter Stelle z.B.). Es soll auch schon vorgekommen sein, dass Arbeitgeber Arbeitsproben nicht zurückgegeben, sondern ungefragt für sich verwertet haben.

Bewerben für einen Job Online im Internet – weitere Tipps und Tricks

Der Trend zur Online-Kommunikation ist unumkehrbar. Millionen von Privatleuten nutzen das Internet, immer mehr Unternehmen, nicht nur aus der Computer- oder Multimedia-Branche nennen in ihren Stellenanzeigen die Adresse ihres elektronischen Postfachs oder präsentieren sich online. Nach jüngsten Untersuchungen gibt es allein in Deutschland 6 Millionen Menschen, die das Internet nutzen; auf der ganzen Welt sind cs etwa zehnmal so viele. Auch für die Bewerbung gewinnt das Internet zunehmend an Bedeutung und eröffnet neue hochinteressante Chancen für die Stellensuche. Innovative Unternehmen und moderne Bewerber wissen vor allem den Zeitvorteil des neuen Mediums zu schätzen. Statt Berge von Zeitungen zu durchforsten oder beim Arbeitsamt Schlange zu stehen, können Arbeitssuchende bequem vom Schreibtisch aus in den weltweiten Netzen und Datenbanken stöbern, haben blitzschnell Zugang zu Daten und Pakten und können sich per Mausklick aktuelle Stellenanzeigen auf den Bildschirm holen.

Im Internet gibt es schon heute Tausende von Jobangeboten. Allein die Bundesanstalt für Arbeit ist mit mehr als 200 000 offenen Stellen vertreten. Aber auch Informationen über Unternehmen oder Bewerbungstipps sind im Internet zu finden. Weitere interessante Möglichkeiten: Sie können beispielsweise Anfragen oder Bewerbungen per E-Mail versenden, elektronische Stellengesuche aufgeben oder sich per Abo die neuesten Stellenangebote Ihrer Branche in die persönliche Mailbox schicken lassen. Der Nutzen ist enorm, der Aufwand und die Kosten sind dagegen vergleichsweise gering. Auch wenn Sie sich bei Ihrer Stellensuche nicht ausschließlich auf das Internet verlassen sollten, ein Blick ins World Wide Web lohnt sich für alle Berufe und längst nicht mehr nur für den Multimedia-Experten. Wer alle Möglichkeiten bei der Jobsuche ausschöpfen möchte, sollte es nicht versäumen sich aus den Informationshighway zu begeben. Am Ende dieses Artikels finden Sie einen Überblick über die interessantesten Internetadressen rund um die Jobsuche.

So kommen Sie ins Internet

Technische Grundlage
Einfach ausgedrückt, ist das Internet ein Netzwerk von zahlreichen Computern, die über Telefonleitung untereinander Informationen, Nachrichten oder elektronische Briefe austauschen können. Jeder, der einen leistungsfähigen Computer besitzt (Windows-PC oder Macintosh), kann einen Internetanschluss haben. Den Kontakt zur Außenwelt verschafft die Telefonleitung, Ihr normaler Hausanschluss. Um Ihren Computer mit der Telefonleitung zu verbinden, benötigen Sie entweder ein Modem oder eine ISDN-Karte, sofern Sie über einen ISDN-Anschluss verfügen. Wenn Sie mit der Technik Digital Subscriber Line (DSL) mit Hochgeschwindigkeit im Netz surfen wollen, benötigen Sie einen DSL-Anschluss, der allerdings noch nicht bundesweit verfügbar ist. Sollten Sie über eine ISDN-Telefonverbindung verfügen, liegt es nahe den Zugang zum Internet über ISDN zu suchen. Auch wenn Sie gleichzeitig surfen und telefonieren wollen, ist ein ISDN-Anschluss sinnvoller. Das Problem bei einem Modem ist nämlich, dass Ihr Telefon besetzt ist, solange Sie im Internet unterwegs sind. Andererseits kosten sowohl das Gerät als auch die monatliche Grundgebühr weniger. Ein leistungsfähiges Modem ist schon ab € 50 zu haben.

Damit Sie ins Internet kommen, müssen Sie sich außerdem bei einem Internet- Anbieter anmelden, der Ihnen die Infrastruktur für die Reise ins Netz der Netze zur Verfügung stellt. Über diesen Zugang können Sie sich dann via Modem oder ISDN einwählen. Die Tarife der verschiedenen Diensteanbieter (Service-Provider) unterscheiden sich beträchtlich. Sie sollten daher die unter-schiedlichen Bedingungen sorgfältig miteinander vergleichen und überlegen, was für Ihre Nutzungszwecke am günstigsten ist. Die gängigen bundesweit vertretenen Online-Dienste wie AOL oder T-Online bieten neben dem Internetzugang inklusive persönlicher E-Mail-Adresse vielerlei nützliche Angebote, die von der Telefonauskunft bis zu touristischen Hinweisen reichen. In der Regel surfen Sie jedoch mit einem billigen lokalen Provider genauso gut und sparen dabei. Welcher Provider der richtige ist, hängt vor allem vom individuellem Nutzungsverhalten und persönlichen Präferenzen ab. Die im Folgenden aufgeführten Zugangsmöglichkeiten sollen Ihnen als Orientierungshilfe dienen und die Entscheidung etwas leichter machen.

Internet-by-Call
Wer nur gelegentlich im Internet surft, für den ist ein Internet-by-Call-Anbieter am besten geeignet. Dabei zahlt man lediglich für die online verbrachte Zeit; eine Anmeldung ist meist nicht notwendig.

Feste Verträge
Für diejenigen, die viel im Netz unterwegs sind und sich langfristig an einen Provider binden wollen, sind feste Verträge eine gute Möglichkeit. Hierbei zahlt der Kunde eine monatliche Grundgebühr sowie eine zeitabhängige Gebühr.

Flatrate
Wer im Monat mehr als 50 Stunden im Netz verbringt, für den ist eine Flatrate ein geeignetes Tarifmodell: Statt der üblichen Abrechnung nach Onlinezeit zahlt der Kunde bei diesem Abrechnungsmodus nur einen festen monatlichen Pauschalpreis und kann dann nach Lust und Laune ohne Zeitbeschränkung im Internet surfen. Viele Provider verschenken Freistunden, um neue Kunden zu werben. Nutzen Sie solche Angebote beziehungsweise testen Sie vor Ihrer Entscheidung mehrere Provider und vergleichen Sie die Leistungen. Zum Navigieren im Netz benötigen Sie schließlich noch die passende Software, die die Daten des World Wide Web auf dem Bildschirm grafisch aufbereitet und damit lesbar macht. So ein Programm nennt man Browser. Die beiden meistgenutzten kostenlosen Browser sind zurzeit der Netscape- Navigator und der Microsoft Internet Explorer. Auch Programme zum Senden und Empfangen von E-Mails sind hier enthalten. Einen Browser bekommen Sie in der Regel über Ihren Online-Provider; sie sind aber auch immer wieder auf den CDs enthalten, die Computerzeitschriften beiliegen. Außerdem können Sie einen Browser auch übers Internet auf Ihren PC herunterladcn (download). Den Netscape-Navigator rufen Sie unter netscape*com/ ab, den Internet-Explorer gibt es unter . microsoft*com

Internetcafes
Auch wenn Sie sich keinen Internetanschluss zulegen wollen, brauchen Sie nicht auf die Angebote des weltweiten Datennetzes zu verzichten. In allen größeren Städten gibt es inzwischen Internetcafes, die Interessierten Computer mit der entsprechenden Hard- und Software gegen eine Nutzungsgebühr zur Verfügung stellen. Manche bieten auch Computerseminare für Neulinge an. Wer im Internetcafe online gehen will, zahlt zwischen 2 und 5 € pro Stunde. Auch die Bibliotheken rüsten auf, in einigen stehen bereits Computer mit Internetzugang zum öffentlichen Gebrauch zur Verfügung, ebenso in zahlreichen Filialen von Kaufhof/Horten und in den Karstadt- Cyberbars. Ein weiterer unkomplizierter Weg ins Internet führt über die Universitäten. Studenten und Angestellte der Unis können oft über ihr Institut und das an die Uni angeschlossene Rechenzentrum einen Internetzugang bekommen.

Im Internet navigieren
Haben Sie sich bei Ihrem Internetanbieter eingewählt und den Browser gestartet, können Sie mit dem Surfen im Internet beginnen. Dank der grafisch gestalteten Oberfläche ist es gar nicht so schwer, sich im Internet zu bewegen. Um eine Seite Ihrer Wahl im Web anzusteuern, geben Sie einfach den URL, also die Adresse einer Internetseite, in das dafür vorgesehene Adressfeld ein und drücken die Taste Return. Eine gültige WWW-Adresse wäre zum Beispiel: arbeitsamt*de. Der Browser baut dann die gewünschte Verbindung auf. Wichtig ist, dass man bei der Eingabe der Adresse genau auf die richtige Schreibweise achtet. Wird ein Buchstabe oder auch nur ein Punkt falsch eingegeben, findet der Browser die Seite nicht. Die erste oder Hauptseite eines Anbieters wird auch als Homepage bezeichnet. Von hier aus kann man durch Anklicken der so genannten Hyperlinks weiterblättern. Hyperlinks sind Verweise, die meistens farbig gekennzeichnet oder unterstrichen auf dem Bildschirm erschemen. Wenn Sie an einer lnternetseite besonders interessiert sind, können Sie sie auch ausdrucken (Befehl Drucken in der Menüleiste) oder auf der Festplatte oder einer Diskette abspeichern (Befehl Datei/Speichern unter). Das ist sinnvoller als
sie zu lesen, während sie online sind, und spart Kosten.

Um ein aufgerufenes Dokument in Ruhe zu lesen, können Sie auch vorübergehend offline gehen (Befehl Datei/Offline geben) und sich anschließend wieder einwählen. Wie aber kommen Sie an Informationen, wenn Sie keine Internetadresse parat haben? Im Internet gibt es komfortable Möglichkeiten etwas zu suchen. Leistungsstarke Suchmaschinen helfen Ihnen beispielsweise, Stellenangebote aufzuspüren. Suchmaschinen sind große Verzeichnisse, in denen die Internetseiten nach Stichworten katalogisiert sind, die der Nutzer bei seiner Recherche abfragen kann. Der Browser hat unter dem Menüpunkt „Suchen“ bereits einige der Suchadressen integriert. Andere können Sie gezielt aufrufen. Die Bedienung der Dienste ähnelt sich, meist kann man einen oder mehrere Suchbegriffe in ein vorgegebenes Eingabefeld schreiben und dann per Mausklick die Suche starten. Wenn Sie Stellenangebote ausfindig machen möchten, können Sie es mit Suchbegriffen wie „Stellenangebote“, „Arbeit“, „Karriere“ oder „Job“ probieren. Die Ergebnisse werden dann auf einer neu erzeugten Internetseite dargestellt. Mit der Maus können sie Querverweise (Links) anklicken und die Internetseiten laden, die Sie sich ansehen möchten. Für die Stellensuche im deutschsprachigen Raum eignen sich besonders Suchdienste wie Google, Altavista oder Fireball, aber auch die amerikanischen Suchdienste Lycos und Yahoo haben inzwischen deutsche Filialen ins Leben gerufen.

E-Mails versenden und empfangen
Jeder, der über einen Internetanschluss verfügt, hat eine E-Mail-Adresse und kann elektronische Post empfangen und an andere Internet-Teilnehmer versenden. Einen elektronischen Brief zu schreiben ist so einfach wie Korrespondenz auf Papier, nur viel schneller. Binnen Minuten erreicht eine E-Mail den Empfänger: Der elektronische Brief landet in seiner Mailbox, unabhängig davon, ob sein Computer eingeschaltet ist oder nicht. Sobald Sie ans Netz gehen, können Sie Ihre Post abrufen und die eingegangenen Nachrichten per Mausklick auf Ihren Bildschirm holen. Die Briefe können gespeichert und ausgedruckt werden. Der Aufbau einer E-Mail entspricht dem eines „normalen“ Briefes. Es gibt die Nachricht, einen Absender, und man benötigt natürlich die Empfängeradresse. Adressen im Internet sind nach dem folgenden Prinzip aufgebaut: Dem Namen des Benutzers folgt der Name des Internetanbieters, bei dem der Benutzer mit dem Internet verbunden ist, also zusammengesetzt: Namc@Namc des Computers.

Das Zeichen @ steht für das englische „at“, also das deutsche „bei“ und wird auf der Tastatur mit der Tastenkombination Alt Gr und Q eingegeben. Ein Beispiel: [email protected] Eine E-Mail sollten Sie grundsätzlich immer offline schreiben. So sparen Sie Kosten und können in aller Ruhe eine Bewerbung oder Anfrage verfassen. Um eine E-Mail einzugeben, müssen Sie zunächst Ihren Browser öffnen und die entsprechende Seite aufrufen (in Netscape: Datei/Neu). Geben Sie dann zunächst die Adresse des Empfängers in das dafür vorgesehene Adressfeld ein und anschließend Ihre Nachricht in das Textfeld. Wählen Sie sich danach bei Ihrem Internetanbieter ein und klicken Sie, wenn Sie online sind, auf das Feld Senden. Genauso einfach können Sie Ihre eigene E-Mail-Post durchsehen. Sie brauchen nur das entsprechende Feld Ihres Browsers (Abrufen) mit der Maus zu aktivieren. Daraufhin werden die neuen Nachrichten abgerufen und in Ihrer INBOX aufgelistet. Wenn Sie selber Post verschicken oder eventuell sogar ein Stellengesuch im Internet aufgegeben haben, sollten Sie daran denken regelmäßig im Postfach nachzusehen.

Den Text einer E-Mail können Sie eingeben wie einen ganz normalen Brief; auch formale Hervorhebungen, wie Unterstreichen oder Fettdrücken sind möglich. Allerdings haben Sie bei einer E-Mail nicht die ausgefeilten Gestaltungsmöglichkeiten, die komfortable Textverarbeitungsprogramme bieten. Wenn es Ihnen- beispielsweise für das Versenden einer Bewerbung – besonders wichtig ist, auch eine optisch ansprechende E-Mail zu versenden, gibt es eine gute Möglichkeit. Sie können mit den meisten E-Mail-Programmen auch Anlagen, so genannte „Attachments“, anfügen. Der kurzen E-Mail kann auf diese Weise eine komplette, gut gestaltete Bewerbung beigegeben werden, die Sie in Ihrem Textverarbeitungsprogramm erstellt haben. Wenn Sie einen Scanner besitzen, können Sie sogar Dokumente mit Unterschriften und ein Foto beifügen. Das Verfahren ist ganz einfach: Man schreibt die E-Mail wie gewöhnlich, hängt eine Datei an (auf die Büroklammer klicken) und verschickt das ganze „Paket“.

Bewerber in ungekündigter Position – online richtig bewerben

Während – wie oben erwähnt – arbeitslose Bewerber bei der Suche nach einer neuen Tätigkeit in einer schwierigen Ausgangsposition sind, tun sich Bewerber in ungekündigter Stellung leichter, denn sie können ihr Augenmerk ohne Druck auf eine neue Tätigkeit richten. Bewerbungen solcher Kandidaten sind nicht selten nachlässig, manchmal geradezu arrogant. Dass dabei dann viele Chancen verspielt werden, liegt auf der Hand. Erfahrungsgemäß lassen sich Bewerber in ungekündigter Position in zwei Kategorien einteilen: solche, die mit ihrer jetzigen Tätigkeit unzufrieden sind, und diejenigen, die zufrieden sind. Für die Unzufriedenen liegt es nahe, sich über lang oder kurz nach etwas anderem umzusehen, die Zufriedenen dagegen sind oftmals nur bestrebt, reine Verbesserungen zu erlangen.

Unbefriedigende Position
Auch wenn Sie Ihre Arbeit gern machen, ergeben sich im Laufe der Zeit immer wieder Gründe, über einen Wechsel nachzudenken. Entweder bekommen Sie einen neuen Vorgesetzten, mit dem Sie sich nicht verstehen, oder Ihr Gehalt wurde nicht oder nur mäßig erhöht, oder Sie kommen einfach nicht weiter im Unternehmen, um nur einige Gründe für eine neue Bewerbung zu nennen. Diese unbefriedigende Situation bietet immer einen ganz speziellen Grund sich nach einer anderen Tätigkeit umzusehen; in den Bewerbungen wird er aber meist nicht ehrlich ausgesprochen. Wenn Sie jedoch eine Bewerbung ohne Nennung besonderer Gründe und vielleicht ohne den Hinweis auf spezielles Firmeninteresse abgeben, müssen Sie beim Bewerbungsgespräch mit eindringlichen Nachfragen rechnen. Wenn es jetzt zu Fehlhandlungen kommt, handelt man sich schnell eine Absage ein.

Eine Mineralölfirma in Hamburg suchte eine Telefonistin mit sehr guten Englischkenntnissen. Auf eine entsprechende Anzeige gingen fast 300 Bewerbungen ein, die Auswahl war denkbar schwer. Man lud dann rund 20 Damen zu Bewerbungsgesprächen ein, u.a. auch eine, die seit einigen Jahren in gleicher Funktion tätig war. In ihrem Anschreiben stand u.a. der lapidare Satz: „Ich bewerbe mich bei Ihnen, weil ich mich verändern möchte.“ Als der Personalchef dann beim Gespräch nach dem Grund des Wechsels fragte, kam es heraus: Die Bewerberin verstand sich nicht mit ihrem Vorgesetzten und sie ließ sich dazu verleiten, einige Konfliktsituationen bei ihrem jetzigen Arbeitgeber zu ausführlich zu schildern. Das war ihr Pech, denn es zeigte sich, dass sie nicht nur Interna ausgeplaudert hatte (für eine Telefonistin kein gutes Zeichen), sondern auch, dass sie eine Persönlichkeit war, die sich Anweisungen nur schwerlich beugte. Sie bekam eine Absage.

Diese Folge wäre vermeidbar gewesen, wenn die Bewerberin emotionslos und sachlich dargestellt hätte, dass sie zwar gern in ihrem Bereich arbeite, aber mit dem Vorgesetzten nicht übereinkomme, weil z. B. durch dessen (undurchdachten) Personaleinsatz immer wieder Überstunden anfielen. Je nüchterner Sie die Dinge angehen, umso größer ist die Bereitschaft des neuen Arbeitgebers, Verständnis aufzubringen. Bleiben Sie stets aufrichtig, aber verheddern Sie sich nicht in verfänglichen Einzelheiten, die erstens nicht interessieren und zweitens die Gefahr bergen, dass Sie zu viel Interna erzählen. Der Hauptgrund der Unzufriedenheit in einer Position ist jedoch meistens die finanzielle Seite. Das ist einerseits verständlich, andererseits sollte man sich gründlich überlegen, ob man für ein paar Euro mehr gleich den Job wechseln will. Es empfiehlt sich außerdem – was oft übersehen wird – einen Vergleich der Nebenleistungen der Unternehmen vorzunehmen. Da man sich in einer sicheren Ausgangslage wähnt, werden oft voreilige Gehaltsforderungen formuliert, mit denen man sich so manche Zusage verscherzen kann. Höheres Monatseinkommen geht dann oft über langfristige Sicherheit und (unterschätzte) Nebenleistungen. Im Übrigen sei noch festgehalten, dass beim Bewerbungsgespräch Unzufriedenheitsaspekte stets genau unter die Lupe genommen werden und Ihnen nicht selten schaden können, nämlich dann, wenn sie Rückschlüsse auf Ihre Person oder persönliche Unfähigkeiten zulassen. Deshalb ist es umso wichtiger, bei Bewerbungen aus unbefriedigender Position aufrichtig und vor allem selbstkritisch zu bleiben.

Befriedigende Position
Sich aus einer befriedigenden Position heraus anderswo zu bewerben scheint doch eigentlich ohne Sinn! Das ist im Prinzip richtig, dennoch gibt es sehr viele Bewerber, die ganz einfach den Wunsch haben, einmal etwas anderes zu machen, ohne dass sie dafür triftige Gründe haben. Doch bei näherem Hinsehen verbirgt sich hinter solchen Bewerbungen sehr wohl ein besonderer Grund. Es gibt zwei große Gruppen von Bewerbern aus ungekündigter und befriedigender Position: Die einen wollen einfach einmal etwas anderes machen und bewerben sich auf Verdacht bei Firmen, die Ihnen gefallen und/oder interessant erscheinen oder von denen sie sich Vorteile erhoffen, die anderen versuchen, durch Bewerbungen bei anderen Firmen ihren Marktwert zu testen, um dann in der eigenen Firma Forderungen zu stellen, denen sie möglicherweise durch Hinweis auf eine Kündigung noch Nachdruck verleihen. Dieses Verfahren ist äußerst riskant, denn man kann sich dabei gewaltig verrechnen.

Ein Programmierer, mit mehrjähriger Firmenzugehörigkeit und wichtigem Aufgabengebiet in seiner Firma, suchte das vertrauliche Gespräch bei einem Konkurrenzunternehmen, das an seiner Arbeitskraft generell interessiert war, aber keine feste Zusage machen konnte. Dabei spielte auch eine finanzielle Verbesserung eine Rolle. Der Mann kündigte seine Position fristgerecht in der bisherigen Firma, jedoch in der Hoffnung, dass man entsetzt über seinen Weggang sei und ihm möglicherweise ein Angebot zum Verbleib machen würde, natürlich verbunden mit finanziellen Verbesserungen. Doch weit gefehlt, die Firma bestätigte die Kündigung zum gewünschten Termin. Die neue Firma hingegen tat sich mit einer Zusage schwer, schließlich war der Programmierer mehr als ein halbes Jahr arbeitslos.

Es gibt Menschen, die einfach nur Lust haben, „etwas anderes“ zu machen, und sich aufs Geratewohl bei Firmen bewerben, die ihnen interessant erscheinen. Die Anschreiben lassen erkennen, dass in solchen Fällen nur selten ein spezifisches Firmeninteresse vorliegt. Außerdem sind solche Bewerbungen in aller Regel von beträchtlicher Naivität gekennzeichnet. Den Bewerbern aus befriedigender Arbeitsposition sei empfohlen sich umfassend über diejenigen Finnen zu erkundigen, bei denen sie sich bewerben wollen. Die gleiche Empfehlung gilt den unzufriedenen Bewerbern. Ihnen sei jedoch zusätzlich geraten, vor allem Vergleiche zwischen den Leistungen des alten und des neuen Arbeitgebers anzustellen. Festzuhalten bleibt schließlich, dass die Bewerber
aus ungekündigter Position zwar gewisse Sicherheitsvorteile, keineswegs jedoch auch Bewerbervorteile haben.

Die arbeitslosen Bewerber sollen aufpassen – online richtig bewerben

Die wohl denkbar schlechteste Bewerberposition haben Arbeitslose. Während sich andere Bewerber mehr oder weniger in Ruhe nach einer neuen Tätigkeit umsehen können, weil sie in ungekündigter Position sind, stehen Arbeitslose gewissermaßen unter Erfolgszwang. Dass das keine erfreuliche Situation ist, muss nicht extra betont werden, und es ist nur allzu verständlich, wenn sich z. B. ein gerade gekündigter Angestellter, vielleicht noch alleinverdienender Familienvater, in panischer Angst um die Sicherung seines Lebensunterhaltes alle möglichen Wege einfallen lässt, um wieder eine Arbeit zu bekommen, und sei es nur irgendeine. Dabei werden oft ganz einfache Grundregeln übersehen, die zur richtigen Einschätzung der Situation notwendig sind und vor allem auch zur eigenen Sicherheit beitragen. Zunächst dieses eine: Es ist keine Schande und keine negative Leistungs- oder Persönlichkeitsbewertung, wenn Sie arbeitslos sind oder werden. In Anbetracht der Tatsache, dass in vielen Unternehmen Einsparungen, und strukturelle Veränderungen oder gar Schließungen ganzer Produktionszweige heute an der Tagesordnung sind, ist auch die Arbeitslosigkeit betroffener Mitarbeiter leider mehr oder weniger normal.

Damit soll gesagt werden, dass Sie nicht an sich selbst zweifeln sollten, wenn Sie unverschuldet arbeitslos geworden sind. Je nach Branche und Tätigkeit wird jeder Personalchef Verständnis dafür haben, wenn Sie in der Bewerbung schreiben, dass Sie z. B. wegen Wegfall Ihres Abteilungsbereiches nach einer neuen, adäquaten Tätigkeit suchen. Es muss deshalb in erster Linie darauf ankommen, mit der Arbeitslosigkeit umzugehen. Hierbei ist-wie eben schon anklang-zu unterscheiden zwischen unverschuldeter Arbeitslosigkeit (durch Rationalisierung, Unternehmensverlegung usw.; also durch Dinge, die der Arbeitnehmer nicht beeinflussen kann) und verschuldeter Arbeitslosigkeit (z. B. durch Fehlverhalten, fristlose Kündigung o. Ä.). Für die unverschuldete Arbeitslosigkeit kann der neue Arbeitgeber Verständnis aufbringen, weshalb man bei einer Bewerbung die eigene Situation ehrlich beschreiben sollte.

Sobald Ihnen eine drohende Kündigung bekannt wird oder sie gar schon ausgesprochen wurde, sollten Sie unverzüglich aktiv werden. Der erste Schritt ist die der Sicherheit dienende Meldung beim Arbeitsamt. Doch erwarten Sie von dort keine Vermittlungswunder, denn je nach Art der Berufstätigkeit und nach den regionalen Besonderheiten gestaltet sich die amtliche Arbeitsvermittlung schwierig, besonders auch deswegen, weil die Mitarbeiter der Arbeitsämter häufig überlastet sind. Für unverschuldete Arbeitslosigkeit wird jeder neue Arbeitgeber Verständnis zeigen, umso wichtiger muss es für Sie als Bewerber sein die Dinge sachlich und nüchtern zu beschreiben und aufgrund Ihrer bisherigen Erfahrungen Interesse an der neuen Firma zu bekunden. Wie man es nicht machen sollte, zeigt das nachfolgende Beispiel. Gesucht wurde ein Maschinenbauingenieur und es bewarb sich ein Arbeitsloser, der seit mehr als einem Jahr ohne Tätigkeit war:

Bezug: Ihre Anzeige in der FAZ vom 9.6.2001 Maschinenbauingenieur

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bewerbe ich mich um die ausgeschriebene Tätigkeit des Maschinenbauingenieurs in Ihrem Hause. Ich habe bislang sechs Jahre in der Firma A als Produktentwickler gearbeitet. Die Abteilung wurde leider zum 31.12. 2001 aufgelöst. Seitdem bin ich arbeitslos, habe mich aber durch Seminare für Rhetorik, Englisch und Führungsverantwortung mit Erfolg weitergebildet. Ich suche deshalb eine Führungsaufgabe, gern auch leitend, und will mich auch gegenüber meiner früheren Tätigkeit verbessern. Als Gehalt stelle ich mir € 60 000,- per anno vor, ebenso einen Dienstwagen in Bezug auf den Besuch Ihrer weiteren Niederlassungen. Ich bin kurzfristig verfügbar, da ich arbeitslos bin.
Mit freundlichen Grüßen

Zur Bewertung dieser Bewerbung muss man noch wissen, dass der Bewerber beim letzten Arbeitgeber knapp unter € 40000,- im Jahr verdiente (also die Hälfte mehr forderte), keinen Dienstwagen und auch keine Führungsverantwortung hatte. Die Forderungen waren im Hinblick auf seine Bewerbungssituation überzogen; die Hinweise auf die absolut nicht zur ausgeschriebenen Position passenden Seminare völlig unangebracht. Fazit: klare Absage! Wesentlich geschickter ging ein anderer Bewerber in ähnlicher Situation vor, auch er war Maschinenbauingenieur (in einem Automobilkonzern), und auch er hatte (zum 1.3.2002) seinen Job wegen Verlagerung seiner Abteilung in eine andere Stadt verloren. Er bewarb sich auf eine örtlich ausgeschriebene Position als Gruppenleiter Karosseriebau und schrieb Folgendes:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Anzeige in den Stuttgarter Nachrichten vom 4.8.2001 hat mich sehr angesprochen. Ich bin von Haus aus Maschinenbauingenieur und war bis Ende Februar 2001 in der Arbeitsvorbereitung der Firma X tätig. Da diese Abteilung nach Y verlagert wurde und ich aus familiären Gründen (Eigenheim vor Ort, nicht verdienende Ehefrau und zwei schulpflichtige Kinder) den angebotenen Wechsel ablehnen musste, wurde mir fristgerecht gekündigt. Deshalb bin ich auf der Suche nach einer adäquaten Position, in der ich meine bisherigen beruflichen Erfahrungen erbringen kann. Die von Ihnen ausgeschriebene Position scheint mir geeignet und ich glaube auch, dass ich mein berufliches Know-how erfolgreich in Ihrem Unternehmen einsetzen könnte. Finanziell möchte ich mich ungern verschlechtern (zuletzt habe ich € 2 800,- im Monat bei 13,5 Gehältern im Jahr verdient), bin aber bereit, vertretbare Abstriche für den Anfang zu machen und mich in die Besonderheiten Ihres Hauses einzuarbeiten. Eine Einladung zu einem Gespräch würde mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Diese Bewerbung des arbeitslosen Ingenieurs hatte auf Anhieb Erfolg. In dem Anschreiben kam Verantwortungsbewusstsein für die Familie zum Ausdruck (wobei man dann davon ausgehen konnte, dass dieses auch fürs Berufsleben gelten würde), eine realistische Einschätzung der Situation und vor allem eine ehrliche Beschreibung derselben. Auch die finanzielle Seite hatte der Bewerber geschickt eingeschätzt und formuliert, denn mit dem Hinweis auf die Bereitschaft zur Einarbeitung
in Besonderheiten der neuen Firma machte er deutlich, dass ihm wirklich in erster Linie an der Tätigkeit lag. Er wurde dann tatsächlich auch eingestellt und bekam nach einer sechsmonatigen erfolgreichen Probezeit wesentlich mehr Gehalt als beim letzten Arbeitgeber. Fazit: Unverschuldete Arbeitslosigkeit ist heute (leider) normal; branchen- und positionsbezogen haben die meisten neuen Arbeitgeber Verständnis hierfür. Deshalb sollten Sie Ihre Bewerbung offen und ehrlich hierauf auf-bauen und nicht der Versuchung erliegen, etwas zu verschweigen.

Denn beliebt ist es leider bei vielen Bewerbern, Zeiten der Arbeitslosigkeit im Lebenslauf zu „überspielen“. Das kann bei näherem Hinsehen leicht zur Falle werden. Wenn Sie z. B. im Lebenslauf angeben, von April bis September 2000 auf Auslands- oder Studienreise gewesen zu sein, während Sie tatsächlich in dieser Zeit arbeitslos waren, dann kann sich daraus für Sie ein hohes Risiko ergeben, wenn Sie auf Befragen keine plausiblen Antworten parat haben. Auch dazu ein Beispiel:

Ein Bewerber hatte in seinem Lebenslauf angegeben, für neun Monate, in denen er effektiv arbeitslos war, in New York auf Studienreise gewesen zu sein. Tatsächlich war er nur drei Tage dort. Der Personalleiter (New-York-kundig) fragte dann gezielt nach. Als darauf ausweichende Antworten kamen und dem Bewerber noch nicht einmal bekannt war, dass es in New York drei Flughäfen gibt, war klar, dass seine Lebenslaufangaben nicht stimmen konnten. Man hatte ihn ertappt, eine unangenehme Lage für ihn.

Nennen Sie also ruhig das Kind beim Namen und „schönen“ Sie nichts; schreiben Sie nicht: derzeit ohne feste Tätigkeit (dann wird man sich fragen, ob Sie noch etwas „unfest“ nebenher machen), sondern formulieren Sie präzise und nachvollziehbar: z. Zt. ohne Arbeit (wegen Wegfall des Arbeitsplatzes). Schließlich ist einzugehen auf die Situation der verschuldeten Arbeitslosigkeit. Das sind Fälle, in denen der frühere Arbeitgeber aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gekündigt hat, fristgerecht oder auch fristlos. Für diese Bewerber ist die Versuchung, zu einer „Notlüge“ zu greifen, besonders groß, denn wer gibt schon gerne zu, z.B. fristlos entlassen worden zu sein? Aber auch hier gilt für die Bewerber ehrlich zu bleiben. Versuchen Sie nicht Dinge zu vertuschen, indem Sie Ihnen genehme Gründe für Ihren Weggang aus der alten Firma erfinden, denn das kommt schnell heraus, besonders, wenn Sie sich in der gleichen Branche bewerben. Besser ist cs, offen zu möglichen Fehlern zu stehen und in glaubwürdiger Form zu bekunden, dass man für den neuen Arbeitgeber seine ganze Arbeitskraft einsetzen werde. Wenn Ihnen gekündigt worden ist, weil man mit Ihren Leistungen nicht zufrieden war, mag ein anderer Arbeitgeber, der nicht so hohe Anforderungen stellt, ein Einsehen haben und Ihnen eine Chance geben.

Bewerbungsgründe und die Arbeitslosigkeit – hilfreiche Information

Man könnte meinen, Ausführungen über Bewerbungsgründe seien in einem Ratgeber über Bewerbungen entbehrlich, weil ohnehin jeder weiß, warum er sich bewirbt. Diese oberflächliche Betrachtungsweise ist leider falsch. Und zwar in zweierlei Hinsicht. Zum einen prüft der Arbeitgeber stets sehr genau, warum sich ein Bewerber für eine ausgeschriebene Position bewirbt, und hinterfragt dies im Bewerbungsgespräch auch, wenn im Anschreiben keine besonderen Angaben gemacht worden sind. Zum anderen sollte auch der Bewerber darüber nachdenken, aus welcher persönlichen oder beruflichen Situation heraus ersieh bewirbt, und in seiner Bewerbungsstrategie darauf eingehen. Das ist leider in der Praxis nicht die Regel. Nur allzu oft erleben Personalleiter gedankenlose Bewerbungen. Ein Beispiel mag dies veranschaulichen:

Ausgeschrieben war im Stellenmarkt einer großen Tageszeitung die Position des Vertriebsleiters-für Elektroartikel. Im Anzeigentext wurden ausdrücklich entsprechende Branchenkenntnisse und sehr spezifische Berufserfahrungen verlangt. Hierauf bewarb sich eine Frau, die bislang Kosmetika im Außendienst verkauft hatte. Sie war seit mehr als einem halben Jahr arbeitslos, machte dazu aber im Anschreiben keine besonderen Angaben. Stattdessen schrieb sie den fatalen Satz: Ich erfülle zwar nicht alle Ihre Anforderungen, traue mir aber dennoch zu, die Position zu Ihrer Zufriedenheit auszuführen. Die Absage war sicher.

Der Arbeitgeber musste hier davon ausgehen, dass die Bewerberin zunächst die objektiven Anforderungskriterien, wie sie in der Anzeige ausgeschrieben waren, nicht erfüllte. Allein deswegen landete die Bewerbung bei den Absagen. Wenn min schon glaubt, fehlende Kenntnisse ausgleichen zu können, dann sollte man dies auch entsprechend begründen. Besser und möglicherweise hilfreicher wäre es im vorliegenden Fall gewesen, wenn die Bewerberin geschrieben hätte, dass sie über ein gutes technisches Verständnis verfüge, ihr leider wegen Auftragsrückgangs gekündigt worden sei, dass sie sich jedoch rasch und produktbezogen auf neue Aufgabenfelder – wie ausgeschrieben – einstellen könne. Doch Vorsicht, bei Bewerbungen auf Positionen, die Sie vergleichbar noch nicht aus geübt haben, müssen Sie wirklich realistisch und für den Arbeitgeber nachvollziehbar darlegen, wie und warum Sie fehlende Kenntnisse ausgleichen können. Dieses Beispiel macht deutlich, dass man stets auf den Grund seiner Bewerbung eingehen und sich selbst auch Gedanken darüber machen sollte. Dem Arbeitgeber sollte man diese Überlegungen im Bewerbungsschreiben nicht vorenthalten.

Je klarer zum Bewerbungsgrund Stellung genommen wird, umso größer ist die Chance, darüber mit dem Arbeitgeber ins Gespräch zu kommen und als Bewerber verstanden zu werden. Die Frage nach Ihren Bewerbungsgründen interessiert den Arbeitgeber in zweierlei Hinsicht. Zum einen will er wissen, warum Sie sich gerade für sein Unternehmen oder für seinen Betrieb interessieren, und noch mehr natürlich für die speziell ausgeschriebene Position, und zum anderen will er herausfinden, ob Sie nicht eventuell beim letzten Arbeitgeber aus von Ihnen zu vertretenden Gründen gekündigt worden sind oder per Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis beendet haben. Vor diesem Hintergrund muss man sich schon sehr genau und eingehend Gedanken über seine eigenen Bewerbungsgründe machen und auch darauf vorbereitet sein, diese in einem Gespräch zu erläutern. Es gibt heute vielfältige Möglichkeiten sich über Unternehmen genau zu informieren. Das fängt an beim aufmerksamen Studium des Wirtschaftsteils großer Tageszeitungen, geht über Firmenbroschüren und endet bei Auskünften der örtlichen Industrie- und Handelskammern.
Die nachfolgende Darstellung der möglichen Bewerbungsgründe soll Ihnen einen Anhaltspunkt geben, Ihre Bewerbung zielgerecht zu gestalten.

Arbeitslosigkeit
Wie eingangs erwähnt, ist die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland sehr hoch. Es ist aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage auch nicht zu erwarten, dass sich diese Situation insgesamt oder branchenbezogen mittel- oder gar kurzfristig spürbar verbessern wird. Im Gegenteil: Der monatliche Bericht des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit wird auch künftig nicht rosig aussehen. Kürzere oder längere Phasen von Arbeitslosigkeit sind daher in vielen beruflichen Biografien nichts Außergewöhnliches oder Verdächtiges. Viel hängt davon ab, wie man als Betroffener damit umgeht. Dazu ein Beispiel:

Ein Vertriebsassistent bewarb sich um eine im Stellenmarkt ausgeschriebene Position aus ungekündigter Stellung heraus und machte in seinem Lebenslauf u. a. folgende Angaben:

1.1.1990-31.12.1993 Spedition Hahn Vertriebssachbearbeiter
1.1.1994-31.3.1994 Auslandsreise USA
1,4.1994-heute Tyber Export Vertriebsassistent

Im Bewerbungsgespräch auf die Zeit von Januar bis März 1994 angesprochen, erklärte er, dass er sich bei verschiedenen Firmen in den USA „fortgebildet“ hätte. Die Frage, ob er denn während dieser Zeit in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden hätte, verneinte er. Bei weiterem Hinterfragen kam heraus, dass der Bewerber in dieser Zeit arbeitslos war und schlimmer noch: sich auch nur vier Wochen in den USA aufgehalten hatte, und zwar zu Urlaubszwecken. Die Absage war sicher, denn mit Leuten, die nicht ehrlich sind, arbeitet kein Unternehmen gern zusammen.

Wenn man schon meint, Zeiten der Arbeitslosigkeit durch besser klingende Angaben kaschieren zu müssen, dann sollten diese Angaben auch der Wahrheit entsprechen. Aus der praktischen Erfahrung sei daher vor Vertuschungen gewarnt. Bekennen Sie sich zu Zeiten der Nichtbeschäftigung, denn jeder Personalchef weiß, dass es jeden – aus welchen Gründen auch immer – treffen kann. Arbeitslosigkeit ist heute kein Makel mehr, sondern leider Bestandteil unserer Arbeitswelt. Natürlich müssen Sie sich immer auf die Frage einstellen, warum Sie arbeitslos geworden sind. Meistens gibt das Zeugnis hier einen Anhaltspunkt, wenn dort z.B. steht: „Leider mussten wir Herrn Schmidt wegen Auftragsrückgang zum 30.6.2031 kündigen“ oder „Der Produktionsbetrieb wurde ins Ausland verlegt, sodass wir uns von Frau Schulze fristgerecht trennen mussten“. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Prinzip gegolten hat „den Letzten beißen die Hunde“. Im Zeugnis liest sich das dann so: „Wegen Auftragsmangel mussten wir leider den Versand rationalisieren, der Arbeitsplatz von Herrn Müller musste demzufolge bedauerlicherweise entfallen.“ Hier fragt sich jeder Personalleiter sofort, warum wurde gerade der Bewerber Müller gekündigt, wurden auch andere gekündigt, und wenn ja, wie viele? Auf solche Fragen sollte man sich dann eingestellt haben. Zurück zur Ausgangssituation arbeitsloser Bewerber, hier speziell derer, die sich aus einer Situation aktueller Arbeitslosigkeit heraus bewerben. Auch dazu zunächst ein Beispiel:

Eine Bewerberin für die Position einer Sachbearbeiterir in der Auftragsbearbeitung war seit mehr als einem halben Jahr arbeitslos. Ihr wurde vom vorherigen Unternehmen gekündigt, weil die Stelle wegen Rationalisierung entfallen war. Mit ihr wurde auch allen anderen Arbeitnehmern gekündigt, weil die gesamte Abteilung aufgelöst worden war und die weitere Abwicklung extern erfolgen sollte. Die Bewerberin traf also keine besondere Schuld an ihrer Arbeitslosigkeit. In ihrem Lebenslauf machte sie u.a. folgende Angaben:

1.7.1992-31.12.1999 Normatechnik

Sachbearbeiterin

1.1,2000-heute freiberuflich tätig

Tatsache war allerdings, dass die Bewerberin keineswegs freiberuflich tätig, sondern arbeitslos war. Auf näheres Befragen des Personalleiters konnte sie keine genauen Angaben zu ihrer angeblichen freiberuflichen Tätigkeit machen und verstrickte sich in Widersprüche. Trotz ihrer guten beruflichen Qualifikationen bekam sie daraufhin eine Absage.

Dieses Beispiel macht wieder deutlich, dass man mit Unwahrheiten nicht weit kommt. Viel besser wäre es gewesen, wenn die Bewerberin geschrieben hätte, dass sie seit dem 1.1.2001 arbeitslos ist. Eine solche Angabe versteht heute niemand mehr als persönlichen Makel. Sie können sogar als Bewerber oder Bewerberin Pluspunkte dadurch gewinnen, dass Sie bereits im Anschreiben einige erklärende Angaben zu Ihrer Arbeitslosigkeit machen. Die Arbeitslosigkeit sollte immer auch ein Ansatz zum Nachdenken darüber sein, wie es um die eigene berufliche Qualifikation bestellt ist, ob man durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen seine Startbedingungen verbessern kann, ob es berufliche Ansatzmöglichkeiten in verwandten – oder auch ganz anderen – Bereichen und Branchen gibt usw. Was damit gesagt sein soll, ist, dass man sich nicht seinem Schicksal ergeben, sondern initiativ auf neue Positionen zugehen sollte. Entscheidend für den Bewerber ist dabei, sich gegenüber neuen Arbeitgebern offen und ehrlich zu den Zeiten seiner Nichtbeschäftigung zu bekennen. Schließlich ist in diesem Zusammenhang noch einzugehen auf zwar verständliche, aber wenig geglückte Eigeninserate, wie das nachfolgende Beispiel aus einer überregionalen (!) Tageszeitung deutlich macht.

Arbeitsloser
34 Jahre alt, sucht dringend Job in der Metallbranche. Bin sofort verfügbar, flexibel und fleißig Chiffre: NN 69537

Verständlich und auch sehr begrüßenswert ist es, dass man als Arbeitsloser selbst initiativ wird.
Nur: Das Schlagwort „Arbeitsloser“ ist völlig ungeeignet, um das Interesse eines Personalchefs zu wecken. Zudem sind die weiteren Angaben in der Anzeige alles andere als hilfreich. Zum einen fehlt die genaue Berufsangabe und zum anderen die Angabe zum Wohn- bzw. Arbeitsort. Besser wäre es gewesen, wenn der Betreffende z. B. gesagt hätte:

Karosseriebaumeister
34 Jahre alt seit einem halben Jahr durch Rationalisierung ohne Tätigkeit, flexibel, fleißig und fähig, sich rasch in neue Aufgabenfelder einzuarbeiten, such neue Tätigkeit, vorzugsweise Großraum Wolfsburg/Braunschweig.

Fragen zum Prozedere und Konditionen – Ablauf eines Vorstellungsgespräches

Es gibt viele Bewerber, die beim Vorstellungsgespräch so aufgeregt sind, dass sie viele wichtige Fragen vergessen, und zwar in allen Bereichen. Die vorangegangenen Abschnitte haben Ihnen Ansatzpunkte gegeben, wie man dies vermeiden kann. Nun steht noch ein ganz wichtiger Bereich aus: Wie geht es nach einem Bewerbungsgespräch weiter? Aus der Sicht des Bewerbers formuliert: Wann kann ich mit der Entscheidung rechnen, den Job zu bekommen? Üblicherweise wird der Personalleiter oder der Gesprächsführer zum Ende des Bewerbungsgesprächs von selbst auf diese Frage eingehen. Weil aber das erste Bewerbungsgespräch meistens der Information dient, ist es auch nicht selten, dass man ohne Umstände auseinander geht ohne etwas über die weitere Verfahrensweise verlauten zu lassen. Dann sollten Sie als Bewerber aktiv werden und höflich nachfragen. Das typische Gesprächsende im ersteren Fall sieht etwa so aus:

„Wir haben nun eine ganze Menge an Dingen ausgetauscht und wir hoffen, dass wir Ihnen das angebotene Aufgabengebiet näher bringen konnten. Wir haben heute und auch morgen noch weitere Bewerber zu Gast. Danach werden wir dann zu prüfen haben, mit wem wir ein zweites Gespräch führen. Mit Blick auf die Terminkalender Ihrer Gesprächspartner wird es nicht ganz einfach sein, dann sehr schnell zu einem Ergebnis zu kommen, wir sind aber sehr darum bemüht, zumal wir die Position ja auch recht bald besetzen wollen, Ihnen rasch Nachricht zu geben. Wir denken, dass das in etwa 14 Tagen der Fall sein wird. Im positiven Fall laden wir Sie zum zweiten Gespräch ein, im negativen Fall werden wir Ihnen die Unterlagen wieder zurücksenden.“

Lassen Sie sich bitte nicht irritieren, wenn ein Arbeitgeber etwas knapper formuliert und sagt: „Vielen Dank für das Gespräch, wir melden uns wieder bei Ihnen.“ Sie können dann nachhaken und fragen, wann das ungefähr sein wird. Vermeiden Sie bohrende Fragen nach festen Terminen, z. B.: „Kann ich denn bis zum 13. April 2002 mit einer Entscheidung rechnen?“ Damit könnten Sie unter Umständen verraten, dass Sie bis zu einem bestimmten Termin eine Entscheidung brauchen, z.B. weil Sie gekündigt worden sind, dies aber im Gespräch nicht erwähnt haben. Wenn der Arbeitgeber selbst sich nicht zum Prozedere äußert, dann sollten Sie – schon im eigenen Interesse (wenn Sie gar nicht fragen, könnte man Ihnen das auch als Desinteresse auslegen) – höflich nachfragen, wann in etwa mit einer Entscheidung zu rechnen sei. Man wird sich dann einer Antwort nicht verschließen. Meistens ergibt sich die Frage nach der Entscheidung über eine Bewerbung auch schon im Vorstellungsgespräch selbst, nämlich bei der Frage, ab wann man zur Verfügung stehen könne. Wenn Sie als Bewerber hier Fristen einzuhalten haben, dann sollten Sie das offen ansprechen. Hat der Arbeitgeber seinerseits weiteres Interesse an Ihrer Bewerbung, wird er darauf eingehen und sich bemühen, zu einem raschen Ergebnis zu kommen. Persönliche Gründe für eine rasche Entscheidung können sein:
– Einhaltung von Kündigungsfristen
– Bevorstehender Urlaub
– Längere Dienstreisen
– Drohende Arbeitslosigkeit m
– Zugzwang bei anderen Bewerbungen

Der letzte Punkt ist eine gefährliche Bewerberfalle. Meistens wird schon am Anfang des Vorstellungsgespräches zur Feststellung des spezifischen Firmeninteresses u. a. gefragt, ob man sich noch anderweitig beworben hätte. Hat man diese Frage verneint, dann darf man natürlich später nicht sagen, man müsse sich bis zum 13.4.2002 bei der Firma X entschieden haben, würde aber viel lieber „hier“ arbeiten wollen. Wenn Sie sich aber – aus welchen Gründen auch immer – noch bei anderen Firmen beworben haben, dann können Sie das offen zugeben. Wenn Sie z.B. arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, nimmt es Ihnen kein Arbeitgeber übel, wenn Sie auch anderswo Ihr Glück versuchen. Will er Sie wirklich als neuen Mitarbeiter haben, dann wird er sich bemühen, rasch zu einer Entscheidung über Ihre Bewerbung zu kommen. Gleiches gilt, wenn Sie eine Kündigungsfrist einzuhalten haben. Erinnern Sie sich bitte daran, dass bei solchen Entscheidungsfindungen in aller Regel mehrere Personen beteiligt sind. Das kostet Zeit. Vielleicht muss der Personalleiter ja die z. B. zwischen ihm und einem Abteilungsleiter gefundene Entscheidung erst noch dem Geschäftsführer zur endgültigen Bestätigung vorlegen. Wenn der Geschäftsführer dann längere Zeit auf Reisen ist, kann es noch geraume Zeit dauern, bis Sie von dem Unternehmen Nachricht bekommen. Umso wichtiger sollte es für Sie sein, die Frage nach dem Prozedere klar und deutlich anzusprechen.

Bedenken Sie dabei bitte, dass Sie, wenn Sie eine Nachricht erwarten, erreichbar sein müssen. Es macht keinen guten Eindruck, wenn Sie auf einen raschen Entscheidungstermin drängen und dann aber in Urlaub fahren. Nicht selten wurde in solchen Fällen schon anderen Bewerbern der Vorzug gegeben. Halten Sie sich also nach einem Vorstellungsgespräch bereit! Vergessen sie dabei nicht – das sei noch einmal wiederholt – Ihre Bewerberposition: Mit der schriftlichen Bewerbung hatten Sie Erfolg, man hat Sie zum Gespräch eingeladen, das Vorstellungsgespräch könnte ein zweiter, ganz entscheidender Erfolg werden. Lassen Sie den Arbeitgeber deshalb nach dem Gespräch wissen, wo er Sie am schnellsten erreichen kann, entweder zu Hause oder am Arbeitsplatz (unter Hinweis auf die gebotene Vertraulichkeit, was allerdings für die meisten Arbeitgeber selbstverständlich ist) oder ggf. im Urlaub oder auf Dienstreisen. Mit diesen Hinweisen dokumentieren Sie einerseits Interesse an der Position und zum anderen Pragmatismus.

Die Entscheidungskriterien für die wichtige Bewerberentscheidung – erfahren Sie mehr

Wie entscheidet ein Arbeitgeber bei der Bewerbungsauswahl? Das ist eine Frage, die für viele Bewerber ein Geldanlage-Portal mit sieben Siegeln ist. Nur die wenigsten Bewerber wissen eigentlich, dass die Entscheidung über einen Bewerber nicht nur sehr schwierig ist, sondern sich nach ganz bestimmten Kriterien richtet. (Nicht selten findet man auch Witzeleien, die Auswahl würde nach Schönheit oder gar nach Tierkreiszeichen getroffen!) Natürlich spielt auch persönliche Sympathie eine gewisse Rolle. Der häufig kolportierte Extremfall wäre, dass sich ein Personalchef für eine Bewerberin entscheidet lediglich aufgrund ihrer optischen Vorzüge und ihres besonderen Entgegenkommens auf privater Ebene. Es ist ja auch kein Geheimnis, dass hin und wieder – hauptsächlich bei innerbetrieblichen Bewerbungen – Positionen auf diese Weise besetzt werden. Wie solche Situationen allerdings zu lösen sind, zeigt folgendes Beispiel:

Ein Personalchef erlaubte sich einmal, einer fachlich sehr guten Bewerberin anzubieten, den nach Abschluss des erfolgreichen Bewerbungsverfahrens angebotenen Arbeitsvertrag im Rahmen eines abendlichen Essens, zu dem er sie einlud, durchzusprechen. Das kam ihr zwar unüblich vor, doch dachte sie in erster Linie daran, den Job zu bekommen, und willigte ein. Beim Essen hielt der Personalchef dann Lobreden auf die zweifellose Attraktivität der Bewerberin und meinte, sie werde sicherlich wissen, wie man heute an einen Job komme. Die junge Frau verstand sofort, verließ entrüstet das Lokal und bekam eine Absage. Sie wollte sich den Job aber nicht entgehen lassen und sah – völlig berechtigt – nicht ein, nur abgelehnt worden zu sein, weil sie dem Personalchef nicht gefällig war. Sie wandte sich an die Geschäftsführung mit dem Ergebnis, dass sie eingestellt und der Personalchef entlassen wurde.

Die echten Entscheidungskriterien sind ohnehin von Seriosität geprägt und so sind denn auch die meisten Bewerber, während sie auf die Entscheidung warten, damit beschäftigt, die Aspekte zu erwägen, die für oder die gegen sie sprechen. Natürlich sind derartige Überlegungen vergeblich. Denn in den meisten Fällen kann ein Bewerber gar nicht einschätzen, nach welchen Kriterien der Personalleiter urteilen wird. So sollten die Bewerber sich besser damit auseinander setzen, ob sie
die ausgeschriebene Tätigkeit wirklich annehmen wollen, nachdem sie in den Bewerbungsgesprächen nähere Einzelheiten dazu erfahren haben.

Die Bewerberentscheidung
Besonnene Arbeitgeber machen dem Bewerber am Ende des Vorstellungsgesprächs folgenden Vorschlag: „Sie haben heute eine ganze Menge an Einzelheiten über die Position, für die Sie sich beworben haben, erfahren. Uns ist an einer dauerhaften Zusammenarbeit gelegen, deshalb wäre es gut, wenn Sie sich für Ihre endgültige Entscheidung noch einmal überlegen, ob Ihnen die Tätigkeit zusagt. Wir finden es deshalb fair und auch sinnvoll, Ihnen die Gelegenheit zu geben, noch einmal in sich zu gehen. Lassen Sie uns Ihre Entscheidung in zwei oder drei ‚lägen wissen, wir melden uns dann umgehend.“ Viele Bewerber missverstehen dieses gut gemeinte und natürlich auch wohlüberlegte Angebot und sagen z. B.: „Ja, was soll ich da noch überlegen, ich habe mich hier beworben und dabei bleibe ich auch.“ Sie übersehen dabei, dass es durchaus angebracht sein kann, nach einem Gespräch die einzelnen Fakten noch einmal für sich zu prüfen, zu analysieren und
Vor- und Nachteile eines Stellenwechsels abzuwägen. Das gilt besonders dann, wenn man die Branche wechselt, ein völlig neues Berufsfeld übernimmt oder auch in eine andere Stadt oder gar ins Ausland wechselt. Nehmen Sie deshalb immer das Angebot zu einer Bedenkzeit an. Lassen Sie sich nicht auf Kompromisse ein, die Ihnen später vielleicht Nachteile bringen. Auch wenn Sie z. B. arbeitslos sind und unbedingt wieder eine Aufgabe brauchen, tun Sie sich keinen Gefallen damit, die erste beste Stelle anzunehmen, um dann möglicherweise noch in der Probezeit zu einem anderen, besseren Arbeitgeber zu wechseln. Das macht sich später auch im Lebenslauf nicht besonders gut.

Verhalten nach Absendung der Bewerbungsunterlagen – weitere Tipps und Tricks

Wenn man seine Bewerbung abgeschickt hat, will man verständlicherweise wissen, wie diese beim Arbeitgeber aufgenommen wurde. Nun verfallen Sie aber nicht auf den Fehler nach einigen Tagen anzurufen und nachzufragen. Üben Sie sich in Geduld! Das wird Ihnen leichter fallen, wenn Sie bedenken, dass auf manche Positionen Hunderte von Zuschriften eingehen, die alle gesichtet werden müssen. Nicht selten sind an der Auswahl zwei oder mehr Personen (z. B. Personalleiter, Abteilungsleiter, Hauptabteilungsleiter) beteiligt, die sich auch noch terminlich untereinander abstimmen müssen. Also stellen Sie sich darauf ein, dass einige Zeit vergeht, bis Sie mit einer Reaktion rechnen können. Wenn Sie allerdings nach etwa vier Wochen noch keine Antwort haben, dann ist nichts dagegen einzuwenden, dass Sie sich erkundigen, wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können. Und wenn Sie aus persönlichen Gründen oder wegen Ihrer Kündigungsfristen zu einem bestimmten Termin eine Arbeitgeberentscheidung brauchen, dann haben Sie das ja bereits in Ihrem Anschreiben mitgeteilt. Der Arbeitgeber weiß dann, dass er u.U. rasch handeln muss, wenn er Sie als neuen Mitarbeiter gewinnen möchte. Manche Bewerber glauben einen schlauen Trick anzuwenden, wenn sie einzelne Bewerbungsunterlagen hinterherschicken – in der Hoffnung, dass sie dadurch die Aufmerksamkeit auf ihre Bewerbung als Einzelne lenken könnten. Aber der Trick klappt nicht, im Gegenteil; nachgereichte Unterlagen erwecken eher den Eindruck von Nachlässigkeit und verursachen zudem noch lästige Sortierarbeit in der Personalabteilung. Sie sollten sich daher vor solchen Mitteln hüten.

Wichtig:
► Das Bewerbungsanschreiben ist Ihre „individuelle Visitenkarte“, deshalb soll es ansprechend und aussagekräftig sein, und es soll beim neuen Arbeitgeber Interesse wecken. Es lohnt sich deshalb viel Mühe auf das Anschreiben zu verwenden.
► Ihre Bewerbungsunterlagen müssen immer komplett sein: Sie müssen neben dem Anschreiben Foto, Lebenslauf und Zeugnisse enthalten. Das Foto sollte möglichst aktuell sein und Sie in natürlicher Weise vorteilhaft zur Geltung bringen. Verzichten Sie auf Automatenfotos oder großformatige Aufnahmen. Der Lebenslauf muss lückenlos sein und ebenso knapp wie übersichtlich alle wichtigen Angaben enthalten. Heute überwiegt die tabellarische Darstellung. Beschränken Sie sich dabei auf maximal zwei Seiten. Bei den Zeugnissen sind neben Belegen über Schul- und Berufsabschlüsse sowie Arbeitszeugnissen nur solche Bescheinigungen beizufügen, die mit der ausgeschriebenen Position zu tun haben. Alles, was keinen Bezug zum Beruf hat, ist überflüssig.
► Referenzen und Arbeitsproben legen Sie nur bei, wenn sie ausdrücklich gefordert wurden.
► Bei so genannten blinden Bewerbungen empfiehlt es sich, dem Anschreiben nur einen tabellarischen Lebenslauf beizufügen, nicht jedoch alle Unterlagen. Diese reichen Sie bei Interesse des potentiellen Arbeitgebers unverzüglich nach. Auch hier sollte das Anschreiben individuell formuliert sein; „Serienbriefe“ haben wenig Erfolgschancen.
► Gehen Sie auch bei Kurzbewerbungen, telefonischen Anfragen und besonders bei innerbetrieblichen Bewerbungen überlegt vor: Formulieren Sie im ersten Fall einen möglichst ansprechenden Bewerbungsbrief, dem Sie Ihren Lebenslauf beifügen; und bereiten Sie sich im zweiten Fall gründlich auf das Gespräch vor, damit Sie sich auch am Telefon überzeugend präsentieren können. Bei innerbetrieblichen Bewerbungen empfiehlt sich oft ein vorheriges „sondierendes“ Gespräch mit dem Personalchef.
► Und noch eines: Machen Sie keine Fehler, nachdem Sie Ihre Unterlagen abgeschickt
Haben – verderben Sie sich nicht mögliche Sympathien, indem Sie ungeduldig beim Arbeitgeber anrufen und ihm dadurch lästig werden.