Kaskoversicherung
♦ Zweig der Transportversicherung; ihr Gegenstand sind alle Transportmittel, mit denen Personen und Güter befördert werden.
♦ in der Kraftverkehrsversicherung die zur Abdeckung der vom Fahrer (Halter) am eigenen Fahrzeug verursachten Schäden abgeschlossene Versicherung.
Teilkaskoversicherung ist eine Fahrzeugversicherung gegen Schäden durch Brand oder Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung und Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges. In der Vollkaskoversicherung besteht darüber hinaus Versicherungsschutz gegen Schäden durch einen Unfall des Kraftfahrzeuges sowie durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Ein zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbarter Selbstbehalt (Beteiligung des Versicherungsnehmers am Schaden) mindert die Versicherungsprämie.
Kassageschäft
Kauf- oder Vertragsabschlüsse an der Börse, die im Gegensatz zu Termingeschäften sofort oder kurzfristig durch Lieferung und Zahlung erfüllt werden müssen.
Kassakurs (Einheitskurs)
2001 von der Deutschen Börse AG abgeschaffter, bis dahin börsentäglich gegen 12.15 Uhr an allen deutschen Börsen für die börsenfähigen Wertpapiere festgestellter Kurs.
Kassenbuch
Hilfsbuch zur laufenden Aufzeichnung der Bareinnahmen und Barausgaben unter Angabe von Datum, Buchungstext, Belegnummer, Konto und Betrag. Die tägliche Aufzeichnung des Kassenverkehrs ist zwingend vorgeschrieben. Die Durchführung des K. dient als Sammelbeleg für das Sachkonto Kasse der Hauptbuchhaltung.