Humankapital, Hypothek und Immaterielles Wirtschaftsgut – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Humankapital (Human Capital)
die Summe der wirtschaftlich nutzbaren Fähigkeiten, Kenntnisse und auch Verhaltensweisen der Erwerbsbevölkerung einer Volkswirtschaft. Statistisch kann das H. nur indirekt anhand sozialer Indikatoren (z.B. Art der schulischen Ausbildung) gemessen werden. Investitionen in H. sind demnach die Ausgaben für Erziehung, Aus- und Weiterbildung. Dem volkswirtschaftlichen Begriff H. entspricht auf betriebswirtschaftlichem Gebiet der Begriff Humanvermögen (Human Resource) als Gesamtheit der Leistungspotenziale, die Arbeitnehmer einem Unternehmen zur Nutzung zur Verfügung stellen (Arbeitszeit, Leistungsfähigkeit, Motivation).

Hypothek
Sie belastet ein Grundstück in der Weise, dass durch Veräußerung bzw. Verwertung des Grundstücks eine bestimmte Geldsumme an den Hypothekengläubiger (Darlehensgeber), zu dessen Gunsten die H. eingetragen ist, zu zahlen ist. Die H. dient als Absicherung langfristiger Realkredite (Grundpfandrecht). Der Realkredit ist ein Kredit, der durch Eintragung eines Grundpfandrechts im Rahmen der Beleihungsgrenze gesichert ist. Realkredite werden heute i.d.R. gegen Eintragung von Grundschulden gewährt. Im Sprachgebrauch der Bankpraxis heißen solche Kredite dennoch meistens Hypotheken-darlehen oder kurz Hypothek. Sie werden für die Finanzierung u.a. von Wohnhäusern und anderen Gebäuden eingeräumt.

(im-materieller Vermögenswert)
nichtstofflicher, unkörperlicher Vermögenswert eines Unternehmens. Dazu gehören z.B. der Firmenwert, Konzessionen, Patente, Lizenzen, Marken-, Urheber- und Verlagsrechte, Erfindungen, Fabrikationsverfahren. Handels- und steuer- rechtlich dürfen i. W. des Anlagevermögens nur aktiviert werden, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Unterliegen sie der Abnutzung, ist Abschreibung auf Abnutzung möglich, sonst Abschreibung auf einen niedrigeren Teilwert.

Innenfinanzierung, Innerbetriebliche Stellenausschreibung und Innovation – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Innenfinanzierung
eine Form der Finanzierung, bei der sich das Unternehmen Finanzmittel aus dem eigenen Betriebs- und Umsatzprozess beschafft. Es fließen dem Unternehmen also keine Mittel von außen zu, sodass auch keine Ansprüche von außen an das Unternehmen gestellt werden können, wie dies bei der Außenfinanzierung der Fall ist. Eine Ausnahme ist die Finanzierung aus Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung; diese Pensionsrückstellungen stammen aus dem Betrieb, zählen rechtlich aber zum Fremdkapital.

Innerbetriebliche Stellenausschreibung
an die eigene Belegschaft gerichtetes Stellenangebot, das am Schwarzen Brett oder über Mitteilungsblätter bekannt gegeben wird. Der Inhalt umfasst eine klare Bezeichnung und erforderlichenfalls eine kurze Beschreibung der Tätigkeit. Die i.S. dient wie die Erstellung von Förderungs- und Personalersatzplänen der Verwirklichung der Mitarbeiterförderung.

Innovation
die Erzeugung und Umsetzung von Neuerungen, wie die Schaffung neuer Produkte oder die Verbesserung vorhandener Produkte (Produktinnovation), die Entwicklung neuer Produktions- und Herstellungsverfahren oder die Einführung neuer Methoden der Organisation und des Managements (Prozessinnovation oder Verfahrensinnovation) sowie die Erschließung neuer Kundenkreise und Absatzmärkte (Beispiel: Verkauf über Internet). Die ständige Bereitschaft und Fähigkeit der Unternehmen zu I. ist im Sinn des Prozesses der schöpferischen Zerstörung eine entscheidende Voraussetzung zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen im Wettbewerb. Darüber hinaus tragen ständige I. der Unternehmen dazu bei, gesamtwirtschaftliche Sättigungserscheinungen zu überwinden und sind somit eine wichtige Voraussetzung für das weitere Wachstum der Wirtschaft.

Ursachen der Globalisierung – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Ursachen der Globalisierung
Der Ausbau von weltweiten Daten- und Kommunikations- (Internet, Mobilfunk) sowie Verkehrsnetzen, die computergestützte Logistik und die Anwendungstechnologie stellen die wesentlichen technischen Triebkräfte der Globalisierung dar. Sie bewirken ein Sinken der Transportkosten und eine höhere Mobilität der Produktionsfaktoren. Daten lassen sich durch Informations und Telekommunikationstechnologien leichter, schneller und billiger beschaffen. In Gestalt strukturierten Wissens werden Informationen zunehmend als Rohstoff produktiv eingesetzt. Auch das verstärkt die Tertiarisierung der Gesellschaft, d.h., dass der tertiäre oder Dienstleistungssektor immer bestimmender wird (Dienstleistung, Informationsgesellschaft).

Das rasch wachsende Wissen schnell in Produkt- oder Prozessinnovationen umzusetzen, wird angesichts weltweiter Konkurrenz und beschleunigter Erneuerungszyklen der Güter immer entscheidender für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Volkswirtschaften. Die schon lange international tätigen Unternehmen – mittelständige wie multinationale (Multis)- verstärken die Globalisierung und profitieren von ihr. Wegen ihrer Präsenz an vielen Orten können diese Global Players ihren Informationsvorsprung über Preisunterschiede (v. a. beim Faktor Arbeit) für ihre Beschaffungs-, Fertigungs- und Absatzorganisation gezielt nutzen.

Entwicklung der Globalisierung – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Eine vom Neoliberalismus geprägte Wirtschaftspolitik stützt sich auf die wirtschaftstheoretische Aussage, dass der ungehinderte Handel die internationale Arbeitsteilung fördert und damit den Wohlstand der Handelspartner steigert und über die Spezialisierung auch die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt vermehrt. Die führenden westlichen Industrieländer haben sich deshalb verstärkt nach dem Zweiten Weltkrieg in Wirtschaftsorganisationen wie GATT, der Welthandelsorganisation (WTO) und der EG dafür eingesetzt, Zölle und nichttarifäre Handelsschranken abzubauen. Durch Produktionsverlagerung in als relativ stabil geltende Entwicklungsländer im ost- und südostasiatischen Raum sowie in Süd- und Mittelamerika konnten diese sich zu Schwellenländern mit einer wirtschaftlichen Eigendynamik entwickeln.

Um den internationalen Handel zu erleichtern, bemühen sich viele Staaten, gemeinsame Märkte und Wirtschaftsräume wie EU, NAFTA oder ASEAN auszubauen oder neue zu gründen wie z. B. die gesamtamerikanische Freihandelszone (Free Trade Area of the Americas, FTAA), die ab 2005 die weltgrößte Freihandelszone bilden soll.

Infrastruktur, Inhaberaktie, Inhaberpapier und Inkasso – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Infrastruktur
alle staatlichen und privaten Einrichtungen, die für eine ausreichende Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung eines Raums als erforderlich gelten. Die I. wird meist unterteilt in technische Infrastruktur (z.B. Einrichtungen der Verkehrs- und Nachrichtenübermittlung, der Energie- und Wasserversorgung, der Entsorgung) und soziale Infrastruktur (z.B. Schulen, Krankenhäuser, Sport- und Freizeit-anlagen, Einkaufsstätten, kulturelle Ein-richtungen).

Inhaberaktie
Aktie, bei der die AG die damit verbundenen Leistungen (z.B. Dividendenzahlung) allein dem jeweiligen Inhaber, nicht aber einer bestimmten Person (wie bei der Namensaktie) gewährt.

Inhaberpapier
ein Wertpapier, dessen verbrieftes Recht der Inhaber des Wertpapiers geltend machen kann. Es wird wie bewegliche Sachen durch Einigung und Übergabe weitergegeben. I. sind z.B. Inhaberaktie und Inhaber-(Überbringer-)scheck.

Inkasso
der Einzug von Forderungen insbesondere von Schecks und Wechseln. Der Zahlungsempfänger reicht den ihm vom Aussteller übergebenen Scheck zur Gutschrift bei seinem Kreditinstitut ein. Das Kreditinstitut, das im Scheckeinzugsverkehr als erste Inkassostelle (Bank des Zahlungsempfängers) bezeichnet wird, wandelt den Scheckbeleg in einen Datensatz um und legt diesen dem bezogenen Kreditinstitut, der Zahlstelle (Bank des Zahlungspflichtigen), auf dem Verrechnungsweg zur Einlösung vor.

Industriebetrieb, IG und IKR – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Industriebetrieb
Betrieb des industriellen Sektors zur Gewinnung von Rohstoffen (Eisenerz, Erdöl), zur Produktion von Investitionsgütern (z.B. Maschinen) oder von Konsumgütern (z.B. Bekleidung, Nahrungs- und Genussmittel, Kühlschränke, Fernsehapparate). Typisch für ein Unternehmen aus dem Industriebereich sind:
– häufig große Betriebe oder Konzerne, die in einer AG organisiert sind, mit großer Beschäftigtenzahl (viele un- und angelernte Arbeitskräfte);
– überwiegend maschinelle oder automatische Fertigung;
– ein hoher Kapitaleinsatz zur Finanzierung der Betriebs- und Geschäftsausstattung (z.B. Produktionsanlagen),
– Produktion für einen anonymen Markt im Inland und häufig auch Ausland, d.h., der einzelne Kunde ist nicht bekannt;
– Großserien- oder Massenfertigung,
– Spezialisierung der Arbeitskräfte (Arbeitsteilung).

Industriegewerkschaft, IG
Gewerkschaft, die nach dem Industrieverbandsprinzip die Interessen aller in einem Wirtschaftszweig beschäftigten Arbeitnehmer vertritt. – Gewerkschaft.

Industriekontenrahmen, IKR
vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) entwickelter und empfohlener Kontenrahmen, der den seit Beginn der 1950er-Jahre benutzten Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie abgelöst hat. Ziele des IKR sind eine Anpassung an die Erfordernisse der EDV, die Vereinfachung des Rechnungswesens sowie das Herstellen der Vergleichbarkeit v. a. auch im Rahmen der EU. Der IKR bietet den Rahmen für individuelle Kontenpläne der Industriebetriebe aller Branchen und Größen. Der IKR trennt nach dem sog. Zweikreisprinzip zwischen Geschäftsbuchführung (Rechnungskreis I) sowie der Kosten- und Leistungsrechnung (Rechnungskreis II).

IWF- wichtigsten Zielsetzungen – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Internationaler Währungsfonds IWF
IMF eine Sonderorganisation der UNO, die am 27. 12. 1945 auf der Grundlage des Abkommens von Bretton Woods zusammen mit der Weltbank errichtet wurde. Der IWF nahm seine Geschäftstätigkeit am 1. 3. 1947 auf. Sitz ist Washington (D. C., USA). Dem IWF gehörten 2004 184 Länder an. Die wichtigsten Zielsetzungen sind: Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik, Unterstützung eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums sowie eines hohen Beschäftigungsgrads, Förderung der Stabilität der Währungen durch Sicherung geordneter Währungsbeziehungen, Errichtung eines multilateralen Zahlungssystems und Beseitigung von Beschränkungen im Devisenverkehr, Kreditgewährung an Mitgliedsländer zur Erleichterung von Zahlungsbilanzanpassungen.

Diese kurzfristigen Kredite werden häufig an Auflagen zur Sanierung der Wirtschaft des Empfängerlandes geknüpft. Kredite finanziert der IWF aus den Kapitaleinlagen der Mitgliedsländer. Deren Quote und die Stimmrechte richten sich nach der Finanzkraft der Länder. Daher haben die Industrieländer in den IWF- Gremien meist die Mehrheit. Organisation: Seit der Gründung gilt die Regel, dass die USA das Vorschlagsrecht für den Präsidenten der Weltbank haben und die Westeuropäer den Generaldirektor des IWF nominieren. Die USA haben eine Sperrminorität. Seit Mai 2004 ist der spanische Wirtschaftfachmann und Politiker RODRIGO DE RATO Y FIGAREDO (1949) Chef des IWF.

Internationaler Währungsfonds

Das IWF-Abkommen, das auf der Reservewährung US-Dollar, auf Gold sowie auf festen Wechselkursen basierte, wurde zweimal wesentlich geändert: 1969 wurde mit den Sonderziehungsrechten eine neue künstliche Reservewährung geschaffen, die als Zahlungs-mittel zwischen den Währungsbehörden dient. Seit 1978 ist den Mitgliedstaaten die Wahl ihres Wechselkurssystems freigestellt. imf*org

Insolvenz, Insolvenzgeld und Insolvenzordnung – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Insolvenz
die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Sie liegt vor:
– wenn es seine fälligen Zahlungen nicht mehr leistet;
– wenn Überschuldung vorliegt, d. h. die Verbindlichkeiten höher als das Vermögen sind;
– wenn der Schuldner seine Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht erfüllen kann. Eine schuldhaft herbeigeführte Insolvenz bezeichnet man als Bankrott.

Insolvenzgeld (früher Konkursausfallgeld)
vom Arbeitsamt an Arbeitnehmer zu zahlender Betrag, wenn ein Arbeitgeber wegen Zahlungsunfähigkeit das Arbeitsentgelt in den letzten Monaten vor der Insolvenz nicht mehr aufbringen kann. Die Arbeitnehmer müssen das I. spätestens zwei Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Arbeitsamt beantragen. In der Höhe entspricht es dem rückständigen Nettogehalt der letzten drei Monate. Auch die noch offenen Sozialversicherungsbeiträge werden vom Arbeitsamt gezahlt.

Insolvenzordnung
am 1. 1. 1999 in Kraft getretene Rechtsvorschrift, die der Reform des bisherigen Konkurs- und Vergleichsrechts dient und die Konkurs- sowie die Vergleichsordnung bzw. in den neuen Ländern die Gesamtvollstreckungsordnung ersetzt. Sie erleichtert die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Ergänzung der Eröffnungsgründe und Erschwerung der Eröffnungsablehnung mangels Masse, Zuständigkeitskonzentration auf ein bestimmtes Amtsgericht und Erweiterung der Insolvenzfähigkeit auf nicht rechtsfähige Gesellschaften. Die im Eröffnungsverfahren zulässigen Sicherungsmaßnahmen sind detailliert geregelt und dem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen, der auch mit der Prüfung von Sanierungschancen beauftragt werden kann. Die umfangreichen Neuerungen im eröffneten Verfahren betreffen v. a. die Erweiterung der Insolvenzmasse durch Einbeziehung des Neuerwerbs des Schuldners, die Abschaffung der bisherigen Vorrechte bestimmter Gläubiger, die stärkere Einbeziehung der Sicherungsgläubiger in das Verfahren mit Kostenbeteiligung sowie die deutliche Verschärfung der Anfechtung massekürzender Rechtshandlungen. Bei Insolvenz natürlicher Personen führt die I. zur Beseitigung der bisherigen Weiterhaftung eine Option auf Restschuldbefreiung ein. Für Kleinverbraucher ist ein besonderes Verbraucherinsolvenzverfahren vorgesehen.

Insolvenzordnung

Herstellungskosten, Hilfskostenstellen, Hilfsstoff und Hinkendes Inhaberpapier – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Herstellungskosten
Maßstab und Obergrenze für die Bewertung jener Vermögensgegenstände in der Bilanz, die selbst hergestellt bzw. bearbeitet wurden (Halb- und Fertigerzeugnisse sowie selbst erstellte Anlagen). Die H. in der Handelsbilanz dürfen alle Kosten umfassen, die im Zeitraum der Herstellung entstanden sind. Vertriebskosten einschließlich der Sondereinzelkosten des Vertriebs dürfen nicht, Forschungs und Entwicklungskosten nur in besonderen Fällen einbezogen werden. H. in der Steuerbilanz dürfen auch alle Kosten umfassen, aber nicht Vertriebskosten, Fremdkapitalzinsen und Forschungsund Entwicklungskosten.- Nicht zu verwechseln mit den Herstellkosten.

Hilfskostenstellen (Vorkostenstellen)
Sie werden eingeteilt in allgemeine Hilfskostenstellen, z.B. Fuhrpark, Sozialwesen, Heizung, deren Gemeinkostensummen auf alle übrigen Kostenstellen umgelegt werden, und in besondere Hilfskostenstellen (z.B. Konstruktion), die als Fertigungshilfsstellen auf die übergeordneten Hauptkostenstellen der Fertigung umgelegt werden.

Hilfsstoff
Nebenbestandteil der Fertigerzeugnisse, z.B. Leim in der Holzproduktion. Da sie mengen- und wertmäßig pro Erzeugnis unbedeutend sind, werden sie nicht gesondert erfasst.

Hinkendes Inhaberpapier
qualifiziertes Legitimationspapier, in dem der Aussteller dieses Papiers dem namentlich genannten Gläubiger die Auszahlung der darin genannten Geldsumme verspricht, sich jedoch vorbehält, auch an jeden anderen Vorleger des Papiers auszuzahlen. Ein h. I. ist beispielsweise das Sparbuch.

Geldwert, Gemeindesteuer und Gemeiner Wert – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Geldwert
die Kaufkraft des Geldes im innerstaatlichen Bereich (Binnenwert), gemessen über Preisindizes (Preisindex), die die ständigen Preisveränderungen wiedergeben. Der äußere G. wird durch den Devisen- bzw. Wechselkurs bestimmt.

Gemeindesteuer
eine Steuer, die den Städten, Gemeinden und Landkreisen zusteht. Dazu gehören die Grund- und Gewerbesteuer sowie die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern wie Vergnügungs-, Getränke-, Hunde-, Jagd- und Fischerei-, Schankerlaubnis- und Zweitwohnungsteuer. Im weiteren Sinn werden zu den G. auch deren Anteile an den Gemeinschaftsteuern (z. B. Einkommensteuer) gezählt.

Gemeiner Wert
im Steuerrecht der Preis, der im Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen (z.B. die Lage eines Grundstücks) zu berücksichtigen, sofern sie nicht ungewöhnlicher und persönlicher Natur sind. Der g. W. entspricht damit den Begriffen Tageswert, Marktwert, Verkehrswert, Zeitwert. Gemeinkosten: Kosten, die sich einem einzelnen Produkt bzw. der einzelnen Leistungseinheit nicht direkt zurechnen lassen. Abschreibungen, Mieten, die Gehälter der Angestellten in der Personalabteilung oder Energiekosten entstehen für mehrere oder alle Produkte. Sie werden verursachungsgerecht mithilfe von Schlüsseln (z.B. qm-Anteile der Räume für die Mietkosten) im Betriebsabrechnungsbogen (Betriebsabrechnung) im Rahmen der Kostenstellenrechnung auf die Kostenstellen und dann auf die Kostenträger (Produkte) verteilt.