Manch einem graut vorm Arbeitsamt und das hat auch seine Gründe. Denn wer möchte schon gern Schlange stehen sowohl bei der Antragstellung für das Arbeitslosengeld als auch bei der Vermittlung? In der Tat ist es leider so, dass nicht wenige Mitarbeiter der Arbeitsämter, besonders im Bereich der Vermittlung, überlastet sind und deshalb nicht auf jeden individuellen Wunsch eingehen können. Es ist auch aus der Sicht durchaus interessierter Arbeitgeber ein unverzeihlicher Fehler, wenn das Arbeitsamt auf ausgeschriebene oder ermittelte bzw. gemeldete freie Stellen ohne weiteren Kommentar die Bewerbungsunterlagen an die Arbeitsuchenden verschickt. Häufig passen Bewerberwünsche und Anforderungsprofile nämlich schon auf den ersten Blick gar nicht zusammen. Hier sollte, vor dem Hintergrund der hohen Arbeitslosigkeit, wirklich einmal nachgedacht werden, wie man seitens der Arbeitsämter die spezielle Vermittlung optimieren kann. Umso mehr sollten Sie als Arbeitsuchender oder Bewerber selbst aktiv werden und dem Arbeitsamt Hilfe leisten. Ein ganz wichtiger Punkt ist es, die vorgedruckten Bewerbungsbogen so genau wie möglich auszufüllen, besonders im Hinblick auf den gewünschten Aufgabenbereich.
Hier machen die Bewerber nämlich oft sehr unbestimmte und weitläufige Angaben und sind dann enttäuscht, wenn keine Reaktion kommt. Aber je spezieller Sie Ihre Wünsche formulieren, umso besser die Chance auch gezielt vermittelt zu werden. Wer seine Wunschvorstellungen zu weit fasst, um der vermeintlichen Gefahr zu entgehen, seine Chancen einzuengen, tut sich keinen Gefallen, weil sich die meisten Arbeitgeber dann fragen, welches von den vielen Aufgabengebieten man denn nun eigentlich bevorzugt. Dieses Problem lässt sich dadurch lösen, indem man neben der Wunschvorstellung zwei oder drei Alternativen, ebenfalls konkret formuliert, anbietet. Der Initiativbewerber wurde zum Gespräch eingeladen und dann auch eingestellt. Die Einladung hatte er dem Umstand zu verdanken, dass er ein sehr ansprechendes Schreiben aufgesetzt hatte und später im Gespräch auch ein spezielles Firmeninteresse gezeigt hat. Daraus ergibt sich Folgendes: Auch Initiativbewerbungen müssen sehr konkret, durchdacht und firmenspezifisch sein. Der neue Arbeitgeber, der Sie noch nicht kennt, muss allein durch Ihren Brief berufliches Interesse an Ihnen bekommen.
Wenn z.B. ein arbeitsloser technischer Redakteur (einer Fachzeitschrift) bei „gewünschte Gebiete“ schreibt: „Medienbereich, PR- und Öffentlichkeitsarbeit und Verbände“, dann kann man damit auf Anhieb wenig anfangen. Besser wäre es deshalb zu sagen: „1. Tätigkeit als Redakteur bei einer technischen Fachzeitschrift oder ähnliche Aufgaben in Verlagen, 2. Tätigkeit in PR- Agentur, Schwerpunkt: Konzeption technischer Texte, 3. Tätigkeit als Redakteur in technisch orientierten Fachverbänden.“ Überlassen Sie die Stellensuche nicht allein dem Arbeitsamt, sondern lesen Sie selbst auch den Stellenmarkt und schließen Sie sich mit dem Arbeitsvermittler kurz, wenn Sie etwas für Sie Interessantes gefunden haben. Sprechen Sie mit ihm ab, ob er Ihre Unterlagen verschickt oder ob Sie es in diesem Fall besser selbst machen wollen. Diese Vorgehensweise ist besonders bei Fachberufen nicht nur hilfreich, sondern auch notwendig. Die Arbeitsämter inserieren manchmal auch selbst in überregionalen Zeitungen. Durch gezielte Hinweise können Sie selbst am Text solcher Inserate mitwirken und Ihre Vermittlungschancen
dadurch erhöhen. Seit der Eingliederung der Fachvermittlungsdienste in den übrigen Service der Ämter gibt es an einigen Orten für Berufsanfänger im akademischen Bereich so genannte Hochschulteams. Bedauerlicherweise herrscht bei manchen Arbeitgebern der Eindruck vor, dass Bewerber, die über das Arbeitsamt kommen, selbst nicht aktiv und somit möglicherweise auch gar nicht an der speziellen Stelle interessiert seien. Das kann, aber es muss nicht so sein. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich mit Ihrem Arbeitsvermittler abstimmen und sich natürlich auch auf ein Bewerbungsgespräch vorbereiten, um für Fragen nach dem Grund der Bewerbung, nach dem Firmeninteresse usw. gewappnet zu sein. Je mehr und je genauer Sie den Arbeitsvermittler mit Angaben über sich und Ihre Berufsabsichten versorgen, umso höher sind die Vermittlungschancen. Sie müssen nicht erst arbeitslos ein, um die Hilfe des Arbeitsamtes in Anspruch zu nehmen.
Um Arbeitslosigkeit zu vermeiden, sollten Sie z. B. auch bei drohender Kündigung, bei geplanten Betriebsstillegungen oder Konkurs rechtzeitig das Arbeitsamt um Hilfe bitten. Lassen Sie sich auch nicht abschrecken, wenn Ihnen gesagt wird: „Wir haben mit den Arbeitslosen genug zu tun, bitte kommen Sie wieder, wenn Sie Ihre Kündigung haben, dann sehen wir weiter.“ Denn auch die Arbeitsämter sind gehalten, ihren Beitrag zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit – und damit zur Vermeidung von Kosten – zu leisten. Wenden Sie sich in einem solchen Fall an den Vorgesetzten und scheuen Sie sich auch nicht, sich ggf. in moderater Form beim Präsidenten des örtlich zuständigen Arbeitsamtes zu beschweren. Es ist zwar immer noch besser selbst aktiv zu sein und sich zu bewerben. Dennoch sollte man, am besten zusätzlich, die Hilfen der Arbeitsämter durchaus
in Anspruch nehmen, denn sie kosten den Bewerber nichts!