Optionen und ihre Risiken II

Weitere Risiken
Optionen beinhalten noch andere Risiken, die aber nicht so offenkundig sind wie zum Beispiel das allgemeine Kursrisiko oder Pricing- und Spread-Risiken. Eines davon ist das Bonitätsrisiko. Jeder, der Optionen kauft, muss mit der Gefahr leben, dass der Stillhalter seinen Verpflichtungen in Zukunft nicht mehr nachkommen kann. Was nützt der zugesicherte Anspruch auf den Inneren Wert am Ende der Laufzeit, wenn eine Bank zur Rückzahlung nicht in der Lage ist, weil sie inzwischen Konkurs gemacht hat. Zwar ist – zumindest in Deutschland – bislang noch kein derartiger Fall bekannt geworden, doch das bedeutet natürlich nicht, dass solche Situationen in Zukunft ausgeschlossen sind. Die Zahlungsfähigkeit von Banken (und anderen Unternehmen) wird von spezialisierten Institutionen – sogenannten Rating-Agenturen – bewertet. Zu den bekanntesten zählen Standard & Poor’s und Moody’s. Sie prüfen, ob ein Emittent Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit erfüllt hat, wie stark er bereits verschuldet ist und welche Ertragslage in Zukunft zu erwarten ist. Daraus leiten die Analysten ab, wie ausgeprägt das Risiko von Zahlungsausfällen ist. Durch eine Buchstabenkombination – auch Rating genannt – wird die Schuldnerqualität ausgedrückt. Vergeben Standard & Poor’s die Note AAA (Triple AAA), handelt es sich um einen Emittenten höchster Güte, bei dem keine Zahlungsausfälle drohen, Papiere mit CC-Rating kann man dagegen als sehr spekulativ einstufen, wohingegen ein mit D bewerteter Schuldner bereits im Zahlungsverzug ist. Beachtet werden sollte, dass die Agenturen eine Unterscheidung treffen zwischen lang- und kurzfristigen Ratings. Es kann also durchaus Emittenten geben, deren Zahlungsfähigkeit auf kurze Sicht (ein bis zwei Jahre) als akzeptabel angesehen wird. Über längere Zeiträume erfolgt jedoch eine Herabstufung, da Analysten die Entwicklung in ferner Zukunft als unsicherer betrachten.

Risiko durch Streuung mindern
Das Bonitätsrisiko lässt sich auf elegante Weise reduzieren, indem Kapital nicht ausnahmslos einem einzigen Emittenten anvertraut, sondern auf mehrere Schuldner gestreut wird. Diese Methode bezeichnet man allgemein auch als Diversifikation. Der positive Effekt: Verschlechtert sich in Zukunft die Bonität eines Schuldners oder wird er gar zahlungsunfähig, ist davon nicht gleich das gesamte Kapital betroffen. Die Ratings von Unternehmen könnte man – ähnlich wie Börsenkurse oder Zinssätze – problemlos auch im Internet veröffentlichen. Doch dies ist bislang noch nicht geschehen, zumindest nicht systematisch. Agenturen wie Standard & Poor’s oder Moody’s stellen ihre ermittelten Ratings (noch) nicht ins Web, sodass sie von jedermann dort kostenlos abgerufen werden könnten. Vereinzelt findet man Banken und andere Unternehmen, die ihr eigenes Rating im Netz ablegen. Man findet es dann zumeist unter der Rubrik Investor Relations, so wie etwa bei der Commerzbank. Es ist sicherlich recht mühsam, erst auf die Internet-Seite des Stillhalters zu surfen und dort nach einem möglicherweise eingestellten Rating zu suchen. Doch das ist leider zurzeit der einzig gangbare Weg.

Kommen wir nun vom Bonitäts- zum Manipulationsrisiko. Es handelt sich dabei um die Gefahr, dass der Kurs des Underlyings zum Nachteil des Optionsanlegers beeinflusst wird. Zur Verdeutlichung ein einfaches Beispiel: Angenommen, eine Bank hat Range-Warrants aasgegeben (Laufzeit: 6 Monate), die sich auf Aktien der Internolix AG beziehen. Die Range reicht von 70 bis 80 Euro. Am Ende der Laufzeit muss der Kurs exakt innerhalb dieser Spanne liegen, damit die Option nicht wertlos verfällt. Nun wäre es denkbar — und in vergleichbaren anderen Pallen ist es tatsächlich schon passiert —, dass die zugrunde liegende Aktie massiv ge- oder verkauft wird, um über die Börsenkursveränderung den Wert des Warrants zu steuern. Gelingt dem Emittenten am letzten Tag eine Börsennotiz von über 80 bzw. unter 70 Euro, würden die Scheine sofort wertlos verfallen und er könnte die vereinnahmte Prämie komplett als Gewinn verbuchen. Wie stark Manipulationsgefahren ausgeprägt sind, hängt zum einen natürlich vom Emittenten ab, zum anderen vom Underlying. Kurse sogenannter Nebenwerte sind leichter zu beeinflussen als die Börsenpreise bedeutender großer Unternehmen. Um dort merkliche Kursveränderungen zu erreichen, müssen schon ziemlich große Orders platziert werden. Bei Titeln wie etwa der Deutschen Telekom ist der Aufwand so groß, dass sich die Beeinflussung meist gar nicht lohnt. Deshalb sind Manipulationsrisiken hier zwar nicht ausgeschlossen, aber doch relativ gering. Zum Abschluss wollen wir noch kurz auf eine weitere Risikoart hinweisen, die mit der Wertpapierabwicklung zusammenhängt. Für den Handel und die Übertragung von Finanzprodukten werden heutzutage verschiedene Hilfsmittel eingesetzt, angefangen bei Telefonen bis hin zu Handelssystemen. Dass Defekte und technische Störungen manchmal Schäden für Anleger anrichten, kann man sich leicht vorstellen. Fällt etwa das Handelssystem eines Market Makers aus, ist er einige Zeit nicht in der Lage, Kurse zu stellen und Warrants zurückzunehmen. In bestimmen Marktphasen – zum Beispiel nach einer kurzen, heftigen Börsenhausse – können Papiere vom Anleger womöglich nicht schnell genug wieder veräußert und Gewinne mitgenommen werden. Man sollte ein derartiges Abwicklungsrisiko – auch Betriebsrisiko oder Operational Risk genannt – nicht ignorieren, da es in der Vergangenheit schon mehrfach vorgekommen ist, dass Anleger deswegen finanzielle Einbußen erlitten haben.

Wie Emittenten sich gegen Risiken absichern
Stillhalter übernehmen außerordentlich hohe Risiken. Das trifft im Besonderen für die Herausgeber von Optionsscheinen zu. Schon allein aufgrund der großen Emissionsmengen können es sich viele Häuser nicht leisten, solche Risiken selbst zu tragen. Für Banken ist der Handel mit Warrants üblicherweise ein sogenanntes Margengeschäft. Mit anderen Worten: Die Bank übernimmt prinzipiell die Funktion eines Großhändlers. Sie kauft Produkte günstig ein und veräußert diese mit einem Aufschlag an Anleger weiter. Die Bank erbringt also eine reine Dienstleistung und wettet nicht, wie oft kolportiert wird, gegen die Anleger. Ihr Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Erlös aus den verkauften Optionen (Verkaufspreis) und den Kosten für die Absicherung (Einkaufspreis). Die Möglichkeiten zur Absicherung sind vielfältig. Sehr häufig trifft man in der Praxis auf ein Risikomanagement nach folgendem Muster: Sämtliche Optionen, die dasselbe Underlying haben, werden zu einer Position zusammengefasst. Da sich die Risiken einzelner Optionen zum Teil gegenseitig kompensieren, verbleibt lediglich eine Restrisikoposition. Ein Beispiel: Eine Bank hat 50.000 Calls (Delta: 0,60) und 70.000 Puts (Delta: 0,40) emittiert. Beide Optionsscheine beziehen sich auf BASF-Aktien. Schwankt der Kurs der Aktie, verändert sich auch der Wert der Optionen. Messbar ist die Optionspreisänderung mit Hilfe der Sensitivitätskennziffer Delta. Bei emittierten Calls ist der Deltawert negativ und beträgt für die gesamte Anzahl an Calls minus 30.000 (50.000 mal minus 0,60), für die geschriebenen Puts plus 28.000 (70.000 mal 0,40). Das Gesamtpositionsdelta hat damit einen Wert von minus 2.000 (minus 30.000 plus 28.000). Daran lässt sich ablesen, dass die Bank insgesamt 2.000 Euro gewinnt (verliert), wenn der BASF-Kurs um einen Euro sinkt (steigt). Das Risiko kann vollständig beseitigt werden, wenn zusätzlich eine Position mit einem Deltawert von plus 2.000 aufgebaut wird. Dies könnte zum Beispiel dadurch geschehen, dass 2.000  BASF-Aktien gekauft werden. Erst dann wäre die Gesamtposition wie man sagt deltaneutral .

50.000    emittierte Calls (Delta: 0,60)
-30.000 70.000    emittierte Puts (Delta: 0,40)
+28.000
2.000      gekaufte BASF-Aktien (Delta: 1,00)   

+ 2.000 Gesamtpositionsdelta

Diese als Delta Hedging bekannte Methode (Hedging ist die englischsprachige Bezeichnung für Absicherung) wenden Banken in erster Linie bei Plain-Vanilla-Optionen an. Besonders wichtig ist, dass die Basisaktien hinreichend liquide sind, damit sie später zu Sicherungszwecken schnell ge- und verkauft werden können, ohne dadurch große Kurssprünge auszulösen. Deshalb wird bereits im Vorfeld einer Emission (Emissionsplanung) genau auf die Liquidität der zugrunde liegenden Aktie geachtet. Geprüft wird außerdem, ob Derivate (z. B. Terminbörsenoptionen, Futures, OTC-Optionen) angeboten werden, die sich auf die Basisaktie beziehen und die später möglicherweise ebenfalls zur Absicherung der Warrants verwendet werden können. Das Delta der Gesamtposition ist keine konstante Größe, sondern unterliegt selbst wieder Schwankungen wegen der Restlaufzeitverkürzung der Optionen und Aktienkursänderungen oder zum Beispiel aufgrund zurückverkaufter Scheine. Daher muss der Emittent seine Gesamtposition laufend an die veränderten Bedingungen an- passen. Man bezeichnet Delta-Hedging deswegen auch als dynamisches Hedging. Durch das ständige Anpassen entstehen natürlich Kosten, die den Gewinn der Bank schmälern. In der Praxis reagiert der Emittent daher auch nicht auf jede Veränderung. Meist hat ein Händler einen gewissen Handlungsspielraum, den er auch für die Anpassung seiner Sicherungsentscheidungen an Erwartungen über die zukünftige Markterwartung nutzt. Das heißt, dass in einem bestimmten Rahmen bewusst Risiken übernommen werden.

Steuerung des Deltarisikos reicht nicht aus Da der Wert eines Optionsscheins neben dem Aktienkurs noch von Weiteren Faktoren abhängt, reicht es eigentlich nicht aus, nur das Deltarisiko zu betrachten. Von Bedeutung sind ebenso zum Beispiel Schwankungen der Warrantkurse aufgrund von Änderungen der impliziten Volatilität (Vegarisiko). Normalerweise werden auch diese Risiken abgesichert, wenn gewisse Grenzen überschritten sind. Ein bewährtes Mittel zur Minderung der Risiken ist die Ausdehnung der Spanne zwischen Geld- und Briefkurs. Diese Möglichkeit wird insbesondere in hektischen Marktphasen genutzt, die gekennzeichnet sind durch plötzliche, zum Teil sehr große Kursbewegungen. Man findet weite Spreads auch bei Underlyings, deren Preise abrupten und starken Änderungen unterliegen. Ein typisches Beispiel sind Aktien aus dem Neuen Markt. Ein Beispiel: Eine Bank emittiert amerikanische Calls, denen Aktien der MobilCom AG zugrunde liegen (Strike: 90 Euro, Laufzeit: 6 Monate). Die Aktie notiert zur Zeit bei 90 Euro, der Warrant hat einen Wert von L6,50 Euro (angenommene Volatilität: 70 Prozent), quotiert wird 16,00/17,00. Nehmen wir an, ein Anleger kauft einen Warrant.

Der Emittent verlangt dafür den Briefkurs und kassiert 17 Euro, also 0,50 Euro mehr als der eigentliche Wert (16,50 Euro). Dadurch hat sich der Händler ein Sicherheitspolster zugelegt. Selbst wenn der Kurs der Aktie sprunghaft auf 91,55 Euro ansteigt (neuer Optionswert: 17,50 Euro), hat der Emittent – wenn man die Transaktionskosten vernachlässigt — keinen Schaden. Denn er quotiert jetzt 17,00/18,00 und das bedeutet, dass man die zu 17 Euro gekauften Warrants lediglich zum selben Preis wieder zurückverkaufen kann. Die Gefahr, durch plötzliche Marktbewegungen Verluste zu erleiden, ist umso geringer, je höher die Spanne zwischen Geld- und Briefkurs ist. Dehnt der Emittent im Fallbeispiel den Spread von einem auf zwei Euro aus (Quote lautet dann in der Ausgangssituation: 15,50/17,50), kann der Preis für die MobilCom-Aktie auf 93,20 steigen (neuer Optionswert: 18,50 Euro), ohne dass der Emittent Schaden nimmt. Es gibt noch eine dritte in der Praxis genutzte Sicherungsmöglich- keit, die man oft bei Exotischen Optionen findet. Der Emittent kann das Risiko auch durch ein Gegengeschäft beseitigen oder rausdrehen. Bringt eine Bank zum Beispiel Range-Warrants heraus, eliminiert sie das Risiko durch ein entgegengesetztes OTC-Geschäft. Der Emittent kauft (im Regelfall natürlich preiswerter) bei einer anderen Bank identisch ausgestattete Ran ge-Optionen. Entstehen später Verpflichtungen aufgrund der herausgegebenen Option, kann die Bank sich schadlos halten, weil sie die gleichen Ansprüche aufgrund der gekauften OTC-Option geltend machen kann.

Klassifizierung von Optionen

Die drei wichtigsten Kriterien
Der Markt für Optionen ist mittlerweile groß und vor allem sehr unübersichtlich. Es ist deshalb sinnvoll, das Angebot etwas zu strukturieren. Optionen können nach verschiedenen Kriterien klassifiziert werden. Als besonders zweckmäßig hat sich eine Einteilung nach dem Handelsort, dem Underlying und der Struktur erwiesen. Nach diesem Schema wollen auch wir in den folgenden Passagen Vorgehen.

Wie Optionen entstehen und gehandelt werden
In der Praxis gibt es viele Wege, auf denen Optionen entstehen können. Der Fall, dass ein Privatkunde zu seiner Bank geht und dort ein Optionsgeschäft individuell aushandelt, kommt praktisch nicht vor. Normalanleger kaufen üblicherweise sogenannte Optionsscheine, auch Warrants genannt. Es handelt sich bei Optionsscheinen – oder einfach Scheinen – um Wertpapiere. Diese haben eine besondere Eigenschaft: Denn die mit ihnen verbundenen Rechte bzw. Pflichten sind verbrieft, also – vereinfacht formuliert – durch Ausgabe von Urkunden garantiert. Die Verbriefung ist eine wichtige Voraussetzung für eine leichte Handelbarkeit. Anders als unverbriefte Titel werden Wertpapiere zum Beispiel zum Handel an Börsen – nicht Termin-, sondern Kassabörsen – zugelassen. Das bedeutet: Wertpapiere lassen sich in aller Regel leichter kaufen und wieder verkaufen als nicht verbriefte Finanzinstrumente. Da es sich um Wertpapiere handelt, müssen Optionsscheine, genau wie Aktien oder Anleihen, ausgegeben (emittiert) werden. Warrants können also nur von emissionsfähigen Marktteilnehmern stammen (in der Regel Banken), die dann automatisch Stillhalter sind. Wer keine Wertpapiere herausgeben kann, hat auch keine Möglichkeit, Optionen zu schreiben. In der Praxis kann man diese Barriere umgehen, indem die Bank Scheine für einen anderen Marktteilnehmer ausgibt. Zwar ist offiziell die Bank Herausgeber, zwischen dem Kreditinstitut und beispielshalber einem Industrieunternehmen wird jedoch ein separater Vertrag geschlossen. Hierin vereinbart man, dass die Verpflichtungen aufgrund der ausgegebenen Optionsscheine von der Unternehmung zu erfüllen sind. Ihr fließen selbstverständlich auch die Prämien aus dem Verkauf der Warrants zu. Warrants können auf verschiedenen Wegen auf den Markt gebracht werden, Möglich ist es, sie als Bestandteil eines anderen Wertpapiers oder separat auszugeben. Erfolgt die Ausgabe zusammen mit einem anderen Papier, bandelt es sich in den meisten Fällen um Optionsanleihen, es kommen — allerdings sehr selten — auch andere mit Warrants gekoppelte Wertpapiere vor, etwa Optionsgenussscheine. Wir wollen uns hier auf Optionsanleihen konzentrieren. Sie sind aufgebaut wie eine normale Schuldverschreibung, weisen jedoch einen Unterschied auf: Optionsanleihen beinhalten zusätzlich das Recht, in der Zukunft einen bestimmten Gegenstand (Underlying), zumeist einen Finanztitel, zu einem im Voraus vereinbarten Preis (Strike) zu beziehen. Dieses Recht kann von der Anleihe abgetrennt und davon losgelöst gehandelt werden, sodass dann zwei eigenständige Titel vorhanden sind: auf der einen Seite die Anleihe und auf der anderen der Optionsschein. Beide Wertpapiere können, nachdem sie getrennt wurden, völlig unabhängig voneinander verwendet werden. Denkbar ist, dass ein Anleger eine Optionsanleihe erwirbt, irgendwann den Schein von der Anleihe trennt und die Schuldverschreibung veräußert, den Warrant jedoch behält. Scheine, die von einer Optionsanleihe stammen, nennt man auch Klassische Warrants. Sie hatten früher den höchsten Marktanteil, sind inzwischen aber fast bedeutungslos geworden.

Heute können Scheine den mit Abstand größten Anteil verbuchen, die von vornherein separat emittiert werden, ohne jemals Bestandteil einer Anleihe zu sein. Da derartige Scheine vollkommen eigenständig – man könnte auch sagen nackt – ausgegeben werden, spricht man gelegentlich auch von Naked Warrants. Aufgrund ihrer überragenden Bedeutung konzentrieren wir uns auf diese Produkte. Herausgeber von Naked Warrants sind in aller Regel Geschäftsbanken. Oft halten die Emittenten das Underlying — in aller Regel Aktien – im eigenen Bestand, sodass die Warrants sozusagen gedeckt sind (englisch: covered). Aus diesem Grund wird häufig die Bezeichnung Covered Warrants verwendet. Die im Depot gelagerten Papiere stammen zum Beispiel von der Bark selbst (Eigenbestand). Häufig kommt es auch vor, dass Kapitalanlagegesellschaften (Fonds), Versicherungen, Pensionskassen oder andere Unternehmen auf Aktien im eigenen Bestand Optionen schreiben. Diese werden nicht selten von Banken verbrieft und als Optionsscheine ausgegeben. Sinnvoll ist die Bezeichnung Covered Warrants lediglich bei Calls. Früher war es üblich, dass Kaufoptionen (insbesondere Aktien- Calls) gedeckt wurden, um das Risiko, das der Stillhalter trägt, zu eliminieren. Heute dagegen sichern sich viele Emittenten oft auf andere Weise ab, etwa an Terminbörsen oder durch Abschluss von OTC-Optionen. Deshalb hat der Begriff Covered Warrants nicht mehr die Bedeutung wie früher. Er wird mitunter auch für Scheine verwendet, die durch Termingeschäfte gedeckt sind. Im Regelfall liegen Klassischen Warrants die Aktien des Emittenten zugrunde. Ein Industrieunternehmen etwa könnte zum Zweck der Kapitalbeschaffung eine Optionsanleihe ausgeben. Werden die Optionsscheine später ausgeübt, kann man damit Aktien des Industrieunternehmens beziehen. Entscheidend ist, dass diese Aktien dann neu entstehen. Es findet also eine Kapitalerhöhung (sogenannte bedingte Kapitalerhöhung) statt. Im Unterschied dazu gibt zum Beispiel der Emittent von Covered Warrants Optionsscheine auf fremde – bereits existierende – Aktien aus. Im Falle einer Ausübung erfolgt keine Kapitalerhöhung und damit keine Ausgabe neuer Aktien. Die Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien bleibt gleich. Sie werden – vorausgesetzt, eine effektive Andienung ist vorgesehen — lediglich vom Emittenten an den Anleger übertragen. Bei Privatkunden dominieren Optionsscheine, institutionelle Marktakteure bevorzugen dagegen OTC-Optionen oder Terminbörsenprodukte. Wir wollen uns zunächst den OTC-Geschäften näher widmen. Eine derartige Transaktion kann man sich so vorstellen: Zwei Vertragsparteien – mindestens eine davon ist meist eine Bank – vereinbaren das Optionsgeschäft – in vielen Fällen telefonisch – direkt miteinander.

Die Ausstattungsmerkmale werden ganz individuell entsprechend den Bedürfnissen der Teilnehmer festgelegt. OTC ist die Abkürzung von Qver-the-Counter, was übersetzt so viel wie über den Tresen bedeutet. Damit soll zum Ausdruck kommen, dass es keine festen Standards gibt, nach denen derartige Geschäfte abgeschlossen werden, sondern die Vertragsinhalte frei aushandelbar sind. OTC-Optionen werden typischerweise zwischen institutionellen Marktteilnehmern (z.B. Banken, Fondsgesellschaften, Versicherungen) gehandelt und sind im Privatkundengeschäft höchst selten anzutreffen. Meist sind es dann besonders vermögende Privatleute. Hat man sich telefonisch über Ausstattung und Konditionen geeinigt, wird die Vereinbarung im Anschluss schriftlich fixiert, den Vertragspartnern zur Überprüfung zugeleitet und zur Sicherheit von beiden nochmals schriftlich bestätigt. Es ist leicht nachvollziehbar, dass OTC-Geschäfte nur dann abgeschlossen werden, wenn sich die Vertragsparteien sehr gut kennen und aufeinander verlassen können. So wird etwa eine Geschäftsbank ein Industrieunternehmen nur dann als Stillhalter akzeptieren, wenn fest davon auszugehen ist, dass das Unternehmen möglichen Verpflichtungen in der Zukunft auch nachkommen kann, sonst werden entsprechende Sicherheiten verlangt. Ein Abschluss von OTC-Optionen macht nur Sinn, wenn ein bestimmtes Mindestvolumen erreicht wird. Nahezu ausgeschlossen ist beispielsweise, dass eine Bank eine Option verkauft, der eine einzige Aktie zugrunde liegt. Allein aufgrund der Abwicklungskosten lohnt sich ein derartiges Geschäft nicht. Daher ist eine gewisse Losgröße erforderlich. Wie oben bereits angedeutet, ist die freie Aushandelbarkeit der Ausstattungsmerkmale typisch für OTC-Optionen. Die Vertragsparteien können also Underlying, Optionsfrist, Andienung und Ausübungsmodalitäten je nach Wunsch völlig frei vereinbaren, Dies hat natürlich zur Folge, dass OTC-Optionen mitunter ausgesprochen individuelle Merkmale aufweisen. Dies kann sehr hinderlich sein, wenn sich eine Vertragspartei vorzeitig wieder von der Option trennen möchte. Dies ist durchaus häufiger der Fall. Nehmen wir an, ein Fondsmanager hat vor einiger Zeit Puts gekauft, um damit Aktien abzusichern. Nach einiger Zeit nimmt er jedoch Abstand von seinen Verkaufsplänen; er möchte die Papiere nun doch noch länger behalten. Deshalb benötigt er die Verkaufsoptionen nicht mehr und würde sich gern davon trennen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich auch jemand findet, der bereit ist, die Puts zu übernehmen. Das ist in vielen Fällen gar nicht so einfach. Schließlich muss ein Interessent gefunden werden, der eine Option mit derlei spezifischen Ausstattungsmerkmalen auch gebrauchen kann. Solche Probleme treten bei sogenannten Terminbörsenoptionen im Regelfall hingegen nicht auf. Dafür muss man allerdings in Kauf nehmen, lediglich Optionen mit bestimmten genormten (standardisierten) Ausstattungsmerkmalen kaufen bzw. verkaufen zu können. In Deutschland werden derartige Geschäfte an der Terminbörse Eurex abgewickelt. Die wichtigste Eigenschaft von Terminbörsenoptionen ist, die Standardisierung der Ausstattungsmerkmale. Marktteilnehmer, die an der Eurex handeln, können Optionsfristen nicht individuell festlegen. Sie müssen sich vielmehr an die Vorgaben der Börse halten. Ebenso wenig lassen sich die Underlyings beliebig auswählen. Denn die Forex bietet nur Optionen auf bestimmte Finanzinstrumente an. Eine derartige Standardisierung hat verschiedene Vorteile. Das Spektrum an handelbaren Optionen ist dadurch sehr stark eingeschränkt und man kann lediglich zwischen einigen wenigen Verfallterminen auswählen. Dies hat allerdings den positiven Effekt, dass die Umsätze relativ hoch sind. Dadurch ist eine schnelle Orderausführung selbst bei großen Volumina gewährleistet und die Möglichkeit zur Auflösung (auch Glattstellung genannt) zu einem fairen

Preis, vor dem Ende der Laufzeit wird begünstigt. Außerdem läuft der Handel sehr transparent ab. Nicht nur die Preisentwicklung kann jederzeit verfolgt werden, auch die Ausführung von Aufträgen lässt sich problemlos nachvollziehen. Im Vergleich zu OTC-Optionen besteht außerdem ein geringeres Bonitätsrisiko, da die Kontrahenten Geschäfte nicht direkt miteinander abschließen, sondern stets eine sogenannte Clearingstelle zwischen geschaltet wird. Sie übernimmt die Bonitätsüberprüfung der Kontrahenten. An einer Terminbörse engagieren sich – ähnlich wie bei OTC- Transaktionen – in der überwiegenden Zahl institutionelle Marktteilnehmer. Privatleute sind (noch) in der Minderzahl. Doch es ist nicht zu übersehen, dass das Interesse von Normalanlegern hierzulande immer stärker zunimmt. Eurex-Geschäfte kann man inzwischen bei einigen wenigen Direktbanken bereits über das Internet abschließen. Diese Geschäfte werden in Zukunft mit einiger Sicherheit an Bedeutung gewinnen, spielen für den Normalanleger derzeit allerdings kaum eine Rolle. Deshalb werden wir Eurex-Optionen vernachlässigen und uns stattdessen sehr eingehend mit Warrants im Internet beschäftigen.

Geringe Ratio sorgt für attraktiver Kaufpreis
OTC- und Terminbörsen-Optlonen sind eher für institutionellen Marktteilnehmer gedacht, Privatleute zählen hingegen zur Hauptzielgruppe der Optionsscheinemittenten. Man erkennt dies auch an den geringen Stückelungen. Anleger können sich also schon mit relativ geringen Beträgen engagieren. Am sogenannten Bezugsverhältnis (englisch: Ratio) ist ablesbar, welche Underlyrngmenge mit einem einzigen Warrant bezogen bzw. veräußert werden kann. Dazu ein Beispiel: Von einer Bank wird ein ABC-Call angeboten.

Call-Option
Underlying   ABC-Aktie
Strike   350 Euro
Ratio   0,01
Andienung   Barausgleich
Ausübung   amerikanisch
Optionsprei s  1,35 Euro

Einem Warrant liegt aufgrund des Bezugsverhältnisses eine Hundertstel ABC-Aktie zugrunde. Anders ausgedrückt berechtigen erst hundert einzelne Optionsscheine – Gesamtpreis: 135 Euro (100 mal 1,35) – zum Kauf einer einzigen Aktie. Je geringer das Bezugsverhältnis, umso geringer auch der Warrantpreis. Während der ABC-Schein bei einem Bezugsverhältnis von 1,0 Immerhin 135 Euro kosten würde, reduziert sich die Prämie pro Warrant bei einem Verhältnis von 1 zu 10 auf 13,50 Euro und bei 1 zu 100 wie gesehen sogar auf 1,35 Euro. Durch Auswahl eines entsprechender Bezugsverhältnisses kann der Kaufpreis – zumindest vom äußeren Eindruck her – attraktiver gestaltet werden. Diese Art der Preiskosmetik findet man bei fast allen Emissionshäusern. Einige verwenden allerdings kein Bezugs-, sondern ein sogenanntes Optionsverhältnis. Dies ist nichts anderes als der Kehrwert des Bezugsverhältnisses. Folglich gibt das Optionsverhältnis an, wie viele einzelne Scheine benötigt werden, um eine Einheit vom Underlying zu beziehen bzw. zu veräußern. Der Emittent des ABC-Calls hätte statt des Bezugsverhältnisses von 0,01 auch ein Optionsverhältnis von 100 nehmen können.

Optionsscheinrechner der Comdirect Bank – hilfreiche Information

Optionsscheinrechner Comdirect Bank – hilfreiche Information
Von sämtlichen Optionsscheintools, die von deutschen Banken zurzeit im Internet angeboten werden, ist der Rechner der Comdirect Bank eine der anspruchsvollsten Anwendungen. Er ist unter der Im Unterschied zu anderen Tools müssen die Optionsmerkmale nicht manuell eingegeben werden, da der Rechner auf sämtliche börsennotierten Scheine zurückgreift. Es reicht aus, wenn der Anleger die WKN des betreffenden Warrants eintippt. Zur Verdeutlichung der Funktionen des Tools haben wir den Optionsschein aus unserem Ursprungsbeispiel gewählt.

Optionsscheinrechner der Comdirect Bank4

Nach Eingabe der Wertpapierkenn-Nummer erscheint eine umfangreiche Maske, welche sämtliche Ausstattungsdetails unseres Optionsscheins sowie dessen aktuellen Marktpreis umfasst. Enthalten ist außerdem der momentane Börsenkurs der zugrunde liegenden Aktie. Betätigt man die Schaltfläche mit der Aufschrift Expert erweitert sich die Ansicht und die übrigen Preiseinflussfaktoren sowie deren aktuelle Werte werden ebenfalls mit angezeigt. Das Tool der Comdirect Bank bietet dieselben Möglichkeiten wie der Szenario-Rechner von OnVista. Damit verglichen ist die Bedienung etwas komfortabler. Die Preisfaktoren können jeweils einzeln mit Schiebereglern variiert werden. Es ist sofort sichtbar, wie sich die Veränderung auf den Optionswert auswirkt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Verlauf des Optionspreises grafisch abzubilden. Betätigt man den Button Graph, erscheint die Prämie in Abhängigkeit des Aktienkurses, auf dem Bild eingezeichnet sind zum einen Innerer Wert und Zeitprämie, zum anderen der Break Even-Kurs.

Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine

Unter der Sammelbezeichnung Sonderformen von Anleihen werden Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine und Gewinnschuldverschreibungen erfasst. Außer dem Forderungsrecht des Gläubigers (Anlegers) gegenüber dem Schuldner verbriefen diese Wertpapiere bestimmte Sonderrechte.

Diese Sonderformen von Anleihen werden beim Kauf und Verkauf über Kreditinstitute wie Aktien mit folgenden Spesen belastet: 0,75-1 % Provision vom Kurswert, 0,8%o Maklergebühr vom Nennwert, 3 Euro Börsenspesen und 1,25 Euro Spesen der betrauten Bank. Bei der Einlösung fälliger Papiere verlangt die Bank 19% Einlösungsgebühr vom Nennwert zuzüglich 19% Mehrwertsteuer.

Die Ausschüttungen von Wandelanleihen, Optionsanleihen und Gewinnschuldverschreibungen werden steuerrechtlich wie Beteiligungserträge, nicht wie Zinserträge behandelt. Entsprechend werden – sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt – von den Auszahlungen der laufenden Ausschüttungen durch das (die Wertpapiere) verwahrende Kreditinstitut 20% Kapitalertragsteuer in Abzug gebracht. Ist jedoch der persönliche Einkommensteuersatz des Anlegers niedriger als 40%, so kann er diesen (Kapitalertragsteuer-)Abzug nach dem Halbeinkünfteverfahren wieder teilweise vom Finanzamt zurückfordern (Anlage KAP der Einkommensteuererklärung).

Wandelanleihen
Wandelanleihen, auch Wandelschuldverschreibungen, Wandelobligationen oder Convertible Bonds genannt, sind ausschließlich von Aktiengesellschaften ausgegebene Wertpapiere, die zusätzlich zu den für Anleihen üblichen Rechten auf Rückzahlung und eine feste Verzinsung des Anleihebetrages einen Anspruch (Wandlungsrecht) auf Umtausch derselben in Aktien des emittierenden Unternehmens verbriefen. Die Frist, innerhalb der dieses Umtauschrecht vom Anleger wahrgenommen werden kann, (Der Anleger kann, muss aber nicht von seinem Umtauschrecht Gebrauch machen. Tauscht er nicht, wird die Anleihe, wie in den Bedingungen festgelegt, getilgt!) ist in den Anleihebedingungen festgelegt; ebenso das Umtauschverhältnis. (So können beispielsweise bei einem Umtauschverhältnis von 4:1 Wandelschuldverschreibungen im Nennwert von 200 Euro in Aktien mit einem Nennwert von 50 Euro umgetauscht werden!) Mit dem Umtausch der Anleihe erlischt das Forderungsrecht (d.i. der Rückzahlungs- und Zinsanspruch). Der Gläubiger wird zum Teilhaber.

Mit dem Kauf von Wandelanleihen verbindet sich die risikoarme Anlage in festverzinslichen Anleihen mit der Chance auf Wertsteigerung einer bestimmten Aktie. Steigt der Kurs dieser Aktie, so bietet sich (über den Anstieg des Kurses der Anleihe) die attraktive Möglichkeit, zu einem günstigen Preis zu „wandeln“ und gegebenenfalls interessante Kursgewinne zu realisieren. Wird von der Wandlung kein Gebrauch gemacht, kann der Anleger am Kursanstieg der Aktie dennoch partizipieren, da sich der (Börsen-)Kurs der Wandelschuldverschreibung vor allem am Börsenkurs der Aktie orientiert. Durch einen solchermaßen begünstigten vorzeitigen Verkauf der Wandelanleihe lassen sich somit gegebenenfalls Kursgewinne mitnehmen.

Diese Vorteile haben jedoch auch ihren Preis. Er ist darin auszumachen, dass Wandelanleihen im Vergleich zu Industrieanleihen eine deutlich niedrigere Verzinsung haben.

Wandelanleihen

Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine 1

Wandelanleihen wie auch die über sie erworbenen Aktien können jederzeit – gegebenenfalls allerdings unter Inkaufnahme von Kursverlusten – verkauft werden. Eine hinreichende Liquidität ist damit gegeben.

Auch bei Wandelanleihen ist die Sicherheit mit der Bonität des Schuldners verknüpft. Daneben ist wohl auch ein gewisses (Börsen-)Kursrisiko gegeben. Dieses wird aber durch die garantierte Verzinsung relativiert. Bei Anleihen in Fremdwährungen ist das Währungsrisiko zu beachten. Wie sicher beziehungsweise wie unsicher eine Wandelanleihe am Markt eingeschätzt wird, signalisiert die sogenannte Wandelprämie. Dieses bei der Wandlung (der Wandelanleihe) erhobene Aufgeld verdeutlicht, um wieviel Prozent der Erwerb der Aktie mittels Wandlung teurer oder billiger ist als der direkte Kauf einer solchen.

Gegenüber der Optionsanleihe besitzt die Wandelanleihe kaum Vorteile. Die Tatsache, dass das Wandlungsrecht der Wandelanleihe nicht verselbständigt werden kann, lässt diese vergleichsweise weniger flexibel erscheinen.

Eine Anlage in Wandelanleihen macht für denjenigen Sinn, der auf steigende Aktienkurse spekuliert, aber bei Fallen der Kurse immer noch mit seiner garantierten Verzinsung rechnet („Aktienspekulation mit Netz“!).

Optionsanleihen
Optionsanleihen sind eine hauptsächlich von großen Industrieunternehmen und Banken emittierte, den Wandelanleihen verwandte Anleiheart. Sie verbriefen neben dem Forderungsrecht auf den Anleihebetrag das Recht (Bezugsrecht, Optionsrecht), innerhalb einer bestimmten Frist (Optionsfrist) zu einem festgelegten Bezugspreis (Optionspreis) von der (die Anleihe) ausgebenden Gesellschaft Aktien zu beziehen. Das Forderungsrecht wird durch die Ausübung dieses Bezugsrechtes nicht berührt. Das Optionsrecht ist in einem Optionsschein verbrieft. Dieser Optionsschein (auch Company Warrant genannt) kann selbständig, von der Anleihe getrennt, an der Börse gehandelt werden. Er ist ein Wertpapier.

In den Anleihebedingungen von Optionsanleihen ist genau festgelegt, innerhalb welchen Zeitraumes und zu welchem Kurs ein Aktienkauf möglich ist. Darüber hinaus ist dort auch geregelt, wie viele Aktien mit einem Optionsschein erworben werden können.

Je nachdem wie Optionsanleihen angeboten/nachgefragt werden, notiert die Börse
-Optionsanleihen mit Optionsscheinen (Anleihe cum/„volle Stücke“),
-Optionsanleihen ohne Optionsscheine (Anleihe ex/„leere Stücke“) und
-Optionsscheine allein

Die Kurse von Optionsanleihen ohne Optionsschein orientieren sich am Kursniveau des Marktes für festverzinsliche Wertpapiere.

Optionsanleihen wie auch die durch Ausübung des diesen eigenen Optionsrechtes erstandenen Aktien können jederzeit – gegebenenfalls allerdings unter Inkaufnahme von Kursverlusten – verkauft werden. Damit wäre die Liquidität dieser Wertpapiere hinreichend gewährleistet.

Auch bei den Optionsanleihen ist die Sicherheit der Anlage in erster Linie von der Bonität des Schuldners abhängig. Darüber hinaus ist jedoch auch das Risiko der (Börsen-(Kursentwicklung (Kursrisiko) wie das des Gegenwertes des Optionsscheines zu sehen. Bei Optionsanleihen in Fremdwährungen ist das Währungsrisiko zu beachten.

Optionsanleihen

 Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine 2

Die relative Sicherheit von Optionsanleihen wird (z. B. im Vergleich zu Industrieanleihen) durch verhältnismäßig niedrige Festzinsen erkauft. Eine Anlage in solchen Papieren scheint deshalb nur dann angezeigt, wenn eine Wahrnehmung der Option ins Auge gefasst und ein steigender Kurs der Aktien erwartet wird. In Anbetracht dieser Einschränkung wird die Anlage in Optionsanleihen gerne als „Aktienspekulation mit Netz“ qualifiziert.

Optionsscheine
Neben den zusammen mit ihren Optionsanleihen gehandelten (Aktien-)Options- scheinen werden an der Börse auch Optionsscheine (Warrants) losgelost von den mit ihnen emittierten Anleihen gehandelt. Solche von ihren Anleihen abgetrennte und separat gehandelte Optionsscheine (sogenannte „nackte“ Optionsscheine) sind eigenständige Wertpapiere, die ihrem Inhaber den zeitlich befristeten (d.h. nur innerhalb einer bestimmten Optionsfrist geltenden) Rechtsanspruch (d. h. das Optionsrecht) verbriefen, zu einem festgelegten Preis (dem Bezugs- oder Optionspreis) eine bestimmte Aktie kaufen zu können. Falls der Börsenkurs der Aktie innerhalb der Optionsfrist den Bezugspreis übersteigt, ist es für den Inhaber des Optionsscheines interessant, sein Optionsrecht auszuüben und die Aktie günstiger als zum Börsenkurs zu erstehen.

Aktienoptionsscheine

Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine 3

Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine 4

Er kann aber auch den Optionsschein mit Gewinn über die Börse verkaufen. Die Banken verlangen die gleichen Gebühren wie bei Aktien. – Sinkt der Kurs der Aktie bis zum Ablauf der Optionsfrist jedoch unter den Bezugspreis, so wird der Optionsschein für seinen Inhaber wertlos.

Der Börsenkurs des Optionsscheines folgt logischerweise den Kursschwankungen der Aktie. Der im Vergleich zum Kauf der Aktie geringere Kapitaleinsatz für den Erwerb des Optionsscheines hat zur Folge, dass seine Kursschwankungen prozentual höher ausfallen als die sie bewirkenden Kursschwankungen der Aktie (sogenannte Hebelwirkung bzw. Leverage-Effekt).

Ein Beispiel soll diese Feststellung verdeutlichen:

Das Bezugsverhältnis des Optionsscheines betrage 1:1 (d. h. 1 Optionsschein berechtige zum Bezug von 1 Aktie zum festgelegten Preis [Bezugspreis]).Aktienkurs – Optionspreis = innerer (rechnerischer) Wert des Optionsscheines

(Optionsscheinkurs)

160 Euro — 110 Euro = 50 Euro

(Aus Vereinfachungsgründen sei unterstellt, dass der Kurs des Optionsscheines kein Aufgeld [siehe hierzu die Ausführungen weiter unten] enthält.)

Angenommen der Kurs der Aktie Steigung um 20 Prozent, das sind 32 Euro, auf 192 Euro. Steigt der Kurs des Optionsscheines von 50 Euro um den gleichen Betrag wie die Aktie, so entspräche dies einem Kursanstieg des Optionsscheines um 64 Prozent. Der prozentuale Kursanstieg des Optionsscheines wäre damit 3,2 mal höher als der der Aktie.

Aktienkurs von 160 Euro auf 192 Euro = Anstieg von 20%

Optionsscheinkurs von 50 Euro auf 82 Euro = Anstieg von 64 %

Leverage-Faktor (Hebel) = 64/20 = 3,2

Der Hebel gibt an, in welchem Umfang der Kurs des Optionsscheines– rechnerisch – auf Veränderungen des Aktienkurses reagiert. Im Börsenalltag werden Optionsscheine in aller Regel über dem rechnerisch ermittelten Wert gehandelt. Die Käufer von Optionsscheinen sind nämlich durchweg bereit, für die Gewinnchancen des Papiers noch etwas draufzulegen. Dieser als Zeitwert bezeichnte Aufschlag – der keine konstante, sondern vielmehr eine im Börsenverlauf schwankende Größe ist – muss dem inneren Wert des Optionsscheines zugerechnet werden, um zu dessen Preis, das heißt dessen Börsenkurs, zu gelangen. So kommt es, dass in einer Hausse, in der der innere Wert des Optionsscheines wächst, dessen Zeitwert mit der Abnahme weiterer Gewinnchancen sinkt. Der Preis (Börsenkurs) des Optionsscheines dürfte in dieser Situation wohl etwas unter dem über den Hebel berechneten Wert liegen. – In einer Baisse dagegen, wo sich der innere Wert des Optionsscheines mindert, nimmt der Zeitwert mit der Hoffnung auf eine Kurserholung mit wieder auflebenden Gewinnaussichten zu. Der Preis (Börsenkurs) des Optionsscheines dürfte in dieser Situation wohl weniger stark absinken als der Hebel anzeigt.

Das Bestreben, die Kurschancen des Options schein es mitzuerfassen, führte zur Entwicklung einer weiteren Messzahl, dem Aufgeld des Optionsscheines (auch Optionsprämie genannt).

Ein Beispiel mag dies wiederum veranschaulichen

Wandelanleihen, Optionsanleihen, Optionsscheine 5

Außer vom inneren Wert und dem Zeitwert ist der Kurs des Optionsscheines aber auch noch von der Volatilität (Schwankungsintensität) der Aktie, zu deren Bezug er berechtigt, beeinflusst. Neigt diese zu großen Kursschwankungen, so leitet der Anleger daraus typischerweise die Hoffnung ab, dass er irgendwann im Verlauf der Optionsfrist an steigenden Aktienkursen partizipieren kann. Eine solch’ verlockende Perspektive schlägt sich in der Regel in einer Höherbewertung des Optionsscheines nieder.

Auch das aktuelle Zinsniveau kann im Kurs des Optionsscheines seinen Niederschlag finden. Im Gegensatz zum Aktienkäufer (der bereits am Tag des Erwerbs den vollen Kaufpreis zahlt) hat der Optionsscheinkäufer sein Anrecht (auf die Aktie) lediglich im Umfang des relativ niedrigen Optionsscheinpreises zu bedienen. Den Differenzbetrag zwischen Optionsscheinpreis und Kaufpreis der Aktie kann er somit bis zur Ausübung seines Optionsrechtes zinsgünstig anlegen. Diese Möglichkeit ist umso attraktiver, je höher das gerade herrschende Zinsniveau ist. Ist das Zinsniveau hoch, wird der Optionsschein entsprechend höher bewertet. – Je länger die Laufzeit des Optionsscheines, desto bedeutsamer dieser Zinsaspekt! Auch die Laufzeit des Optionsscheines kann sich demnach in der Bewertung (d. h. dem Preis) des Optionsscheines niederschlagen. Ist das herrschende Zinsniveau niedrig, entfallen diese (Kurs-)Auftriebskräfte für den Optionsschein. Optionsscheine sind hochriskante Spekulationspapiere. Ihr Gewinn- und Verlustpotential übersteigt das der Aktie bei weitem.

Eine Anlage in Optionsscheinen sollte nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn die Aktien, zu deren Bezug sie berechtigen, ein (attraktives) Kurspotential vermuten lassen. – Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Optionsscheine nicht überbewertet sind. Sind sie überbewertet, lässt der Kauf der Aktie die bessere Anlage vermuten. – Umgekehrt sind unterbewertete Optionsscheine den Aktien vorzuziehen! – Da jedoch diese einschlägigen Beurteilungen in der Regel das Beurteilungsvermögen von Laien übersteigen, sollte sich der Anleger nicht scheuen, den Rat kompetenter Berater einzuholen. Leider sind diese kompetenten Berater nicht in jeder Bank (geschweige denn in jeder kleinen Bankfiliale!) anzutreffen.

Auch bei noch so günstiger Experteneinschätzung sollte eine Anlage in Optionsscheinen niemals ohne Risikobegrenzung erfolgen. Eine solche Risikobegrenzung erfolgt zweckmäßigerweise durch Vorgabe von Limits an die Depotbank. Konkret bedeutet dies, dass der Anleger dieser die Weisung erteilt, die Papiere bei Unter- schreitung ihrer Einstandspreise um eine bestimmte Marge (z. B. 10 oder 15 Prozent) unverzüglich zu verkaufen, um so einen (noch) größeren Verlust zu vermeiden. – Umgekehrt empfiehlt es sich aber auch, der Bank feste Kursmarken (z. B. 20 bis 30 Prozent unter dem letzten Höchststand oder dem Höchstkurs der letzten Hausse) für Gewinnmitnahmen vorzugeben, um so nicht dem verführerischen Warten auf weiter steigende Kurse zu erliegen und so die Gewinnmitnahmen zu verpassen! Selbstverständlich impliziert ein solches Kurslimit auch das Risiko, noch höhere Gewinne zu verfehlen. Hier wird aber bewusst ein Mehr an Gewinn dem sicheren Gewinn geopfert!

Gewinnschuldverschreibungen
Gewinnschuldverschreibungen sind Anleihen, die dem Inhaber neben der Rückzahlung des Anleihebetrages statt oder zusätzlich zu einer festen Nominalverzinsung eine Beteiligung am Gewinn des ausgebenden Unternehmens garantieren. Sie verkörpern eine Anlageform zwischen Aktien und Obligationen. Gewinnschuldverschreibungen werden von Banken und Sparkassen herausgegeben. Ihre Kurse hängen von ihrer Nominal Verzinsung und der Gewinnerwartung der emittierenden Unternehmen ab. Die Anlage in Gewinnschuldverschreibungen hat an Attraktivität verloren, seit sie aus dem Förderkatalog des Fünften Vermögensbildungsgesetzes herausgenommen wurden.