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Datenschutz und Dauerauftrag – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Datenschutz
im weiteren Sinn der Schutz von Daten vor unbefugtem Zugriff oder ihrer Vernichtung durch Schadenereignisse. Im eigentlichen Sinn bezieht sich D. immer auf den Schutz der Personen und Gegenstände, deren Daten gespeichert werden. Persönliche Daten eines Menschen (personenbezogene Daten) dürfen nur gespeichert und verarbeitet werden, wenn eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Betroffene einwilligt (Datengeheimnis). Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) soll den Einzelnen davor schützen, dass er durch den Umgang anderer mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird (Art. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar). Dies gilt für öffentliche Stellen (Bund, Länder, Kreise, Gemeinden, dort z. B. Einwohnermeldeamt und Gesundheitsamt) wie für nicht öffentliche Stellen (Banken, Arztpraxen, Apotheken, Anwälte) und auch für Handelsbetriebe, die Daten geschäftsmäßig oder für gewerbliche Zwecke verarbeiten oder nutzen. Die ordnungsgemäße Durchführung der Datenschutzmaßnahmen soll durch Datenschutzbeauftragte erfolgen, die diese Stellen unter bestimmten Bedingungen einzurichten haben. Das Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (Name, Beruf, Krankheit, Familienstand, -Verhältnisse). Auch sachliche Daten (Vermögen, Einkommen u. a.) werden vom Gesetz geschützt. Österreich hat am 18. 10. 1978 das Datenschutzgesetz (DSG) erlassen, das ähnliche Grundzüge wie das deutsche BDSG aufweist. Ein wesensgleiches Gesetz existiert auch in der Schweiz (Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. 6. 1992, DSG). bfd.bund*de

Dauerauftrag
der Auftrag eines Kontoinhabers an ein Kreditinstitut, von seinem Konto in regelmäßigen Abständen immer denselben Betrag auf das Konto eines bestimmten Zahlungsempfängers zu überweisen. D. werden für Zahlungen erteilt, die in gleichbleibender Höhe immer wieder anfallen (Miete, Ratenzahlungen für laufende Kredite). Ein D. bedeutet Arbeitsersparnis und schützt den Zahlungspflichtigen vor der Gefahr, Zahlungstermine zu übersehen.