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Fairer Handel, Faktoreinkommen und Familienlastenausgleich – und alles darüber – wichtige Wirtschaftsbegriffe

Fairer Handel
entwicklungspolitisch motivierte Form des Handels, der folgende Merkmale erfüllt: Einkauf direkt beim Erzeuger, garantierter Mindestpreis, langfristige Lieferverträge. In Deutschland werden vom TRANSFAIR Verein zur Förderung des fairen Handels mit der Dritten Welt e. V. mit Sitz in Köln Lizenzen an Unternehmen verkauft, die sich an die Bedingungen des fairen Handels halten und das TRANSFAIR-Siegel führen dürfen. Aus den Lizenzeinnahmen wird die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit über gerechtere weltwirtschaftliche Strukturen finanziert.

Faktoreinkommen
Entgelte, die den Produktionsfaktoren als wirtschaftlicher Gegenwert aus dem volkswirtschaftlichen Produktionsprozess zugerechnet werden wie Löhne und Gehälter dem Produktionsfaktor Arbeit (Arbeitseinkommen), Mieten oder Pachten dem Produktionsfaktor Boden (Bodeneinkommen) und Gewinne dem Produktionsfaktor Kapital. Für die Unternehmen stellen diese Faktoreinkommen Kosten dar, die als Faktorkosten bezeichnet werden.

Familienlastenausgleich (Familienleistungsausgleich)
alle finanziellenLeistungen – z.B. Sozialleistungen oder steuerliche Förderung – und Sachaufwendungen, mit denen der Staat und die Sozialversicherungsträger Ehe und Familie unterstützen. Elemente des F. sind beispielsweise Kindergeld, Kinderfreibeträge und das Ehegattensplitting in der Einkommensteuer, Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub, die Anerkennung von Kindererziehungszeiten und die Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Mitversicherung von Familienangehörigen und das Mutterschaftsgeld in der gesetzlichen Krankenversicherung. Meist werden die Leistungen für Kinder gesondert betrachtet und als Kinderlastenausgleich bezeichnet. – Siehe auch Familie und Beruf.