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Was ist der Bank wichtig beim Franchise-Vertrag

Die in der Geldanlage-Webseite bereits beschriebenen Unterlagen – also der Businessplan und das Antragsformular samt Anlagen – müssen auch für eine Franchise- Finanzierung bei der Bank eingereicht werden. Zusätzlich müssen Sie einen Entwurf des Franchise-Vertrags beilegen, er wird von Ihrer Geschäftsbank ebenfalls eingehend geprüft. Dabei können sich Fragen aufseiten der Bank ergeben, sodass Sie eventuell weitere Unterlagen nachreichen müssen. Welche das sind und ob sie vom Franchisenehmer oder Franchisegeber kommen müssen, kann sehr unterschiedlich sein. Unter Umständen kann es dazu kommen, dass am Ende eine vertragliche Regelung zur Ablehnung des Antrags führt.
Wenn ein Franchisenehmer ein KfW-Darlehen haben will, muss der Franchise-Vertrag sogar generell einige eindeutig formulierte Voraussetzungen erfüllen:
• In dem Vertrag muss die rechtliche und die wirtschaftliche Selbständigkeit des Franchisenehmers geregelt werden. Ist das nicht der Fall, geht es um eine Filiale, die kein eigenständiges Unternehmen darstellt.

• Im Vertrag muss deutsches Recht oder EU-/EFTA-Recht vereinbart sein. Die Abkürzung EFTA steht für European Freetrade Association. Die Organisation wurde 1960 gegründet, in ihr sind Island, die Schweiz, Norwegen und Liechtenstein vertreten. Der Franchisegeber muss in Deutschland oder in einem EU-/EFTA-Staat ansässig sein. Das ist wichtig, um das rechtliche Risiko aus einem Franchise- Vertrag überschaubar zu halten. Liegt zum Beispiel das Recht der Vereinigten Staaten von Amerika zugrunde, besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Das wirkt sich nicht nur auf die Bank aus, auch dem Franchisenehmer entstehen zahlreiche Risiken und vor allem unüberschaubare Kosten für Fachanwälte, insbesondere wenn es zum Streitfall kommt.

• Die selbständige Existenz muss dem Franchisenehmer über einen längeren Zeitraum möglich sein. Ist also der Vertrag auf beispielsweise fünf Jahre begrenzt, so darf darin kein anschließendes Wettbewerbsverbot vereinbart sein. Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Franchise-Vertrag über ein Café abgeschlossen. Nach fünf Jahren kennen Sie sich mit dem Geschäft richtig gut aus. Wäre ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, dürften Sie dann kein eigenes Café betreiben. Das wäre fatal, wenn Ihr Darlehen zu diesem Zeitpunkt noch nicht zurückgezahlt wäre – genau davor sollen Sie geschützt werden. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur dann akzeptabel (das gilt auch für die Bank), wenn Ihnen der Franchisegeber im Vertrag eine Verlängerungsoption einräumt. Generell sollte insgesamt eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren für Sie möglich sein.

Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot kann bei einem Darlehen der Geschäftsbank ebenfalls zum Stolperstein werden, aber auch Regelungen zur Flöhe der Franchise-Gebühren oder andere vertragliche Vereinbarungen können zu einer Ablehnung führen. Es ist sinnvoll, einen Franchise- Vertrag schon in der Entwurfsphase von einem eigenen Anwalt prüfen zu lassen und sich nicht nur auf den Franchisegeber zu verlassen. Wählen Sie einen Anwalt aus, der sich auf Franchising spezialisiert hat, denn er betrachtet den Vertrag nicht nur aus der rechtlichen, sondern auch aus der wirtschaftlichen Perspektive. Damit besteht für Sie die Chance, kritische Punkte in diesen beiden Bereichen vor Vertragsschluss zu entschärfen. Die Änderung von Verträgen ist zwar eher unüblich, aber Zusatzvereinbarungen, zum Beispiel über einen Investitionskostenzuschuss als Kompensation für einen risikoreichen Standort, sind durchaus verhandelbar.

Beim Darlehen für eine Franchise-Gründung wird zusätzlich zu Ihrer Person, Ihrem Vorhaben und zum Vertrag der Franchisegeber vonseiten der Bank genauer unter die Lupe genommen. So versuchen Banken, die schwarzen Schafe der Branche auszusortieren, der Antragsteller muss dann mit einer Absage rechnen. Ist ein Franchise-System der Bank bereits bekannt – das ist meist bei größeren und stark verbreiteten Systemen der Fall -, dann entfällt diese Prüfung, weil die nötigen Informationen bereits vorliegen.

Bei neuen oder wenig verbreiteten Franchise-Systemen wird eine Bank Erkundigungen einholen. Hierfür nimmt sie meist mit dem Franchisegeber selbst Kontakt auf und fordert von ihm Daten an, beispielsweise Vergleichszahlen anderer Franchisenehmer. Ihre eigenen Bilanzen stellen Franchisegeber in der Regel nicht zur Verfügung. Falls Sie selbst von Ihrem Franchisegeber Vergleichsdaten bekommen haben, sollten Sie diese den Antragsunterlagen, die Sie für die Bank zusammenstellen, hinzufügen – das beschleunigt die Prüfung.

Wenn eine Bank unsicher ist, was sie von einem Franchisegeber halten soll, wird sie darüber hinaus prüfen, ob dessen System vom Deutschen Franchise-Verband e. V zertifiziert ist. Das sollte auch bei Ihrer Beurteilung ein Kriterium sein, daher gehen wir an dieser Stelle kurz darauf ein, was es mit dieser Zertifizierung auf sich hat.
Da das Franchising vom Gesetzgeber in keiner Weise geregelt ist, hat der Deutsche Franchise-Verband einen Check entwickelt, mit dem ein Franchisegeber auf seine Seriosität geprüft wird. Alle Vollmitglieder des Verbands mussten diese Prüfung erfolgreich hinter sich bringen. Die assoziierten Mitglieder des DFV haben den Check in einer abgemilderten Form bestanden. Die Liste der vollen Mitglieder und der assoziierten Mitglieder können Sie auf der Website des Verbands im Internet unter dfv-franchise*de einsehen.

Beim Check werden verschiedene Kriterien und Unterlagen geprüft. Wer als Franchisegeber nicht zertifiziert ist, verfügt über diese Dokumente unter Umständen gar nicht erst – dann sollten bei Ihnen allerdings gleich die Alarmglocken schrillen. Ein seriöser Franchisegeber stellt mindestens Folgendes zur Verfügung:
• Ein vorvertragliches Aufklärungsdokument, das Ihnen die Regelungen, die später im Vertrag vorzufinden sind, aufzeigt und erläutert.
• Ein Handbuch für das Franchising-System, in dem die standardisierten Abläufe dokumentiert sind und erklärt werden.

Weiterhin prüft der DFV das Leistungsspektrum des Franchisegebers gegenüber dem Franchisenehmer, außerdem wird regelmäßig eine Zufriedenheitsbefragung der Franchisenehmer durchgeführt. Nur solche Franchisegeber, die dabei positiv abschneiden, werden vom Verband zertifiziert. Auf der Website dfv-franchise*de finden Sie unter dem Menüpunkt „Franchisenehmer“ zusätzlich umfangreiche Informationen und Checklisten für die Vorbereitung einer Existenzgründung mit einem Franchise- System. Wer einen Anwalt sucht, der sich auf Franchising spezialisiert hat, wird hier ebenfalls fündig.

Tipps – der Deutsche Franchise-Verband hilft
Wenn Sie nach ersten Gesprächen mit einem potenziellen Franchisegeber an dessen Seriosität zweifeln, können Sie auch beim Verband anrufen und nach- fragen, was von ihm zu halten ist. Solche Anfragen gehören zum täglichen Geschäft des Verbands. Selbst wenn der Franchisegeber hier noch unbekannt Ist, wird Ihr Gesprächspartner sicher einen Blick auf die Website des Franchisegebers werfen und Ihnen – soweit das möglich ist – Auskunft geben.