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Kaufkraft, Kaufkraftparität und Kaufmann – und was das bedeutet – Wirtschaftsbegriffe Liste

Kaufkraft
in der Volkswirtschaftslehre die Gütermenge, die man für eine bestimmte Geldeinheit eintauschen kann. Steigen die Preise, dann erhält man weniger Güter, die K. fällt. Fallen die Preise, dann steigt die K. Gemessen wird die K. über Preisindizes. Wird die K. am inländischen Preisniveau gemessen, so erhält man die Binnenkaufkraft (Binnenwert des Gelds); wird die K. am Preisniveau des Auslands gemessen, spricht man von der internationalen Kaufkraft (Außenwert des Gelds).
Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man auch das verfügbare Einkommen einer Person bzw. Personengruppe als Kaufkraft. – Siehe auch Inflation.

Kaufkraftparität
die Relation zweier Währungen zueinander, gemessen an einem Warenkorb. Nach der Kaufkraftparitätentheorie wird die Devisenkursbildung einer Währung entscheidend von ihrer Kaufkraft beeinflusst und ein Gleichgewicht der Leistungsbilanz erreicht.

Kaufmann
nach HGB derjenige, der ein Handelsgewerbe (auch ohne Eintragung ins Handelsregister) selbstständig betreibt (Istkaufmann). Zudem ist derjenige K., dessen Unternehmen durch Eintrag ins Handelsregister als Handelsgewerbe gilt. Beim Kannkaufmann (z.B. Kleingewerbetreibende, Unternehmen als Nebengewerbe eines Land- oder Forstwirtschaftsbetriebs) ist die Eintragung ins Handelsregister freigestellt. Formkaufmann sind diejenigen Handelsgesellschaften, denen die Kaufmannseigenschaft kraft Gesetzes zukommt. Wer K. im Sinne des HGB ist, hat festgesetzte Pflichten (z.B. Buchführung) und Rechte (z.B. Erteilung einer Prokura). Die von ihm vorgenommenen Rechtsgeschäfte gelten als Handelsgeschäfte und unterliegen speziellen Regeln des HGB.