Nach der Festlegung der Börsenplatzes sollten Sie sich Gedanken über eine Limitierung machen. Sie können bei der Ordereingabe festlegen, bis zu welchem Preis Sie die Aktie kaufen wollen. Nehmen wir einmal an Siemens steht bei 80 Euro, und Sie möchten für den Kauf höchstens 81 Euro ausgeben. Dann setzen Sie ein Limit von 81 Euro. Wenn die Aktie in der nächsten Minute beispielsweise auf 83 Euro steigt, dann wird Ihr Auftrag nicht ausgeführt und Sie kommen nicht zum Zuge. Limits können einen Tag oder bis Monatsende gelten, was man im Fachjargon der Banken als „Ultimo“ (der Letzte des Monats) bezeichnet.
Ein Limit schützt Sie davor, Aktien zu teuer zu kaufen, denn Aktien können im Zweifelsfall innerhalb von Minuten beträchtlich schwanken. Bei den großen Standardwerten aus dem DAX ist dies weniger der Fall, da hier immer genügend Liquidität vorhanden ist. Werte wie Siemens, DaimlerChrysler, Deutsche Bank,
SAP, MAN und andere werden selbst durch große Aufträge nur geringfügig beeinflusst. Sie müssten schon Hunderte von Millionen investieren, um dort einen größeren Kursauftrieb auszulösen. Bei den Nebenwerten, wie sie im MDAX oder SDAX zusammengefasst sind, verhält es sich anders. Insbesondere bei kleinen Aktiengesellschaften können schon unbedeutende Orders wahre Kurssprünge und Turbulenzen auslösen. Den Kauf solcher Aktien sollten Sie stets limitieren. Dasselbe gilt für ausländische Aktien, die Sie an einem Börsenplatz kaufen, denn anders als im Heimatland, wo Aktien wie IBM und Microsoft zu den Schwergewichten zählen, sind in Deutschland die Umsätze wesentlich geringer Die Gefahr mag bei einer Aktie wie IBM dennoch gering sein, da sie auch in Deutschland populär ist, ganz anders sieht es bei exotischen chinesischen Aktien oder australischen Goldminen werten aus. In diesem Fall müssen Sie immer ein Limit setzen. Denn schon der geringste Kaufauftrag kann diese Werte innerhalb von Sekunden drastisch in die Höhe treiben.
Aufgrund dieser fatalen Marktenge vermeiden die meisten Investmentfonds solche Aktien mit geringen Börsenumsätzen, da es schwierig ist, solche Aktien überhaupt zu erwerben und wieder zu verkaufen. Dieser Zusammenhang wirkt sich übrigens auch auf die Performance eines Aktienfonds aus. Studien haben gezeigt, dass ein großes Anlagevolumen langfristig die Wertentwicklung eines Fonds beeinträchtigt. Steilen Sie sich vor, ein Aktienfonds ist beim Publikum sehr beliebt und verwaltet ein Vermögen in Milliardenhöhe. Für Fondsmanager wird es dann immer schwieriger diese Milliardensummen „geräuschlos“ und geschickt im Aktienmarkt unterzubringen. Sobald der Fonds eine größere Anzahl von Aktien kauft, schnellt der Kurs automatisch empor. Umgekehrt kann sich der Fonds bei einem Crash oder Kurssturz kaum von einer Position trennen, da dadurch die Talfahrt einer Aktie noch erheblich beschleunigt würde. Überhaupt kann ein solcher Riesenfonds nur in Standardwerte investieren, die eine hohe Marktkapitalisierung und beträchtliche Börsenumsätze aufweisen. Solche „Dinosaurier“ und „Elefanten“ des Aktienmarktes sind aber häufig weniger lukrativ als kleine, wendige mittelständische Unternehmen. Dadurch fällt die Performance solcher Publikumsfonds noch weiter zurück. Umgekehrt kamen pfiffige Investmentgesellschaften auf die Idee, gerade in diese winzigen Aktiengesellschaften zu investieren, um eine Überrendite zu erzielen. Man spricht dann von einer Microcap-Strategie.
Auch beim Verkauf können Sie ein Limit setzen. Wenn beispielsweise ein Abwärtstrend am Aktienmarkt einsetzt, kann es sinnvoll sein, ein unteres Limit zu setzen. Wenn Sie Siemens- Aktien für 80 Euro gekauft haben und der Kurs nun bei 75 Euro steht, können Sie beispielsweise ein Limit von 73 Euro setzen. Fällt die Aktie überraschend auf 70 Euro, dann wird der Verkaufsauftrag nicht ausgeführt. Steht die Aktie dagegen bei 74 Euro, dann erfolgt der Verkauf. Das Limit gibt in diesem Fall an, was Sie mindestens noch für Ihre Aktie haben wollen.
Inzwischen gibt es komplexe Limitierungsverfahren, die vor allem von Experten empfohlen werden. Zum Beispiel lautet eine Regel, man solle nie mehr als zehn Prozent verlieren. Um dies zu erreichen, setzt man eine so genannte Stop-Loss-Order. Die Bank verkauft das Wertpapier, sobald die von Ihnen angegebene Grenze unterschritten wird. Dies kann nützlich sein, wenn eine Aktie ständig fällt. Durch die Stop-Loss-Order werden die Verluste automatisch begrenzt. In der Realität funktionieren jedoch Stop-Loss- Orders oft nicht wie gewünscht, denn bei einem plötzlichen Crash oder einer negativen Unternehmensnachricht kann der Kurs innerhalb von Minuten um vielleicht 20 Prozent fallen. Der Verkaufsauftrag wird dann automatisch vom System ausgelöst. Sollte sich dann wenige Minuten später herausstellen, dass eine Pressemeldung überzogen war, dann erholt sich möglicherweise der Kurs wieder und erreicht innerhalb von Minuten den alten Höchststand. Der Anleger mit dem Stop-Loss-System hat dann aber bereits seine Aktien zum Tiefstkurs verkauft. In seltenen Fällen kann es beim elektronischen Handelssystem XETRA sogar möglich sein, dass ein Stop-Loss ignoriert wird, wenn der Stoppkurs durch den dramatischen Kursverfall bei einem Crash schon weit unterschritten wurde. Im Parketthandel wird ein solcher Stop-Loss von Börsenmaklern noch ausgeführt.
Stop-Loss-Kurse müssen Sie daher ständig aktualisieren. Ist der Abstand zum aktuellen Kurs zu gering, laufen Sie Gefahr, dass die Aktie bei der nächsten willkürlichen Schwankung verkauft wird. Ist der Sicherheitsabstand zu groß, verlieren Sie möglicherweise bei einem plötzlichen Kursrutsch zu viel; empfehlenswert ist je nach Risikobereitschaft ein Stop-Loss, das 25 Prozent unterhalb des aktuellen Kurses liegt. Wenn Sie weniger risikogeneigt sind, sollten Sie die Stop-Löss-Marke enger ziehen. Überhaupt können Stop-Loss-Kurse in einer schweren Krise nicht wirklich das Schlimmste verhüten. Eine Aktie, die unvermittelt in einem Zug um 40 Prozent fiele, würde auch Anlegern mit einem Stop-Löss-Kurs den entsprechenden Verlust bescheren. Stop- Loss-Kurse nehmen ihre Sicherungsfunktion nur dann wahr, wenn die Aktie in kleineren Schritten allmählich sinkt. Dennoch sind sie für die meisten Anleger ein sinnvolles und brauchbares Instrument; Sie müssen aber die Kurse permanent aktualisieren und den neuesten Kursentwicklungen anpassen, damit der Sicherheitsabstand gewahrt bleibt. Ein zu großer Abstand ist ebenso unsinnig wie ein zu geringer. Auch kann man die 10-Prozent Regel nicht schematisch anwenden. Bei Aktien, die sehr stark schwanken, kann ein größerer Sicherheitsabstand der Stop- Loss-Marke ratsam sein.
Das Gegenteil einer Stop-Loss-Order ist eine Stop-Buy-Order. Bei dieser Ausführungsform wird eine Aktie nicht gekauft, wenn der Kurs plötzlich über eine vorher festgelegte Marke steigt. Eine solche Orderform ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie Aktien einer momentan populären Branche kaufen oder die von vielen Zeitschriften oder im Fernsehen empfohlen wurden. Da etliche Anleger die Aktie haben wollen, ist die Gefahr groß, dass das Papier zu schnell steigt und sich danach wieder konsolidiert. In diesem Fall sollten Sie eine Stop-Buy-Order wählen.
Kauf- oder Verkaufsorders, die unlimitiert abgegeben werden, nennen Experten bei Kauforders „billigst“ und bei Verkaufsorders „bestens“; es handelt sich um so genannte Market-Orders. Bei den Limits unterscheidet man auch spezielle Formen. Beispielsweise gibt es das Limit Immediate or kill“, bei dem die Order sofort oder gar nicht mehr ausgeführt werden soll. Eine wichtige Limitierungsart ist auch Fill or kill“, bei der der Auftrag vollständig oder gar nicht erledigt werden muss.
Gelegentlich müssen Sie nämlich damit rechnen, dass Aufträge aufgrund schwacher Umsätze nur teilweise ausgeführt werden, was besonders für Kleinanleger ärgerlich ist, denn bei einer Teilausführung können sich die Kosten erhöhen. Zwar werden die Provision und die Maklercourtage prozentual berechnet, doch viele Banken haben Mindestgebühren eingeführt, so dass bei kleineren Orders häufig beispielsweise 30 Euro Mindestgebühren in Rechnung gestellt werden. Bei einer Teilausführung fällt die Gebühr dann mehrfach an. Daher kann es sinnvoll sein, einen solchen Auftrag mit dem speziellen Limit „fill or kill“ zu versehen, denn dann muss die Order vollständig erfüllt oder – wenn dies nicht möglich ist – gelöscht werden.
Bedenken Sie bitte, dass Banken für Limits Gebühren verlangen; manche Kreditinstitute fordern diese Gebühren auch dann ein, wenn das Limit gar nicht in Anspruch genommen wurde [beispielsweise bei einer Stop-Loss-Order). Limits sind nur bei Aktien notwendig, die geringe Börsenumsätze haben – also illiquide sind. Bei den großen Standardwerten wie Siemens, BASF, BMW, DaimlerChrysler oder Deutsche Telekom ist eine Limitierung nicht nötig.
Bei marktengen Werten, die nur geringe Börsenumsätze aufweisen, sollten Sie in jedem Fall ein Limit setzen; denn schon bei kleinsten Kaufaufträgen kann der Kurs innerhalb von Sekunden in die Höhe schießen und danach wieder steil abfallen. Gehen Sie ein solches Risiko niemals ein. Bei allen Aktien, die zu den Nebenwerten zählen und nur ein geringes Handelsvolumen haben, müssen Sie auf jeden Fall ein Limit setzen. Dasselbe gilt auch, wenn Sie Standardwerte über das elektronische Handelssystem XETRA bestellen, das den größten Anteil hat. Über 90 Prozent aller Orders werden über XETRA abgewickelt; der Handel mit Börsenmaklern spielt heute nur noch eine untergeordnete Rolle. Bei XETRA kann es sein, dass Sie als Kleinanleger gegenüber den institutionellen Investoren im Nachteil sind, die das elektronische System laufend beobachten und die aktuellen Kurse gezielt verfolgen. Auch bei einer Order über XETRA sollten Sie daher sicherheitshalber ein Limit setzen. Ein wichtiger Tipp für Anleger ist, dass man stets runde Zahlen vermeiden sollte. Setzen Sie also Ihr Verkaufshmit nicht bei beispielsweise 60 Euro, sondern bei 62 Euro an. Viele andere Anleger bevorzugen nämlich runde Zahlen, was bei einem Kurssturz eine Welle von Verkaufsaufträgen und damit eine regelrechte Kurslawine erzeugen kann. Beachten Sie auch, dass Limits nach einer gewissen Zeit gelöscht werden; regelmäßig verfallen Limitierungen zum Jahresende. Aber auch wenn Bezugsrechte oder Berichtigungsaktien ausgegeben werden, können bestehende Limits ausgehoben werden.