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Ältere Bewerber haben auch eine Chance – Bewerbung Tipps und Tricks

Eine schwierige Ausgangsbasis als Bewerber haben auch ältere Arbeitnehmer. Besonders hart sind diejenigen betroffen, die durch finanziell verlockende Vorruhestandsregelungen mit 55 oder 57 Jahren ihre Tätigkeit aufgegeben haben, sich arbeitslos gemeldet haben und deshalb der Vermittlung zur Verfügung stehen müssen. In aller Regel stellt diese – oftmals durchaus leistungsfähigen – Mitarbeiter niemand mehr ein, und wenn, dann höchstens befristet für Projektarbeit (man möchte ja kein Risiko eingehen). Wesentlich bedenklicher ist die Situation, wenn keine Vorruhestandsregelung und auch sonst keine finanzielle Absicherung vorliegt. Wer ohne sein Verschulden (etwa wegen Wegfalls der Abteilung, Konkurs, aber auch wegen lang andauernder Krankheit usw.) arbeitslos geworden ist und mit 55 oder auch schon früher auf der Straße steht, hat es extrem schwer, sein Können und seine Fähigkeiten anzubieten.

Wägen Sie deshalb, um sich Enttäuschungen zu ersparen, die Situation selbstkritisch ab, prüfen Sie, ob Sie überhaupt noch arbeiten wollen oder eher auf ein Finanzierungskonzept bedacht sind, das es Ihnen ermöglicht, ohne Arbeit, doch weitgehend gesichert, die Zeit bis zum Rentenbezug zu überbrücken. Wollen Sie aber arbeiten, so müssen Sie der schwierigen Ausgangssituation zum Trotz selbst aktiv werden. Scheuen Sie sich nicht, etwas ganz anderes zu machen; es könnte sich erweisen, dass Sie daran noch mehr Gefallen finden als an Ihrer gewohnten Tätigkeit. In diesem Falle brauchen Sie sich nicht mit der Zusammenstellung umfangreicher Bewerbungsunterlagen abzumühen. Wenn Sie Kontakt aufnehmen wollen, rufen Sie einfach an, oder versuchen Sie, ein persönliches Gespräch herbeizuführen. Lesen Sie dazu das folgende Beispiel:

Ein Versandleiter wurde mit 56 Jahren in den Ruhestand verabschiedet, weil seine Abteilung aufgelöst wurde. Da weder tarifliche noch sonstige Regelungen Vorlagen, zahlte der Arbeitgeber als Trostpflaster ganze € 10 000,- die natürlich dem Gekündigten nicht viel weiterhalfen. Vom örtlichen Arbeitsamt hatte er keine Vermittlungshilfen zu erwarten. Er erinnerte sich an frühere berufliche Kontakte und rief bei einigen Speditionen an: Bei einer wurde er fündig, man engagierte den agilen Mittfünfziger für Lastwagentransporte von und nach Frankreich bei Bedarf. Trotz sporadischer Einteilung verdiente der Mann letztendlich sogar noch mehr als vorher.

Da gerade von tariflichen Regelungen die Rede war, noch ein Hinweis hierzu. Es gibt in den Manteltarifverträgen sehr vieler Branchen Klauseln, nach denen Arbeitnehmer in einem bestimmten Alter und bei einer bestimmten Firmenzugehörigkeit entweder gar nicht mehr kündbar sind (nur aus wichtigem Grund, also fristlos) oder doch zumindest Abfindungen zu erhalten haben. In aller Regel werden Auflösungsverträge frei verhandelt, und Sie sollten darauf bedacht sein, Ihre Position als älterer (und erfahrener) Mitarbeiter für sich zu nutzen. So lässt sich z.B. eine Vereinbarung treffen, nach der Sie bei Bedarf wieder in der Firma oder auch in anderen Betriebsteilen eingesetzt werden (befristet oder projektbezogen), oder eine Regelung, dass Sie außer Haus (z. B. als freier Mitarbeiter) mit Sonderaufgaben betraut werden.