Kapitalflucht
die Übertragung von Vermögenswerten, v.a. von Geld oder Wertpapieren, ins Ausland. K. dient besonders der Sicherung des Kapitals bei unsicherer wirtschaftlicher Lage (Gefahr einer Inflation).
Kapitalflussrechnung
eine Bewegungsrechnung, die für einen bestimmten Zeitraum Herkunft und Verwendung verschiedener liquiditätswirksamer Mittel (Geld, Güter, Leistungen) darstellt. Sie soll über die Investitions und Finanzierungsvorgänge informieren.
Kapitalgesellschaft
Oberbegriff für Unternehmensformen, bei denen die Kapitalbeschaffung im Gegensatz zu den Personengesellschaffen im Vordergrund steht. Die bekanntesten K. sind die Aktiengesellschaft und die GmbH. Die K. sind juristische Personen, die damit eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und somit auch selbstständig steuerpflichtig sind. Die Haftung ist auf die Einlagen der Gesellschafter bzw. Aktionäre beschränkt.
Kapitalherabsetzung
Verminderung des Grundkapitals einer AG oder des Stammkapitals einer GmbH. Bei einer nominellen Kapitalherabsetzung wird die Höhe des Eigenkapitals rechtlich und buchhalterisch den entstandenen Verlusten angepasst; bei einer effektiven Kapitalherabsetzung wird ein Teil des Grund- oder Stammkapitals zurückgezahlt oder den Rücklagen zugeführt.- Gegenteil: Kapitalerhöhung