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Deutsche Bank gebühren und Kredite und der Ruf aus der Europäische Union

Druck auf das deutsche Kreditgewerbe kommt aber auch aus Brüssel. Die EU-Kommission hat Anstoß an der Gebührenpolitik der Banken bei Auslandsüberweisungen genommen. Wann immer Geld offiziell über die Landesgrenzen transferiert wird, werden besonders happige Gebühren fällig. So kostete 1999 eine Auslandsüberweisung selbst im Euroland noch durchschnittlich 24 Euro. Dieses Entgelt für eine simple Leistung in einer Branche, die sich wie keine andere der Internationalisierung ihrer Geschäfte und Globalisierung ihres Marktes verschrieben hat, ärgerte nicht nur Verbraucher und Unternehmer, sondern auch die EU-Kommission. EU-Präsident Romano Prodi machte die grenzüberschreitende Abzockerei zur Chefsache und verlangte eine Angleichung der Gebühren für Auslandstransfers an die Kosten für inländische Überweisungen. Falls das Bankgewerbe nicht von sich aus kooperieren werde, drohte die EU-Kommission mit gesetzlich festgesetzten Einheitsgebühren. Die deutschen Banken protestierten und lehnten dieses Vorhaben, sie könnten Dienstleistungen zum Nulltarif erbringen, empört ab. Der Bundesverband deutscher Banken verurteilte die Pläne als Preisdiktat.

Schließlich schritt Bundesfinanzminister Hans Eichel als Vermittler ein und forderte eine Selbstverpflichtung der Geldbranche. Die teils extrem hohen Tarife für grenzüberschreitende Transfers sollten bis Ende 2001 vor der Einführung der Euro-Münzen und -Banknoten auf ein Niveau reduziert werden, das annähernd den Gebühren für inländische Überweisungen entspricht, teilte er dem Bundesverband deutscher Banken mit.

Was die Branche unter annähernd versteht, kann der Bankkunde in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen: Da werden dem Auftraggeber bei der Deutschen Bank für eine Auslandsüberweisung im Wert bis 250 Euro stolze elf Euro aufgebrummt, bei höheren Beträgen 1,5 Prozent der Summe oder mindestens 13 Euro in Rechnung gestellt. Dazu kommen Porto und 17,50 Euro Fremdspesen, wenn er die Kosten des Geldtransfers allein trägt. Wenn sich Auftraggeber und Empfänger die Gebühren teilen, bleibt dem Auftraggeber eine Gebühr von elf beziehungsweise 13 Euro oder 1,5 Promille der überwiesenen Summe. Für die Banken ist selbst diese Pauschale noch ein glänzendes Geschäft, für den Interbankentransfer der Kundengelder einigten sich die europäischen Kreditinstitute auf eine Pauschale von drei Euro für kleinere Überweisungsbeträge. Gleichzeitig wurden die Gebühren für Barauszahlungen an ausländischen Geldautomaten erhöht – im Schnitt von bisher fünf € auf durchschnittlich sieben €.

Beliebte Einnahmequellen für das Bankgewerbe sind auch der Umtausch fremder Währungen und die Ausgabe beziehungsweise Annahme von Reiseschecks. Für Kauf und Versand von Travellerschecks werden ein bis 1,75 Prozent des Betrags, mindestens aber 7,67 Euro kassiert. Die Rückgabe kostet dann oft noch einmal zwischen zwei und fünf Euro. Wer Dollar wechseln möchte, muss schon mit einer Gebühr in Höhe von drei Prozent des Betrags in Euro rechnen oder mit 4,50 Euro pro Posten.

Zu den größten Ärgernissen der Bankkunden zählte lange Jahre die zögerliche Bearbeitung ihrer Überweisungsaufträge durch die Banken. Zwischen Belastung des Auftraggebers und der Gutschrift auf dem Konto des Empfängers vergingen mehrere Tage, nicht selten sogar Wochen. Die Entdeckung der Langsamkeit im Bankenalltag war höchst profitabel – für die Kreditwirtschaft. In der Transferzeit arbeitete das Geld für die Bank. Das Nachsehen hatte der Kunde. Wenn durch die verzögerte Bearbeitung seine Zahlung zu spät beim Empfänger eintraf, bekam er den Ärger und musste womöglich noch Verzugszinsen zahlen. Wenn die Gutschriften zu spät auf den Kundenkonten eintrafen, die zu erwartenden Eingänge aber schon weiter transferiert worden waren, konnte die Bank unter Umständen auch noch Kreditzinsen beim Empfänger einstreichen.

Erst ein Urteil des Bundesgerichtshofs machte den bummeligen Bankern Beine. Im Mai 1997 erklärte der BGH die verzögerte Wertstellung von Überweisungen für unzulässig. Wenn der Betrag erst am Tag nach ihrem Eingang gutgeschrieben wird, erklärten die Richter des so genannten Bankensenats, entgehe dem Kontoinhaber der Zinsgewinn für einen Tag. Für Normalverbraucher sind das meist kleine Cent-Beträge, für die Kreditinstitute dagegen ein beachtlicher Posten auf der Habenseite. Seitdem verpflichten sich die meisten Banken in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zeitnaher Ausführung der Kundenaufträge – allerdings nur im inländischen Zahlungsverkehr. Da werden Barauszahlungen und Überweisungsaufträge am Tag der Ausführung belastet, Schecks und Lastschriften am Tag der Vorlage. Gutschriften am Tag der Buchung und Scheckeingänge spätestens einen Arbeitstag nach Einreichung. Diese Bearbeitungsfristen lassen noch immer einen gewissen Spielraum für einen kleinen Aufenthalt des Kundengelds zum Wohle der Bank. Wer es wirklich eilig hat, muss eben zahlen – 2,56 Euro bei der Deutschen Bank pro Überweisung.

Im Auslandszahlungsverkehr gelten jedoch noch die alten Regeln. Banken können zwar in Sekundenschnelle Milliarden Dollar oder Euro im Auftrag von Großkunden rund um den Globus transferieren, haben weltweite Kooperationen und Allianzen geschmiedet, Tochtergesellschaften an allen Handelsplätzen und Kapitalmärkten eröffnet, doch eine Überweisung von Hamburg nach Paris darf noch immer fünf, nach Lissabon sieben und nach Athen acht Banktage unterwegs
sein – trotz der stattlichen Gebühren, die dabei kassiert werden. Wenn es schneller gehen soll, muss der Kunde extra zahlen: fünf Euro für die Ausführungsart Eilig.