Jahresabschluss
die Bilanz und die Gewinn-und-Verlust-Rechnung eines Unternehmens zum Abschluss eines Geschäftsjahrs. Bei Kapitalgesellschaften ist er um einen Anhang und einen Lagebericht zu ergänzen (Geschäftsbericht). Der J. muss nach Schluss des Geschäftsjahrs innerhalb von sechs Monaten bei kleinen und drei Monaten bei großen Kapitalgesellschaften nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt werden, klar und übersichtlich sein und sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist. Er ist vom Kaufmann bzw. allen persönlich haftenden Gesellschaftern bzw. den gesetzlichen Vertretern einer Kapitalgesellschaft zu unterzeichnen. Je nach Größe und Rechtsform einer Kapitalgesellschaft muss der J. veröffentlicht (Publizitätspflicht) und von einem Abschlussprüfer geprüft werden (Jahresabschlussprüfung). Falls nichts zu beanstanden ist, wird das durch einen Bestätigungsvermerk (Testat) dokumentiert. Nur ein auf diese Weise gebilligter J. kann vom Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft angenommen werden.
Jahresüberschuss
der Reingewinn eines Geschäftsjahrs vor der Berücksichtigung eines eventuellen Gewinn oder Verlustvortrags aus dem Vorjahr und von Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen. – Siehe auch Bilanzgewinn.
Jahreswirtschaftsbericht
Bericht, den jede Bundesregierung nach dem Stabilitätsgesetz jährlich im Januar dem Bundestag vorlegen muss. Darin müssen die wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele des laufenden Jahres sowie die geplanten Maßnahmen mitgeteilt werden. Außerdem muss sich der J. mit dem Jahresgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (fünf Weise) auseinandersetzen.