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Lohnt sich die vorzeitige Ausübung in unserer Geldanlegen24 Webseite

Eines ruft bei vielen Anlegern immer wieder Erstaunen hervor: Obwohl amerikanische Warrants jederzeit ausgeübt werden können, ist es im Allgemeinen nicht ratsam, vor Erreichen des Verfalltermins davon Gebrauch zu machen. Zwar kann der Inhaber durch Optionsausübung eine Aktie eventuell günstiger kaufen oder verkaufen als an der Börse, doch er verliert dadurch auf jeden Fall die Zeitprämie, die im Warrantpreis enthalten ist. Betrachten wir ein Fallbeispiel . Da der Optionsschein amerikanisch ausgestattet ist, und die Aktie deutlich oberhalb des Strike notiert, liegt der Gedanke der Ausübung des Warrants nahe. Dadurch würden wir 10 Euro weniger zahlen als an der Börse. Noch vorteilhafter wäre es jedoch, den Schein für 13 Euro zu veräußern und die Aktie direkt zu kaufen. Was wir dadurch einsparen, macht ein Vergleich deutlich: Üben wir den Schein aus, kostet die Aktie 40 Euro, der Warrant geht hingegen unter. Kaufen wir sie direkt, zahlen wir zwar 50 Euro, können den Schein aber für 13 Euro Weiterverkäufen, sodass wir insgesamt lediglich 37 Euro (50 minus 13) ausgeben müssen. Eine Ausübung lohnt sich nicht, weil wir in diesem Fall nur den Inneren Wert (10 Euro) realisieren können. Die Zeitprämie geht jedoch verloren. Das ist auch verständlich, denn mit der Ausübung erlischt das Recht. Um den vollen Warrant-Wert zu erhalten, muss die Option also bestehen bleiben. Deshalb ist ein Weiterverkauf des Optionsscheins in den meisten Fällen besser als die Ausübung. Wenn eine vorzeitige Ausübung derart unattraktiv ist, fragt man sich natürlich, warum Warrants überhaupt amerikanisch ausgestattet werden. Die Möglichkeit der vorzeitigen Ausübung gibt dem Anleger die Sicherheit, dass er bei einem Weiterverkauf auf jeden Fall den Inneren Wert realisiert. Dazu ein Fallbeispiel. Betrachten wir den T-Online-Schein weiter oben und zusätzlich einen zweiten Warrant, der identisch ausgestattet ist, allerdings nicht amerikanisch, sondern europäisch ausgeübt werden kann.

Call-Option
Underlying T-Online
Strike 40 Euro
Bezugsverhältnis 1/1
Laufzeit 12 Monate
Andienung effektiv
Ausübung amerikanisch
Optionspreis 13 Euro
Aktueller Aktienkurs : 50 Euro

Nehmen wir nun an, der Kurs der T-Online-Aktie ist außerordentlich stark gestiegen und liegt bei 140 Euro. Die Optionsscheine sind also sehr tief im Geld. Beide haben einen Inneren Wert von 100 Euro (140 minus 40). Möchte sich ein Anleger jetzt von seinen Scheinen trennen, wird er für den amerikanischen mit Sicherheit wenigstens 100 Euro erhalten. Ein geringerer Preis – sagen wir 90 Euro – eröffnet die Möglichkeit der sicheren Gewinne. Dafür müsste der Schein gekauft, unverzüglich ausgeübt und die über den Warrant bezogene T-Online-Aktie sofort wieder zum aktuellen Kurs verkauft werden.

Kauf des Warrants                                                             -90 Euro
Ausübung der Option und Bezug einer Aktie               -40 Euro
Verkauf der T-Online-Aktie zum aktuellen Kurs       +140 Euro
Gewinn                                                                                +10   Euro

Ein Optionspreis von 90 Euro erhöht die Nachfrage nach der amerikanischen Option und damit deren Kurs. Gleichzeitig wird der Kurs für die T-Online-Aktie sinken, da das Wertpapier ja verstärkt angeboten wird. Aufgrund dieser Marktreaktionen bilden sich Kurse, die keine Gewinne mehr ermöglichen, zum Beispiel 95 Euro für den Warrant und 135 Euro für die Aktie. Fassen wir zusammen: Der Besitzer des amerikanischen Scheins hat die Gewissheit, dass er den angesammelten Inneren Wert jederzeit realisieren kann – entweder durch Weiterverkauf oder (sofern kein Käufer zu finden ist) durch Ausübung. Für den Inhaber des europäischen Warrants ist die Lage anders. Er hat vor Erreichen des Verfalltermins gar kein Recht, den Inneren Wert durch Ausübung zu erzielen. Er kann seinen Schein höchstens Weiterverkäufen. Da der Kurs der Aktie jedoch verhältnismäßig hoch ist, könnte es sein, dass die Marktteilnehmer einen Weiteren Anstieg für unwahrscheinlich halten. Vermutlich wird der Kurs in Zukunft sogar wieder sinken. Kein Anleger wäre unter diesen Umständen bereit, den vollen Inneren Wert zu bezahlen. Rechnen die Marktakteure tatsächlich mit einem Aktienkursrückgang von beispielsweise 20 Euro in den kommenden Monaten, wird auch der Innere Wert um diesen Betrag sinken. Der Schein ist am Verfalltag dann lediglich noch 80 Euro wert. Für europäische Scheine ist deswegen nicht der aktuelle, sondern der erwartete Innere Wert maßgebend. Aus diesem Grund kommt es vor, dass europäische Warrants mit einem Abgeld (Disagio) notieren. B könnte beispielshalber einen Kurs von 90 Euro haben (= 10% Disagio) und damit um 10 Euro unter seinem Inneren Wert liegen. Dieser Betrag stellt sozusagen eine negative Zeitprämie dar. Gelegentlich weisen auch amerikanische Deep-in-the-money- Optionen ein Disagio auf. Das Abgeld ist allerdings geringer als die mit einer Ausübung verbundenen Kosten.

Wann amerikanische Optionen noch sinnvoll sind
Amerikanisch ausgestattete Optionen sind auch sinnvoll, wenn die Märkte auf denen sie gehandelt werden, illiquide sind und ein zwischenzeitlicher Weiterverkauf schwierig ist. Sollte die Option einen (hohen) Inneren Wert angesammelt haben und es findet sich kein Abnehmer, kann der Inhaber seine Option ausüben und den Inneren Wert auf diese Weise realisieren. Nun ist klar, warum Scheine amerikanisch ausgestattet werden, obwohl man von einer Ausübung vor Fälligkeit eigentlich keinen Gebrauch machen sollte. Der Grund liegt darin, dass Optionsinhaber an einer günstigen Entwicklung des Underlyings in vollem Maße teilhaben und den im Zeitablauf angesammelten Inneren Wert beim Weiterverkauf auch realisieren. Eine amerikanische Option ist deshalb auch teurer als ein vergleichbares europäisches Gegenstück.

Zeitwert versus Dividende
Steht eine Dividendenzahlung bevor, sollte geprüft werden, ob deren Höhe (inklusive der Körperschaftsteuer) kleiner ist als der Zeitwert des Calls. Trifft dies zu, kann man den Schein weiter halten. Übertrifft die Dividende jedoch den Zeitwert, ist eine Veräußerung (bzw. Ausübung) vor Ausschüttung der Dividende ratsam. Bei Ausübung geht zwar der Zeitwert verloren, dafür vermeidet man den Wertverlust wegen des Dividendenabschlags. Die vorzeitige Ausübung amerikanischer Optionen ist prinzipiell nicht ratsam. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel: Angenommen, wir besitzen einen amerikanischen Put, der auf der ABC-Aktie basiert (Strike: 50 Euro). Was passiert, wenn die Aktie plötzlich zum Börsenkurs von null notiert – etwa aufgrund eines Konkurses – oder, was wohl häufiger anzutreffen ist, zu einem so niedrigen Kurs, dass kaum jemand einen weiteren Preisverfall für möglich hält. In dieser Situation ist eine Ausübung dringend zu empfehlen. Da der Put bis zum Verfalltag keinen größeren Inneren Wert aufbauen kann – das Underlying notiert ja schon zum denkbar niedrigsten Kurs -, stellt eine sofortige Ausübung sicher, dass der höchste nur vorstellbare Innere Wert definitiv realisiert wird. Selbst wenn sicher ist, dass der Put den Inneren Wert auch am Verfalltermin noch besitzt, sollte man jetzt sofort ausüben. Denn wir können den Mittelzufluss zinsbringend anlegen. Auf diese Erträge würden wir jedoch verzichten, wenn wir die Ausübung in die Zukunft verschieben. Eine Zeitprämie können wir nicht mehr verlieren, da der Warrant diesen Preisbestandteil nicht mehr aufweist. Wer würde schon eine Zeitprämie (Chancenprämie) zahlen, wo die ABC-Aktie doch so niedrig notiert, dass gar keine Chance mehr auf einen Zuwachs an Innerem Wert vorhanden ist.

Optionsscheine meistens amerikanisch
Die meisten Optionsscheine – insbesondere Aktien-Warrants – sind amerikanisch. Doch es gibt Ausnahmen. Daher gilt: genau in die Emissionsbedingungen schauen.

Abwicklung am Ende der Laufzeit
Ob ein Schein am Ende wertlos verfällt, hängt vom Kurs des Underlyings am Verfalltermin ab. In den Optionsbedingungen (Emissionsbedingungen) ist exakt festgehalten, welcher Underlyingpreis herangezogen wird, um den endgültigen Wert der Option zu bestimmen. Diesen Prozess bezeichnet man auch als Kursfixing – kurz Fixing. Eine genaue Festlegung der Fixingmodalitäten ist speziell für den Anleger von großer Bedeutung, damit der Emittent nachher nicht den für sich günstigsten Kurs aussuchen kann. Sehr häufig wird der Schlusskurs am Tag der Fälligkeit zugrunde gelegt. Es kommt jedoch auch vor, dass der Emittent eine andere Vorgehensweise wählt. Der Kurs könnte zum Beispiel gefixt werden, indem der Durchschnitt aus den letzten zehn Preisen verwendet wird, die am Fälligkeitstag zustande gekommen sind. Einige Emittenten verlangen bestimmte Mindestausübungsmengen, damit eine Inanspruchnahme der Warrants überhaupt möglich wird. So findet man beispielsweise in den Optionsbedingungen eines ConSors- Calls der WestLB den Hinweis: Optionsrechte können jeweils nur für mindestens 100 Optionsscheine oder ein ganzzahliges Mehrfaches von 100 ausgeübt werden. Auch wenn diese Bedingung erfüllt wird, bekommt der Anleger am Verfalltermin nicht zwangsläufig einen eventuell vorhandenen Inneren Wert gutgeschrieben oder Aktien in sein Depot gebucht. Einige Banken fordern, dass der Anleger rechtzeitig eine schriftliche Ausübungserklärung einreicht. Geschieht dies nicht, können die Ansprüche gegenüber dem Institut nicht geltend gemacht werden und der Schein verfällt wertlos, trotz eines positiven Inneren Werts.

Dies kann nur verhindert werden, wenn der Anleger früh genug eine entsprechende Mitteilung einreicht oder die Option vorher verkauft. Dabei sollte man jedoch beachten, dass ein Handel an der Börse – je nach Emittent – in der Regel zwei bis fünf Tage vor dem eigentlichen Verfalltermin eingestellt wird. Dann bleibt nur noch die Rückgabe direkt an das Emissionshaus. Auch hier kann allerdings nicht bis zur allerletzten Minute gehandelt werden. Viele Institute nehmen Scheine lediglich bis zu einer festgesetzten Uhrzeit an (zum Beispiel 10 Uhr vormittags). Bei vielen Scheinen – insbesondere bei Produkten mit Cash Settlement – ist eine sogenannte automatische Ausübung vorgesehen. In diesen Fällen kann auf eine ausdrückliche Anweisung verzichtet werden. Die Bank übt den Warrant – vorausgesetzt, er notiert im Geld – automatisch aus. Trotzdem sollte der Anleger genau in die Optionsbedingungen schauen, denn einige Häuser üben nur dann automatisch aus, wenn der Schein am Ende einen bestimmten Mindestwert besitzt (zum Beispiel 5 Cents). Sollte der Schein einen positiven Inneren Wert aufweisen, erfolgt eine Gutschrift aus verwaltungs- und abwicklungstechnischen Gründen meist erst einige Tage (in der Regel ca. 5 Tage) nach Ausübung auf dem Konto des Anlegers.