Das Darlehen von privat ist eine Alternative zur Finanzierung durch eine Bank, die sehr oft in Anspruch genommen wird. Laut KfW-Erhebungen aus dem Jahr 2006 stammen rund 27 Prozent aller Finanzierungen aus dem privaten Umfeld. Verhältnismäßig neu ist für Selbständige die Nutzung von Internetportalen, um ein Darlehen von privat zu bekommen.
Verwandte, Freunde oder Kunden als Darlehensgeber
Prinzipiell kann jeder, der über genügend finanzielle Mittel verfügt, als (Geldgeber fungieren. Wer Geld braucht, um ein geschäftliches Vorhaben zu finanzieren, sollte deshalb ruhig kreativ werden. Wer bei einer Bank keine Chance hat, weil der Kredit- oder Darlehensbetrag zu gering ist, dem bleibt manchmal gar nichts anderes übrig, als eine Lösung ohne Bank zu linden. Neben Oma, Opa, Eltern oder Tante kommen auch Kunden als Darlehensgeber infrage. Für diese Varianten gelten ähnliche Spielregeln wie für das Darlehen von einer Bank. Die Geldgeber wollen ihre Investition zurückhaben, und eine Verzinsung wird auch in vielen Fällen gefordert.
Stellen Sie sich vor, Ihr bester Freund oder Ihre beste Freundin fragt Sie, ob Sie 10.000 Euro hätten, um ein Unternehmen aufzubauen oder zu < erweitern. Sicherlich würden Sie darüber nachdenken, ob Sie dieser Person Zutrauen, dass sie den Betrag zurückzahlt – und darauf kommt es an: Das Verleihen von Geld ist eine Vertrauenssache, und besonders im familiären Umfeld oder im Freundeskreis hat das liebe Geld schon so manche Beziehung zerstört. Wenn Sie sich privat Geld leihen wollen, sollten Sie sich also selbstkritisch fragen, ob Sie das Privatdarlehen oder den Privatkredit auch zuverlässig zurückzahlen können.
Schaffen Sie ein Vertrauensverhältnis
Sie können einiges dafür tun, dass ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Geldgeber entsteht. Die folgenden Ausführungen zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf.
• Wählen Sie nach Möglichkeit Personen aus, die Sie gut kennen und einschätzen können. So beugen Sie Streitigkeiten, die meist zu einem späteren Zeitpunkt auftreten und gar nichts mit dem Darlehen zu tun haben, vor.
• Weihen Sie den potenziellen Geldgeber in Ihre Pläne ein und legen Sie nachvollziehbar dar, was Sie mit dem geliehenen Betrag machen wollen. Beantworten Sie alle Fragen Ihres Gegenübers offen und ehrlich.
• Weisen Sie darauf hin, dass die Tilgungen und/oder die Zahlung der Zinsen einem gewissen Risiko unterliegen. Ihr Vorhaben kann scheitern, sodass die Rückzahlung zum Problem wird – es gibt keine Erfolgsgarantien. Fragen Sie auch, ob Ihr Geldgeber bereit wäre, die Zahlungen für eine Weile auszusetzen.
• Zeigen Sie Ihre Bereitschaft, auch im Rahmen einer späteren Festanstellung das geliehene Geld ohne Murren zurückzuzahlen, falls Ihr Vorhaben scheitern sollte.
• Legen Sie Spielregeln für sich fest: Falls es zu Engpässen kommen sollte, sprechen Sie mit Ihrem Geldgeber darüber – bevor die nächste Zahlung fällig wird. Ansonsten wird er an Ihrer Zuverlässigkeit zweifeln.
• Lassen Sie Ihr Bauchgefühl mit entscheiden. Haben Sie das Gefühl, dass das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Geldgeber auf sicheren Füßen steht und dass es auch bei Belastungen Bestand haben wird?
• Theoretisch reicht die Überweisung des Geldbetrags mit dem Verwendungszweck „Darlehen“ oder „Kredit“ — im Streitfall ist dann aber der Nachweis von Details sehr schwierig. Halten Sie daher alle Vereinbarungen schriftlich fest; damit zeigen Sie zusätzlich Ihren Willen, die Verantwortung zu übernehmen.
Ein Darlehen von Kunden ist noch einmal heikler. Spielen Sie auch in diesem Fall mit offenen Karten und informieren Sie Ihre Geldgeber über das Risiko, dass sie ihr Geld vielleicht nicht zurückbekommen. Das bedeutet nicht, dass Sie den Teufel an die Wand malen sollen; aber Sie sollten erwähnen, dass es immer ein unternehmerisches Risiko gibt und der Fall der I alle eintreten kann – auch wenn Sie das für unwahrscheinlich halten.
Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
Wenn Ihr Unternehmen noch nicht besteht und Sie eine Anschubfinanzierung brauchen, betrachtet der Gesetzgeber das Darlehen von nahen Angehörigen als eines von Privatperson zu Privatperson. Eine schriftliche Vereinbarung ist in diesem Fall zwar aus Sicht des Gesetzgebers nicht notwendig; dennoch ist es ratsam, die Regelungen schriftlich festzuhalten, vor allem aus Beweisgründen. Bei kleineren Beträgen ist es nicht unbedingt nötig, einen Anwalt einzubeziehen – die Kosten wären einfach zu hoch. Wenn es um größere Beträge geht, ist es durchaus empfehlenswert, sich an einen Anwalt zu wenden, damit bei Streitigkeiten Sicherheit für alle Beteiligten besteht. Beim Darlehen von einer Privatperson an ein bestehendes Unternehmen ist das schriftliche Fixieren ohnehin unumgänglich; das schreibt der Gesetzgeber vor.
Frank Weigelt ist Anwalt und hat häufig mit Mandanten zu tun, die Hilfe wegen eines Darlehens aus dem privaten Umfeld benötigen. Er kennt typische Problemfälle und weiß, worauf geachtet werden sollte.
Kann der Geldgeber trotz einer Vereinbarung über Laufzeit und Tilgung das Darlehen vorzeitig kündigen?
Eine ordentliche Kündigung ist nicht vorzeitig möglich, wenn eine Laufzeit vereinbart wurde. Außerordentlich gekündigt werden kann aber schon – beispielsweise dann, wenn der Darlehensnehmer die vereinbarten Tilgungen nicht leistet. Man sollte es auch nicht mit Details im Vertrag übertreiben; denn wenn es zu Streitigkeiten in der Familie kommt, kann das Nichteinhalten einer Regelung der Grund für eine vorzeitige Kündigung sein – zum Beispiel, falls Informationspflichten wie gegenüber einer Bank vereinbart werden. Da ohnehin das Vertrauensverhältnis maßgebend ist, sollte man sich bei Fragen oder Problemen miteinander verständigen können, ohne jeden denkbaren Fall schriftlich vorwegzunehmen. Das gilt besonders dann, wenn es um kleine Beträge, zum Beispiel 2.000 Euro, geht.
Kann man Tilgung und Zinsen anders vereinbaren, als es bei Banken üblich ist?
Die Gestaltungsmöglichkeiten für einen solchen Vertrag sind sehr vielfältig. Es muss nicht unbedingt eine regelmäßige Rate vereinbart werden. Man kann beispielsweise auch festlegen, dass das Darlehen bis zu einem bestimmten Datum zurückgezahlt sein muss; wann auch immer das im vorher festgelegten Zeitraum geschieht, spielt keine Rolle. Es müssen auch keine Zinsen vereinbart werden. Wenn das doch der Fall ist, muss der Geldgeber diese bei den Kapitaleinkünften in der Steuererklärung angeben – sie unterliegen der Einkommensteuer. Erfolgt keinerlei Tilgung, handelt es sich um eine Schenkung – sie unterliegt dem Erbschaftsteuer- und Schenkung Steuergesetz.
Unter Umständen wird also eine Steuer fällig, wenn finanzielle Mittel oder Gegenstände von privat verschenkt werden. Holen Sie in solchen Fällen besser den Rat eines Steuerberaters ein, denn die Regelungen hierzu sind keineswegs unkompliziert.
Wenn ein bestehendes Unternehmen ein Darlehen von Angehörigen erhält und nicht vereinbart wurde, wie viel zu welchem Zeitpunkt an wen und in welcher Art und Weise zu zahlen ist, unterliegt der Vertrag der Verjährungsfrist von 30 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Darlehensnehmer sich darauf berufen und die Zahlung von Zinsen und Tilgungen verweigern. Liegen hingegen Tilgungsbestimmungen vor, verjähren die Ansprüche des Darlehensgebers bereits nach drei Jahren. Wer die Zinsen für ein Darlehen in der Steuererklärung als Betriebsausgabe geltend machen will, muss auf einen marktüblichen Prozentsatz achten. Eine geringere Verzinsung ist zwar möglich, dann sind die Zinsen aber nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie Vergleichsangebote von Banken einholen. Der damit verbundene Aufwand ist groß – daher lohnt sich das nur bei größeren Darlehensbeträgen mit nennenswerten Zinsen.
Tipp
Alternative zum Darlehen von Angehörigen
Eine sinnvolle Alternative zum Darlehen ist die Beteiligung von Angehörigen am Unternehmen. Dieses Vorgehen sorgt für mehr Flexibilität, da die Zahlungen des Gründers oder Unternehmers an die Angehörigen in Abhängigkeit von der geschäftlichen Entwicklung gestaltet werden können. Wenn das Unternehmen scheitern sollte, bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Außerdem wird so das Eigenkapital gestärkt, und damit ist es leichter, ein Bankdarlehen zu erhalten.