Konvergenzkriterien, (Maastricht- Kriterien)
die Voraussetzungen für den Eintritt von EU-Ländern in die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), die 1992 von den europäischen Staats- und Regierungschefs in der niederländischen Stadt Maastricht im EU-Vertrag festgelegt wurden:
• die Inflationsrate soll nicht mehr als 1,5% über der der drei preisstabilsten Ländern liegen;
• die langfristigen Zinsen sollen nicht mehr als 2% über den Zinssätzen der drei preisstabilsten Länder liegen;
• die Gesamtverschuldung des Staates soll nicht mehr als 60% des Bruttoinlandsprodukts betragen;
• die jährliche Neuverschuldung (Haushaltsdefizit) soll nicht über 3 % des Bruttoinlandsprodukts Hegen;
• die Währung eines Landes muss die vorgegebenen Bandbreiten im Europäischen Währungssystem zwei Jahre ein- halten.
Diese Eintrittskriterien sollen zusammen mit dem 1997 vereinbarten Stabilitäts- und Wachstumspakt die Stabilität der gemeinsamen europäischen Währung Euro sicherstellen.
Konvergenztheorie
Theorie, nach der sich in Industriestaaten die Wirtschaftsordnungen, die zu Beginn unterschiedlich aufgebaut sind, mit zunehmender Zeit einander allmählich annähern, weil sie gleichen oder ähnlichen Problemen gegenüberstehen. Die K. unterstellt dabei für Marktwirtschaften einen zunehmenden staatlichen Einfluss auf die Wirtschaft und für zentral gelenkte Planwirtschaften eine langsame Abkehr vom Prinzip der zentralen Wirtschaftsplanung. Allgemein wird mit Konvergenz auch die (gewünschte) Annäherung wirtschaftlicher Größen (Pro-Kopf-Einkommen, Inflationsraten) in verschiedenen Staaten oder Regionen bezeichnet.
Konvertibilität (Konvertierbarkeit)
die Möglichkeit, eine Währung (in unbegrenzter Menge = freie Konvertierbarkeit) in eine andere umzutauschen. Teilkonvertierbarkeit Hegt vor, wenn der freie Umtausch nur für bestimmte Zwecke, z.B. Zahlungszwecke, oder nur in begrenzten Mengen erlaubt ist wie etwa bei Auslandsreisen.