Entwicklungshilfe
Gesamtheit aller staatlichen und privaten Maßnahmen, die von Industrieländern und internationalen Organisationen (z. B. Weltbank) zur wirtschaftlichen und sozialen Förderung von Entwicklungsländern getroffen werden. Statt von E. wird auch von Entwicklungszusammenarbeit oder wirtschaftlicher Zusammenarbeit gesprochen – entsprechend heißt das zuständige Ministerium in der Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Bedürfnisse der Entwicklungsländer beziehen sich v. a. auf Beratungshilfe (z. B. durch Entwicklungshelfer wie Ingenieure, Ärzte) und technische Hilfe (Bereitstellung von Fachleuten, technischen Hilfsmitteln, Material und Ausbildungsmöglichkeiten für einzelne Projekte), auf ihre Beteiligung am internationalen Warenaustausch (Handelshilfe), auf finanzielle Unterstützungsmaßnahmen (Kapitalhilfen) sowie auf Nahrungsmittelhilfe und humanitäre Hilfe in Notsituationen (z.B. nach Erdbeben oder während Dürreperioden).
Der Entwicklungshilfe-Ausschuss der OECD (Development Assistance Commitee, Abk. DAC) führt seit 1962 eine Liste über die Empfängerländer öffentlicher E. und den Umfang der Zahlungen. Aufgabe des DAC ist auch die Überprüfung, ob alle DAC-Länder 0,7 % ihres Bruttoinlandsprodukts für öffentliche Entwicklungshilfe aufwenden, wozu sie sich verpflichtet haben. bmz*de