Wie entscheidet ein Arbeitgeber bei der Bewerbungsauswahl? Das ist eine Frage, die für viele Bewerber ein Geldanlage-Portal mit sieben Siegeln ist. Nur die wenigsten Bewerber wissen eigentlich, dass die Entscheidung über einen Bewerber nicht nur sehr schwierig ist, sondern sich nach ganz bestimmten Kriterien richtet. (Nicht selten findet man auch Witzeleien, die Auswahl würde nach Schönheit oder gar nach Tierkreiszeichen getroffen!) Natürlich spielt auch persönliche Sympathie eine gewisse Rolle. Der häufig kolportierte Extremfall wäre, dass sich ein Personalchef für eine Bewerberin entscheidet lediglich aufgrund ihrer optischen Vorzüge und ihres besonderen Entgegenkommens auf privater Ebene. Es ist ja auch kein Geheimnis, dass hin und wieder – hauptsächlich bei innerbetrieblichen Bewerbungen – Positionen auf diese Weise besetzt werden. Wie solche Situationen allerdings zu lösen sind, zeigt folgendes Beispiel:
Ein Personalchef erlaubte sich einmal, einer fachlich sehr guten Bewerberin anzubieten, den nach Abschluss des erfolgreichen Bewerbungsverfahrens angebotenen Arbeitsvertrag im Rahmen eines abendlichen Essens, zu dem er sie einlud, durchzusprechen. Das kam ihr zwar unüblich vor, doch dachte sie in erster Linie daran, den Job zu bekommen, und willigte ein. Beim Essen hielt der Personalchef dann Lobreden auf die zweifellose Attraktivität der Bewerberin und meinte, sie werde sicherlich wissen, wie man heute an einen Job komme. Die junge Frau verstand sofort, verließ entrüstet das Lokal und bekam eine Absage. Sie wollte sich den Job aber nicht entgehen lassen und sah – völlig berechtigt – nicht ein, nur abgelehnt worden zu sein, weil sie dem Personalchef nicht gefällig war. Sie wandte sich an die Geschäftsführung mit dem Ergebnis, dass sie eingestellt und der Personalchef entlassen wurde.
Die echten Entscheidungskriterien sind ohnehin von Seriosität geprägt und so sind denn auch die meisten Bewerber, während sie auf die Entscheidung warten, damit beschäftigt, die Aspekte zu erwägen, die für oder die gegen sie sprechen. Natürlich sind derartige Überlegungen vergeblich. Denn in den meisten Fällen kann ein Bewerber gar nicht einschätzen, nach welchen Kriterien der Personalleiter urteilen wird. So sollten die Bewerber sich besser damit auseinander setzen, ob sie
die ausgeschriebene Tätigkeit wirklich annehmen wollen, nachdem sie in den Bewerbungsgesprächen nähere Einzelheiten dazu erfahren haben.
Die Bewerberentscheidung
Besonnene Arbeitgeber machen dem Bewerber am Ende des Vorstellungsgesprächs folgenden Vorschlag: „Sie haben heute eine ganze Menge an Einzelheiten über die Position, für die Sie sich beworben haben, erfahren. Uns ist an einer dauerhaften Zusammenarbeit gelegen, deshalb wäre es gut, wenn Sie sich für Ihre endgültige Entscheidung noch einmal überlegen, ob Ihnen die Tätigkeit zusagt. Wir finden es deshalb fair und auch sinnvoll, Ihnen die Gelegenheit zu geben, noch einmal in sich zu gehen. Lassen Sie uns Ihre Entscheidung in zwei oder drei ‚lägen wissen, wir melden uns dann umgehend.“ Viele Bewerber missverstehen dieses gut gemeinte und natürlich auch wohlüberlegte Angebot und sagen z. B.: „Ja, was soll ich da noch überlegen, ich habe mich hier beworben und dabei bleibe ich auch.“ Sie übersehen dabei, dass es durchaus angebracht sein kann, nach einem Gespräch die einzelnen Fakten noch einmal für sich zu prüfen, zu analysieren und
Vor- und Nachteile eines Stellenwechsels abzuwägen. Das gilt besonders dann, wenn man die Branche wechselt, ein völlig neues Berufsfeld übernimmt oder auch in eine andere Stadt oder gar ins Ausland wechselt. Nehmen Sie deshalb immer das Angebot zu einer Bedenkzeit an. Lassen Sie sich nicht auf Kompromisse ein, die Ihnen später vielleicht Nachteile bringen. Auch wenn Sie z. B. arbeitslos sind und unbedingt wieder eine Aufgabe brauchen, tun Sie sich keinen Gefallen damit, die erste beste Stelle anzunehmen, um dann möglicherweise noch in der Probezeit zu einem anderen, besseren Arbeitgeber zu wechseln. Das macht sich später auch im Lebenslauf nicht besonders gut.