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Kapital – und die Bedeutung davon – Wirtschaftsbegriffe Übersicht

Kapital
♦ In der Betriebswirtschaftslehre der dem Vermögen eines Unternehmens auf
der Passivseite der Bilanz in gleicher Höhe gegenüberstehende Bilanzposten, der Auskunft über die Herkunft der dem Unternehmen in Form von Geld oder Sachwerten zur Verfügung stehenden Mittel gibt. Aus finanzwirtschaftlicher Sicht werden vielfach nur die Geldmittel, die zur betrieblichen Aufgabenerfüllung benötigt werden, als K. bezeichnet. Nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber wird Eigen- und Fremdkapital unterschieden. Das Eigenkapital wird – je nach Rechtsform – auch als Aktienkapital (AG), Stammkapital (GmbH) oder Geschäftsguthaben (Genossenschaften) ausgewiesen. Nach der Dauer der Überlassung wird das Fremdkapital in lang- und kurzfristiges K. eingeteilt. V.a. aus Rückstellungen für die betriebliche Altersversorgung ergibt sich das sog. Sozialkapital. Nach der Form der Bindung des K. werden Sach- oder Realkapital (z.B. Grundstücke, Maschinen, Kraftfahrzeuge) und Geld- oder Finanzkapital (z.B. Barmittel, Wertpapiere) unterschieden.

♦ In der Volkswirtschaftslehre ursprünglich Bezeichnung für eine zum Ausleihen bestimmte und Zinsertrag versprechende Geldsumme, später für alle Gütervorräte überhaupt, dann für die der Produktion dienenden Gütervorräte (produzierte Produktionsmittel), dann eingeschränkt für alles für Zwecke der Investition zur Verfügung stehende Geld (Geldkapital). Heute ist K. allgemein der Bestand einer Volkswirtschaft an sachlichen Produktionsmitteln (Sachkapital) in festen Anlagen (Anlagekapital, fixes, gebundenes K.) oder in beweglicher Form von Vorprodukten und Vorräten (Betriebskapital) oder an menschlichen Fähigkeiten aufgrund von Anlagen, Erziehung und Ausbildung ( Humankapital), der, einzelwirtschaftlich gesehen, seinen Eigentümern Einkommen und/oder Einfluss verschafft (Erwerbskapital, Privatkapital). Der Kapitalstock einer Volkswirtschaft (Sach- und Geldkapital, Produktionspotenzial) entsteht durch die Akkumulation der Nettoinvestitionen.

In der Existenz des K. äußert sich der Wille der Mitglieder einer Volkswirtschaft, sich nicht unmittelbar und direkt der Befriedigung der Bedürfnisse zuzuwenden, sondern Produktionsumwege einzuschlagen und zunächst Produktionsmittel herzustellen, um sich mit Werkzeugen auszurüsten. Die Verfügbarkeit von K. in einer Volkswirtschaft ist also ein wichtiger Bestimmungsfaktor des Wirtschaftswachstums. Die Kapitaltheorie befasst sich mit dem Begriff, der Entstehung, den Funktionen und der Entlohnung des K., dem Zins. Der Zins, bezogen auf das eingesetzte K., ist die Kapitalrendite. Das Verhältnis zwischen dem eingesetzten K. und dem Sozialprodukt ist der Kapitalkoeffizient. Er gibt an, wie viel Kapitaleinsatz im Durchschnitt je Produktionseinheit erforderlich war. Der reziproke Wert, also das Produktionsergebnis je eingesetzter Kapitaleinheit, ist die Kapitalproduktivität.

Das Verhältnis von eingesetztem K. zu eingesetzter Arbeit, die Kapitalintensität, zeigt die durchschnittliche Ausstattung eines Arbeiters mit Produktionsmitteln. Die Tatsache, dass der Kapitalbesitz die Möglichkeit bietet, ökonomische (und damit politische) Macht auszuüben, hat dazu geführt, dass die gesamte Produktionsweise einer Gesellschaft mit Privateigentum an den Produktionsmitteln als kapitalistisch und die Wirtschaftsform als Kapitalismus bezeichnet werden.