Mit der Unterzeichnung des Maastricht-Vertrags am 7. 2.1992 begann die Umwandlung der Europäischen Gemeinschaften (EG) zur Europäischen Union (EU). Der Vertrag trat am 1. 11. 1993 in Kraft – der eigentliche Gründungstag der EU. Heute gehören der politischen und wirtschaftlichen Zielen verpflichteten Gemeinschaft 25 Staaten an. 453 Mio. Menschen (2003) sind EU-Bürger, die ein Bruttoinlandsprodukt von 9 998 Mrd. € (2003) erwirtschaften. Der Aufbau der EU gliedert sich in drei Säulen. Die erste Säule wird von den EG und der Wirtschafts- und Währungsunion gebildet und umfasst u.a. die Bereiche Binnenmarkt und Wirtschaftspolitik, Gesundheitswesen und Verbraucherschutz. Neben diese tritt als zweite Säule die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), zu der z.B. Fragen der Friedenserhaltung, Abrüstung und
Menschenrechte gehören. Als dritte Säule zielt die Zusammenarbeit bei der Innen- und Justizpolitik u.a. auf polizeiliche Zusammenarbeit, Bekämpfung des organisierten Verbrechens und gemeinsame Regelungen in der Asyl- und Einwanderungspolitik.
Stationen auf dem Weg zur Union
Der Europagedanke hatte schon im 19.Jh. Anhänger; es war aber eine sehr geringe Anzahl. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg bekam die Vision einer intensiven Zusammenarbeit der europäischen Staaten neue Impulse, die sich aus wirtschaftlicher Notwendigkeit, geopolitischer Zielsetzung und der Erfahrung zweier Weltkriege mit Schwerpunkt in Europa ergaben. Insbesondere die USA wollten nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs rasch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der europäischen Staaten wieder herstellen. Zum einen sollte Europa wieder amerikanische Produkte kaufen können und Waren für die USA herstellen, zum andern erhofften sich die Amerikaner von der wirtschaftlichen Erholung auch eine politische Stabilisierung und den Gewinn neuer Partner vor dem Hintergrund der beginnenden Ost-West- Blockbildung. Der Marshall-Plan (European Recovery Program) war eine Art gigantischer Anlauffinanzierung und half Europa beim Wiederaufbau.
Die erstarkenden westeuropäischen Staaten Belgien, die Bundesrepublik Deutschland,Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande machten mit der Unterzeichnung des Vertrags über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1951 die ersten Schritte auf dem Weg zur wirtschaftlichen Integration in Europa. 1957 folgte mit den Römischen Verträgen die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM). Neue Aufgabenfelder waren nun u.a. die Landwirtschaft, die Wettbewerbspolitik und der Außenhandel. Zollsenkungen belebten den Handel unter den Mitgliedsländern, deren Wirtschaften kräftig wuchsen. 1973 traten Dänemark, Irland und Großbritannien bei, es folgten 1981 Griechenland, 1986 Spanien und Portugal sowie 1995 Österreich, Finnland und Schweden. Am 1. Mai 2004 wurde die Union durch den Beitritt von acht osteuropäischen Staaten – Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Republik Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn – sowie von Malta und Zypern auf 25 Mitglieder erweitert.